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   BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvC 2/66   

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https://dejure.org/1967,142
BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvC 2/66 (https://dejure.org/1967,142)
BVerfG, Entscheidung vom 15.02.1967 - 2 BvC 2/66 (https://dejure.org/1967,142)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Februar 1967 - 2 BvC 2/66 (https://dejure.org/1967,142)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 21, 200
  • NJW 1967, 924
  • DÖV 1967, 578
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 22.05.1963 - 2 BvC 3/62

    Wahlkreise

    Auszug aus BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvC 2/66
    Von der Verfassungsmäßigkeit wahlgesetzlicher Vorschriften hängt möglicherweise die Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl ab (BVerfGE 16, 130 [135 f.]).
  • BVerfG, 03.03.2009 - 2 BvC 3/07

    Wahlcomputer

    So lassen sich Beschränkungen der öffentlichen Kontrolle der Stimmabgabe bei der Briefwahl ( § 36 BWG) mit dem Ziel begründen, eine möglichst umfassende Wahlbeteiligung zu erreichen und damit dem Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 21, 200 ; 59, 119 ).
  • BVerfG, 03.07.2008 - 2 BvC 1/07

    Regelungen des Bundeswahlgesetzes, aus denen sich Effekt des negativen

    Das Bundesverfassungsgericht hat im Rahmen einer Wahlprüfungsbeschwerde nach § 13 Nr. 3, § 48 BVerfGG jedoch nicht nur die Einhaltung der Vorschriften des Bundeswahlrechts durch die zuständigen Wahlorgane und den Bundestag zu gewährleisten, sondern prüft auch, ob die Vorschriften des Bundeswahlgesetzes mit den Vorgaben der Verfassung in Einklang stehen (BVerfGE 16, 130 ; vgl. auch BVerfGE 21, 200 ; Magiera, in: Sachs, Grundgesetz Kommentar, 4. Aufl. 2007, Art. 41 Rn. 15).
  • BVerfG, 19.12.2023 - 2 BvC 4/23

    Die Bundestagswahl muss in 455 von 2.256 Wahlbezirken des Landes Berlin

    Dabei ist es den Wahlberechtigten bei der Briefwahl weitgehend selbst überlassen, für die Beachtung des Wahlgeheimnisses und der Wahlfreiheit Sorge zu tragen (vgl. BVerfGE 21, 200 ).
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