Rechtsprechung
| BFH, 29.09.2005 - II R 36/04 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Deutsches Notarinstitut
GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 5 Abs. 1, § 16
Keine analoge Anwendung von § 16 GrEStG bei Rückgängigmachung eines Nachversteuerungstatbestandes nach Übergang eines Grundstücks aus Miteigentum in Gesamthandseigentum - Simons & Moll-Simons
GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 5 Abs. 1, § 16
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 § 5 Abs. 1 § 16
Grunderwerbsteuer bei Übertragung auf eine Gesamthand; keine entsprechende Anwendung des § 16 GrEStG im Rahmen des § 5 GrEStG - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Anwendungsbereich des § 16 GrEStG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Grunderwerbsteuer und Gesellschaftsänderung
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Steuerbare Übertragung der Grundstücke in das Gesamthandsvermögen; Festsetzung von Grunderwerbsteuer für den Übergang eines Grundstücks trotz der Rückgängigmachung des Ausscheidens eines Miteigentümers aus der zugrundeliegenden Gesamthand; Voraussetzungen einer ...
- kanzlei-klumpe.de
, S. 7 (Leitsatz)
Zur Frage der Grunderwerbsteuerpflicht bei Grundstücksübergang von Miteigentum auf eine Gesamthand und Ausscheiden eines der bisherigen Miteigentümer
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 05.05.2004 - 7 K 6255/03
- BFH, 29.09.2005 - II R 36/04
Papierfundstellen
- BFHE 210, 535
- BB 2005, 2734 (Ls.)
- BB 2005, 2796
- DB 2005, 2793
- BStBl II 2006, 43
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BFH, 19.03.2003 - II R 12/01
Rückgängigmachung eines Grundstückserwerbs
Auszug aus BFH, 29.09.2005 - II R 36/04
Die durch Verwirklichung eines der Rechtsvorgänge des § 1 GrEStG entstandene Steuer entfällt nach § 16 GrEStG dann wieder, wenn es zu den durch diese Rechtsvorgänge intendierten Grundstücksumsätzen tatsächlich (wirtschaftlich) nicht kommt oder es nicht auf Dauer bei diesen verbleibt (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. März 1994 II R 86/90, BFHE 173, 568, BStBl II 1994, 413; vgl. auch BFH-Urteil vom 19. März 2003 II R 12/01, BFHE 202, 383, BStBl II 2003, 770). - BFH, 09.03.1994 - II R 86/90
Keine Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs i. S. von § 16 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG, …
Auszug aus BFH, 29.09.2005 - II R 36/04
Die durch Verwirklichung eines der Rechtsvorgänge des § 1 GrEStG entstandene Steuer entfällt nach § 16 GrEStG dann wieder, wenn es zu den durch diese Rechtsvorgänge intendierten Grundstücksumsätzen tatsächlich (wirtschaftlich) nicht kommt oder es nicht auf Dauer bei diesen verbleibt (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. März 1994 II R 86/90, BFHE 173, 568, BStBl II 1994, 413; vgl. auch BFH-Urteil vom 19. März 2003 II R 12/01, BFHE 202, 383, BStBl II 2003, 770). - FG Düsseldorf, 05.05.2004 - 7 K 6255/03
Aufhebung der Grunderwerbsteuerfestsetzung; Rückerwerb; Gesellschafterwechsel bei …
Auszug aus BFH, 29.09.2005 - II R 36/04
Das Finanzgericht (FG) gab der Klage mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2004, 1387 abgedruckten Urteil mit der Begründung statt, die Übertragung der Miteigentumsanteile von G auf die Klägerin sei zunächst nach § 5 Abs. 1 GrEStG steuerfrei gewesen und aufgrund des Ausscheidens von G aus der Klägerin nach § 5 Abs. 3 GrEStG steuerpflichtig geworden. - BFH, 26.02.1975 - II B 44/74
Erbbaurecht - Heimfall - Übertragung eines Rechts - Grundstückseigentümer
- BFH, 22.07.2020 - II R 32/18
Änderung eines Grunderwerbsteuerbescheids nach Kaufpreisherabsetzung aufgrund …
Deswegen entfällt die durch Verwirklichung eines der Rechtsvorgänge des § 1 GrEStG entstandene Steuer nach § 16 GrEStG dann wieder, wenn es zu den durch diese Rechtsvorgänge intendierten Grundstücksumsätzen tatsächlich (wirtschaftlich) nicht kommt oder nicht auf Dauer verbleibt (BFH-Urteile in BFHE 113, 127, BStBl II 1974, 687; vom 29.09.2005 - II R 36/04, BFHE 210, 535, BStBl II 2006, 43, unter II.b., m.w.N.; Vettermann, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2017, 1518, unter 1.).Rn. 48 cc) Im Streitfall liegt keine unbeabsichtigte, durch teleologische Auslegung zu füllende Regelungslücke vor (vgl. zu § 16 Abs. 1 und 2 GrEStG: BFH-Urteil in BFHE 210, 535, BStBl II 2006, 43, unter II.b).
- FG Hamburg, 21.06.2011 - 3 K 12/11
Wiedereinsetzung bei unterlassener Weiterleitung eines rechtszeitig eingegangenen …
Die durch Verwirklichung eines der Rechtsvorgänge des § 1 GrEStG entstandene Steuer entfällt nach § 16 GrEStG dann wieder, wenn es zu den durch diese Rechtsvorgänge intendierten Grundstücksumsätzen tatsächlich (wirtschaftlich) nicht kommt oder es nicht auf Dauer bei diesen verbleibt (BFH-Urteil vom 29.09.2005 II R 36/04, BFHE 210, 535, BStBl II 2006, 43). - FG Köln, 14.06.2023 - 5 K 308/22
Aufhebung der Grunderwerbsteuerfestsetzung wegen Rückgängigmachung des …
Zur Vermeidung solcher Härten ist § 16 GrEStG eine am Besteuerungszweck orientierte Korrekturvorschrift zu § 1 GrEStG (BFH v. 9.3.1994 - II R 86/90, BFHE 173, 568, BStBl II 1994, 413; ferner BFH v. 29.9.2005 - II R 36/04 BFHE 210, 535, BStBl II 2006, 43).
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