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Rechtsprechung
   BFH, 11.09.2013 - I R 28/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,45873
BFH, 11.09.2013 - I R 28/13 (https://dejure.org/2013,45873)
BFH, Entscheidung vom 11.09.2013 - I R 28/13 (https://dejure.org/2013,45873)
BFH, Entscheidung vom 11. September 2013 - I R 28/13 (https://dejure.org/2013,45873)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch Kapitalabfindung der Pensionszusage an den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH

  • openjur.de

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch Kapitalabfindung der Pensionszusage an den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH

  • Bundesfinanzhof

    KStG § 8 Abs 3 S 2, EStG § 6a, EStG VZ 2006
    Verdeckte Gewinnausschüttung durch Kapitalabfindung der Pensionszusage an den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH

  • rechtsinformationen.bund.de

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch Kapitalabfindung der Pensionszusage an den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 3 S 2 KStG 2002, § 6a EStG 2002, EStG VZ 2006
    Verdeckte Gewinnausschüttung durch Kapitalabfindung der Pensionszusage an den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH

  • IWW
  • cpm-steuerberater.de

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch Kapitalabfindung der Pensionszusage an den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH

  • Betriebs-Berater

    VGA durch Kapitalabfindung der Pensionszusage an den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer

  • ra.de
  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    EStG 2002 § 6a; KStG § 8 Abs. 3 S. 2
    VGA durch Kapitalabfindung der Pensionszusage an den beherrschenden Gesellschafter-GF einer GmbH

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KStG § 8 Abs. 3 Satz 2; EStG § 2002 § 6a
    Ertragsteuerliche Behandlung einer Kapitalabfindung im Zusammenhang mit einem Verzicht auf Ansprüche aus einer Pensionszusage durch den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch Kapitalabfindung der Pensionszusage an den Gesellschafter-Geschäftsführer

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ertragsteuerliche Behandlung einer Kapitalabfindung im Zusammenhang mit einem Verzicht auf Ansprüche aus einer Pensionszusage durch den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH

  • Jurion (Kurzinformation)

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Zahlung einer Abfindung an Gesellschafter-Geschäftsführer wegen Verzichts auf Pensionsanwartschaft

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kapitalabfindung der Pensionszusage an beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    VGA durch Kapitalabfindung der Pensionszusage an den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Kapitalabfindung einer Pensionszusage als vGA

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    VGA durch Kapitalabfindung der Pensionszusage an den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    VGA im Zusammenhang mit Renten-/Pensionszahlungen an Gesellschafter-Geschäftsführer

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Kapitalabfindung einer Pensionszusage als verdeckte Gewinnausschüttung

Besprechungen u.ä.

  • wolterskluwer-online.de (Entscheidungsbesprechung)

    BFH gibt rote Karte zur Kapitalabfindung von Betriebsrenten an den GGF

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    KStG § 8 Abs 3 Satz 2, EStG § 19 Abs 1 Satz 1 Nr 1
    Abfindung; Arbeitslohn; Pensionsanwartschaft; Verdeckte Gewinnausschüttung; Verzicht

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 244, 241
  • BB 2014, 1564
  • BB 2014, 789
  • DB 2014, 2910
  • DB 2014, 750
  • BStBl II 2014, 726
  • NZA-RR 2014, 311
  • NZG 2014, 477
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (7)

  • BFH, 28.04.2010 - I R 78/08

    Abfindung und Ablösung von (überversorgenden) Pensionsrückstellungen für …

    Auszug aus BFH, 11.09.2013 - I R 28/13
    Es gilt insofern eine geschäftsvorfallbezogene, nicht aber eine handelsbilanzielle Betrachtungsweise (…Anschluss an Senatsurteile vom 14. März 2006 I R 38/05, BFH/NV 2006, 1515, und vom 5. März 2008 I R 12/07, BFHE 220, 454; Klarstellung des Senatsurteils vom 28. April 2010 I R 78/08, BFHE 229, 234, BStBl II 2013, 41) 20 .

    Es mag auch dahinstehen, ob die der Abfindung zugrunde liegende Motivation --die Entlastung der Klägerin von den Sozialverbindlichkeiten aus Anlass der Anteilsübertragung auf ML-- bei einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einen tragfähigen betrieblichen Grund darstellt, um die Versorgungsansprüche wie hier geschehen abzufinden (…vgl. Otto in Blomeyer/Rolfs/Otto, Betriebsrentengesetz, 5. Aufl., StR F Rz 424; Höfer/Veit/Verhuven, Betriebsrentenrecht, BetrAVG, Band II, Rz 3150, jeweils m.w.N.; anders bei einem nichtbeherrschenden Gesellschafter, s. Senatsurteil vom 28. April 2010 I R 78/08, BFHE 229, 234, BStBl II 2013, 41, m.w.N.).

    Dahinstehen mag gleichermaßen, ob es sich mit den Anforderungen an einen hypothetischen Fremdvergleich ohne weiteres verträgt, wenn lediglich der bereits erdiente sog. past service abgefunden wird, nicht jedoch der sog. future service (das bejahend Bundesministerium der Finanzen --BMF--, Schreiben vom 14. August 2012, BStBl I 2012, 874;… s. dazu aber m.w.N. z.B. Gosch in Kirchhof, EStG, 12. Aufl., § 6a Rz 23), und wenn überdies nicht unbedingt sichergestellt ist, dass der Abfindungsbetrag dem Barwert der Anwartschaft entspricht (s. zum Barwerterfordernis im Abfindungsfall Senatsurteile vom 10. November 1998 I R 49/97, BFHE 187, 474, BStBl II 2005, 261; in BFHE 229, 234, BStBl II 2013, 41; s. dazu BMF-Schreiben vom 6. April 2005, BStBl I 2005, 619).

    Rn. 21 Das Senatsurteil in BFHE 229, 234, BStBl II 2013, 41 widerspricht dem nicht.

  • BFH, 05.03.2008 - I R 12/07

    Zusage einer sofort unverfallbaren Altersrente: Kapitalabfindungsrecht des …

    Auszug aus BFH, 11.09.2013 - I R 28/13
    Es gilt insofern eine geschäftsvorfallbezogene, nicht aber eine handelsbilanzielle Betrachtungsweise (…Anschluss an Senatsurteile vom 14. März 2006 I R 38/05, BFH/NV 2006, 1515, und vom 5. März 2008 I R 12/07, BFHE 220, 454; Klarstellung des Senatsurteils vom 28. April 2010 I R 78/08, BFHE 229, 234, BStBl II 2013, 41) 20 .

    Und schließlich soll hier dahinstehen, ob die parallele Zahlung von Versorgungsgeld und laufendem Gehalt infolge der uneingeschränkt fortgeführten Tätigkeit von WL als Geschäftsführer wegen besonderer Gegebenheiten im Streitfall --so das FG-- bei der Klägerin tatsächlich "nicht einmal ansatzweise" mit jenem Sachverhalt vergleichbar ist, über die der Senat in seinem Urteil vom 5. März 2008 I R 12/07 (BFHE 220, 454) zu entscheiden hatte.

    Der Senat hält insofern an dem fest, das er durch Urteil vom 14. März 2006 I R 38/05 (…BFH/NV 2006, 1515) --dort ebenfalls bezogen auf eine Anwartschaftsabfindung gegen einen Teilverzicht des Begünstigten-- und in BFHE 220, 454, unter II.2.a, a.E. der Entscheidungsgründe, entschieden hat (…vgl. im einzelnen z.B. Gosch, a.a.O., § 8 Rz 398; Schallmoser/Eisgruber/ Janetzko in Herrmann/Heuer/Raupach, § 8 KStG Rz 303; Wilk, daselbst, § 8 KStG Rz 108), und folgt nicht der dagegen geäußerten Kritik (z.B. Briese, GmbHR 2008, 568; Hoffmann, GmbHR 2006, 824, derselbe, GmbH-StB 2010, 371;… Otto in Blomeyer/Rolfs/Otto, a.a.O., StR F Rz 430;… s.a. Höfer/Veit/ Verhuven, a.a.O., Rz 3137 ff.).

  • BFH, 14.03.2006 - I R 38/05

    VGA: Abfindungszahlung für Verzicht auf Pensionszusage

    Auszug aus BFH, 11.09.2013 - I R 28/13
    Es gilt insofern eine geschäftsvorfallbezogene, nicht aber eine handelsbilanzielle Betrachtungsweise (Anschluss an Senatsurteile vom 14. März 2006 I R 38/05, BFH/NV 2006, 1515, und vom 5. März 2008 I R 12/07, BFHE 220, 454; Klarstellung des Senatsurteils vom 28. April 2010 I R 78/08, BFHE 229, 234, BStBl II 2013, 41) 20 .

    Der Senat hält insofern an dem fest, das er durch Urteil vom 14. März 2006 I R 38/05 (BFH/NV 2006, 1515) --dort ebenfalls bezogen auf eine Anwartschaftsabfindung gegen einen Teilverzicht des Begünstigten-- und in BFHE 220, 454, unter II.2.a, a.E. der Entscheidungsgründe, entschieden hat (…vgl. im einzelnen z.B. Gosch, a.a.O., § 8 Rz 398; Schallmoser/Eisgruber/ Janetzko in Herrmann/Heuer/Raupach, § 8 KStG Rz 303; Wilk, daselbst, § 8 KStG Rz 108), und folgt nicht der dagegen geäußerten Kritik (z.B. Briese, GmbHR 2008, 568; Hoffmann, GmbHR 2006, 824, derselbe, GmbH-StB 2010, 371;… Otto in Blomeyer/Rolfs/Otto, a.a.O., StR F Rz 430;… s.a. Höfer/Veit/ Verhuven, a.a.O., Rz 3137 ff.).

  • BFH, 15.09.2004 - I R 62/03

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer sog. Übermaßrente - …

    Auszug aus BFH, 11.09.2013 - I R 28/13
    Sagt eine GmbH ihrem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer an Stelle der monatlichen Rente "spontan" die Zahlung einer Kapitalabfindung der Versorgungsanwartschaft zu, so ist die gezahlte Abfindung regelmäßig verdeckte Gewinnausschüttung (Anschluss an Senatsurteil vom 15. September 2004 I R 62/03, BFHE 207, 443, BStBl II 2005, 176).

    Dem Erfordernis der klaren und eindeutigen und vorherigen Abmachung zwischen der Kapitalgesellschaft und dem beherrschenden Gesellschafter wurde nicht mehr genügt, wodurch wiederum eine im Gesellschaftlichen gründende (Mit-)Veranlassung der geleisteten Zahlung indiziert wird und eine solche Veranlassung mangels tragfähiger Gegenindizien anzunehmen ist (s.a. Senatsurteil vom 15. September 2004 I R 62/03, BFHE 207, 443, BStBl II 2005, 176, dort zur Gewährung einer Sonderprovision).

  • BFH, 17.05.1995 - I R 147/93

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch Vereinbarung einer "Nur-Pension" (Änderung der …

    Auszug aus BFH, 11.09.2013 - I R 28/13
    Damit übersieht das FG aber den sog. doppelten Fremdvergleich, wonach nicht nur auf den --die Interessen der Gesellschaft im Auge behaltenden-- ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiter, sondern ebenso auf die Interessenlage des objektiven und gedachten Vertragspartners abzustellen ist: Ein fremder Dritter hätte eine solche Vereinbarung über eine Abfindung nur der bereits erdienten Versorgungsanwartschaft und zudem in einer Höhe, die nach den FA-Berechnungen und den darauf aufbauenden FG-Feststellungen unterhalb des Anwartschaftsbarwerts lag, aber kaum konsentiert (vgl. dazu grundlegend Senatsurteil vom 17. Mai 1995 I R 147/93, BFHE 178, 203, BStBl II 1996, 204;… s. auch z.B. Höfer/Veit/Verhuven, a.a.O., Rz 3139;… Otto in Blomeyer/Rolfs/Otto, a.a.O., StR F Rz 387, 434 a.E.).
  • BFH, 10.11.1998 - I R 49/97

    Kapitalabfindung bei einer Pensionszusage

    Auszug aus BFH, 11.09.2013 - I R 28/13
    Dahinstehen mag gleichermaßen, ob es sich mit den Anforderungen an einen hypothetischen Fremdvergleich ohne weiteres verträgt, wenn lediglich der bereits erdiente sog. past service abgefunden wird, nicht jedoch der sog. future service (das bejahend Bundesministerium der Finanzen --BMF--, Schreiben vom 14. August 2012, BStBl I 2012, 874;… s. dazu aber m.w.N. z.B. Gosch in Kirchhof, EStG, 12. Aufl., § 6a Rz 23), und wenn überdies nicht unbedingt sichergestellt ist, dass der Abfindungsbetrag dem Barwert der Anwartschaft entspricht (s. zum Barwerterfordernis im Abfindungsfall Senatsurteile vom 10. November 1998 I R 49/97, BFHE 187, 474, BStBl II 2005, 261; in BFHE 229, 234, BStBl II 2013, 41; s. dazu BMF-Schreiben vom 6. April 2005, BStBl I 2005, 619).
  • FG Nürnberg, 27.11.2012 - 1 K 229/11

    Abfindungszahlung für eine Pensionsanwartschaft in Höhe des Barwerts als …

    Auszug aus BFH, 11.09.2013 - I R 28/13
    Das Finanzgericht (FG) Nürnberg gab ihr durch Urteil vom 27. November 2012 1 K 229/11 statt.
  • BFH, 11.11.2015 - I R 26/15

    Vereinbarung eines Arbeitszeit- oder Zeitwertkontos als verdeckte …

    Eine "Neutralisierung" des aus der Bildung der Rückstellung folgenden Aufwands durch einen --insbesondere der Höhe nach-- nicht eindeutig bestimmten Verzicht auf einen Teil des laufenden Gehalts und den damit verringerten Gehaltsaufwand scheidet aufgrund der wechselseitigen gesellschaftlichen Veranlassung aus (Senatsurteile vom 23. Oktober 2013 I R 89/12, BFHE 244, 262, BStBl II 2014, 729; vom 11. September 2013 I R 28/13, BFHE 244, 241, BStBl II 2014, 726;… vom 14. März 2006 I R 38/05, BFH/NV 2006, 1515; s. auch Blümich/Rengers, § 8 KStG Rz 176, 283;… Gosch, a.a.O., § 8 Rz 261; Wilk in Herrmann/Heuer/Raupach, § 8 KStG Rz 115;… anders Klein/Müller/Döpper in Mössner/Seeger, Körperschaftsteuergesetz, 2. Aufl., § 8 Rz 296; --speziell für Einzahlungen auf Zeitwertkonten-- Husken/Siegmund, StuB 2007, 696, 698; Ziegenhagen/Schmidt, Der Betrieb 2006, 181, 185).

    Zum anderen (unter II.5.a cc der Entscheidungsgründe) betraf die Entscheidung eine Abfindungszahlung, der --im Gegensatz zur Minderung des laufenden Gehalts im Streitfall-- gerade die Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis fehlte (vgl. Senatsurteile in BFHE 244, 241, BStBl II 2014, 726; in BFHE 244, 262, BStBl II 2014, 729).

  • FG Münster, 26.05.2023 - 4 K 3618/18

    Behandlung der Zahlung für die Abfindung einer zugunsten des Steurpflichtigen …

    Der zuständige Prüfer stellte - unter Verweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 11.09.2013 I R 28/13, BFHE 244, 241 - fest, dass eine sogenannte Spontanabfindung mit der Folge einer vGA nicht auszuschließen sei.

    Rn. 67 Dieser doppelte Fremdvergleich ist auch im Zusammenhang mit der Beurteilung einer vGA durch eine Kapitalabfindung einer Pensionszusage an einen beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer zu beachten (BFH-Urteil vom 11.09.2013 I R 28/13, BFHE 244, 241 Rn. 18).

    Rn. 68 b) Weiter kann nach der ständigen Spruchpraxis des I. Senats des BFH eine vGA auch dann anzunehmen sein, wenn eine Kapitalgesellschaft eine Leistung an einen beherrschenden Gesellschafter erbringt, für die es an einer klaren, im Voraus getroffenen, zivilrechtlich wirksamen und tatsächlich durchgeführten Vereinbarung fehlt (BFH-Urteil vom 11.09.2013 I R 28/13, BFHE 244, 241 Rn. 13).

    Rn. 71 a) Das BFH-Urteil vom 11.09.2013 I R 28/13, BFHE 244, 241 betraf einen Sachverhalt, in dem einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer eine Pensionszusage gewährt worden war.

    Auch seien die BFH-Urteile vom 11.09.2013 I R 28/13, BFHE 244, 241 und 23.10.2013 I R 60/12, BFHE 244, 256 nicht so zu verstehen, dass der BFH eine betriebliche Veranlassung von Abfindungszahlungen generell verneine (Lang in Dötsch/Pung/Möhlenbrock, Die Körperschaftsteuer, KStG § 8 Abs. 3 Teil D Tz. 690;… s. auch Neumann in Rödder/Herlinghaus/Neumann, KStG, § 8 Rz. 1051).

    Rn. 99 Das BFH-Urteil vom 11.09.2013 I R 28/13, BFHE 244, 241 betrifft einen Unternehmensnachfolge-Sachverhalt und nicht - wie vorliegend - eine Gesellschaft, deren Insolvenz droht und die sich in einer ernsthaften wirtschaftlichen Krise befindet.

  • BFH, 17.09.2025 - VIII R 17/23

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Abfindung einer Pensionszusage

    NV: Verzichtet der beherrschende Gesellschafter einer GmbH vor Eintritt des Versorgungsfalls auf seine Ansprüche aus einer Pensionszusage und erhält er hierfür eine Abfindung von der Gesellschaft, liegt hierin keine verdeckte Gewinnausschüttung, wenn die Pensionszusage aus betrieblichen Gründen abgefunden wird (Abgrenzung zum Urteil des Bundesfinanzhofs vom 11.09.2013 - I R 28/13, BFHE 244, 241, BStBl II 2014, 726).

    Rn. 17 Nach einer Betriebsprüfung bei der GmbH für 2012 bis 2014 war der Fachprüfer für betriebliche Altersversorgung der Auffassung, im Hinblick auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 11.09.2013 - I R 28/13 (BFHE 244, 241, BStBl II 2014, 726) liege wegen einer sogenannten Spontanabfindung eine vGA in Höhe des ausgezahlten Abfindungsbetrags (… EUR) vor.

    Im Fall der hier streitigen Abfindung einer Pensionsanwartschaft durch die Gesellschaft gegenüber ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer ist daher nicht nur auf den --die Interessen der Gesellschaft im Auge behaltenden-- ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiter, sondern ebenso auf die Interessenlage des objektiven und gedachten Vertragspartners abzustellen (sogenannter doppelter Fremdvergleich, vgl. BFH-Urteile vom 11.09.2013 - I R 28/13, BFHE 244, 241, BStBl II 2014, 726, Rz 18; vom 15.03.2023 - I R 41/19, BFHE 280, 131, BStBl II 2024, 654, Rz 32;… vom 17.05.1995 - I R 147/93, BFHE 178, 203, BStBl II 1996, 204, unter II.B.2.

    Rn. 40 c) Aus dem BFH-Urteil vom 11.09.2013 - I R 28/13 (BFHE 244, 241, BStBl II 2014, 726) ergibt sich nichts anderes.

    Der I. Senat hat seine Entscheidung, dass eine Spontanabfindung die gesellschaftliche Veranlassung indiziere, ausdrücklich auf die "Besonderheiten des Streitfalls" gestützt und diese Würdigung damit selbst als Einzelfallentscheidung eingeordnet (vgl. BFH-Urteil vom 11.09.2013 - I R 28/13, BFHE 244, 241, BStBl II 2014, 726, Rz 17).

    Denn selbst dann hätte das FG im Streitfall tragfähige Gegenindizien festgestellt und berücksichtigt, die seine Würdigung tragen, dass die betriebliche Veranlassung die gesellschaftsrechtliche Mitveranlassung im Streitfall überlagert (vgl. BFH-Urteil vom 11.09.2013 - I R 28/13, BFHE 244, 241, BStBl II 2014, 726, Rz 17, unter Verweis auf BFH-Urteil vom 15.09.2004 - I R 62/03, BFHE 207, 443, BStBl II 2005, 176).

  • BFH, 15.03.2023 - I R 41/19

    VGA - Versorgungszahlung und Geschäftsführergehalt

    Rn. 31 a) Der Ansatz einer vGA lässt sich nicht unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Senats zum sog. doppelten Fremdvergleich (vgl. hierzu z.B. Senatsurteil vom 11.09.2013 - I R 28/13, BFHE 244, 241, BStBl II 2014, 726, m.w.N.) bereits daraus herleiten, dass ein Dritter nicht tätig geworden wäre, wenn er hierfür --wie vom FG formuliert-- nur eine "Anerkennungsvergütung" erhalten hätte.
  • FG Köln, 06.04.2017 - 10 K 2310/15

    Körperschaftsteuer: Erdienung einer Pensionszusage bei Weiterbeschäftigung des …

    Mit Urteil vom 11.09.2013 (I R 28/13) habe der BFH zudem ausdrücklich entschieden, dass ein "ad hoc" gefasster Nachtrag zu einer Pensionszusage kurz vor dem beabsichtigten Ereignis nicht dem Erfordernis einer klaren, eindeutigen und vorherigen Abmachung zwischen einer GmbH und ihrem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer genüge.

    Ein Barwertausgleich im Sinne einer einmaligen oder laufenden Ausgleichszahlung für den späteren Pensionsbeginn sei außerdem nicht mit der stringenten Anwendung des Nachzahlungsverbots gemäß dem Grundsatzurteil des BFH vom 11.09.2013 (I R 28/13, BStBl II 2014, 726) vereinbar.

    Rn. 57 (b) Dies zugrunde gelegt erscheint die im Streitfall erst unmittelbar vor Vollendung des vereinbarten Pensionsalters von 65 Jahren geschlossene "Ad-hoc-Vereinbarung" vom ....01.2009 über Zuschläge zur Pension zum Ausgleich des hinausgeschobenen Zahlungsbeginns vor dem Hintergrund der BFH-Rechtsprechung - insbesondere in dem Verfahren I R 28/13 - nicht mit dem Nachzahlungsverbot sowie den Grundsätzen der Erdienbarkeit vereinbar.

  • BFH, 11.10.2017 - I R 42/15

    Besteuerung von Ausschüttungen einer US-amerikanischen "S-Corporation" an einen …

    Sämtliche Vorfälle sind vielmehr auseinander zu halten und steuerrechtlich eigenständig zu behandeln (…Senatsurteile vom 14. März 2006 I R 38/05, BFH/NV 2006, 1515; vom 5. März 2008 I R 12/07, BFHE 220, 454, BStBl II 2015, 409; vom 11. September 2013 I R 28/13, BFHE 244, 241, BStBl II 2014, 726; in BFHE 252, 359, BStBl II 2016, 489).
  • FG Düsseldorf, 19.05.2025 - 6 K 343/21

    Steuerliche Berücksichtigung des Vorliegens einer verdeckten Einlage durch den …

    Rn. 20 Aus den BFH-Urteilen I R 89/12 und I R 28/13 ergebe sich, dass die Auflösung der Rückstellung lediglich unmittelbare Folge des Umstandes sei, dass der Anspruch auf Pension mit der Übertragung der Rückdeckungsversicherung aus zivilrechtlicher Sicht erfüllt gewesen sei.

    Rn. 23 Der BFH scheine aber in den jüngeren Entscheidungen I R 89/12 und I R 28/13 in Fällen der vorliegenden Art von einer zivilrechtlichen Erfüllung der bisherigen Ansprüche der Beteiligten auszugehen, die das Vorliegen verdeckter Einlagen ausschließen und die durch das Urteil I R 38/05 ggf. aufgetretenen Irritationen ausräumen würden.

    Der BFH hat in seinem Urteil vom 23.10.2013 I R 89/12, BStBl. II 2014, 729 und in seinem Urteil vom 11.09.2013 I R 28/13, BStBl. II 2014, 726 auch explizit bekräftigt, an den Aussagen im Verfahren I R 38/05 festhalten zu wollen.

  • FG Thüringen, 25.06.2015 - 1 K 136/15

    Keine verdeckte Gewinnausschüttung durch Beitragszahlungen einer …

    Rn. 25 b) Nach der Rechtsprechung des BFH (z. B. BFH-Urteile vom 11. September 2013 I R 28/13, BFHE 244, 241, BStBl II 2014, 726; und vom 23. Oktober 2013 I R 89/12, BFHE 244, 262, BStBl II 214, 729 m. w. N.) ist bei der Prüfung, ob eine Vermögensminderung als Voraussetzung einer vGA eingetreten ist, nicht eine handelsbilanzielle, sondern eine geschäftsvorfallbezogene Betrachtungsweise zugrunde legen.
  • FG Köln, 09.08.2018 - 13 K 1200/15

    Kapitalertragsteuer/Körperschaftsteuer: Fremdübliche Konzessionsabgaben sind …

    Rn. 77 Gleichermaßen ist im Rahmen des so genannten doppelten Fremdvergleichs, wonach nicht nur auf den die Interessen der Gesellschaft im Auge behaltenden ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiter, sondern ebenso auf die Interessenlage des objektiven und gedachten Vertragspartners abzustellen ist (vgl. dazu z.B. BFH-Urteile vom 11. September 2013 I R 28/13, BStBl II 2014, 726 …und vom 28. Januar 2004 I R 87/02, BFH/NV 2004, 736 m.w.N.;… vgl. dazu auch Rengers in Blümich, EStG/KStG/GewStG, § 8 KStG Rdnr. 385, 386 m.w.N.;… Gosch a.a.O. § 8 Rdnr. 360 ff. m.w.N.), zu berücksichtigen, welche Konzessionsabgaben die Gesellschafterin, hier also die Stadt K, von anderen, ihr nicht gesellschaftsrechtlich verbundenen, Leistungserbringern verlangt und erhalten hätte.
  • FG Saarland, 24.03.2015 - 1 K 1170/11

    Bildung von Rückstellungen wegen Umwandlung von Barlohnansprüchen eines …

    Rn. 28 Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist für die Beurteilung der Vermögensminderung nicht die handelsbilanzielle Auswirkung maßgeblich; vielmehr ist die Minderung des Unterschiedsbetrages gem. § 4 Abs. 1 EStG i.V.m. § 8 Abs. 1 KStG anhand einer geschäftsvorfallbezogenen Betrachtungsweise zu ermitteln (vgl. BFH vom 28. April 2010 I R 78/08, BStBl II 2013, 41; vom 11. September 2013 I R 28/13, BStBl II 2014, 726 m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 26.02.2024 - 10 K 1444/22

    Übertragung einer Pensionszusage auf einen Pensionsfonds - Verdeckte …

  • FG Münster, 15.02.2023 - 13 K 391/20

    Ableiten einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) und verdeckten Einlage (vE) …

  • FG Berlin-Brandenburg, 08.04.2014 - 6 K 6216/12

    Körperschaftsteuer und Gewerbesteuermessbetrag 2005 und 2006

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