Rechtsprechung
| BFH, 29.01.2009 - VI R 28/08 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
EStG § 35a Abs. 2 Satz 1, Abs. 2 Satz 3
- openjur.de
Rechnung i.S. des § 35a Abs. 2 Satz 3 EStG; haushaltsnahe Dienstleistungen; "Haushalt" des Bewohners eines Wohnstifts
- Judicialis
- IWW
- Simons & Moll-Simons
EStG § 35a Abs. 2 Satz 1, Abs. 2 Satz 3
- Betriebs-Berater
Rechnung i. S. des § 35a Abs. 2 Satz 3 EStG - haushaltsnahe Dienstleistungen - "Haushalt" des Bewohners eines Wohnstifts
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 35a Abs. 2 S. 1, 3
Zugehörigkeit der handwerklichen Tätigkeiten zu den haushaltsnahen Dienstleistungen; Anforderungen an die Rechnung zum Nachweis der Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Steuerbegünstigung für haushaltsnahe Dienstleistungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (11)
- IWW (Kurzinformation)
Gartenpflege und Bereitschaftsdienste auch begünstigt - Bundesfinanzhof entscheidet großzügig zur Steuerermäßigung für Heimbewohner
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Steuerbegünstigte haushaltsnahe Dienstleistungen für Bewohner eines Wohnstifts
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zugehörigkeit der handwerklichen Tätigkeiten zu den haushaltsnahen Dienstleistungen; Anforderungen an die Rechnung zum Nachweis der Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Haushaltsnahe Dienstleistungen für Bewohner eines Wohnstifts
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Rechnung für haushaltsnahe Dienstleistungen
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Inanspruchnahme durch Bewohner eines Wohnstifts
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Steuerbegünstigung für haushaltsnahe Dienstleistungen auch für Bewohner eines Wohnstifts
- steuerberaten.de (Kurzinformation)
Aufwendungen im Seniorenheim und Finanzamt
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Steuerbegünstigung für haushaltsnahe Dienstleistungen auch für Bewohner eines Wohnstifts
- 123recht.net (Pressemeldung, 1.4.2009)
"Haushaltsnahe Dienstleistungen" auch im Heim // Bundesfinanzhof spricht Seniorin Steuervergünstigung zu
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Anforderungen an Rechnung für haushaltsnahe Dienstleistungen
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse
- Haushaltsnahe Dienstleistungen
- Gemeinsame Voraussetzungen des § 35a Abs. 2 EStG
- Rechnung und unbare Zahlung
- Nachweis der Aufwendungen i.S.d. § 35a Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 und Satz 2 EStG
- Haushaltsnahe Handwerkerleistungen
- Die Handwerkerleistungen i.S.d. § 35a Abs. 3 EStG im Einzelnen
- Anspruchsberechtigte
- Heimunterbringung
- Aufwendungen für die eigene Unterbringung
- Altersbedingte Heimunterbringung
- Steuerermäßigung nach § 35a EStG
Sonstiges
- steuerberaten.de (Meldung mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Haushaltsnahe Dienstleistung und Barzahlung
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 05.05.2008 - 6 K 175/05
- BFH, 29.01.2009 - VI R 28/08
Papierfundstellen
- BFHE 224, 255
- NJW 2009, 1839
- BB 2009, 1628
- BStBl II 2010, 166
Wird zitiert von ... (31) Zitiert selbst (4)
- BFH, 01.02.2007 - VI R 77/05
Die Renovierung einer Hausfassade ist keine haushaltsnahe Dienstleistung
Auszug aus BFH, 29.01.2009 - VI R 28/08
Nach der Rechtsprechung des Senats in seinen Urteilen vom 1. Februar 2007 VI R 77/05 (BFHE 216, 526, BStBl II 2007, 760) und VI R 74/05 (…BFH/NV 2007, 900) ist unter dem Begriff des Haushalts die Wirtschaftsführung mehrerer (in einer Familie) zusammenlebender Personen oder einer einzelnen Person zu verstehen."Haushaltsnahe" Leistungen sind solche, die eine hinreichende Nähe zur Haushaltsführung haben bzw. damit im Zusammenhang stehen (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- in BFHE 216, 526, BStBl II 2007, 760;… in BFH/NV 2007, 900;… Fischer in Kirchhof, a.a.O., § 35a Rz 6).
Handwerkerleistungen, die im Regelfall nur von Fachkräften durchgeführt werden können, fallen dagegen nicht unter den Begriff der haushaltsnahen Dienstleistung; dieser auch im BMF-Schreiben vom 1. November 2004 IV C 8-S 2296 b-16/04 (BStBl I 2004, 958 Rz 5) vertretenen Auffassung hat sich der erkennende Senat in seinen Urteilen in BFHE 216, 526, BStBl II 2007, 760, und in BFH/NV 2007, 900, angeschlossen.
- BFH, 01.02.2007 - VI R 74/05
Haushaltsnahe Dienstleistung
Auszug aus BFH, 29.01.2009 - VI R 28/08
Nach der Rechtsprechung des Senats in seinen Urteilen vom 1. Februar 2007 VI R 77/05 (BFHE 216, 526, BStBl II 2007, 760) und VI R 74/05 (BFH/NV 2007, 900) ist unter dem Begriff des Haushalts die Wirtschaftsführung mehrerer (in einer Familie) zusammenlebender Personen oder einer einzelnen Person zu verstehen."Haushaltsnahe" Leistungen sind solche, die eine hinreichende Nähe zur Haushaltsführung haben bzw. damit im Zusammenhang stehen (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- in BFHE 216, 526, BStBl II 2007, 760; in BFH/NV 2007, 900;… Fischer in Kirchhof, a.a.O., § 35a Rz 6).
Handwerkerleistungen, die im Regelfall nur von Fachkräften durchgeführt werden können, fallen dagegen nicht unter den Begriff der haushaltsnahen Dienstleistung; dieser auch im BMF-Schreiben vom 1. November 2004 IV C 8-S 2296 b-16/04 (BStBl I 2004, 958 Rz 5) vertretenen Auffassung hat sich der erkennende Senat in seinen Urteilen in BFHE 216, 526, BStBl II 2007, 760, und in BFH/NV 2007, 900, angeschlossen.
- FG München, 30.07.2005 - 5 K 2262/04
Anstrich der Außenfassade keine "haushaltsnahe Dienstleistung"; § 35a Abs. 2 EStG …
Auszug aus BFH, 29.01.2009 - VI R 28/08
Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehören regelmäßig auch handwerkliche Tätigkeiten in der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung bzw. dem Haus des Steuerpflichtigen, wenn es sich um Schönheitsreparaturen oder kleine Ausbesserungsarbeiten handelt (so auch Urteil des FG München vom 30. Juli 2005 5 K 2262/04, EFG 2005, 1612; Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 2. September 2004 4 K 2030/04, EFG 2004, 1769; Blümich/Erhard, § 35a EStG Rz 42). - FG Rheinland-Pfalz, 02.09.2004 - 4 K 2030/04
Renovierungsarbeiten sind keine haushaltsnahen Dienstleistungen
Auszug aus BFH, 29.01.2009 - VI R 28/08
Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehören regelmäßig auch handwerkliche Tätigkeiten in der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung bzw. dem Haus des Steuerpflichtigen, wenn es sich um Schönheitsreparaturen oder kleine Ausbesserungsarbeiten handelt (so auch Urteil des FG München vom 30. Juli 2005 5 K 2262/04, EFG 2005, 1612; Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 2. September 2004 4 K 2030/04, EFG 2004, 1769; Blümich/Erhard, § 35a EStG Rz 42).
- BFH, 03.09.2015 - VI R 18/14
Haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a Abs. 2 Satz 1 EStG
Rn. 14 a) Nach der Senatsrechtsprechung (Urteile vom 1. Februar 2007 VI R 77/05, BFHE 216, 526, BStBl II 2007, 760;… VI R 74/05, BFH/NV 2007, 900; vom 29. Januar 2009 VI R 28/08, BFHE 224, 255, BStBl II 2010, 166) ist unter dem Begriff des Haushalts die Wirtschaftsführung mehrerer (in einer Familie) zusammenlebender Personen oder einer einzelnen Person zu verstehen.Ein solcher Haushalt kann grundsätzlich auch von dem Bewohner eines Wohnstifts geführt werden (Senatsurteil in BFHE 224, 255, BStBl II 2010, 166).
Dazu gehören Tätigkeiten, die gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts oder entsprechend Beschäftigte erledigt werden und in regelmäßigen Abständen anfallen (Senatsurteile in BFHE 216, 526, BStBl II 2007, 760;… in BFH/NV 2007, 900; in BFHE 224, 255, BStBl II 2010, 166).
- BFH, 03.09.2015 - VI R 13/15
Versorgung und Betreuung eines Haustieres als haushaltsnahe Dienstleistung
So sind beispielsweise bis einschließlich Veranlagungszeitraum 2005 auch (einfache, nicht aber qualifizierte) handwerkliche Tätigkeiten (Ausbesserungs- und Erhaltungsmaßnahmen, die üblicherweise durch Mitglieder des privaten Haushalts oder entsprechend Beschäftigte, beispielsweise einen Hausmeister, erledigt werden und in regelmäßigen Abständen anfallen) in der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung oder im Haus des Steuerpflichtigen, etwa Schönheitsreparaturen oder kleine Ausbesserungsarbeiten, von den Finanzbehörden (BMF-Schreiben vom 1. November 2004 IV C 8-S 2296b-16/04, BStBl I 2004, 958 Rz 5) und der finanzgerichtlichen Rechtsprechung (z.B. Senatsurteile vom 29. Januar 2009 VI R 28/08, BFHE 224, 255, BStBl II 2010, 166, und vom 6. Mai 2010 VI R 4/09, BFHE 229, 534, BStBl II 2011, 909) zu den haushaltsnahen Dienstleistungen i.S. von § 35a Abs. 2 Satz 1 EStG in der bis einschließlich Veranlagungszeitraum 2005 geltenden Fassung gezählt worden. - FG Sachsen, 07.01.2016 - 6 K 1546/13
Berücksichtigung von Betreuungskosten und Verpflegungsaufwendungen für die Kinder …
Der Regelungszweck des § 35a EStG , Beschäftigungsverhältnisse im Privathaushalt zu fördern und die Schwarzarbeit zu bekämpfen (BTDrucks 15/91, 19 ff.), und der herkömmliche Begriff "Rechnung" erfordern indessen, dass sich aus der Rechnung im Sinne des § 35a EStG jedenfalls die wesentlichen Grundlagen der steuerlich geförderten Leistungsbeziehung entnehmen lassen; daher müssen sich aus der Rechnung der Erbringer der haushaltsnahen Dienstleistung als Rechnungsaussteller, der Empfänger dieser Dienstleistung, die Art, der Zeitpunkt und der Inhalt der Dienstleistung sowie die dafür vom Steuerpflichtigen jeweils geschuldeten Entgelte ergeben (Urteil des BFH vom 29. Januar 2009, VI R 28/08, BStBl. II 2010, 166 m. w. N.).
- BFH, 18.04.2012 - X R 57/09
Nachweispflicht für Bewirtungsaufwendungen bei Bewirtungen in einer Gaststätte - …
Vergleichbar verlangt eine Rechnung i.S. des § 35a EStG 2002, dass sich aus der Rechnung jedenfalls die wesentlichen Grundlagen der steuerlich geförderten Leistungsbeziehung und somit auch der Empfänger der Dienstleistung entnehmen lassen (BFH-Urteil vom 29. Januar 2009 VI R 28/08, BFHE 224, 255, BStBl II 2010, 166). - FG Nürnberg, 13.02.2014 - 6 K 1026/13
Steuerermäßigung nach § 35a EStG für Betreuungspauschale für Betreutes Wohnen in …
Er verwies auf eine Verfügung der Oberfinanzdirektion Koblenz vom 24.02.2010, die das in der Einspruchsentscheidung zitierte BMF-Schreiben aufhebe, sowie auf das BFH-Urteil vom 29.01.2009 (Az. VI R 28/08), in dem es auch um eine nicht pflegebedürftige Person in einer betreuten Wohnung gegangen sei und dessen Voraussetzungen sich fast spiegelbildlich mit dem vorliegenden Fall deckten.Rn. 33 bb) In dem vom Kläger als Parallelfall zitierten BFH-Urteil (BFH-Urteil vom 29.01.2009, Az. VI 28/08, BStBl. II 2010, 166) bewohnte die Klägerin ein Appartement in einem Wohnstift.
Als haushaltsnahe Leistungen werden solche angesehen, die eine hinreichende Nähe zur Haushaltsführung haben bzw. damit im Zusammenhang stehen (BFH-Urteil vom 29.01.2009, Az. VI 28/08 m.w.N., BStBl. II 2010, 166).
Dazu gehören Tätigkeiten, die gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts oder entsprechend Beschäftigte zur Versorgung der dort lebenden Familie erledigt werden und in regelmäßigen Abständen anfallen (BFH-Urteil vom 29.01.2009, Az. VI 28/08, BStBl. II 2010, 166; Urteil des FG Baden-Württemberg vom 08.03.2012, Az. 6 K 4420/11, EFG 2012, 1266).
Damit ist offensichtlich die reguläre Versorgung und Betreuung eines alten, nicht pflegebedürftigen Menschen gemeint (BFH-Urteil vom 29.01.2009, Az. VI 28/08, BStBl. II 2010, 166, unter II.2.; Urteil des FG Hamburg vom 05.05.2008, Az. 6 K 175/05, EFG 2008, 1888).
Rn. 58 Aus der Rechnung i.S.d. § 35a EStG müssen sich jedenfalls die wesentlichen Grundlagen der steuerlich geförderten Leistungsbeziehung entnehmen lassen (BFH-Urteil vom 29.01.2009, Az. VI 28/08, BStBl. II 2010, 166;… ähnlich BMF-Schreiben vom 10.01.2014, BStBl. I 2014, 75, Rz. 29 i.V.m. Rz. 27 und 28;… ferner Herrmann/Heuer/Raupach-Apitz, § 35a EStG, Rz. 16: pauschale Erhebung reicht bei Heimunterbringung).
- FG Münster, 25.05.2012 - 14 K 2289/11
Wann sind Kosten für den "Dogsitter" absetzbar ?
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (…vgl. Urteile vom 01.02.2007 - VI R 74/05, BFH/NV 2007, 900 und vom 29.01.2009 - VI R 28/08, BStBl II 2010, 166) müssen die Leistungen eine hinreichende Nähe zur Haushaltsführung aufweisen bzw. damit im Zusammenhang stehen. - BFH, 06.05.2010 - VI R 4/09
Abgrenzung haushaltsnahe Dienstleistung zu Handwerkerleistung - Keine …
Derartige Tätigkeiten, nicht aber (qualifizierte) Handwerkerleistungen, die im Regelfall nur von Fachkräften durchgeführt werden, sind deshalb als haushaltsnahe Dienstleistungen steuermindernd berücksichtigt worden (Senatsurteil vom 29. Januar 2009 VI R 28/08, BFHE 224, 255, BStBl II 2010, 166). - FG Hessen, 19.05.2010 - 12 K 2497/09
Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a EStG
Im Rahmen der Begriffsbestimmung der "haushaltsnahen" Dienstleistung hat der BFH in ständiger Rechtsprechung (z.B. Urteile in BStBl II 2007, 760 und vom 29.1.2009 VI R 28/08, BStBl II 2010, 166) entschieden, dass unter dem Begriff des Haushalts die Wirtschaftsführung mehrerer (in einer Familie) zusammenlebender Personen oder einer einzelnen Person zu verstehen ist. - FG Sachsen, 14.10.2020 - 2 K 323/20
Kosten für Hausnotrufsystem steuerlich absetzbar
Dazu gehören Einkaufen von Verbrauchsgütern, Zubereitung von Mahlzeiten, Wäschepflege, Reinigung und Pflege der Räume, des Gartens und auch Pflege, Versorgung und Betreuung von Kindern, alten und kranken Haushaltsangehörigen (Urteil des Bundesfinanzhofes vom 29. Januar 2009 - VI R 28/08, zitiert nach Juris). - BFH, 20.04.2023 - VI R 24/20
Steuerermäßigung gemäß § 35a EStG für haushaltsnahe Dienstleistungen und …
Daher müssen sich aus der Rechnung der Erbringer der haushaltsnahen Dienstleistung beziehungsweise der Handwerkerleistung als Rechnungsaussteller, der Empfänger der Leistung, die Art, der Zeitpunkt und der Inhalt der Leistung sowie die dafür jeweils geschuldeten Entgelte ergeben (Senatsurteil vom 29.01.2009 - VI R 28/08, BFHE 224, 255, BStBl II 2010, 166). - FG Baden-Württemberg, 12.09.2012 - 3 K 3887/11
Kosten des Mittagessens im Wohnstift als haushaltsnahe Dienstleistung
- FG Münster, 15.07.2011 - 14 K 1226/10
Aufwendungen für die Anlieferung von Mahlzeiten keine haushaltsnahen …
- FG Düsseldorf, 19.02.2013 - 10 K 2392/12
Kosten einer Ehescheidung in vollem Umfang steuerlich absetzbar
- FG Münster, 21.05.2010 - 14 K 1141/08
Vorweggenommene haushaltsnahe Dienstleistungen
- FG Köln, 26.01.2011 - 4 K 1483/10
Keine Steuerermäßigung für Müllgebühren
- BFH, 20.04.2023 - VI R 23/21
Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen gemäß § 35a …
- FG Baden-Württemberg, 11.06.2021 - 5 K 2380/19
Hausnotrufsystem als haushaltsnahe Dienstleistung i.S. des § 35a Abs. 2 EStG
- FG Berlin-Brandenburg, 11.12.2019 - 3 K 3210/19
Ambulante Pflege in Dritthaushalt keine haushaltsnahe Dienstleistung
- FG Thüringen, 28.01.2026 - 3 K 328/25
- FG Hessen, 28.02.2017 - 9 K 400/16
§ 35a Abs.2 EStG
- FG Düsseldorf, 18.07.2024 - 14 K 1966/23
Gewährung der Steuerermäßigung für verschiedene Handwerkerleistungen
- BFH, 18.04.2012 - X R 58/09
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 18. 4. 2012 X R 57/09 - …
- FG Baden-Württemberg, 08.03.2012 - 6 K 4420/11
Haushaltsnahe Dienstleistung für Bewohner eines Wohnstifts
- FG Hamburg, 20.01.2009 - 3 K 245/08
Berücksichtigung von monatlichen pauschalen Grundgebühren für den Anschluss an …
- BFH, 22.02.2023 - VI R 24/20
Kann Mieter Nebenkosten als haushaltnahe Dienstleistungen absetzen?
- FG Düsseldorf, 05.04.2016 - 10 K 1081/14
Berücksichtigung von Aufwendungen im Zusammenhang mit einer pflegebedingten …
- FG Köln, 12.10.2017 - 10 K 2487/16
Anspruch eines polnischen Staatsangehörigen auf Erteilung einer Steuernummer; …
- FG München, 14.01.2016 - 7 K 2205/15
Steuerermäßigung bei Handwerkerleistungen; Angaben auf der Rechnung
- FG Niedersachsen, 20.11.2024 - 9 K 263/21
Außergewöhnliche Belastung; behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale; …
- FG Hessen, 23.02.2017 - 11 K 1660/16
§ 35a EStG
- FG Düsseldorf, 05.04.2016 - 10 K 05.04.2016
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