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Rechtsprechung
   BayObLG, 19.11.1999 - 3Z BR 233/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2416
BayObLG, 19.11.1999 - 3Z BR 233/99 (https://dejure.org/1999,2416)
BayObLG, Entscheidung vom 19.11.1999 - 3Z BR 233/99 (https://dejure.org/1999,2416)
BayObLG, Entscheidung vom 19. November 1999 - 3Z BR 233/99 (https://dejure.org/1999,2416)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    FGG § 56g Abs. 5; ; BGB § 1836c; ; BGB § ... 1836d; ; BGB § 1836a; ; BGB § 1836e; ; BGB § 1836c; ; BGB § 1908i Abs. 1; ; BSHG § 84; ; BSHG § 76; ; BSHG § 79 Abs. 1 und 3; ; BSHG § 81 Abs. 1 und § 82; ; BSHG § 81; ; BSHG § 84

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vergütung, Leistungsfähigkeit des Betroffenen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Leistungsfähigkeit des Betreuten zur Deckung der Kosten der Betreuung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betreuer; Vergütung; Rückgriff; Staatskasse; Ratenzahlung; Einkommensgrenze

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Bamberg - XVII 237/94
  • LG Bamberg - 3 T 102/99
  • BayObLG, 19.11.1999 - 3Z BR 233/99

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 584
  • FamRZ 2000, 562
  • BayObLGZ 1999, 362
 
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Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 18.02.1999 - 5 C 16.98

    Einkommmen, Abgrenzung zum Vermögen Auszahlung eines geerbten Unterhaltsanspruchs …

    Auszug aus BayObLG, 19.11.1999 - 3Z BR 233/99
    Gemäß § 1 der VO zur Durchführung des § 76 BSHG vom 28.11.1962 (BGBl. I S. 692) in der Fassung der Änderungs-VO vom 23.11.1976 (BGBl. I S. 3234) fallen unter § 76 BSHG alle Einnahmen ohne Rücksicht auf ihre Herkunft und Rechtsnatur sowie ohne Rücksicht darauf, ob sie zu den Einkommensarten im Sinne des Einkommensteuergesetzes gehören und ob sie der Steuerpflicht unterliegen (vgl. Deinert aaO und zur Abgrenzung von Einkommen und Vermögen BVerwG NJW 1999, 3210).
  • BVerwG, 26.10.1989 - 5 C 30.86

    Sozialhilfe - Eigenes Einkommen - Hilfesuchender

    Auszug aus BayObLG, 19.11.1999 - 3Z BR 233/99
    Diese Regelung verweist zwingend auf die vorhandenen einsetzbaren Mittel und bestimmt - im vorliegenden Zusammenhang - nicht ob, sondern nur, in welchem Umfang der Betreute im Wege des Regresses von der Staatskasse in Anspruch genommen werden kann (vgl. BVerwG NVwZ 1990, 370;… Fichtner § 84 Rn. 3, Schellhorn/Jirasek/Seipp BSHG 15. Aufl. § 84 Rn. 9).
  • BGH, 25.01.2012 - XII ZB 461/11

    Betreuervergütung: Verjährungsfrist für den auf die Staatskasse übergangenen …

    Rn. 18 Dass der entstandene Anspruch mit Leistungserbringung seitens der Staatskasse auf diese gemäß § 1836 e Abs. 1 Satz 1 BGB im Wege der cessio legis übergeht, die Staatskasse den Regressanspruch gegenüber dem Betreuten wegen dessen Mittellosigkeit aber nicht durchsetzen kann (vgl. BayObLG FamRZ 2000, 562, 563), lässt den bereits eingetretenen Beginn der Verjährung unberührt.
  • BGH, 25.01.2012 - XII ZB 605/10

    Betreuervergütung: Verjährungsfrist des auf die Staatskasse übergangenen …

    Rn. 19 Dass der entstandene Anspruch mit Leistungserbringung seitens der Staatskasse auf diese gemäß § 1836 e Abs. 1 Satz 1 BGB im Wege der cessio legis übergeht, die Staatskasse den Regressanspruch gegenüber dem Betreuten wegen dessen Mittellosigkeit aber nicht durchsetzen kann (vgl. BayObLG FamRZ 2000, 562, 563), lässt den bereits eingetretenen Beginn der Verjährung unberührt.
  • LG Koblenz, 21.06.2000 - 2 T 187/00

    Einsatz des Einkommens eines Betreuten für die Kosten seiner Betreuung; Zur …

    Anlehnend an eine Entscheidung des BayObLG vom 19. November 1999 - Az.: 3 Z BR 233/99 - errechnet der Beteiligte zu 2) einen Restbetrag in Höhe von monatlich 264, 84 DM, die nach der Auffassung des Beteiligten zu 2) die Betroffene nach Maßgabe des § 84 BSHG für die Betreuerkosten einzusetzen habe.

    Unterstellt, man geht davon aus, dass die Zahlungen der Pflegeversicherung als Einkommen im Sinne von § 76 BSHG zu berücksichtigen seien, da diese Einnahmen sind, die dem Versicherten unmittelbar aufgrund der Leistungspflicht der Pflegeversicherung zugute kommen (so BayObLG, BtPrax 2000, Seite 83 ff.), so ergibt sich tatsächlich ein Restbetrag in Höhe von 264, 84 DM, der nach Maßgabe des § 84 BSHG für die Betreuungskosten einzusetzen ist.

    Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, welche Ausgaben die Betroffene noch zu bestreiten hat, um ihre Lebensführung nicht unzumutbar einschränken zu müssen und inwieweit dieser Restbetrag sozusagen als reines Taschengeld zu betrachten ist (vgl. hierzu auch BayObLG BTPrax 2000, 83, 85).

  • BayObLG, 08.10.2003 - 3Z BR 100/03

    Berechnung des Vermögens eines Betreuten - Betreuungssache, Vergütung, …

    Die Festsetzung von Zahlungen gemäß § 56g Abs. 1 Satz 3 und 4 FGG setzt die Leistungsfähigkeit des Betroffenen voraus (BayObLGZ 1999, 362/363 f.) und kommt deshalb hier in Betracht, wenn der Betroffene aufgrund seines Einkommens oder Vermögens zu Ratenzahlungen in der Lage sein sollte (…vgl. Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3.Aufl. § 1836e Rn. 2).
  • OLG Frankfurt, 29.06.2018 - 21 W 75/18

    Vergütungsregelungen für Nachlasspflegschaft

    Zudem ist das Land Hessen vertreten durch die Bezirksrevisorin beschwerdebefugt, da die Staatskasse zu Zahlungen verpflichtet worden ist (vgl. BayObLG, NJW-RR 2001, 584 [BayObLG 19.11.1999 - 3 Z BR 233/99] ;… Hammer in: Prütting/Helms, FamFG, 3. Aufl., § 168 Rn. 41).
  • BayObLG, 03.03.2005 - 3Z BR 192/04

    Rückgriffsanspruch gegen Erben des Betreuten bei gleichzeitiger Inanspruchnahme …

    Soweit der Betreute mittellos ist (§§ 1836c, 1836d BGB), ist er aber weiterhin im Grundsatz gegen einen Rückgriff der Staatskasse geschützt (vgl. § 56g Abs. 1 Satz 2 FGG; BayObLGZ 1999, 362, MünchKomm/Wagenitz BGB 4. Aufl. § 1836e Rn. 5).
  • LG Koblenz, 28.09.2004 - 2 T 601/04

    Sofortige Beschwerde gegen die Festsetzung der Vergütung eines Betreuers; …

    Gemäß § 1 der VO zur Durchführung des § 76 BSHG vom 28.11.1962 (BGBl.1 S. 692) in der Fassung der Änderungs-VO vom 23.11.1976 (BGB1/I S. 3234) fallen unter § 76 BSHG alle Einnahmen ohne Rücksicht auf ihre Herkunft und Rechtsnatur sowie ohne Rücksicht darauf, ob sie zu den Einkommensarten im Sinne des Einkommensteuergesetzes gehören und ob sie der Steuerpflicht unterliegen (vgl. BayObLG FamRZ 2000, 562 f. m.w.N.).

    Diese Regelung verweist zwingend auf die vorhandenen einsetzbaren Mittel und bestimmt - im vorliegenden Zusammenhang - nicht ob, sondern nur, in welchem Umfang der Betreute im Wege des Regresses von der Staatskasse in Anspruch genommen werden kann (vgl. BayObLG FamRZ 2000, 562 f. m.w.N.).

    Abzustellen ist auf die Verhältnisse des Einzelfalles (BayObLG FamRZ 2000, 562 f.).

  • OLG Frankfurt, 16.05.2008 - 20 W 128/08

    Betreuervergütung: Rückforderungsanspruch der Staatskasse wegen einer …

    Ein solcher Regress setzt die nach § 1836 c BGB zu bestimmende Leistungsfähigkeit des Betreuten voraus (…vgl. BT-Drucks 13/7158, S. 32;… Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Aufl., § 56 g Rn. 23; BayObLG FamRZ 2000, 562 und NJW-RR 2002, 943; OLG Düsseldorf FGPrax 2001, 110;… Palandt/ Diederichsen, a.a.0., § 1836 e Rn. 2).
  • OLG Frankfurt, 03.12.2002 - 20 W 366/02

    Betreuung: Festsetzung von Regreßzahlungen des Betreuten wegen von der …

    Ein solcher Regress setzt die nach § 1836 c BGB zu bestimmende Leistungsfähigkeit des Betreuten voraus (…vgl. BT-Drucks. 13/7158, S. 32;… Jürgens, Betreuungsrecht, § 56 g FGG Rn. 18;… Palandt/Diederichsen, a.a.O., § 1836 e Rn. 2;… Keidel/KuntzeWinkler, FGG, 14. Aufl., § 56 g Rn. 19; BayObLG FamRZ 2000, 562 und NJW-RR 2002, 943; OLG Düsseldorf, FG Prax 2001, 110).
  • LG Koblenz, 29.12.2004 - 2 T 980/04

    Ausgestaltung der Vergütung eines staatlich bestellten Betreuers

    Gemäß § 1 der VO zur Durchführung des § 76 BSHG vom 28.11.1962 (BGBl. I S. 692) in der Fassung der Änderungs-VO vom 23.11.1976 (BGBl. I S. 3234) fallen unter § 76 BSHG alle Einnahmen ohne Rücksicht auf ihre Herkunft und Rechtsnatur sowie ohne Rücksicht darauf, ob sie zu den Einkommensarten im Sinne des Einkommensteuergesetzes gehören und ob sie der Steuerpflicht unterliegen (vgl. BayObLG FamRZ 2000, 562 f. m.w.N.).

    Diese Regelung verweist zwingend auf die vorhandenen einsetzbaren Mittel und bestimmt - im vorliegenden Zusammenhang - nicht ob, sondern nur, in welchem Umfang der Betreute im Wege des Regresses von der Staatskasse in Anspruch genommen werden kann (vgl. BayObLG FamRZ 2000, 562 f. m.w.N.).

    Abzustellen ist auf die Verhältnisse des Einzelfalles (BayObLG FamRZ 2000, 562 f. ).

  • OLG Frankfurt, 11.08.2008 - 20 W 211/08

    Betreuervergütung: Festsetzung von Regresszahlungen gegen den Betreuten zum Zweck …

  • OLG Dresden, 25.04.2001 - 15 W 1280/00

    Betreuung - Einsatz des Einkommens - Freibetrag

  • BayObLG, 24.07.2001 - 3Z BR 229/01

    Rückgriffs der Staatskasse gegen den Betroffenen wegen Betreuungskosten

  • BayObLG, 19.09.2001 - 3Z BR 243/01

    Einziehung von Unterhaltsansprüchen des Betreuten

  • BayObLG, 29.06.2001 - 3Z BR 98/01

    Schongrenze des vom Betreuten für die Vergütung des Betreuers einzusetzenden …

  • OLG Schleswig, 11.02.2005 - 2 W 99/04

    Maßgeblicher Beurteilungszeitraum für Mittellosigkeit des Betreuten

  • BayObLG, 25.09.2001 - 3Z BR 247/01

    Sofortige Beschwerde gegen Entscheidung des Vormundschaftsgerichts bei Ablehnung …

  • LG Koblenz, 02.03.2009 - 2 T 72/09

    Zur Mittellosigkeit

  • LG Koblenz, 12.06.2001 - 2 T 109/01

    Bestimmung von Zahlungen, die ein Betreuter an die Staatskasse zu zahlen hat; …

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