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   BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 368/65, 1 BvR 369/65   

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https://dejure.org/1973,14
BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 368/65, 1 BvR 369/65 (https://dejure.org/1973,14)
BVerfG, Entscheidung vom 03.07.1973 - 1 BvR 368/65, 1 BvR 369/65 (https://dejure.org/1973,14)
BVerfG, Entscheidung vom 03. Juli 1973 - 1 BvR 368/65, 1 BvR 369/65 (https://dejure.org/1973,14)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungswidrigkeit der steuerlichen ungleichbehandlung von Kapitalforderungen eines Rückerstattungspflichtigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 35, 324
  • DVBl 1973, 955
 
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Wird zitiert von ... (135)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 15.01.1969 - 1 BvR 723/65

    Verfassungswidrigkeit der unterschiedlichen Besteuerung von Zuschlägen beim

    Auszug aus BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 368/65
    Danach sind auch Vorschriften über Freibeträge oder andere Steuerbegünstigungen in einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Weise anzuwenden; für die Gleichbehandlung oder Ungleichbehandlung der erfaßten Sachverhalte müssen sachlich einleuchtende, sich aus der Natur der Sache, besonders aus dem Gesetzeszweck ergebende Gründe bestehen (vgl. BVerfGE 12, 151 [167]; 23, 1 [6 ff.]; 25, 101 [108 ff.]).
  • BFH, 13.06.1969 - VI R 207/67

    Steuerbefreiungsvorschrift - Außerordentliche Kündigung - Wichtiger Grund -

    Auszug aus BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 368/65
    Der möglichen Manipulierung außergerichtlicher Vereinbarungen konnte daher durch die Sachprüfung der Finanzämter ebenso begegnet werden wie bei vergleichbaren Tatbeständen des Steuerrechts (vgl. etwa § 3 Nr. 9 EStG 1958, 1960 und 1961 und dazu BFHE 77, 532 [534] 88, 459 [461 f.]; 97, 2 [5]).
  • BVerfG, 26.07.1971 - 2 BvR 163/67

    Verfassungswidrigkeit des § 150 Abs. 2 BEG

    Auszug aus BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 368/65
    Ob bei Vermeidung des geltend gemachten Verfassungsverstoßes die Anwendung der genannten begünstigenden Vorschrift aus anderen Gründen versagt werden könnte - sei es wegen des Fehlens eines anderen Tatbestandsmerkmals oder wegen einer abweichenden Würdigung des Sachverhalts -, ist ausschließlich eine Frage der Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts, die außerhalb des Bereichs der verfassungsgerichtlichen Prüfung liegt; das Bundesverfassungsgericht darf insoweit der Entscheidung der zuständigen Gerichte nicht vorgreifen (vgl. BVerfGE 7, 275 [281 f.]; 21, 209 [216]; 31, 311 [313]).
  • BVerfG, 13.12.1967 - 1 BvR 679/64

    Verfassungswidrigkeit der Regelungen zu den Kinderfreibeträgen im

    Auszug aus BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 368/65
    Danach sind auch Vorschriften über Freibeträge oder andere Steuerbegünstigungen in einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Weise anzuwenden; für die Gleichbehandlung oder Ungleichbehandlung der erfaßten Sachverhalte müssen sachlich einleuchtende, sich aus der Natur der Sache, besonders aus dem Gesetzeszweck ergebende Gründe bestehen (vgl. BVerfGE 12, 151 [167]; 23, 1 [6 ff.]; 25, 101 [108 ff.]).
  • BVerfG, 13.02.1958 - 1 BvR 56/57

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im strafrechtlichen

    Auszug aus BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 368/65
    Ob bei Vermeidung des geltend gemachten Verfassungsverstoßes die Anwendung der genannten begünstigenden Vorschrift aus anderen Gründen versagt werden könnte - sei es wegen des Fehlens eines anderen Tatbestandsmerkmals oder wegen einer abweichenden Würdigung des Sachverhalts -, ist ausschließlich eine Frage der Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts, die außerhalb des Bereichs der verfassungsgerichtlichen Prüfung liegt; das Bundesverfassungsgericht darf insoweit der Entscheidung der zuständigen Gerichte nicht vorgreifen (vgl. BVerfGE 7, 275 [281 f.]; 21, 209 [216]; 31, 311 [313]).
  • BVerfG, 21.02.1961 - 1 BvL 29/57

    Ehegattenfreibetrag

    Auszug aus BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 368/65
    Danach sind auch Vorschriften über Freibeträge oder andere Steuerbegünstigungen in einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Weise anzuwenden; für die Gleichbehandlung oder Ungleichbehandlung der erfaßten Sachverhalte müssen sachlich einleuchtende, sich aus der Natur der Sache, besonders aus dem Gesetzeszweck ergebende Gründe bestehen (vgl. BVerfGE 12, 151 [167]; 23, 1 [6 ff.]; 25, 101 [108 ff.]).
  • BFH, 27.09.1963 - VI 54/62 U

    Gewährung einer Steuerbefreiung für Abfindungen wegen Entlassung aus einem

    Auszug aus BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 368/65
    Der möglichen Manipulierung außergerichtlicher Vereinbarungen konnte daher durch die Sachprüfung der Finanzämter ebenso begegnet werden wie bei vergleichbaren Tatbeständen des Steuerrechts (vgl. etwa § 3 Nr. 9 EStG 1958, 1960 und 1961 und dazu BFHE 77, 532 [534] 88, 459 [461 f.]; 97, 2 [5]).
  • BVerfG, 20.12.1966 - 1 BvR 320/57

    Allphasenumsatzsteuer

    Auszug aus BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 368/65
    Für das in den Bereich der Eingriffsverwaltung fallende Abgabenrecht verbürgt der allgemeine Gleichheitssatz den Grundsatz der "Steuergerechtigkeit": Da Steuergesetze einen empfindlichen Eingriff in die Vermögens- und Rechtssphäre der Steuerpflichtigen enthalten, müssen sowohl die Vorschriften wie deren Anwendung dem Gedanken einer möglichst gleichmäßigen Belastung der Steuerpflichtigen besonders sorgfältig Rechnung tragen (vgl. BVerfGE 21, 12 [27]; 25, 309 [312]; 26, 302 [310]).
  • BVerfG, 26.03.1969 - 1 BvR 512/66

    Verfassungsmäßigkeit der Nichtübertragbarkeit des Verlustabzugs nach § 10d EStG

    Auszug aus BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 368/65
    Für das in den Bereich der Eingriffsverwaltung fallende Abgabenrecht verbürgt der allgemeine Gleichheitssatz den Grundsatz der "Steuergerechtigkeit": Da Steuergesetze einen empfindlichen Eingriff in die Vermögens- und Rechtssphäre der Steuerpflichtigen enthalten, müssen sowohl die Vorschriften wie deren Anwendung dem Gedanken einer möglichst gleichmäßigen Belastung der Steuerpflichtigen besonders sorgfältig Rechnung tragen (vgl. BVerfGE 21, 12 [27]; 25, 309 [312]; 26, 302 [310]).
  • BVerfG, 03.10.1961 - 2 BvR 4/60

    Bayerische Feiertage

    Auszug aus BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 368/65
    Für die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde genügt es, wenn der Beschwerdeführer, der durch eine verfassungswidrige Rechtsanwendung in einer Gerichtsentscheidung betroffen ist, mit deren Aufhebung die Chance erhält, daß eine erneute verfassungsgemäße Sachprüfung zu einem für ihn günstigeren Ergebnis führt (s. a. BVerfGE 13, 132 [145] m. weit. Nachw.).
  • BVerfG, 06.03.1968 - 1 BvR 975/58

    Schatzanweisungen

  • BVerfG, 09.07.1969 - 2 BvL 20/65

    Verfassungsmäßigkeit der Spekulationsbesteuerung in § 23 Abs. 1 EStG

  • BVerfG, 03.12.1969 - 1 BvR 624/56

    Kriegsfolgeschäden

  • BVerfG, 14.03.1967 - 1 BvR 334/61

    Prüfungsumfang im verfassungsgerichtlichen Verfahren

  • BVerfG, 11.07.1967 - 1 BvR 495/63

    Verfassungsmäßgkeit der Versagung einer Gewinnverminderung bei nachträglicher

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