Rechtsprechung
   BFH, 09.04.1968 - I 156/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,1246
BFH, 09.04.1968 - I 156/65 (https://dejure.org/1968,1246)
BFH, Entscheidung vom 09.04.1968 - I 156/65 (https://dejure.org/1968,1246)
BFH, Entscheidung vom 09. April 1968 - I 156/65 (https://dejure.org/1968,1246)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1968,1246) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unterhaltung eines Gästehauses - Gewinnermittlung - Unechte retrospektive Rückwirkung - Ort des Betriebs - Politische Gemeinde

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 92, 476
  • DB 1968, 1604
  • BStBl II 1968, 603
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

    Auszug aus BFH, 09.04.1968 - I 156/65
    Ein solcher Fall echter Rückwirkung ist bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer einmal gegeben, wenn, wie im Fall der Tariferhöhung, die Steuer auf das Jahreseinkommen erhöht wird und das die Steuer erhöhende Gesetz auf einen bei seiner Verkündung schon abgelaufenen Veranlagungszeitraum (VZ) zurückwirkt (Urteil des BVerfG 2 BvL 6/59 vom 7. November 1961, BVerfGE 13, 261).

    Bezieht sich die Steuererhöhung nur auf Einkünfte bestimmter Art, z. B. beim Wegfall einer Steuervergünstigung auf bestimmte Zinsen, so ist -- entsprechend wie bei einer Besteuerung von Handlungen in anderen Steuergesetzen (vgl. Urteil des BVerfG 2 BvL 6/59, a. a. O. [271]) -- eine echte Rückwirkung anzunehmen, soweit Einkünfte berührt werden, die schon vor Inkrafttreten des belastenden Gesetzes entstanden sind.

  • BVerfG, 07.07.1964 - 2 BvL 22/63

    Verfassungsmäßigkeit des § 7b Abs. 5 EstG i.d.F. des StÄndG 1958

    Auszug aus BFH, 09.04.1968 - I 156/65
    Allerdings ergeben sich aus dem Gebot der Rechtssicherheit und des daraus folgenden Vertrauensschutzes sachliche Grenzen auch für solche die Steuerlast verschärfende Gesetze, die ihre Wirkung auf Steuertatbestände erstrecken, deren Verwirklichung bei Inkrafttreten des Gesetzes bereits begonnen hat, aber noch nicht beendet ist (Beschluß des BVerfG 2 BvL 22 und 23/63 vom 7. Juli 1964, BVerfGE 18, 135 [143], BStBl I 1964, 539 [541] zu § 7b Abs. 1 Satz 5 EStG 1958).
  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvR 1/60

    Grenzen des Vertrauensschutzes hinsichtlich der Fortgeltung von Steuertarifen

    Auszug aus BFH, 09.04.1968 - I 156/65
    Das BVerfG hat hierzu erklärt, der Steuerpflichtige dürfe angesichts der Erfordernisse der öffentlichen Finanzwirtschaft nicht darauf vertrauen, daß der zu Beginn eines VZ geltende Steuertarif bis zu dessen Ende unverändert bleibt, vorausgesetzt, daß die Erhöhung, die während des VZ eintritt, in maßvollen Grenzen bleibt (Urteil des BVerfG 2 BvR 1/60 vom 7. November 1961, BVerfGE 13, 274 zu § 19 Abs. 1 KStG in der Fassung des StÄndG vom 27. Juni 1951).
  • BFH, 17.08.1966 - VI 116/65
    Auszug aus BFH, 09.04.1968 - I 156/65
    Doch können nach Ansicht des Senats weder für diesen Fall noch für den Fall, daß Betrieb und Gästehaus in verschiedenen politischen Gemeinden liegen, aus der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Frage des Vorliegens einer Dienstreise (BFH-Urteil VI 116/65 vom 17. August 1966, BFH 86, 713, BStBl III 1966, 634: Reise in eine andere politische Gemeinde oder Tätigwerden in einer Entfernung von mindestens fünf km von der regelmäßigen Arbeitsstätte) oder von Werbungskosten (bei einer Entfernung bis zu 40 km zwischen Wohnort und Ort der Arbeitsstätte: BFH-Urteile VI 172/63 U vom 15. Oktober 1964, BFH 81, 90, BStBl III 1965, 31, und VI 40/64 U vom 8. Oktober 1965, BFH 83, 651, BStBl III 1965, 736) Anhaltspunkte gewonnen werden.
  • BVerfG, 31.05.1960 - 2 BvL 4/59

    Kostenrechtsnovelle

    Auszug aus BFH, 09.04.1968 - I 156/65
    Sie zerstören das Vertrauen in die bestehende Rechtsordnung ..." (Beschluß des BVerfG 2 BvL 4/59 vom 31. Mai 1960, BVerfGE 11, 139 [145] zur Änderung des Kostenrechts).
  • BFH, 08.10.1965 - VI 40/64 U

    Einkommensteuerpflichtige Berücksichtigung von Fahrkosten eines

    Auszug aus BFH, 09.04.1968 - I 156/65
    Doch können nach Ansicht des Senats weder für diesen Fall noch für den Fall, daß Betrieb und Gästehaus in verschiedenen politischen Gemeinden liegen, aus der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Frage des Vorliegens einer Dienstreise (BFH-Urteil VI 116/65 vom 17. August 1966, BFH 86, 713, BStBl III 1966, 634: Reise in eine andere politische Gemeinde oder Tätigwerden in einer Entfernung von mindestens fünf km von der regelmäßigen Arbeitsstätte) oder von Werbungskosten (bei einer Entfernung bis zu 40 km zwischen Wohnort und Ort der Arbeitsstätte: BFH-Urteile VI 172/63 U vom 15. Oktober 1964, BFH 81, 90, BStBl III 1965, 31, und VI 40/64 U vom 8. Oktober 1965, BFH 83, 651, BStBl III 1965, 736) Anhaltspunkte gewonnen werden.
  • BFH, 15.10.1964 - VI 172/63 U

    Kriterien für Mehraufwendungen eines Arbeitnehmers als Werbungskosten

    Auszug aus BFH, 09.04.1968 - I 156/65
    Doch können nach Ansicht des Senats weder für diesen Fall noch für den Fall, daß Betrieb und Gästehaus in verschiedenen politischen Gemeinden liegen, aus der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Frage des Vorliegens einer Dienstreise (BFH-Urteil VI 116/65 vom 17. August 1966, BFH 86, 713, BStBl III 1966, 634: Reise in eine andere politische Gemeinde oder Tätigwerden in einer Entfernung von mindestens fünf km von der regelmäßigen Arbeitsstätte) oder von Werbungskosten (bei einer Entfernung bis zu 40 km zwischen Wohnort und Ort der Arbeitsstätte: BFH-Urteile VI 172/63 U vom 15. Oktober 1964, BFH 81, 90, BStBl III 1965, 31, und VI 40/64 U vom 8. Oktober 1965, BFH 83, 651, BStBl III 1965, 736) Anhaltspunkte gewonnen werden.
  • BVerfG, 16.11.1965 - 2 BvL 8/64

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Zulässigkeit der Rückwirkung von

    Auszug aus BFH, 09.04.1968 - I 156/65
    Dennoch ist eine rückwirkend belastende Normsetzung, die nachträglich ändernd in abgewickelte, der Vergangenheit angehörende Tatbestände eingreift (echte, retroaktive Rückwirkung), ausnahmsweise zulässig, wenn das Vertrauen des Bürgers keinen Schutz erfordert, so z. B., "wenn der Bürger nach der rechtlichen Situation in dem Zeitpunkt, auf den der Eintritt der Rechtsfolge zurückbezogen wird, mit dieser Regelung rechnen mußte" (Beschluß des BVerfG 2 BvL 8/64 vom 16. November 1965, BVerfGE 19, 187 [195], zu § 11 Abs. 2 GewStG in der Fassung des StÄndG vom 13. Juli 1961).
  • BVerfG, 24.09.1965 - 1 BvR 228/65

    Couponsteuer

    Auszug aus BFH, 09.04.1968 - I 156/65
    Das Urteil des BVerfG 1 BvR 228/65 (BVerfGE 19, 119 ff. [BVerfG 24.09.1965 - 1 BvR 228/65]) zur sogenannten Kuponsteuer befaßt sich dagegen u. a. mit dem schon abgeschlossenen zurückliegenden Tatbestand der Zeichnung von Altbesitzanleihen durch beschränkt Steuerpflichtige, für die sich bei Einführung der Kuponsteuer ungünstigere steuerliche Folgen hatten ergeben können, als diejenigen, auf die sie sich eingerichtet hatten.
  • FG Niedersachsen, 17.02.2005 - 6 K 306/01

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein Gästehaus; Abzugsfähigkeit von

    Bei dem Begriff des Ortes des Betriebes handelt es sich um einen auslegungsfähigen Begriff (BFH-Urteil vom 9. April 1968 I 156/65, BStBl. II 1968, S. 603, 605, BFHE 92, 476).

    Dabei wird der Ort des Betriebes grundsätzlich durch die Zugehörigkeit zu einer politischen Gemeinde bestimmt (BFH-Urteil vom 9. April 1968 I 156/65, BStBl. II 1968, S. 603, 605, BFHE 92, 476; Adamik in Hermann/Heuer/Raupach, a.a.O., Rd.-Nr. 1258; Frotscher, Einkommensteuergesetz, § 4 EStG, Rd.-Nr. 338).

    Zur Vermeidung von Härten erscheint es daher gerechtfertigt, bei der Auslegung des Begriffes des Ortes des Betriebes über den Grenzverlauf zwischen verschiedenen politischen Gemeinden hinwegzusehen (BFH-Urteil vom 9. April 1968 I 156/65, BStBl. II 1968, S. 603, 605, BFHE 92, 476).

  • BFH, 03.11.1982 - I R 3/79

    Verfassungsmäßigkeit - Verfassungswidrigkeit des DBA-Schweiz 1971 - Aussetzung

    Vielmehr ist, wenn das ändernde Gesetz - wie hier - in ganz bestimmte Einkunftstatbestände eingreift, entscheidend, wann dieser Tatbestand durch einen bestimmten tatsächlichen Vorgang erfüllt oder vollendet wurde (so auch Seuffert in Betriebs-Berater - BB - 1972, 1065; vgl. ferner die Entscheidung des Senats vom 9. April 1968 I 156/65, BFHE 92, 476, BStBl II 1968, 603).
  • FG Berlin-Brandenburg, 10.11.2020 - 8 K 8008/19

    Überlassung von Ferienwohnungen an der Ostsee durch einen Lohnsteuerhilfeverein

    Dabei wird der Ort des Betriebes grundsätzlich durch die Zugehörigkeit zu einer politischen Gemeinde bestimmt (BFH, Urteil vom 09. April 1968, I 156/65, BStBl. II 1968, 603).
  • BFH, 03.08.2005 - I B 44/05

    NZB: grundsätzliche Bedeutung

    Der Klägerin verweist in ihrer Beschwerdeschrift lediglich darauf, dass der Begriff des Ortes des Betriebes i.S. des 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) nach der Rechtsprechung des BFH auslegungsfähig sei und es zur Vermeidung von Härten gerechtfertigt sein könne, über den Grenzverlauf von politischen Gemeinden hinwegzusehen (Senatsurteil vom 9. April 1968 I 156/65, BFHE 92, 476, BStBl II 1968, 603).
  • FG Baden-Württemberg, 19.11.1996 - 6 K 238/95

    Erhöhung eines Freibetrags auf Lohnsteuerkarte; Übersteigen des

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht