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Rechtsprechung
   BFH, 13.01.1972 - V R 137/68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,1095
BFH, 13.01.1972 - V R 137/68 (https://dejure.org/1972,1095)
BFH, Entscheidung vom 13.01.1972 - V R 137/68 (https://dejure.org/1972,1095)
BFH, Entscheidung vom 13. Januar 1972 - V R 137/68 (https://dejure.org/1972,1095)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFHE 104, 389
  • DB 1972, 711
  • BStBl II 1972, 367
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BFH, 05.08.1965 - V 144/62 U

    Preisnachlaß auf das Entgelt bei der Gewährung von Werbezuschüssen

    Auszug aus BFH, 13.01.1972 - V R 137/68
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteile V 21/58 U vom 12. November 1959, BFH 70, 33, BStBl III 1960, 13; V 144/62 U vom 5. August 1965, BFH 83, 362, BStBl III 1965, 630; V 222/65 vom 21. November 1968, BFH 94, 464, BStBl II 1969, 278) liegt bei Werbezuschüssen ein steuerbarer Leistungsaustausch zwischen Zuschußgeber und Zuschußnehmer nicht vor, wenn sich der Zuschußnehmer nicht zur Werbung verpflichtet hat, er die Werbung im eigenen Interesse betreibt und die Gewährung des Zuschusses nicht losgelöst von der Warenlieferung des Zuschußgebers erfolgt, sondern mit dieser eng verknüpft ist.

    Zwar hat sich der erkennende Senat in dem Urteil V 144/62 U vom 5. August 1965 (a. a. O.) dahin ausgesprochen, daß eine rechtliche Verpflichtung nicht immer ausdrücklich vereinbart sein muß, sondern daß sie sich auch aus den Umständen des einzelnen Falles ergeben kann.

  • BFH, 12.11.1959 - V 21/58 U

    Werbeprämien, die ein Versandgeschäft seinen Abnehmern für die Werbung eines …

    Auszug aus BFH, 13.01.1972 - V R 137/68
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteile V 21/58 U vom 12. November 1959, BFH 70, 33, BStBl III 1960, 13; V 144/62 U vom 5. August 1965, BFH 83, 362, BStBl III 1965, 630; V 222/65 vom 21. November 1968, BFH 94, 464, BStBl II 1969, 278) liegt bei Werbezuschüssen ein steuerbarer Leistungsaustausch zwischen Zuschußgeber und Zuschußnehmer nicht vor, wenn sich der Zuschußnehmer nicht zur Werbung verpflichtet hat, er die Werbung im eigenen Interesse betreibt und die Gewährung des Zuschusses nicht losgelöst von der Warenlieferung des Zuschußgebers erfolgt, sondern mit dieser eng verknüpft ist.
  • BFH, 21.11.1968 - V 222/65

    Beurteilung von Werbeaufwendungen als Leistungsaustausch oder als Neuverteilung …

    Auszug aus BFH, 13.01.1972 - V R 137/68
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteile V 21/58 U vom 12. November 1959, BFH 70, 33, BStBl III 1960, 13; V 144/62 U vom 5. August 1965, BFH 83, 362, BStBl III 1965, 630; V 222/65 vom 21. November 1968, BFH 94, 464, BStBl II 1969, 278) liegt bei Werbezuschüssen ein steuerbarer Leistungsaustausch zwischen Zuschußgeber und Zuschußnehmer nicht vor, wenn sich der Zuschußnehmer nicht zur Werbung verpflichtet hat, er die Werbung im eigenen Interesse betreibt und die Gewährung des Zuschusses nicht losgelöst von der Warenlieferung des Zuschußgebers erfolgt, sondern mit dieser eng verknüpft ist.
  • BFH, 07.03.1995 - XI R 72/93

    Leistungsaustausch bei Gewährung einer Werbeprämie für die Vermittlung eines …

    Der jeweilige Altabonnent betreibt die Werbung auch nicht im eigenen wirtschaftlichen Interesse (BFH-Urteil vom 13. Januar 1972 V R 137/68, BFHE 104, 389, BStBl II 1972, 367).
  • BFH, 09.11.1994 - XI R 81/92

    Kein besonderer Leistungsaustausch durch Teilnahme an einem Verkaufswettbewerb; …

    Im Rahmen eines derartigen Vertriebsverhältnisses begründet die Teilnahme an einem Verkaufswettbewerb, wie auch die Durchführung sonstiger Werbemaßnahmen keinen zusätzlichen Leistungsaustausch, wenn der Abnehmer sich zur Werbung nicht verpflichtet hat, er im eigenen Interesse tätig wird und die Gewährung einer Prämie nicht losgelöst von den Warenlieferungen erfolgt, sondern eng mit ihr verknüpft ist (vgl. auch BFH-Urteil vom 13. Januar 1972 V R 137/68, BFHE 104, 389, BStBl II 1972, 367).
  • FG Hessen, 13.03.2023 - 6 K 1284/21

    Gewährung des Vorsteuerabzugs aus Anlass von Werbe- und …

    In diesem Sinne kann es auch im Rahmen einer nach §§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 3 Abs. 1 UStG bestehenden Lieferbeziehung zu isolierten sonstigen (Verkaufsförderungs-) Leistungen des Kunden an seinen Lieferanten i.S.d. §§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 3 Abs. 9 UStG z.B. in Gestalt von Werbeleistungen kommen, wenn (1.) vom Kunden konkrete Werbemaßnahmen ergriffen werden, die (2.) im Sinne einer finalen Vorteilszuwendung bewusst auch dem Lieferanten zu Gute kommen sollen, ein solches Vorgehen (3.) zwischen den Parteien im Rahmen eines klar bestimmbaren Rechtsverhältnisses ausdrücklich vereinbart worden ist und (4.) die konkret zu erbringenden Werbeleistungen oder sonstigen Verrichtungen gemäß den getroffenen vertraglichen Vereinbarungen vom Lieferanten in bestimmter Höhe gesondert zu vergüten sind (BFH vom 13.01.1972 - V R 137/68, BStBl. II 1972, 367;… BFH vom 15.07.1987 - X R 13/80, BFH/NV 1988, 56; BFH vom 22.04.2015 - XI R 10/14, BStBl. II 2015, 862; BFH vom 10.08.2016 - XI R 41/14, BStBl. II 2017, 590).
  • FG München, 02.02.2011 - 3 K 1504/08

    Keine Entgeltsminderung bei Verrechnung einer Werbeprämie

    Rn. 25 Der jeweilige "Altkunde" betreibt die Werbung auch nicht im eigenen wirtschaftlichen Interesse (vgl. BFH-Urteil vom 13. Januar 1972 V R 137/68 BStBl II 1972, 367).
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