Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BFH, 06.11.2003 - IV R 41/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2606
BFH, 06.11.2003 - IV R 41/02 (https://dejure.org/2003,2606)
BFH, Entscheidung vom 06.11.2003 - IV R 41/02 (https://dejure.org/2003,2606)
BFH, Entscheidung vom 06. November 2003 - IV R 41/02 (https://dejure.org/2003,2606)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,2606) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    EStG a. F. § 52 Abs. 15 Sätze 4, 6 und 7; EStG § 4 Abs. 1, § 13 Abs. 4 Sätze 2, 4 und 5

  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 1; ; EStG § 13 Abs. 4 Satz 2; ; EStG § 13 Abs. 4 Satz 4; ; EStG § 13 Abs. 4 Satz 5; ; EStG § 52 Abs. 15 Satz 4 a.F.; ; EStG § 52 Abs. 15 Satz 6 a.F.; ; EStG § 52 Abs. 15 Satz 7 a.F.

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    EStG a.F. § 52 Abs. 15 Sätze 4, 6 und 7; EStG § 4 Abs. 1, § 13 Abs. 4 Sätze 2, 4 und 5
    Rückwirkende Abwahl der Nutzungswertbesteuerung

  • Simons & Moll-Simons

    EStG a.F. § 52 Abs. 15 Sätze 4, 6 und 7; EStG § 4 Abs. 1, § 13 Abs. 4 Sätze 2, 4 und 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückwirkende Abwahl der Nutzungswertbesteuerung

  • datenbank.nwb.de

    Rückwirkende Abwahl der Nutzungswertbesteuerung und Umfang des dazugehörenden Grund und Bodens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rückwirkende Abwahl der Nutzungswertbesteuerung; Nutzungswert einer Altenteilerwohnung als Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft; Hausgartenfläche als zur Wohnung gehörender und steuerfrei ins Privatvermögen zu überführender Grund und Boden; Nutzungs- und ...

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 13, EStG § 52 Abs 15
    Altenteiler; Bauland; Entnahme; Hausgarten; Landwirtschaft

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 204, 444
  • BB 2004, 1205
  • DB 2004, 793
  • BStBl II 2004, 419
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • BFH, 24.10.1996 - IV R 43/95

    Umfang der steuerfreien Entnahme bei Abwahl der Nutzungswertbesteuerung durch …

    Auszug aus BFH, 06.11.2003 - IV R 41/02
    Mit seiner dagegen gerichteten, vom FG zugelassenen Revision rügt das FA die Verletzung materiellen Rechts und trägt im Wesentlichen vor: Die steuerfreie Entnahme des der Wohnung zugehörigen Grund und Bodens umfasse nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) nur die für die private Nutzung der Wohnung erforderlichen üblichen Flächen, wobei auch deren künftige Nutzung zu berücksichtigen sei (BFH-Urteil vom 24. Oktober 1996 IV R 43/95, BFHE 181, 333, BStBl II 1997, 50).

    Zur Bestimmung des "dazugehörenden Grund und Bodens" hat der erkennende Senat auf den bis zur Abwahl der Nutzungswertbesteuerung bestehenden Nutzungs- und Funktionszusammenhang einer Fläche mit der begünstigten Wohnung abgestellt und den Umfang dieser Fläche auch nach der für die künftige Wohnungsnutzung vorgesehenen Zweckbestimmung bemessen (Senatsurteile vom 26. September 2001 IV R 22/00, BFHE 196, 559, BStBl II 2001, 762, und in BFHE 181, 333, BStBl II 1997, 50).

    b) Soweit das FA unter Berufung auf die Ausführungen im Senatsurteil in BFHE 181, 333, BStBl II 1997, 50 die Auffassung vertreten hat, der Hausgarten sei im Streitfall für die künftige Nutzung der Altenteilerwohnung nicht erforderlich gewesen, weil ihm bereits zum Entnahmezeitpunkt Baulandqualität zugekommen sei, vermag ihm der Senat nicht zu folgen.

    Im Übrigen erfolgte die Parzellierung des Teilgrundstücks in dem dem Senatsurteil in BFHE 181, 333, BStBl II 1997, 50 zu Grunde liegenden Fall nicht nur vor Abwahl der Nutzungswertbesteuerung, sondern bereits im Jahre 1984, also vor In-Kraft-Treten der Übergangsregelung des § 52 Abs. 15 EStG a.F. Ungeachtet der weiteren Nutzung dieser abgetrennten Parzelle als Hausgarten war in jenem Fall der Nutzungs- und Funktionszusammenhang des Grund und Bodens mit der Wohnung nach Auffassung des Senats bereits vor der gesetzlichen Aufgabe der Nutzungswertbesteuerung entfallen.

    Auf den Streitfall lassen sich die Erwägungen im Senatsurteil in BFHE 181, 333, BStBl II 1997, 50 daher nicht übertragen.

  • BFH, 26.09.2001 - IV R 22/00

    Abwahl der Nutzungswertbesteuerung bei Landwirten

    Auszug aus BFH, 06.11.2003 - IV R 41/02
    Zur Bestimmung des "dazugehörenden Grund und Bodens" hat der erkennende Senat auf den bis zur Abwahl der Nutzungswertbesteuerung bestehenden Nutzungs- und Funktionszusammenhang einer Fläche mit der begünstigten Wohnung abgestellt und den Umfang dieser Fläche auch nach der für die künftige Wohnungsnutzung vorgesehenen Zweckbestimmung bemessen (Senatsurteile vom 26. September 2001 IV R 22/00, BFHE 196, 559, BStBl II 2001, 762, und in BFHE 181, 333, BStBl II 1997, 50).

    Mit einer Fläche von 1 220 qm entspricht das Grundstück durchaus noch einem Hausgarten im ländlichen Bereich (Senatsurteil in BFHE 196, 559, BStBl II 2001, 762, zu b der Entscheidungsgründe).

    Der Hinweis auf die Erforderlichkeit der Flächen für die künftige Wohnungsnutzung in jener Entscheidung bezog sich allein auf die Bemessung des zulässigen Umfangs des zu einer Wohnung gehörenden Grund und Bodens (s. auch Senatsurteil in BFHE 196, 559, BStBl II 2001, 762).

  • BFH, 12.09.2002 - IV R 66/00

    Einkommensteuer - Gewinn - Betriebsvermögen - Veräußerung - Entnahme - Verhältnis …

    Auszug aus BFH, 06.11.2003 - IV R 41/02
    Zwischen den Beteiligten besteht Einigkeit darüber, dass die Klägerin die Nutzungswertbesteuerung zum 31. Dezember 1989 abgewählt hat und dass dies im Unterschied zu einer Entnahme rückwirkend geschehen konnte (Senatsurteil vom 12. September 2002 IV R 66/00, BFHE 199, 572, BStBl II 2002, 815, zu 1.b der Entscheidungsgründe).
  • BFH, 26.09.2001 - IV R 31/00

    Änderung eines Kindergeldablehnungsbescheides

    Auszug aus BFH, 06.11.2003 - IV R 41/02
    In seinem Urteil vom 26. September 2001 IV R 31/00 (BFHE 197, 37, BStBl II 2002, 78) hat der Senat auch eine in einiger Entfernung vom Hofgrundstück belegene und von diesem durch eine Straße getrennte Gartenfläche als zur Wohnung gehörenden Grund und Boden beurteilt, sofern diese vor und nach der Entnahme des Wohnhauses als Hausgarten genutzt wurde.
  • FG Schleswig-Holstein, 19.04.2005 - 3 K 114/02

    Abänderung eines Einkommensteuerbescheids; Zu eigenen Wohnzwecken genutzte …

    Auf die neueren Entscheidungen des BFH vom 6. November 2003 (BStBl II 2004, 419) und vom 20. November 2003 (BStBl II 2004, 272) werde hingewiesen.

    Nach der Rechtsprechung des BFH, der der Senat folgt, ist zur Bestimmung des "dazugehörenden Grund und Bodens" auf den bis zur Abwahl der Nutzungswertbesteuerung bestehenden Nutzungs- und Funktionszusammenhang einer Fläche mit der begünstigten Wohnung abzustellen und der Umfang dieser Fläche auch nach der für die künftige Wohnungsnutzung vorgesehenen Zweckbestimmung zu bemessen (BFH-Urteil vom 6. November 2003 IV R 41/02, BFHE 204, 444, BStBl II 2004, 419 m.w.N.).

    Dabei konnte die Klägerin zutreffenderweise die Nutzungswertbesteuerung rückwirkend abwählen (vgl. BFH-Urteil vom 6. November 2003 IV R 41/02, BFHE 204, 444, BStBl II 2004, 419).

    Nach neuerer Rechtsprechung des BFH kann aber nach dem für die rückwirkende Abwahl der Nutzungswertbesteuerung bestimmten Zeitpunkt weder eine Nutzungsänderung noch eine Veräußerung der Wohnung und des dazugehörenden Grund und Bodens einen Einfluss auf die Steuerbefreiung haben (BFH-Urteil vom 6. November 2003 IV R 41/02, BFHE 204, 444, BStBl II 2004, 419).

    Aus dem Sinn und Zweck des § 52 Abs. 15 Satz 6 EStG a.F. folgt daher nach Auffassung des Senats desgleichen, dass der Umfang des zur Wohnung gehörenden Grund und Bodens i.S. von § 52 Abs. 15 Satz 6 EStG a.F. ausschließlich danach zu bestimmen ist, welcher Grund und Boden im Zeitpunkt des Wegfalls der Nutzungswertbesteuerung in die Nutzungswertbesteuerung einzubeziehen war, d.h. nach dem vom Steuerpflichtigen und seiner Familie bzw. den Altenteilern für Wohnzwecke genutzten Grund und Boden, der in einem räumlichen und sachlichen Zusammenhang mit den begünstigten Wohnungen steht (Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil vom 21. Februar 2001 II 1183/98, EFG 2001, 628;… Felsmann, Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirte, Loseblattsammlung, Rz. A 171i; Schuh / Burghart / Völlinger, INF 1997, 201; so wohl jedenfalls nach seinem Leitsatz auch BFH-Urteil vom 6. November 2003 IV R 41/02, BFHE 204, 444, BStBl II 2004, 419).

  • BFH, 20.04.2005 - X R 53/04

    AfA-Bemessungsgrundlage im Fall der Einlage in das Betriebsvermögen innerhalb von …

    Die Abwahl kann noch nachträglich für ein bereits abgelaufenes, nicht bestandskräftig veranlagtes Kalenderjahr erklärt werden (…BFH-Urteile vom 5. Juni 2003 IV R 24/02, BFH/NV 2003, 1552; vom 6. November 2003 IV R 41/02, BFHE 204, 444, BStBl II 2004, 419).

    Ohne Bedeutung ist eine Nutzungsänderung in der Zeit zwischen dem fiktiven Entnahmezeitpunkt und dem Zeitpunkt, zu dem die Nutzungswertbesteuerung abgewählt wird (BFH-Urteil in BFHE 204, 444, BStBl II 2004, 419, in Abgrenzung zum BFH-Urteil vom 24. Oktober 1996 IV R 43/95, BFHE 181, 333, BStBl II 1997, 50;… vgl. auch Felsmann, Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirte, Bd. 1, Teil A, Rz. 171 f.; von Schönberg, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2004, 431).

  • BFH, 24.04.2008 - IV R 30/05

    Umfang der steuerfreien Entnahme des zur Wohnung gehörenden Grund und Bodens bei …

    Bereits in der Entscheidung vom 6. November 2003 IV R 41/02 (BFHE 204, 444, BStBl II 2004, 419) hat der Senat ausgeführt, dass der zur Wohnung dazugehörende Grund und Boden aufgrund des einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhangs das rechtliche Schicksal der Wohnung teile.
  • BFH, 03.03.2011 - IV R 35/09

    Abwahl der Nutzungswertbesteuerung auch im Rahmen der Fehlersaldierung gemäß § …

    Da das Gesetz keine zeitliche Beschränkung für den Antrag beinhaltet, kann er grundsätzlich auch rückwirkend gestellt werden (BFH-Urteil vom 6. November 2003 IV R 41/02, BFHE 204, 444, BStBl II 2004, 419).
  • FG Niedersachsen, 20.02.2019 - 9 K 139/16

    Ermittlung des Veräußerungsgewinns nach § 23 EStG für ein zuvor aus dem …

    Die Annahme einer absoluten Flächenobergrenze wurde in diesem Zusammenhang von der Rechtsprechung bisher abgelehnt (BFH-Urteile vom 6. November 2003 IV R 41/02, BFHE 204, 444, BStBl II 2004, 419 und vom 11. Dezember 2003 IV R 7/02, BFHE 204, 206, BStBl II 2004, 277).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BFH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht