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Rechtsprechung
   BFH, 15.05.2002 - VI R 132/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,1679
BFH, 15.05.2002 - VI R 132/00 (https://dejure.org/2002,1679)
BFH, Entscheidung vom 15.05.2002 - VI R 132/00 (https://dejure.org/2002,1679)
BFH, Entscheidung vom 15. Mai 2002 - VI R 132/00 (https://dejure.org/2002,1679)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • IWW (Kurzinformation)

    BFH widerspricht Finanzverwaltung bei privater Kfz-Nutzung - Steuerzahler-freundliche Entscheidung bei mehreren Nutzern und bei Kfz-Pool

  • IWW (Kurzinformation)

    Private Kfz-Nutzung - Steuerzahler-freundliche Entscheidung bei mehreren Nutzern und bei Kfz-Pool

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Nutzungsvorteil eines Geschäftswagens

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Private Kfz-Nutzung durch mehrere Arbeitnehmer

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    § 8 Abs. 2 Satz 2, § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG
    Lohnsteuer; private Nutzung eines betrieblichen Kfz durch mehrere Arbeitnehmer

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Private Kfz-Nutzung - Dienstwagenbesteuerung bei einem Fahrzeug-Pool

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Private Kfz-Nutzung - Lohnsteuerbelastung minimieren

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Private Kfz-Nutzung durch mehrere Arbeitnehmer

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 8 Abs 2, EStG § 6 Abs 1 Nr 4 S 2, EStG § 19 Abs 1, EStG § 42 d
    1 v.H.-Regelung; Arbeitslohn; Geldwerter Vorteil; Kfz-Gestellung; Kostendeckelung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 199, 230
  • NJW 2002, 2415
  • NZA 2003, 604
  • BB 2002, 1466
  • DB 2002, 1586
  • BStBl II 2003, 311
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 24.02.2000 - III R 59/98

    Verfassungsmäßigkeit der 1%-Regelung

    Auszug aus BFH, 15.05.2002 - VI R 132/00
    Es liege in der Natur der typisierenden Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG, wenn in diesem Fall keine als Betriebsausgaben zu berücksichtigenden Ausgaben für das Fahrzeug mehr verblieben (Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. Februar 2000 III R 59/98, BFHE 191, 286, BStBl II 2000, 273, unter II. 4. b bb).

    Die Grenzen der Typisierung weiteten sich aus, wenn die Einzelfallgerechtigkeit --wie im Streitfall durch die Führung eines Fahrtenbuchs-- gegen die Typisierung durchgesetzt werden könne (Hinweis auf BFH-Urteil in BFHE 191, 286, BStBl II 2000, 273, unter II. 4. a).

  • BFH, 21.06.1963 - VI 306/61 U

    Kostenlose Überlassung eines Pkw durch den Arbeitgeber zur privaten Nutzung des …

    Auszug aus BFH, 15.05.2002 - VI R 132/00
    Das sind die Kosten, die dem Arbeitnehmer erwachsen würden, wenn er ein eigenes Kfz gleichen Typs halten würde (vgl. BFH-Urteil vom 21. Juni 1963 VI 306/61 U, BFHE 77, 191, BStBl III 1963, 387).
  • BFH, 15.05.2018 - X R 28/15

    Anwendung der 1 %-Regelung in Fällen, in denen die hiernach ermittelte …

    Grundlage der Bewertung des Nutzungsvorteils sind statistische Erhebungen, in welche die durchschnittlichen Gesamtkosten aller auch privat genutzten betrieblichen Fahrzeuge eingegangen sind (BFH-Urteil vom 15. Mai 2002 VI R 132/00, BFHE 199, 230, BStBl II 2003, 311, unter II.2.a).
  • BFH, 21.04.2010 - VI R 46/08

    Anwendungsvoraussetzung der 1 %-Regelung - beschränkte Reichweite des …

    Stehen Kraftfahrzeuge lediglich als Poolfahrzeuge zur Verfügung und sind diese --anders als in dem durch Senatsurteil vom 15. Mai 2002 VI R 132/00 (BFHE 199, 230, BStBl II 2003, 311) entschiedenen Fall-- auch nicht einem oder mehreren Arbeitnehmern konkret zugeordnet und ihnen (anteilig) auch zur privaten Nutzung überlassen, so kann nach den vorgenannten Rechtsgrundsätzen ein geldwerter Vorteil nicht auf § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG gestützt werden.
  • BFH, 09.03.2010 - VIII R 24/08

    Nutzungsentnahme, mehrere Fahrzeuge, 1 %-Regelung

    Den Regelungen liegt damit erkennbar eine fahrzeugbezogene Bewertung der Nutzungsentnahmen zugrunde (vgl. BFH-Urteil vom 15. Mai 2002 VI R 132/00, BFHE 199, 230, BStBl II 2003, 311; BFH-Beschluss vom 26. November 2009 VIII B 190/09, BFHE 226, 541), die es grundsätzlich gebietet, für jedes zum Betriebsvermögen zählende und auch privat genutzte Fahrzeug eine gesonderte Bewertung vorzunehmen (vgl. Nolte in Herrmann/Heuer/Raupach --HHR--, § 6 EStG Rz 1203b a.E.;… Fischer in Kirchhof, EStG, 8. Aufl., § 6 Rz 162c;… vgl. auch BFH-Beschluss vom 31. Juli 2009 VIII B 28/09, BFH/NV 2009, 1967).
  • BFH, 09.11.2017 - III R 20/16

    Bewertung der privaten Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs - Schätzung des …

    Grundlage dieser Bewertung des Nutzungsvorteils sind statistische Erhebungen, in welche die durchschnittlichen Gesamtkosten aller auch privat genutzten betrieblichen Fahrzeuge eingegangen sind (BFH-Urteil vom 15. Mai 2002 VI R 132/00, BFHE 199, 230, BStBl II 2003, 311, unter II.2.a).
  • BFH, 19.03.2009 - IV R 59/06

    Nutzung eines betrieblichen Kfz für einen weiteren Betrieb des Steuerpflichtigen …

    Die Auffassung der Kläger, die Nutzung eines betrieblichen PKW für mehrere Betriebe müsse wie die Nutzung eines betrieblichen Kfz durch mehrere Arbeitnehmer nach dem BFH-Urteil vom 15. Mai 2002 VI R 132/00 (BFHE 199, 230, BStBl II 2003, 311) zu einer Aufteilung führen, greift nicht durch.
  • FG Saarland, 19.10.2011 - 2 K 1123/09

    Mehrfache Anwendung der 1-%-Regelung bei mehreren dem …

    Den Regelungen liegt damit erkennbar eine fahrzeugbezogene Bewertung der Nutzungsentnahmen zugrunde (vgl. BFH vom 15. Mai 2002 VI R 132/00, BStBl II 2003, 311; BFH vom 26. November 2009 VIII B 190/09, BFHE 226, 541), die es grundsätzlich gebietet, für jedes zum Betriebsvermögen zählende und auch privat genutzte Fahrzeug eine gesonderte Bewertung vorzunehmen (…vgl. BFH vom 31. Juli 2009 VIII B 28/09, BFH/NV 2009, 1967).
  • FG Düsseldorf, 06.09.2002 - 16 K 2797/00

    Kfz-Nutzung; 1%-Regelung; Fahrtenbuch; Kostendeckelung; Billigkeitsregel - Nicht …

    Nachdem der Gesetzgeber mit der ab 1996 geltenden o.a. Neuregelung typisierend (vgl. dazu BFH-Urteil vom 24.2.2000 III R 59/98, BStBl I 2000, 273) die vor 1996 im Verwaltungswege als eine von mehreren Methoden angebotene Ein-Prozent- (Schätzungs-)Methode nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG zum zugleich primären und subsidiären Regelmaßstab für die private Kraftfahrzeugnutzung erhoben hat (zur Rechtfertigung dieser Schätzungsmethode vgl. BFH-Urteil vom 15.5.2002 VI R 132/00, Deutsches Steuerrecht 2002, 1127 , zugleich Rechtsprechungsdatei Juris; unter II.2.a)), bleibt es beiden Beteiligten im Hinblick auf die Einkommensteuer grundsätzlich verwehrt, davon abzugehen, wenn das Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäß ist und deshalb § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG nicht durchgreift.
  • FG Düsseldorf, 10.10.2002 - 16 K 2797/00

    Umfang der Einkommensteuer bei der zu berücksichtigenden privaten …

    Nachdem der Gesetzgeber mit der ab 1996 geltenden o.a. Neuregelung typisierend (vgl. dazu BFH-Urteil vom 24.2.2000 III R 59/98, BStBl I 2000, 273) die vor 1996 im Verwaltungswege als eine von mehreren Methoden angebotene Ein-Prozent- (Schätzungs-)Methode nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG zum zugleich primären und subsidiären Regelmaßstab für die private Kraftfahrzeugnutzung erhoben hat (zur Rechtfertigung dieser Schätzungsmethode vgl. BFH-Urteil vom 15.5.2002 VI R 132/00, Deutsches Steuerrecht 2002, 1127, zugleich Rechtsprechungsdatei Juris; unter II.2.a)), bleibt es beiden Beteiligten im Hinblick auf die Einkommensteuer grundsätzlich verwehrt, davon abzugehen, wenn das Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäß ist und deshalb § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG nicht durchgreift.
  • FG Hamburg, 23.11.2006 - 5 K 2/05

    Nutzung eines betrieblichen Pkw durch einen Gesellschafter-Geschäftsführer

    Zwar wäre der geldwerte Vorteil unter mehreren Arbeitnehmern aufzuteilen, wenn das Fahrzeug mehreren Arbeitnehmern zur privaten Nutzung überlassen worden wäre (vgl. BFH, Urteil vom 15.05.2002, VI R 132/00, BFHE 199, 230 , BStBl II 2003, 311 ).
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