Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
Weitere Entscheidung unten: BFH, 23.08.2006

Rechtsprechung
   BFH, 23.02.2006 - III R 8/05, III R 46/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,1874
BFH, 23.02.2006 - III R 8/05, III R 46/05 (https://dejure.org/2006,1874)
BFH, Entscheidung vom 23.02.2006 - III R 8/05, III R 46/05 (https://dejure.org/2006,1874)
BFH, Entscheidung vom 23. Februar 2006 - III R 8/05, III R 46/05 (https://dejure.org/2006,1874)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,1874) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c, Satz 2, § 63 Abs. 1 Satz 2

  • Judicialis

    EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c; ; EStG § 32 Abs. 4 Satz 2; ; EStG § 63 Abs. 1 Satz 2

  • IWW
  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c, Satz 2, § 63 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung als Kind bei Bewerbung aus einer Erwerbstätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • IWW (Kurzinformation)

    Kindergeldanspruch bei Teilzeitbeschäftigung bis zum Beginn einer Berufsausbildung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kindergeld für erwerbstätigen Studienbewerber

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch auf Kindergeld bei Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung; Einbeziehung der Einkünfte aus einer Vollzeiterwerbstätigkeit; Entfallen des Kindergeldanspruchs mangels typischer Unterhaltsituation

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch auf Kindergeld bei Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung; Einbeziehung der Einkünfte aus einer Vollzeiterwerbstätigkeit; Entfallen des Kindergeldanspruchs mangels typischer Unterhaltsituation

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Kindergeld und Warten auf Studienplatz

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Berücksichtigung als Kind bei Bewerbung um einen Studienplatz

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst c
    Ausbildungsplatz; Berufsausbildung; Geringfügige Beschäftigung; Kindergeld

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 212, 486
  • NJW 2006, 2350
  • FamRZ 2006, 865 (Ls.)
  • BB 2006, 1210
  • DB 2006, 1251
  • BStBl II 2008, 704
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (5)

  • BFH, 19.10.2001 - VI R 39/00

    Berufsausbildung eines Kindes

    Auszug aus BFH, 23.02.2006 - III R 8/05
    Nach ständiger Rechtsprechung sind die Voraussetzungen des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b und c EStG aber nicht erfüllt, wenn das Kind in der Übergangszeit oder während des Wartens auf einen Ausbildungsplatz einer Vollzeiterwerbstätigkeit nachgeht (BFH-Urteile vom 19. Oktober 2001 VI R 39/00, BFHE 197, 92, BStBl II 2002, 481;… vom 14. Mai 2002 VIII R 83/98, BFH/NV 2002, 1551;… Senatsurteil vom 15. September 2005 III R 67/04, BFH/NV 2006, 656).

    Für die Dauer der Vollzeiterwerbstätigkeit kann das Kind daher in diesen Fällen auch dann nicht berücksichtigt werden, wenn seine Einkünfte und Bezüge --bei Einbeziehung der Einkünfte aus der Vollzeiterwerbstätigkeit-- insgesamt den (anteiligen) Jahresgrenzbetrag nicht übersteigen würden (BFH-Urteil in BFHE 197, 92, BStBl II 2002, 481; Pust in Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2002, 214; Greite, Finanz-Rundschau 2003, 1294).

  • BFH, 15.09.2005 - III R 67/04

    Keine Berücksichtigung als Kind für die Dauer seiner Vollzeiterwerbstätigkeit

    Auszug aus BFH, 23.02.2006 - III R 8/05
    Nach ständiger Rechtsprechung sind die Voraussetzungen des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b und c EStG aber nicht erfüllt, wenn das Kind in der Übergangszeit oder während des Wartens auf einen Ausbildungsplatz einer Vollzeiterwerbstätigkeit nachgeht (BFH-Urteile vom 19. Oktober 2001 VI R 39/00, BFHE 197, 92, BStBl II 2002, 481;… vom 14. Mai 2002 VIII R 83/98, BFH/NV 2002, 1551; Senatsurteil vom 15. September 2005 III R 67/04, BFH/NV 2006, 656).
  • BFH, 16.03.2004 - VIII R 65/03

    Kindergeld: Promotion als Berufsausbildung

    Auszug aus BFH, 23.02.2006 - III R 8/05
    Dies beruht auf der typisierenden Annahme, dass --unabhängig von der Höhe der von dem Kind in diesem Zeitraum erzielten Einkünfte und Bezüge-- eine Unterhaltspflicht der Eltern nicht besteht (BFH-Urteil vom 16. März 2004 VIII R 65/03, BFH/NV 2004, 1522, m.w.N. zur Rechtsprechung).
  • BFH, 14.05.2002 - VIII R 83/98

    Kindergeld; keine Berufsausbildung bei Vollzeiterwerbstätigkeit

    Auszug aus BFH, 23.02.2006 - III R 8/05
    Nach ständiger Rechtsprechung sind die Voraussetzungen des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b und c EStG aber nicht erfüllt, wenn das Kind in der Übergangszeit oder während des Wartens auf einen Ausbildungsplatz einer Vollzeiterwerbstätigkeit nachgeht (BFH-Urteile vom 19. Oktober 2001 VI R 39/00, BFHE 197, 92, BStBl II 2002, 481; vom 14. Mai 2002 VIII R 83/98, BFH/NV 2002, 1551;… Senatsurteil vom 15. September 2005 III R 67/04, BFH/NV 2006, 656).
  • FG Rheinland-Pfalz, 09.12.2004 - 6 K 2938/03

    Berücksichtigung als ausbildungswilliges Kind bei geringfügiger Beschäftigung

    Auszug aus BFH, 23.02.2006 - III R 8/05
    Das Urteil des FG betreffend den Zeitraum Oktober bis Dezember 2003 ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2005, 533 veröffentlicht.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BFH

Rechtsprechung
   BFH, 23.08.2006 - II R 8/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,9126
BFH, 23.08.2006 - II R 8/05 (https://dejure.org/2006,9126)
BFH, Entscheidung vom 23.08.2006 - II R 8/05 (https://dejure.org/2006,9126)
BFH, Entscheidung vom 23. August 2006 - II R 8/05 (https://dejure.org/2006,9126)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,9126) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Judicialis

    GrEStG § 16 Abs. 1; ; GrEStG § 16 Abs. 1 Nr. 1; ; FGO § 126 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    GrEStG § 16 Abs. 1
    GrESt: Rückgängigmachung des Erwerbs und Weiterverkauf in einer Urkunde

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs und Weiterveräußerung in einer Vertragsurkunde

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    GrEStG § 16 Abs 1
    Aufhebung; Erwerbsvorgang; Grunderwerbsteuer; Rückgängigmachung; Steuerfestsetzung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BStBl II 2008, 704
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (4)

  • BFH, 19.03.2003 - II R 12/01

    Rückgängigmachung eines Grundstückserwerbs

    Auszug aus BFH, 23.08.2006 - II R 8/05
    Das FG habe keine konkreten Feststellungen über eine ihm aus dem aufgehobenen Kaufvertrag verbliebene Rechtsposition getroffen und damit gegen die Entscheidungsgrundsätze des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 19. März 2003 II R 12/01 (BFHE 202, 383, BStBl II 2003, 770) verstoßen.

    a) "Rückgängig gemacht" ist ein Erwerbsvorgang, wenn über die zivilrechtliche Aufhebung des den Steuertatbestand erfüllenden Rechtsgeschäfts hinaus die Vertragspartner sich derart aus ihren vertraglichen Bindungen entlassen haben, dass die Möglichkeit zur Verfügung über das Grundstück nicht beim Erwerber verbleibt, sondern der Veräußerer seine ursprüngliche Rechtsstellung wieder erlangt (vgl. z.B. BFH-Entscheidungen in BFHE 202, 383, BStBl II 2003, 770;… vom 21. Dezember 2005 II B 67/05, BFH/NV 2006, 615;… vom 21. Februar 2006 II R 60/04, BFH/NV 2006, 1700).

    War dem ursprünglichen Erwerber eine solche Rechtsposition verblieben und hat er diese im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung des Grundstücks auch tatsächlich im eigenen (wirtschaftlichen) Interesse verwertet, ist die Anwendung des § 16 Abs. 1 GrEStG ausgeschlossen (BFH-Urteile in BFHE 202, 383, BStBl II 2003, 770, und in BFH/NV 2006, 1700).

  • BFH, 21.02.2006 - II R 60/04

    Vollmachtloser Vertreter: Aufhebung eines Grundstückskaufvertrages

    Auszug aus BFH, 23.08.2006 - II R 8/05
    a) "Rückgängig gemacht" ist ein Erwerbsvorgang, wenn über die zivilrechtliche Aufhebung des den Steuertatbestand erfüllenden Rechtsgeschäfts hinaus die Vertragspartner sich derart aus ihren vertraglichen Bindungen entlassen haben, dass die Möglichkeit zur Verfügung über das Grundstück nicht beim Erwerber verbleibt, sondern der Veräußerer seine ursprüngliche Rechtsstellung wieder erlangt (vgl. z.B. BFH-Entscheidungen in BFHE 202, 383, BStBl II 2003, 770;… vom 21. Dezember 2005 II B 67/05, BFH/NV 2006, 615; vom 21. Februar 2006 II R 60/04, BFH/NV 2006, 1700).

    Der Wegfall der Verfügungsmöglichkeit des Erwerbers über das Grundstück einerseits und die Wiedererlangung der ursprünglichen Rechtsstellung des Veräußerers andererseits stehen --dem systematischen Verhältnis der Steuertatbestände des § 1 GrEStG zu der gegenläufigen Korrekturvorschrift des § 16 GrEStG entsprechend-- in einem sachlichen Zusammenhang (BFH-Entscheidungen vom 9. März 1994 II R 86/90, BFHE 173, 568, BStBl II 1994, 413, und in BFH/NV 2006, 1700).

    War dem ursprünglichen Erwerber eine solche Rechtsposition verblieben und hat er diese im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung des Grundstücks auch tatsächlich im eigenen (wirtschaftlichen) Interesse verwertet, ist die Anwendung des § 16 Abs. 1 GrEStG ausgeschlossen (BFH-Urteile in BFHE 202, 383, BStBl II 2003, 770, und in BFH/NV 2006, 1700).

  • BFH, 09.03.1994 - II R 86/90

    Keine Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs i. S. von § 16 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG, …

    Auszug aus BFH, 23.08.2006 - II R 8/05
    Der Wegfall der Verfügungsmöglichkeit des Erwerbers über das Grundstück einerseits und die Wiedererlangung der ursprünglichen Rechtsstellung des Veräußerers andererseits stehen --dem systematischen Verhältnis der Steuertatbestände des § 1 GrEStG zu der gegenläufigen Korrekturvorschrift des § 16 GrEStG entsprechend-- in einem sachlichen Zusammenhang (BFH-Entscheidungen vom 9. März 1994 II R 86/90, BFHE 173, 568, BStBl II 1994, 413, und in BFH/NV 2006, 1700).
  • BFH, 21.12.2005 - II B 67/05

    Erwerbsvorgang nach § 16 Abs. 1 GrEStG - Rückgängigmachung

    Auszug aus BFH, 23.08.2006 - II R 8/05
    a) "Rückgängig gemacht" ist ein Erwerbsvorgang, wenn über die zivilrechtliche Aufhebung des den Steuertatbestand erfüllenden Rechtsgeschäfts hinaus die Vertragspartner sich derart aus ihren vertraglichen Bindungen entlassen haben, dass die Möglichkeit zur Verfügung über das Grundstück nicht beim Erwerber verbleibt, sondern der Veräußerer seine ursprüngliche Rechtsstellung wieder erlangt (vgl. z.B. BFH-Entscheidungen in BFHE 202, 383, BStBl II 2003, 770; vom 21. Dezember 2005 II B 67/05, BFH/NV 2006, 615;… vom 21. Februar 2006 II R 60/04, BFH/NV 2006, 1700).
  • BFH, 01.07.2008 - II R 36/07

    Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs bei Löschungsbewilligung für eine …

    Diese zweite Löschungsbewilligung war selbst nicht geeignet, der Auflassungsvormerkung die Wirkung zu nehmen, einer (vollständigen) Rückgängigmachung des Ersterwerbs entgegen zu stehen, da sie zeitgleich mit der Weiterveräußerung in derselben Urkunde erteilt wurde (vgl. BFH-Urteil vom 23. August 2006 II R 8/05, BFH/NV 2007, 273).
  • BFH, 25.04.2007 - II R 18/05

    Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs i.S. des § 16 Abs. 1 GrEStG, wenn der …

    Denn der Veräußerer wird aus seiner Übereignungsverpflichtung gegenüber dem früheren Erwerber erst mit der Unterzeichnung des Vertrages durch alle Vertragsbeteiligten und damit erst in dem Augenblick entlassen, in dem er bereits wieder hinsichtlich der Übereignung des Grundstücks an den Zweiterwerber gebunden ist (BFH-Urteil vom 23. August 2006 II R 8/05, BFH/NV 2007, 273).
  • BFH, 25.08.2010 - II R 35/08

    Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs bei Abschluss des Aufhebungsvertrags und …

    Denn der Veräußerer wird aus seiner Übereignungsverpflichtung gegenüber dem früheren Erwerber erst mit der Unterzeichnung des Vertrags durch alle Vertragsbeteiligten und damit erst in dem Augenblick entlassen, in dem er bereits wieder hinsichtlich der Übereignung des Grundstücks an den Zweiterwerber gebunden ist (BFH-Urteil vom 23. August 2006 II R 8/05, BFH/NV 2007, 273).
  • FG Berlin-Brandenburg, 24.01.2012 - 11 K 11002/08

    Grunderwerbsteuer

    Der Wegfall der Verfügungsmöglichkeit des Erwerbers über das Grundstück einerseits und die Wiedererlangung der ursprünglichen Rechtsstellung des Veräußerers andererseits stehen - dem systematischen Verhältnis der Steuertatbestände des § 1 GrEStG zu der gegenläufigen Korrekturvorschrift des § 16 GrEStG entsprechend - in einem sachlichen Zusammenhang (vergleiche: Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 23. August 2006 - II R 8/05, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 2007, 273, m.w.N.).

    Zur Bejahung einer dem Ersterwerber aus dem Erwerbsvorgang verbliebenen Möglichkeit, eine ihm verbliebene Rechtsposition zu verwerten, bedarf es konkreter Feststellungen unter Berücksichtigung des Einzelfalls (siehe: BFH, Urteil vom 23. August 2006 - II R 8/05, a.a.O. [274], m.w.N.).

    Deshalb besteht auch kein Raum für die Annahme, der Verkäufer habe jedenfalls "für eine juristische Sekunde" nach Aufhebung des tatbestandserfüllenden Rechtsgeschäfts seine ursprüngliche Rechtsstellung zurückerlangt (siehe hierzu auch: BFH, Urteil vom 23. August 2006 - II R 8/05, a.a.O. [274]).

  • FG Berlin-Brandenburg, 02.03.2011 - 11 K 11060/07

    Keine Aufhebung der Grunderwerbsteuerfestsetzung nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG, …

    Der Wegfall der Verfügungsmöglichkeit des Erwerbers über das Grundstück einerseits und die Wiedererlangung der ursprünglichen Rechtsstellung des Veräußerers andererseits stehen - dem systematischen Verhältnis der Steuertatbestände des § 1 GrEStG zu der gegenläufigen Korrekturvorschrift des § 16 GrEStG entsprechend - in einem sachlichen Zusammenhang (vergleiche: Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 23. August 2006 - II R 8/05, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 2007, 273, m.w.N.).

    Zur Bejahung einer dem Ersterwerber aus dem Erwerbsvorgang verbliebenen Möglichkeit, eine ihm verbliebene Rechtsposition zu verwerten, bedarf es konkreter Feststellungen unter Berücksichtigung des Einzelfalls (siehe: BFH, Urteil vom 23. August 2006 - II R 8/05, a.a.O. [274], m.w.N.).

    Deshalb besteht auch kein Raum für die Annahme, der Verkäufer habe jedenfalls "für eine juristische Sekunde" nach Aufhebung des tatbestandserfüllenden Rechtsgeschäfts seine ursprüngliche Rechtsstellung zurückerlangt (siehe hierzu auch: BFH, Urteil vom 23. August 2006 - II R 8/05, a.a.O. [274]).

  • BFH, 06.10.2010 - II R 31/09

    Rückgängigmachung eines Grundstückskaufvertrages bei Stellung eines Ersatzkäufers …

    Der Veräußerer wird aus seiner Übereignungsverpflichtung gegenüber dem früheren Erwerber erst mit der Unterzeichnung des Vertrages durch alle Vertragsbeteiligten und damit erst in dem Augenblick entlassen, in dem er bereits wieder hinsichtlich der Übereignung des Grundstücks an den Zweiterwerber gebunden ist (BFH-Urteil vom 23. August 2006 II R 8/05, BFH/NV 2007, 273).
  • FG Schleswig-Holstein, 19.03.2009 - 3 K 40/08

    Keine Rückgängigmachung eines Grundstückskaufvertrages i.S. des § 16 Abs. 1 …

    Zur Bejahung einer dem Ersterwerber aus dem Erwerbsvorgang verbliebenen Möglichkeit, eine ihm verbliebene Rechtsposition zu verwerten, bedarf es konkreter Feststellungen unter Berücksichtigung des Einzelfalles (vgl. BFH-Urteile vom 23. August 2006 II R 8/05, BFH/NV 2007, 273; vom 24. April 2007 II R 18/05, BFHE 217, 276, BStBl II 2007, 726;… vom 14. November 2007 II R 1/06, BFH/NV 2008, 403).

    Denn der Veräußerer wird aus seiner Übereignungsverpflichtung gegenüber dem früheren Erwerber erst mit der Unterzeichnung des Vertrages durch alle Vertragsbeteiligten und damit erst in dem Augenblick entlassen, in dem er bereits wieder hinsichtlich der Übereignung des Grundstücks an den Zweiterwerber gebunden ist (vgl. BFH-Urteil vom 23. August 2006 II R 8/05, a.a.O.).

  • BFH, 14.11.2007 - II R 1/06

    Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs bei Beteiligung des Ersterwerbers an der …

    Denn der Veräußerer wird aus seiner Übereignungsverpflichtung gegenüber dem früheren Erwerber erst mit der Unterzeichnung des Vertrags durch alle Vertragsbeteiligten und damit erst in dem Augenblick entlassen, in dem er bereits wieder hinsichtlich der Übereignung des Grundstücks an den Zweiterwerber gebunden ist (BFH-Urteil vom 23. August 2006 II R 8/05, BFH/NV 2007, 273).
  • BFH, 14.11.2007 - II R 2/06

    Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs bei Beteiligung des Ersterwerbers an der …

    Denn der Veräußerer wird aus seiner Übereignungsverpflichtung gegenüber dem früheren Erwerber erst mit der Unterzeichnung des Vertrags durch alle Vertragsbeteiligten und damit erst in dem Augenblick entlassen, in dem er bereits wieder hinsichtlich der Übereignung des Grundstücks an den Zweiterwerber gebunden ist (BFH-Urteil vom 23. August 2006 II R 8/05, BFH/NV 2007, 273).
  • FG Berlin-Brandenburg, 16.06.2016 - 12 K 4041/12

    Aufhebung der Grunderwerbsteuerfestsetzung; Käuferaustausch bei …

    Rn. 15 Die Klägerin wandte unter dem Datum vom 24.01.2012 ein, der Beklagte stütze sich im Wesentlichen auf das Urteil des Bundesfinanzhofes vom 23.08.2006 - II R 8/05 -, das erst im Dezember 2006 veröffentlicht worden und daher - wie auch die weiteren zitierten Entscheidungen - auf den Vertrag vom 20.10.2006 aus Vertrauensschutzgründen nicht anwendbar sei.

    Nur wenn der Veräußerer seine ursprüngliche Rechtsstellung deshalb nicht wiedererlangt, weil trotz der formellen Aufhebung des Vertrages der Erwerber die Möglichkeit der Verfügung über das Grundstück behält, liegt eine Rückgängigmachung im Sinne des § 16 Abs. 1 GrEStG nicht vor (BFH, Urteil vom 23.08.2006 - II R 8/05 -, BFH/NV 2007, 273; BFH…, Urteil vom 21.02.2006 - II R 60/04 -, BFH/NV 2006, 1700).

  • FG Hamburg, 18.05.2010 - 3 K 24/10

    Grunderwerbsteuer: Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs

  • FG Hamburg, 08.04.2010 - 3 K 220/09

    Abgrenzung zwischen Vertragsaufhebung und -übernahme; Zugang eines …

  • FG Hamburg, 22.02.2012 - 3 K 165/11

    Rückgängigmachung i. S. des § 16 Abs. 1 GrEStG bei Vorliegen eines gesetzlichen …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BFH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht