Rechtsprechung
| BFH, 07.09.2016 - I R 23/15 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
Höchstbetragsberechnung für Atomanlagenrückstellungen - Grundsatz von Treu und Glauben - Grundsatz der Abschnittsbesteuerung
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
RechVersV § 30 Abs 2 Nr 1, RechVersV § 30 Abs 3 S 2, HGB § 34h Abs 1, HGB § 34h Abs 2, HGB § 330 Abs 1, HGB § 330 Abs 3, HGB § 330 Abs 4, EStG § 5 Abs 1, AO § 85
Höchstbetragsberechnung für Atomanlagenrückstellungen - Grundsatz von Treu und Glauben - Grundsatz der Abschnittsbesteuerung - rechtsinformationen.bund.de
Höchstbetragsberechnung für Atomanlagenrückstellungen - Grundsatz von Treu und Glauben - Grundsatz der Abschnittsbesteuerung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 30 Abs 2 Nr 1 RechVersV, § 30 Abs 3 S 2 RechVersV, § 34h Abs 1 HGB, § 34h Abs 2 HGB, § 330 Abs 1 HGB
Höchstbetragsberechnung für Atomanlagenrückstellungen - Grundsatz von Treu und Glauben - Grundsatz der Abschnittsbesteuerung - IWW
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung der Sach- und Haftpflichtversicherung bei der Ermittlung des Höchstbetrages der Atomanlagenrückstellung
- Betriebs-Berater
Höchstbetragsberechnung für Atomanlagenrückstellungen
- ra.de
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berücksichtigung der Sach- und Haftpflichtversicherung bei der Ermittlung des Höchstbetrages der Atomanlagenrückstellung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Atomanlagenrückstellungen - und die Höchstbetragsberechnung
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Höchstbetragsberechnung für Atomanlagenrückstellungen
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Höchstbetragsberechnung für die Bildung von Atomanlagenrückstellungen
Sonstiges (2)
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 09.02.2015 - 6 K 2167/12
- BFH, 07.09.2016 - I R 23/15
Papierfundstellen
- BFHE 255, 190
- BB 2016, 3113
- BB 2018, 45
- DB 2016, 2875
- BStBl II 2017, 472
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (6)
- FG Düsseldorf, 09.02.2015 - 6 K 2167/12
Höchstbetragsberechnung nach § 30 Abs. 2 Nr. 1 RechVersV bei …
Auszug aus BFH, 07.09.2016 - I R 23/15
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 9. Februar 2015 6 K 2167/12 K wird als unbegründet zurückgewiesen.Rn. 3 Auch das Klageverfahren blieb ohne Erfolg (Finanzgericht --FG-- Düsseldorf, Urteil vom 9. Februar 2015 6 K 2167/12 K, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2015, 1746).
Rn. 4 Die Klägerin beantragt, unter Aufhebung des Urteils des FG Düsseldorf vom 9. Februar 2015 6 K 2167/12 K den Körperschaftsteuerbescheid vom 2. September 2009 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 7. Mai 2012 dahingehend zu ändern, dass die Berechnung der Atomanlagenrückstellung spartenbezogen erfolgt, also von einem gegenüber dem Ansatz des FA um 36.583,60 EUR geminderten Jahresüberschuss auszugehen ist.
- BFH, 17.10.2013 - IV R 7/11
Rückstellungen wegen angeordneter flugverkehrstechnischer Maßnahmen auf der …
Auszug aus BFH, 07.09.2016 - I R 23/15
Das FA ist grundsätzlich an seine rechtliche Würdigung in früheren VZ nicht gebunden (Grundsatz der Abschnittsbesteuerung, vgl. Senatsurteil vom 13. Februar 2008 I R 63/06, BFHE 220, 415, BStBl II 2009, 414; BFH-Urteil vom 17. Oktober 2013 IV R 7/11, BFHE 243, 256, BStBl II 2014, 302).Dies gilt selbst dann, wenn die fehlerhafte Auffassung in einem Prüfungsbericht niedergelegt worden ist oder wenn das FA über eine längere Zeitspanne eine fehlerhafte, für den Steuerpflichtigen günstige Auffassung vertreten hat und der Steuerpflichtige im Vertrauen darauf disponiert haben sollte (…ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 30. Oktober 1997 IV R 76/96, BFH/NV 1998, 578;… vom 23. Februar 2012 IV R 13/08, BFH/NV 2012, 1112; in BFHE 243, 256, BStBl II 2014, 302).
- BFH, 13.02.2008 - I R 63/06
Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft als …
Auszug aus BFH, 07.09.2016 - I R 23/15
Das FA ist grundsätzlich an seine rechtliche Würdigung in früheren VZ nicht gebunden (Grundsatz der Abschnittsbesteuerung, vgl. Senatsurteil vom 13. Februar 2008 I R 63/06, BFHE 220, 415, BStBl II 2009, 414; BFH-Urteil vom 17. Oktober 2013 IV R 7/11, BFHE 243, 256, BStBl II 2014, 302).
- BFH, 23.02.2012 - IV R 13/08
Beteiligungen an mehreren Kapitalgesellschaften als notwendiges …
Auszug aus BFH, 07.09.2016 - I R 23/15
Dies gilt selbst dann, wenn die fehlerhafte Auffassung in einem Prüfungsbericht niedergelegt worden ist oder wenn das FA über eine längere Zeitspanne eine fehlerhafte, für den Steuerpflichtigen günstige Auffassung vertreten hat und der Steuerpflichtige im Vertrauen darauf disponiert haben sollte (…ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 30. Oktober 1997 IV R 76/96, BFH/NV 1998, 578; vom 23. Februar 2012 IV R 13/08, BFH/NV 2012, 1112; in BFHE 243, 256, BStBl II 2014, 302). - BFH, 30.10.2014 - IV R 61/11
Wegfall der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen bei einem Land- und …
Auszug aus BFH, 07.09.2016 - I R 23/15
Dieser Vertrauenstatbestand muss zudem ursächlich für Maßnahmen, Handlungen oder Dispositionen des Steuerpflichtigen gewesen sein (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. Oktober 2014 IV R 61/11, BFHE 247, 332, BStBl II 2015, 478). - BFH, 30.10.1997 - IV R 76/96
Auszug aus BFH, 07.09.2016 - I R 23/15
Dies gilt selbst dann, wenn die fehlerhafte Auffassung in einem Prüfungsbericht niedergelegt worden ist oder wenn das FA über eine längere Zeitspanne eine fehlerhafte, für den Steuerpflichtigen günstige Auffassung vertreten hat und der Steuerpflichtige im Vertrauen darauf disponiert haben sollte (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 30. Oktober 1997 IV R 76/96, BFH/NV 1998, 578;… vom 23. Februar 2012 IV R 13/08, BFH/NV 2012, 1112; in BFHE 243, 256, BStBl II 2014, 302).
- BFH, 27.09.2017 - II R 41/15
Mittelbare Anteilsvereinigung bei einer zwischengeschalteten Personengesellschaft …
Ein Vertrauenstatbestand muss ursächlich für Maßnahmen, Handlungen oder Dispositionen des Steuerpflichtigen gewesen sein (BFH-Urteile vom 30. Oktober 2014 IV R 61/11, BFHE 247, 332, BStBl II 2015, 478, Rz 34, und vom 7. September 2016 I R 23/15, BFHE 255, 190, BStBl II 2017, 472, Rz 19). - BFH, 18.12.2019 - XI R 31/17
Zuschüsse einer Stadt an einen Fremdenverkehrsverein
Dabei ist die Finanzbehörde an eine bei einer früheren Veranlagung zugrunde gelegte Rechtsauffassung selbst dann nicht gebunden, wenn der Steuerpflichtige im Vertrauen darauf disponiert hat (BFH-Urteile in BFHE 249, 369, BStBl II 2016, 788, Rz 66; vom 07.09.2016 - I R 23/15, BFHE 255, 190, BStBl II 2017, 472, Rz 19;… vom 08.03.2017 - IX R 16/16, BFH/NV 2017, 1306, Rz 24; in BFHE 259, 295, BStBl II 2018, 174, Rz 24, jeweils m.w.N.). - FG Münster, 23.01.2017 - 15 V 2563/16
Umsatzsteuerliche Feststellung der tatsächlichen Ausführung berechneter …
Rn. 37 Treu und Glauben stehen bei summarischer Prüfung auch deshalb den angefochtenen Bescheiden nicht entgegen, weil die Finanzbehörde grundsätzlich berechtigt und verpflichtet ist, in jedem Besteuerungsabschnitt den Besteuerungstatbestand neu zu beurteilen und gegebenenfalls von einer Beurteilung in früheren Veranlagungszeiträumen abzuweichen (BFH, Urteile vom 07.09.2016 I R 23/15, DB 2016, 2875; vom 21.08.2012 VIII R 11/11, BFHE 239, 195, BStBl II 2013, 117).Dieser Grundsatz gilt selbst dann, wenn die Finanzbehörde die als unzutreffend erkannte Rechtsansicht in einem Ap-Bericht niedergelegt oder wenn sie über eine längere Zeitspanne eine fehlerhafte, für den Steuerpflichtigen günstige Auffassung vertreten und der Steuerpflichtige im Vertrauen darauf disponiert hat (vgl. BFH, Urteil vom 07.09.2016 I R 23/15, DB 2016, 2875).
Hinzukommen muss vielmehr ein bestimmtes Verhalten der Finanzbehörde in Hinblick auf die steuerliche Behandlung der Umsätze des Steuerpflichtigen, das den Steuerpflichtigen zu der Annahme berechtigen durfte, dass keine von den Steuererklärungen abweichenden Bescheide erlassen werden (vgl. BFH, Urteil vom 07.09.2016 I R 23/15, DB 2016, 2875).
- FG Münster, 16.12.2016 - 4 K 2628/14
Steuerliche Anerkennung von negativen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung; …
Weder ist - im Hinblick auf die Vermietungseinkünfte -substantiiert vorgetragen, woraus sich im Streitfall ein Vertrauenstatbestand ergeben könnte, noch liegt insoweit eine Betätigung des Vertrauens vor (vgl. etwa BFH-Urteil vom 7. September 2016, I R 23/15). - BFH, 28.02.2024 - II R 7/22
Mittelbare Anteilsvereinigung bei einer zwischengeschalteten Personengesellschaft …
Ein Vertrauenstatbestand muss aber ursächlich für Maßnahmen, Handlungen oder Dispositionen des Steuerpflichtigen gewesen sein (BFH-Urteile vom 30.10.2014 - IV R 61/11, BFHE 247, 332, BStBl II 2015, 478, Rz 34 und vom 07.09.2016 - I R 23/15, BFHE 255, 190, BStBl II 2017, 472, Rz 19), was bezüglich dieser Verwaltungsanweisungen nicht der Fall ist. - FG Hessen, 13.10.2022 - 10 K 1672/19
Abzug weiterer Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer als Betriebsausgaben …
Dies gilt im Übrigen schon deshalb, weil die schlicht unterlassene Prüfung von Besteuerungsgrundlagen durch das FA kein (positives) nachhaltiges Verhalten darstellt, das --jenseits einer hier nicht vorliegenden Zusage-- die Voraussetzung für die Annahme eines Vertrauenstatbestands wäre (vgl. BFH-Urteil vom 07.09.2016 - I R 23/15, BFHE 255, 190, BStBl II 2017, 472, Rn. 19). - FG Baden-Württemberg, 07.04.2020 - 11 K 1492/19
Stahlhandelsunternehmen sind grundsätzlich keine Unternehmen des Produzierenden …
Jenseits des Anwendungsbereichs solcher vertrauensschützenden Vorschriften war und ist eine Finanzbehörde gehalten, das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Steuerbegünstigung bei jeder davon abhängigen Entscheidung ohne Bindung an frühere Beurteilungen erneut zu prüfen und eine als unrichtig erkannte Rechtsauffassung zum frühestmöglichen Zeitpunkt aufzugeben (…ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. zuletzt das Urteil vom 18. Dezember 2019 XI R 31/17, juris, Rz. 19; ferner das Urteil vom 7. September 2016 I R 23/15, BFHE 255, 190, BStBl II 2017, 472, mit weiteren Nachweisen). - FG Niedersachsen, 23.06.2017 - 13 K 145/11
Liebhaberei bei Sportanlage
Dies gilt selbst dann, wenn die fehlerhafte Auffassung in einem Prüfungsbericht niedergelegt worden ist oder wenn das FA über eine längere Zeitspanne eine fehlerhafte, für den Steuerpflichtigen günstige Auffassung vertreten hat und der Steuerpflichtige im Vertrauen darauf disponiert haben sollte (ständige BFH-Rechtsprechung, z.B. 7. September 2016 I R 23/15, BFHE 255, 190, BFH/NV 2017, 235). - FG Münster, 25.02.2021 - 5 K 2839/18
Anwendung des ermäßigten oder des Regelsteuersatzes für den Verkauf von Büchern
Dieser Vertrauenstatbestand muss zudem ursächlich für Maßnahmen, Handlungen oder Dispositionen des Steuerpflichtigen gewesen sein (vgl. BFH, Urteile vom 07.09.2016 - I R 23/15, BStBl II 2017, 472, Rn. 19; vom 30.10.2014 - IV R 61/11, BStBl II 2015, 478).Dies gilt selbst dann, wenn die fehlerhafte Auffassung in einem Prüfungsbericht niedergelegt worden ist oder wenn die Finanzbehörde über eine längere Zeitspanne eine fehlerhafte, für den Steuerpflichtigen günstige Auffassung vertreten hat und der Steuerpflichtige im Vertrauen darauf disponiert haben sollte (…ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 30.10.1997 - IV R 76/96, BFH/NV 1998, 578;… vom 23.02.2012 - IV R 13/08, BFH/NV 2012, 1112; vom 07.09.2016 - I R 23/15, BStBl II 2017, 472, Rn. 19).
- FG Bremen, 14.06.2024 - 2 K 77/23
Anspruch auf Teilerlass einer Grundsteuer
Die Finanzbehörde ist an eine für einen anderen Zeitraum zugrunde gelegte Rechtsauffassung selbst dann nicht gebunden, wenn der Steuerpflichtige im Vertrauen darauf disponiert hat (…vgl. z. B. BFH, Urteile vom 23. August 2017 VI R 70/15, BFHE 259, 295, BStBl II 2018, 174, juris Rn. 24 m. w. N.; vom 7. September 2016 I R 23/15, BFHE 255, 190, BStBl II 2017, 472, juris Rn. 19; beide zur Abschnittsbesteuerung bei Ertragsteuern).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".