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   BVerfG, 11.10.1977 - 1 BvL 8/74   

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BVerfG, 11.10.1977 - 1 BvL 8/74 (https://dejure.org/1977,287)
BVerfG, Entscheidung vom 11.10.1977 - 1 BvL 8/74 (https://dejure.org/1977,287)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Oktober 1977 - 1 BvL 8/74 (https://dejure.org/1977,287)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des Pfändungsausschlusses hinsichtlich des Arbeitslosengeldes des Schuldners von Ehegattenunterhalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 46, 55
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus BVerfG, 11.10.1977 - 1 BvL 8/74
    Sie gewährt dem Gesetzgeber eine weitgehende Gestaltungsfreiheit, deren Grenzen erst dann überschritten sind, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache sich ergebender oder sonstwie einleuchtender Grund für eine gesetzliche Differenzierung nicht finden läßt (vgl. BVerfGE 1, 14 (52); 38, 154 (166) m.w.N.).
  • BVerfG, 18.06.1975 - 1 BvL 4/74

    Waisenrente II

    Auszug aus BVerfG, 11.10.1977 - 1 BvL 8/74
    In derartigen Fällen ist dem Gesetzgeber von Verfassungs wegen ein gewisser zeitlicher Spielraum einzuräumen, um bei Beachtung des Gebots des Art. 3 Abs. 1 GG die notwendigen Gesetzesänderungen vorzubereiten (vgl. BVerfGE 39, 169 (193); 40, 121 (140)).
  • BVerfG, 12.03.1975 - 1 BvL 15/71

    Hinterbliebenenrente

    Auszug aus BVerfG, 11.10.1977 - 1 BvL 8/74
    In derartigen Fällen ist dem Gesetzgeber von Verfassungs wegen ein gewisser zeitlicher Spielraum einzuräumen, um bei Beachtung des Gebots des Art. 3 Abs. 1 GG die notwendigen Gesetzesänderungen vorzubereiten (vgl. BVerfGE 39, 169 (193); 40, 121 (140)).
  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 11/61

    Waisenrente I

    Auszug aus BVerfG, 11.10.1977 - 1 BvL 8/74
    Unter diesen Umständen konnte der Gesetzgeber solche Fälle vernachlässigen und eine generalisierende Regelung wählen (vgl. BVerfGE 17, 1 (23)).
  • BVerfG, 30.05.1972 - 1 BvL 21/69
    Auszug aus BVerfG, 11.10.1977 - 1 BvL 8/74
    Der Vorlagebeschluß geht zutreffend davon aus, daß gegen einen solchen allgemeinen Pfändungsschutz grundsätzlich jedenfalls bis zu dem Zeitpunkt der Vorlage keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestanden haben (vgl. BVerfGE 11, 283 (289); 33, 199).
  • BVerfG, 05.11.1974 - 2 BvL 6/71

    Wehrdienstopfer

    Auszug aus BVerfG, 11.10.1977 - 1 BvL 8/74
    Sie gewährt dem Gesetzgeber eine weitgehende Gestaltungsfreiheit, deren Grenzen erst dann überschritten sind, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache sich ergebender oder sonstwie einleuchtender Grund für eine gesetzliche Differenzierung nicht finden läßt (vgl. BVerfGE 1, 14 (52); 38, 154 (166) m.w.N.).
  • BVerfG, 25.07.1960 - 1 BvL 5/59

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Ofändbarkeit der Angestelltenrente

    Auszug aus BVerfG, 11.10.1977 - 1 BvL 8/74
    Der Vorlagebeschluß geht zutreffend davon aus, daß gegen einen solchen allgemeinen Pfändungsschutz grundsätzlich jedenfalls bis zu dem Zeitpunkt der Vorlage keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestanden haben (vgl. BVerfGE 11, 283 (289); 33, 199).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.02.2007 - 4 S 2289/05

    Zur amtsangemessenen Besoldung kinderreicher Beamter - Familienzuschlag

    Dem kann nicht entgegen gehalten werden, dass das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber insbesondere im Zusammenhang mit Verstößen gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verschiedentlich das Recht zuerkannt hat, sich bis zu einer verfassungsgemäßen Neuregelung, für die ihm ein zeitlicher Spielraum belassen wurde, mit - materiellrechtlichen - Typisierungen und Pauschalierungen zu behelfen, die als verfassungsgemäße Dauerregelungen ausscheiden (vgl. Urteil vom 12.03.1975, BVerfGE 39, 169, 194; Beschluss vom 11.10.1977, BVerfGE 46, 55, 66; Urteil vom 03.11.1982, BVerfGE 61, 319, 356).
  • BVerfG, 10.10.1978 - 2 BvL 10/77

    Verfassungsmäßigkeit der Rückführung des Ortszuschlags nicht

    Der Gesetzgeber hat danach eine weitgehende Gestaltungsfreiheit, deren Grenzen erst dann überschritten werden, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache sich ergebender oder sonstwie einleuchtender Grund für eine Differenzierung nicht finden läßt (BVerfGE 46, 55 [62] m.w.N.).
  • BVerfG, 06.10.1983 - 2 BvL 22/80

    Verfassungsmäßigkeit der Techniker-Zulage für Soldaten

    Das Bundesverfassungsgericht kann, sofern nicht von der Verfassung selbst getroffene Wertungen entgegenstehen, nur die Überschreitung äußerster Grenzen beanstanden und insoweit dem Gesetzgeber erst entgegentreten, wenn für eine von ihm getroffene Differenzierung sachlich einleuchtende Gründe schlechterdings nicht mehr erkennbar sind, so daß ihre Aufrechterhaltung als willkürlich beurteilt werden müßte (st. Rspr.; vgl. BVerfGE 46, 55 (62); 50, 142 (162) m. w. N.).
  • LAG Düsseldorf, 11.04.1997 - 11 Sa 1844/96

    Arbeitsgerichtsverfahren: Klageänderung im Berufungsrechtszug; betriebliche

    aa) Artikel 3 Abs. 1 GG verbietet, wesentlich Gleiches willkürlich ungleich und wesentlich Ungleiches willkürlich gleich zu behandeln (BVerfGE 46, 55, 62).

    Dabei ist ähnlich dem Gesetzgeber auch dem Satzungsgeber eine weitgehende Gestaltungsfreiheit zu gewähren, deren Grenzen erst dann überschritten sind, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache sich ergebender oder sonstwie einleuchtender Grund für eine Differenzierung nicht finden läßt (vgl. BVerfGE 46, 55, 62).: Gegen dieses Verbot verstoßen die §§ 40 ff. VBLS nicht.

  • BSG, 16.03.2010 - B 2 U 8/09 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Hinterbliebenenrente - eingetragener

    Ihm steht eine angemessene Zeit zu, in der er Erfahrungen sammeln (vgl BVerfG vom 10.5.1972 - 1 BvR 286/65 - BVerfGE 33, 171, 239 = SozR Nr. 12 zu Art. 12 GG) , die Akzeptanz des neuen Rechtsinstituts prüfen und nach praktikablen Lösungen für die Einbeziehung in die Sozialleistungssysteme suchen kann (vgl BVerfG vom 11.10.1977 - 1 BvL 8/74 - BVerfGE 46, 55, 66 = SozR 4100 § 149 Nr. 1) .
  • BSG, 17.12.1986 - 11a RA 6/86

    Pfändung einer Sozialversicherungsrente - Kriegsschadenrente - Unterhaltshilfe

    Der bis zum Inkrafttreten des SGB 1 geltende Ausschluß jeglicher Pfändungsmöglichkeit von Sozialleistungen auch für geschiedene Ehegatten verstieß nicht gegen den Gleichheitssatz (BVerfGE 46, 55, 66).

    Der Pfändungsschutz von Sozialleistungen ergab sich ursprünglich aus deren Unterstützungscharakter und wurde regelungsbedürftig, soweit deren Höhe den Berechtigten aus der Nähe des Fürsorgeempfängers in die Nähe des Lohnempfängers rückte (vergleiche BVerfGE 46, 55, 60 f).

  • LSG Saarland, 02.03.2007 - L 7 R 44/05

    Krankenversicherung - Tragung der Beiträge für eine Rente aus der

    Eine Verletzung des Gleichheitssatzes ist daher nur zu bejahen, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache folgender oder sonst wie einleuchtender Grund für die vorgenommene Differenzierung oder Gleichbehandlung nicht finden lässt (vgl. BVerfGE 10, 234, 246; 46, 55, 62; 78, 249, 287; Urteil des Bundessozialgerichts vom 24.03.1988, Az.: 7 RAr 81/86).
  • OLG Frankfurt, 10.10.2002 - 3 U 219/01

    Verfassungskonforme Beitragsbemessung für Teilzeitbeschäftigte in der

    3 Abs. 1 GG verbietet es, wesentlich Gleiches willkürlich ungleich und wesentlich Ungleiches willkürlich gleich zu behandeln; dabei ist ähnlich dem Gesetzgeber auch dem Satzungsgeber eine weitgehende Gestaltungsfreiheit zu gewähren, deren Grenzen erst dann überschritten sind, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache sich ergebender oder sonst wie einleuchtender Grund für eine Differenzierung nicht finden lässt (BVerfGE 46, 55, 62).
  • BGH, 29.09.1993 - IV ZR 275/92

    Anrechnung der gesetzlichen Rente bei Teilzeitbeschäftigung

    d) Art. 3 Abs. 1 GG verbietet, wesentlich Gleiches willkürlich ungleich und wesentlich Ungleiches willkürlich gleich zu behandeln (BVerfGE 46, 55, 62).
  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvL 8/82

    Verfassungsmäßigkeit des § 77 Abs. 2 BBesG - Dienstzeitprämien

    Das Bundesverfassungsgericht kann nur die Überschreitung äußerster Grenzen beanstanden und dem Gesetzgeber erst entgegentreten, wenn für eine von ihm getroffene Differenzierung sachlich einleuchtende Gründe schlechterdings nicht mehr erkennbar sind, so daß ihre Aufrechterhaltung als willkürlich beurteilt werden müßte (st. Rspr.; vgl. BVerfGE 38, 1 (17); 46, 55 (62); 50, 142 (162) m. w. Nachw.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2000 - L 16 KR 68/97

    Krankenversicherung

  • BSG, 23.05.1989 - 12 RK 23/88

    Anspruch der Bundesversicherungsanstalt auf nachträgliche Beiträge eines

  • SG Augsburg, 07.11.2007 - S 5 U 354/06

    Haftung des Generalunternehmers für die Erfüllung der Zahlungspflicht der

  • OLG Karlsruhe, 03.02.2000 - 12 U 79/99

    Schlechterstellung früherer DDR-Bürger durch VBLS ist unwirksam

  • BSG, 03.12.1992 - 13 RJ 29/91

    Sozialversicherung - Altersruhegeld - Versorgungsausgleich - Benachteiligung von

  • BVerwG, 07.06.1988 - 2 B 80.88

    Beamtenbesoldung - Stufen des Ortszuschlags - Geschiedener Beamter - Verwitweter

  • BVerwG, 24.06.1988 - 6 B 8.88

    Soldatenversorgung - Übergangsgebührnis - Beschränkung - Zeitsoldat - Studium -

  • OLG Karlsruhe, 17.06.1999 - 12 U 308/98

    Maßstab zur Bestimmung einer gesamtversorgungsfähigen Rente;

  • VG Gelsenkirchen, 24.07.1984 - 6 K 292/84

    Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes über den Abbau der

  • OLG Frankfurt, 08.09.2005 - 26 Sch 6/05
  • OVG Niedersachsen, 25.06.1997 - 1 L 5979/94

    Einmessen eines Geländes;; Einmessung (Veranlassung); Einmessungspflicht;

  • OLG Karlsruhe, 02.10.1997 - 12 U 22/97

    Berechnung der Versorgungsrente einer nebenberuflich tätigen Lehrerin; Inhalt der

  • OLG Hamm, 13.06.1983 - 1 Ss OWi 1886/82
  • VG Sigmaringen, 09.05.2011 - 1 K 1055/10

    Keine Stellenzulage für Fachzahnärzte bei der Bundeswehr

  • VG Sigmaringen, 23.03.2011 - 1 K 454/10

    Rechtfertigung sachlicher Ungleichbehandlung von Beamten und Soldaten

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 09.07.1990 - 6 A 192/87

    Aufforderung zur Einmessung nach Eigentümerwechsel; Einmessung (Gebäude);

  • BSG, 14.09.1989 - 12 RK 48/88
  • LG Halle, 28.07.2005 - 12 O 56/05
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