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Rechtsprechung
   BFH, 25.04.2002 - IV R 30/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,154
BFH, 25.04.2002 - IV R 30/00 (https://dejure.org/2002,154)
BFH, Entscheidung vom 25.04.2002 - IV R 30/00 (https://dejure.org/2002,154)
BFH, Entscheidung vom 25. April 2002 - IV R 30/00 (https://dejure.org/2002,154)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 7g Abs. 3

  • Wolters Kluwer

    Revision - Einkommensteuer - Bildung einer Ansparrücklage - Erst zu eröffnender Betrieb - Investitionsentscheidung - Wesentliche Betriebsgrundlage - Ausreichende Konkretisierung - Verbindliche Bestellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 7g Abs. 3
    Bildung einer Ansparrücklage vor Betriebseröffnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • IWW (Kurzinformation)

    Unternehmensgründung - Bildung einer Ansparrücklage vor Betriebseröffnung

  • IWW (Kurzinformation)

    Bildung bereits vor Betriebseröffnung möglich

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Bildung einer Ansparrücklage für einen erst zu eröffnenden Betrieb

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    § 7g Abs. 3 EStG
    Einkommensteuer; Ansparrücklage bei einem erst zu eröffnenden Betrieb

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Ansparrücklage in Gründungsphase nur bei Bestellung wesentlicher Betriebsgrundlagen

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Bildung einer Ansparrücklage für einen erst zu eröffnenden Betrieb

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 7g Abs 3
    Ansparabschreibung; Neugründung; Windkraftanlage

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 199, 170
  • BB 2002, 1536
  • DB 2002, 1478
  • DB 2005, 2
  • BStBl 2004, 182
  • BStBl II 2004, 182
  • NZG 2002, 792 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (99)Zitiert selbst (8)

  • BFH, 12.12.2001 - XI R 13/00

    Bilanz - Ansparrücklage auch ohne echte Investitionsabsicht

    Auszug aus BFH, 25.04.2002 - IV R 30/00
    Der Steuerpflichtige muss (im Fall eines bereits in Gang gesetzten Unternehmens) nicht einmal glaubhaft machen, dass die Investition tatsächlich beabsichtigt ist (BFH-Urteil vom 12. Dezember 2001 XI R 13/00, BFHE 197, 448, BFH/NV 2002, 708).
  • BFH, 21.07.1999 - I R 57/98

    Sonderabschreibungen und Ansparrücklage nach § 7 g EStG : Ausschüttungsbelastung …

    Auszug aus BFH, 25.04.2002 - IV R 30/00
    Es ist in diesen Fällen in Ermangelung einer Einheitswertfeststellung davon auszugehen, dass der Betrieb die in Abs. 2 Nr. 1 genannten Größenverhältnisse nicht überschreitet (BFH-Urteil vom 21. Juli 1999 I R 57/98, BFHE 190, 103, BStBl II 2001, 127).
  • BFH, 09.02.1983 - I R 29/79

    Zeitpunkt des Beginns eines gewerblichen Grundstückshandels; Bedeutung der …

    Auszug aus BFH, 25.04.2002 - IV R 30/00
    Dabei verkennt der Senat nicht, dass dieser Zeitpunkt maßgeblich dafür sein kann, ab wann ein Wirtschaftsgut dem Betriebsvermögen oder eine Ausgabe dem Betriebsausgabenbereich zuzuordnen sind (…BFH-Urteile vom 7. April 1992 VIII R 34/91, BFH/NV 1992, 797, und vom 9. Februar 1983 I R 29/79, BFHE 138, 63, BStBl II 1983, 451).
  • BFH, 10.07.1991 - VIII R 126/86

    Bei Betriebseröffnung entspricht der Teilwert der eingelegten Umlaufgüter dem …

    Auszug aus BFH, 25.04.2002 - IV R 30/00
    Denn erst dann ist nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 10. Juli 1991 VIII R 126/86 (BFHE 164, 565, BStBl II 1991, 840) die Betriebsgründung abgeschlossen.
  • BFH, 14.12.1994 - XI R 39/94

    Keine Steuerbefreiung nach § 58 Abs. 3 EStG i. V. m. § 9 Abs. 1 DB-StÄndG (DDR), …

    Auszug aus BFH, 25.04.2002 - IV R 30/00
    Dieser weite Begriff der Betriebseröffnung lässt sich jedoch ebenso wenig wie der enge Betriebseröffnungsbegriff, der das Vorhandensein aller wesentlichen Betriebsgrundlagen voraussetzt, ohne weiteres auf den Bereich der wirtschaftsfördernden Maßnahmen übertragen (BFH-Urteil vom 14. Dezember 1994 XI R 39/94, BFHE 176, 406, BStBl II 1995, 320).
  • BFH, 07.04.1992 - VIII R 34/91

    Nicht erfolgte Beiladung einer faktisch beendeten Gesellschaft bürgerlichen …

    Auszug aus BFH, 25.04.2002 - IV R 30/00
    Dabei verkennt der Senat nicht, dass dieser Zeitpunkt maßgeblich dafür sein kann, ab wann ein Wirtschaftsgut dem Betriebsvermögen oder eine Ausgabe dem Betriebsausgabenbereich zuzuordnen sind (BFH-Urteile vom 7. April 1992 VIII R 34/91, BFH/NV 1992, 797, und vom 9. Februar 1983 I R 29/79, BFHE 138, 63, BStBl II 1983, 451).
  • FG Schleswig-Holstein, 21.03.2000 - V 1109/98

    Keine Ansparabschreibung vor Betriebseröffnung

    Auszug aus BFH, 25.04.2002 - IV R 30/00
    Die Entscheidung ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2000, 1059 veröffentlicht.
  • BFH, 22.08.1985 - IV B 31/85

    Einbeziehung der Anschaffungskosten eines gleichzeitig von dritter Seite …

    Auszug aus BFH, 25.04.2002 - IV R 30/00
    In Anbetracht dessen kommt --wie der Senat bereits im Zusammenhang mit der Rücklage bei Erwerb eines von der Stillegung bedrohten Betriebs (§ 6d EStG a.F.) entschieden hat-- dem Zweck der vom Gesetzgeber beabsichtigten Fördermaßnahme besondere Bedeutung zu (Senatsbeschluss vom 22. August 1985 IV B 31/85, BFH/NV 1987, 425).
  • BFH, 20.06.2012 - X R 42/11

    Nachweis der Investitionsabsicht bei neugegründeten Betrieben - Berücksichtigung …

    Dies entspricht der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung zu § 7g EStG a.F. (vgl. BFH-Urteil vom 25. April 2002 IV R 30/00, BFHE 199, 170, BStBl II 2004, 182, unter 1.), die dieses Ergebnis im Wege der Gesetzesauslegung abgeleitet, nicht aber als Billigkeitsmaßnahme angesehen hat.

    Rn. 28 aa) Die genannte Voraussetzung ist allerdings für § 7g EStG a.F. von allen Ertragsteuersenaten des BFH, die mit der Auslegung des § 7g EStG befasst werden können, gefordert worden (BFH-Urteile in BFHE 199, 170, BStBl II 2004, 182, …und vom 28. Juni 2006 III R 40/05, BFH/NV 2006, 2058;… vgl. auch die umfangreichen Rechtsprechungsnachweise im BFH-Urteil vom 19. April 2007 IV R 28/05, BFHE 218, 75, BStBl II 2007, 704, unter II.2.a aa, und im Senatsurteil in BFH/NV 2011, 33, unter II.2.b).

    Entsprechend hat der BFH in derjenigen Entscheidung, in der er für § 7g EStG a.F. bei in Gründung befindlichen Betrieben erstmals eine verbindliche Bestellung der wesentlichen Betriebsgrundlagen gefordert hat (BFH-Urteil in BFHE 199, 170, BStBl II 2004, 182, unter 3.b), ausdrücklich darauf hingewiesen, der Steuerpflichtige müsse "nicht einmal glaubhaft machen", dass die Investition tatsächlich beabsichtigt sei; die Voraussetzung einer verbindlichen Bestellung diene dazu, "eine ungerechtfertigte Inanspruchnahme der für bestehende oder zukünftige Betriebe vorgesehenen Förderung zu vermeiden".

  • BFH, 29.04.2008 - VIII R 75/05

    Kein Wahlrecht zwischen der Bildung einer "normalen" und einer …

    c) Die Bildung einer Ansparrücklage gemäß § 7g Abs. 3 EStG ist auch außerhalb des Anwendungsbereiches des Abs. 7 bereits möglich, bevor die Betriebseröffnung vollendet ist (BFH-Urteil vom 25. April 2002 IV R 30/00, BFHE 199, 170, BStBl II 2004, 182;… BFH-Beschluss vom 28. November 2003 III B 65/03, BFH/NV 2004, 632).

    Allerdings reicht es für die Annahme eines Betriebes i.S. des § 7g Abs. 3 EStG nicht aus, wenn lediglich erste Vorbereitungshandlungen getroffen worden sind (vgl. BFH-Urteile in BFHE 218, 75, BStBl II 2007, 704; in BFHE 199, 170, BStBl II 2004, 182).

    Kein Gewinnzuschlag ist dann vorzunehmen, wenn die Bildung der Ansparrücklage wegen fehlender Voraussetzungen im Jahr ihrer Bildung von Anfang an ausgeschlossen war; denn dann ist sie von vornherein steuerlich nicht anzuerkennen (vgl. FG Hamburg, Beschluss in EFG 2005, 183, m.w.N.;… BFH-Beschluss in BFH/NV 2004, 632; BFH-Urteil in BFHE 199, 170, BStBl II 2004, 182).

  • BFH, 19.09.2002 - X R 51/00

    Investitionsabsicht bei Ansparabschreibung

    Allerdings muss die Investition ausreichend konkretisiert sein (BFH-Urteil vom 25. April 2002 IV R 30/00, BFH/NV 2002, 1097).

    Dem hat sich der IV. Senat in seinem Urteil in BFH/NV 2002, 1097 --in diesem Punkte beiläufig-- mit der Aussage angeschlossen, dass der Steuerpflichtige im Falle eines bestehenden Unternehmens nicht glaubhaft machen müsse, dass die Investition tatsächlich beabsichtigt sei.

    Unter den Gegebenheiten des Streitfalls hätte es zum Zwecke der gebotenen Konkretisierung der Investitionen des Nachweises seitens des Klägers bedurft, dass er die betreffenden Investitionsgüter am maßgeblichen Zeitpunkt (31. Dezember 1995) bereits "verbindlich bestellt" gehabt habe (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 1097).

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