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   BVerfG, 21.10.1954 - 1 BvL 52/52   

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https://dejure.org/1954,182
BVerfG, 21.10.1954 - 1 BvL 52/52 (https://dejure.org/1954,182)
BVerfG, Entscheidung vom 21.10.1954 - 1 BvL 52/52 (https://dejure.org/1954,182)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Oktober 1954 - 1 BvL 52/52 (https://dejure.org/1954,182)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Intendanturweinauflagen

  • openjur.de

    Intendanturweinauflagen

  • opinioiuris.de

    Intendanturweinauflagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verstoß gegen die Gesetzgebungskompetenz des Bundes betreffend das Währungswesen durch Landesrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 4, 60
  • NJW 1954, 1762
  • DVBl 1955, 405
  • DÖV 1955, 61
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 07.05.1953 - 1 BvL 104/52

    Notaufnahme

    Auszug aus BVerfG, 21.10.1954 - 1 BvL 52/52
    Aus dem Inhalt des Schreibens ergibt sich zweifelsfrei, daß der Vorsitzende als Repräsentant des Gerichts, nicht als Organ der Verwaltung gehandelt hat (BVerfGE 2, 266 [271]).
  • BVerfG, 28.01.2014 - 2 BvR 1561/12

    Verfassungsmäßigkeit der Filmabgabe nach dem Filmförderungsgesetz -

    Dies ist unschädlich, solange der maßgebliche objektive Regelungsgegenstand und -gehalt (vgl. BVerfGE 4, 60 ; 58, 137 ; 68, 319 ; 70, 251 ; 106, 62 ; 121, 317 ) in seinem Gesamtzusammenhang ein im Schwerpunkt wirtschaftsrechtlicher ist (vgl. BVerfGE 97, 228 ; 116, 202 ; 121, 30 ).
  • BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07

    Rauchverbot in Gaststätten

    Maßgebend für die Verteilung der Gesetzgebungskompetenz zwischen Bund und Ländern in Art. 74 GG ist der Gegenstand des jeweiligen Gesetzes (vgl. BVerfGE 4, 60 ; 68, 319 ), nicht das vom Gesetzgeber in den Blick genommene Gemeinwohlziel.
  • BVerfG, 11.07.2006 - 1 BvL 4/00

    Verlangen nach Abgabe einer Tariftreueerklärung bei der Vergabe öffentlicher

    Denn nach den Maßstäben, die das Bundesverfassungsgericht für die Zuordnung zu den Kompetenztiteln der Art. 74 und 75 GG entwickelt hat, kommt es in erster Linie auf den Regelungsgegenstand und den Gesamtzusammenhang der Regelung im jeweiligen Gesetz an (vgl. BVerfGE 4, 60 ; 8, 143 ; 68, 319 ).
  • BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1741/99

    Genetischer Fingerabdruck I

    Für die Zuordnung eines Gesetzes zu einer Kompetenzregel ist nur der Gegenstand des Gesetzes maßgeblich, nicht sein Anknüpfungspunkt (vgl. BVerfGE 4, 60 ; 68, 319 ) und auch nicht die Frage seiner inhaltlichen Rechtmäßigkeit (vgl. BVerfGE 88, 203 ; ausführlich Marion Albers, Die Determination polizeilicher Tätigkeit in den Bereichen der Straftatenverhütung und der Verfolgungsvorsorge, Berlin, 2001, S. 265 ff.).
  • BVerfG, 12.12.1984 - 1 BvR 1249/83

    Bundesärzteordnung

    Abgrenzung und Inhalt der Gesetzgebungsbefugnis des Bundes und der Länder werden ausschließlich durch die Vorschriften des Grundgesetzes (Art. 70 ff. GG) bestimmt (BVerfGE 45, 297 [341]), wobei es auf den Gegenstand des Gesetzes und nicht auf dessen Anknüpfungspunkt ankommt (vgl. BVerfGE 4, 60 [67, 69 f.]).
  • BVerfG, 06.03.1968 - 1 BvR 975/58

    Schatzanweisungen

    Der deutsche Gesetzgeber, der die von den Besatzungsmächten begonnene wirtschaftliche und finanzielle Neuordnung fortsetzte, konnte und mußte das wirtschaftliche Ergebnis der früheren Regelungen berücksichtigen (vgl. BVerfGE 4, 60 [73]).
  • BVerfG, 27.10.1959 - 2 BvL 5/56

    Verfassungsrechtliche Prüfung der konkurrierenden Gesetzgebung im Bereich ses

    Das wäre nur dann der Fall, wenn das Gesetz im Zusammenhang mit einer Währungsreform formell bereits abgewickelte Verbindlichkeiten aufwerten oder laufende Verbindlichkeiten umstellen würde (vgl. BVerfGE 4, 60 (71, 73)).
  • BVerwG, 19.12.1957 - I C 115.57

    Beschränkung der Berufung und der Beschwerde in Verwaltungsstreitsachen auf die

    Gegenüber einer Einschränkung der Rechtsmittel aber kommt Art. 19 Abs. 4 GG nicht zum Zuge; denn wie der erkennende Senat in der erwähnten Entscheidung vom 12. Januar 1954 - BVerwGE 1, 60 [BVerwG 12.01.1954 - I C 99.53] - und das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 21. Oktober 1954 - BVerfGE 4, 60 [94] - ausgeführt haben, sichert Art. 19 GG lediglich die Eröffnung des Rechtsweges zu den Gerichten als staatlichen Institutionen, ohne einen mehrstufigen Instanzenzug zu gewährleisten.
  • BVerwG, 21.03.1956 - V C 174.55

    Rechtsmittel

    Jeder Zweifel in der Richtung, ob man diese Auffassung vertreten muß, ist durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Oktober 1954 (BVerfGE 4, 60 - S. 72/73 -) beseitigt worden.
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