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BVerfG, 15.07.1952 - 1 BvB 1/51 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BVerfGG § 47 § 42
Einstweiligen Anordnung gegen Sozialistische Reichspartei und ihren Unterorganisationen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- Wikipedia(Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)+1Weitere Entscheidungen mit demselben BezugBVerfG, 23.10.1952 - 1 BvB 1/51
SRP-Verbot
BVerfG, 15.07.1952 - 1 BvB 1/51Einstweiligen Anordnung gegen Sozialistische Reichspartei und ihren
Sozialistische Reichspartei
Verfahrensgang
- BVerfG, 15.07.1952 - 1 BvB 1/51
- BVerfG, 23.10.1952 - 1 BvB 1/51
Papierfundstellen
- BVerfGE 1, 349
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 23.10.1952 - 1 BvB 1/51
SRP-Verbot
Auszug aus BVerfG, 15.07.1952 - 1 BvB 1/51
»I. Im Wege der einstweiligen Anordnung wird der Sozialistischen Reichspartei und ihren Unterorganisationen bis zur Verkündung des Urteils in der Hauptsache [AZ: 1 BvB 1/51 - 23.10.1951 - BVerfGE 2, 1 -] jegliche Propaganda und öffentliche Werbung in Wort, Ton, Bild und Schrift (auch durch Interviews) untersagt.
- BVerfG, 23.10.1952 - 1 BvB 1/51
SRP-Verbot
Nach Abschluß der mündlichen Verhandlung erließ das Bundesverfassungsgericht auf Antrag der Bundesregierung durch Urteil vom 15. Juli 1952 (BVerfGE 1, 349) eine einstweilige Anordnung, die der SRP bis zur Verkündung des Urteils in der Hauptsache die öffentliche Propaganda und Werbung in näher bezeichnetem Umfang untersagte. - BVerfG, 06.10.2015 - 1 BvR 1571/15
Anträge auf einstweilige Anordnung gegen das Tarifeinheitsgesetz erfolglos
Die Sicherungsfunktion der einstweiligen Anordnung kann es auch rechtfertigen, dass der Senat ohne einen entsprechenden Antrag der Beschwerdeführer eine einstweilige Anordnung von Amts wegen erlässt (vgl. BVerfGE 1, 74 ; 1, 349 ; 46, 337 ). - BGH, 15.12.1954 - 6 StR 214/54
Rechtsmittel
nachdem das Bundesverfassungsgericht im Verfahren wegen Feststellung der Verfassungswidrigkeit der SRPmit Urteil vom 15. Juli 1952 (1 BvB 1/51) eine einstweilige Anordnung erlassen hatte, wonach der SRP und ihren Unterorganisationen bis zur Verkündung des Urteils in der Hauptsache u.a. jegliche Propaganda bei Strafe untersagt wurde, haben die Angeklagten auf Veranlassung des Angeklagten L. für den 12. September 1952 eine öffentliche "Grosskundgebung" in De. vorbereitet.