Rechtsprechung
| BFH, 11.05.2005 - VI R 40/04 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- Judicialis
EStG § 9 Abs. 2 Satz 2; ; EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 2
- IWW
- Simons & Moll-Simons
EStG § 9 Abs. 2 Satz 2, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 2
- Wolters Kluwer
Abziehbarkeit von höheren Aufwendungen eines Arbeitnehmers für die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als Werbungskosten - Begriff der "Entfernungspauschale"
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 9 Abs. 2 S. 2, Abs. 1 S. 3 Nr. 4 S. 2
Höhere Kosten für die tageweise Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel anstelle der Entfernungspauschale abziehbar - datenbank.nwb.de
Tageweise Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- advogarant.de (Kurzinformation)
Arbeitnehmer kann auch bei tageweiser Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln die Fahrtkosten in voller Höhe geltend machen
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Arbeitnehmer benutzt abwechselnd Auto und Bus - Einkommensteuer: Ist für die Kosten öffentlicher Verkehrsmittel die Entfernungspauschale anzusetzen?
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Wechsel bei Abzug von Fahrtkosten erlaubt
Besprechungen u.ä. (2)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Entfernungspauschale
- Steuervereinfachungsgesetz 2011
- Änderungen im Einkommensteuerrecht
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG München, 09.07.2004 - 8 K 4370/03
- BFH, 11.05.2005 - VI R 40/04
Papierfundstellen
- BFHE 209, 532
- NJW 2005, 2575
- BB 2005, 1613
- BB 2005, 1779
- DB 2005, 1605
- BStBl II 2005, 712
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (1)
- FG München, 09.07.2004 - 8 K 4370/03
Entfernungspauschale bei Nutzung des eigenen PKW und öffentlicher Verkehrsmittel …
Auszug aus BFH, 11.05.2005 - VI R 40/04
Das Finanzgericht (FG) gab der Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2005, 31 veröffentlichten Gründen statt.
- FG Niedersachsen, 21.10.2014 - 12 K 79/13
Ermittlung der tatsächlichen Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und …
Damit ermitteln sich die Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte arbeitstagsbezogen (ausdrücklich: Urteil des BFH vom 11.05.2005, VI R 40/04, BStBl II 2005, 712).Der hierfür ermittelte Betrag der Aufwendungen für öffentliche Verkehrsmittel ist ebenfalls tagesbezogen zu berechnen (Urteil des BFH vom 11.05.2005, VI R 40/04, BStBl II 2005, 712).
- FG Baden-Württemberg, 17.01.2008 - 6 K 2192/07
Zum Verhältnis Abflussprinzip und Entfernungspauschale
Der Bundesfinanzhof (BFH) habeim Urteil vom 11. Mai 2005 VI R 40/04, Bundessteuerblatt (BStBl) II 2005, 712) entschieden, dass die Regelung des § 9 Abs. 2 S. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) für die Prüfung, ob der Ansatz der tatsächlichen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel oder der Ansatz der Entfernungspauschale günstiger ist, tagesbezogen durchzuführen sei. - FG Rheinland-Pfalz, 15.05.2008 - 4 K 2056/05
Aufwendungen für Park & Ride-Fahrten zur Arbeitsstelle
Ferner sei nach dem Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 11. Mai 2005 BFH/NV 2005, 1433 für jeden einzelnen Arbeitstag zu ermitteln, ob für den Weg zur Arbeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln die tatsächlich aufgewendeten Fahrtkosten höher seien als der als Entfernungspauschale berechnete Betrag.Nach dem BFH-Urteil vom 11. Mai 2005 BFH/NV 2005, 1433 sei der vollständige Abzug der tatsächlichen Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel nicht zu versagen, wenn der öffentliche Nahverkehr nicht an sämtlichen Arbeitstagen benutzt werde.
Weiterhin ist bei der Beantwortung der Frage, ob die für den Weg zur Arbeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln tatsächlich aufgewendeten Fahrtkosten höher sind als der als Entfernungspauschale berechnete Betrag, nicht auf das gesamte Kalenderjahr, sondern auf den einzelnen Arbeitstag abzustellen (BFH-Urteil vom 11.5.2005, VI R 40/04, BStBl II 2005, 712 ).
Dass es sich nicht um einen Jahresbetrag handeln kann, folgt im Übrigen schon daraus, dass der sich als Produkt aus Entfernung der Arbeitsstätte von der Wohnung und pauschalem Kilometersatz ergebende Wert im Laufe des Veranlagungszeitraums Veränderungen unterworfen sein kann, etwa wenn der Steuerpflichtige seine Arbeitsstelle wechselt oder umzieht (BFH vom 11.5.2005, VI R 40/04, BStBl II 2005, 712 ).
- LSG Bayern, 18.11.2025 - L 5 KR 460/18
Verjährung des Haftungsanspruchs gegenüber einem ehemaligen GbR-Gesellschafter
Die Einstellung des Verfahrens habe keinen Einfluss auf die Vorprägung des Ermessens nach dem Urteil des BFH vom 12.02.2009 (Az.: VI R 40/04). - BFH, 26.03.2009 - VI R 25/08
Wahl zwischen Entfernungspauschale und tatsächlichen Kosten in …
Ob die für den Weg zur Arbeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln tatsächlich aufgewendeten Fahrtkosten höher sind als der als Entfernungspauschale berechnete Betrag, ist nicht auf das gesamte Kalenderjahr, sondern auf den einzelnen Arbeitstag bezogen zu ermitteln (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 11. Mai 2005 VI R 40/04, BFHE 209, 532, BStBl II 2005, 712). - FG Berlin-Brandenburg, 01.08.2012 - 1 K 1102/09
Freiwillige Zuwendung der ehemaligen Konzernmutter als Arbeitslohn: Abgrenzung …
Rn. 15 Es liege vorliegend auch kein Sachverhalt vor, wie er den BFH-Urteilen vom 03.05.2007 (VI R 37/05 u.a., BStBl II 2005, 712) und vom 19.06.2008 (…VI R 4/05, BFH/NV 2008, 1611) zugrunde gelegen habe. - FG Baden-Württemberg, 30.03.2009 - 4 K 5374/08
Bestimmung der Entfernung bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte - Kein …
Dies gilt umso mehr, als es im Kurzstreckenbereich, wo die Kosten für den öffentlichen Personennahverkehr höher sein können, nach § 9 Abs. 2 Satz 2 EStG a.F. weiterhin möglich war, über die Entfernungspauschale hinaus auch die tatsächlich angefallenen zusätzlichen Kosten einschließlich der höheren Kosten für etwaige Umwege aufgrund der Linienführung in Abzug zu bringen (vgl. wiederum BTDrucks 14/4242, S. 5, und BFH-Urteil vom 11. Mai 2005 VI R 40/04, BFHE 209, 532, BStBl II 2005, 712, unter II. 2. c.). - FG Berlin-Brandenburg, 01.08.2012 - 1 K 1223/09
Zahlungen der vormaligen Alleingesellschafterin der Arbeitgeberin nach …
Es liege vorliegend auch kein Sachverhalt vor, wie er den BFH-Urteilen vom 03.05.2007 ( VI R 37/05 u.a., BStBl II 2005, 712 ) und vom 19.06.2008 (… VI R 4/05, BFH/NV 2008, 1611 ) zugrunde gelegen habe. - FG Baden-Württemberg, 21.01.2008 - 10 K 2435/07
Entfernungspauschale übersteigende Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel als …
Zu weiteren Begründung verweist das Gericht auf die Gründe der BFH-Entscheidung VI R 40/04.
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