Rechtsprechung
BVerfG, 01.04.2014 - 2 BvC 1/14 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 24 BVerfGG, § 8 Abs 1 EuWG, § 9 Abs 5 S 2 EuWG, § 14 Abs 4a S 1 EuWG
Verwerfung (A-limine-Abweisung) einer Nichtanerkennungsbeschwerde (§ 14 Abs 4a S 1 EuWG): Unzulässigkeit der Nichtanerkennungsbeschwerde bei Zurückweisung eines Wahlvorschlags wegen fehlender Unterstützungsunterschriften (§ 9 Abs 5 S 2 EuWG) - Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Wahlvorschlags für die Europawahl 2014
- rewis.io
Verwerfung (A-limine-Abweisung) einer Nichtanerkennungsbeschwerde (§ 14 Abs 4a S 1 EuWG): Unzulässigkeit der Nichtanerkennungsbeschwerde bei Zurückweisung eines Wahlvorschlags wegen fehlender Unterstützungsunterschriften (§ 9 Abs 5 S 2 EuWG)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Wahlvorschlags für die Europawahl 2014
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BVerfGE 136, 125
Wird zitiert von ... (2)
- BVerfG, 09.04.2024 - 2 BvQ 26/24
Erfolgloser Eilantrag gegen die Zurückweisung eines Wahlvorschlags für die …
§ 14 Abs. 4a Satz 1 EuWG eröffnet den Weg zum Bundesverfassungsgericht - entsprechend dem Umfang, in dem er bei der Wahl zum Deutschen Bundestag durch die Nichtanerkennungsbeschwerde nach § 18 Abs. 4a BWahlG eröffnet ist - nur gegen Entscheidungen des Bundeswahlausschusses, die einen Wahlvorschlag wegen fehlender Parteieigenschaft oder Eigenschaft als sonstige politische Vereinigung im Sinne des § 8 Abs. 1 EuWG zurückweisen, nicht hingegen gegen Entscheidungen des Bundeswahlausschusses, die einem Wahlvorschlag wegen fehlender Unterstützungsunterschriften die Zulassung versagen (vgl. BVerfGE 136, 125 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 27. März 2019 - 2 BvC 23/19 -, Rn. 6). - BVerfG, 26.04.2019 - 2 BvC 26/19
Verwerfung einer Nichtanerkennungsbeschwerde betreffend die Zurückweisung eines …
Diese Vorschrift eröffnet den Weg zum Bundesverfassungsgericht - entsprechend dem Umfang, in dem er bei der Wahl zum Deutschen Bundestag durch die Nichtanerkennungsbeschwerde nach § 18 Abs. 4a BWG eröffnet ist - nur gegen Entscheidungen des Bundeswahlausschusses, die einen Wahlvorschlag wegen fehlender Parteieigenschaft oder Eigenschaft als sonstige politische Vereinigung im Sinne des § 8 Abs. 1 EuWG zurückweisen (vgl. BVerfGE 136, 125 ).