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   BVerfG, 07.07.1982 - 2 BvR 1142/80   

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BVerfG, 07.07.1982 - 2 BvR 1142/80 (https://dejure.org/1982,986)
BVerfG, Entscheidung vom 07.07.1982 - 2 BvR 1142/80 (https://dejure.org/1982,986)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Juli 1982 - 2 BvR 1142/80 (https://dejure.org/1982,986)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Frage des kommunalen Vertretungsverbots

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungskonforme Auslegung des kommunalen Vertretungsverbots in Nordrhein-Westfalen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gemeinderecht - Kommunales Vertretungsverbot - Rechtsanwalt - Verbindung mit Ratsmitglied

Sonstiges (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 61, 68
  • NJW 1982, 2177
  • AnwBl 1982, 483
  • DÖV 1983, 431
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 20.01.1981 - 2 BvR 632/78

    Verfassungskonforme Auslegung des kommunalen Vertretungsverbots in

    Auszug aus BVerfG, 07.07.1982 - 2 BvR 1142/80
    Ihre im eigenen Namen eingelegte Beschwerde gegen ihren Ausschluß als Prozeßbevollmächtigte ist hierdurch zurückgewiesen worden (vgl. BVerfGE 56, 99 (106)).

    Dies hat das Bundesverfassungsgericht bereits in mehreren Entscheidungen festgestellt (vgl. BVerfGE 41, 231 (241); 52, 42 (53 f.); 56, 99 (107)).

    Zum personellen Geltungsbereich der §§ 24, 30 GONW hat das Gericht aber weiterhin ausgesprochen (vgl. BVerfGE 56, 99 (107 f.)): Das Vertretungsverbot richte sich nach Wortlaut, Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung nur an die Inhaber eines Ehrenamts und die Mitglieder des Gemeinderats.

    Denn ihm obliegt aufgrund seines kommunalen Amtes eine besondere Treuepflicht gegenüber der Gemeinde, die sich in dem Vertretungsverbot konkretisiert (vgl. BVerfGE 41, 231 (241); 56, 99 (107)).

    Es soll verhindert werden, daß Gemeindeangehörige den Einfluß von Ratsmitgliedern für ihre persönlichen Interessen ausnutzen und daß rechtsgeschäftlich bestellte Vertreter, die zugleich Gemeinderatsmitglieder sind, durch diese Doppelfunktion in einen Interessenwiderstreit geraten (vgl. BVerfGE 56, 99 (108) m. w. N.).

    Ein so nachhaltiger Eingriff in die Stellung als Prozeßbevollmächtigter bedarf vielmehr von Verfassungs wegen einer unzweideutigen und verläßlichen Rechtsgrundlage, die der Regelung des kommunalrechtlichen Vertretungsverbots in den §§ 24, 30 GONW insoweit nicht zu entnehmen ist (vgl. BVerfGE 56, 99 (109)).

  • BVerfG, 18.07.1979 - 2 BvR 488/76

    Zurückweisung eines Anwalts wegen Verstoß gegen kommunalrechtliches

    Auszug aus BVerfG, 07.07.1982 - 2 BvR 1142/80
    Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen und der Bundesminister der Justiz haben auf ihre Ausführungen in dem Verfahren 2 BvR 488/76 (BVerfGE 52, 42 (48 ff. und 50)) hingewiesen und im übrigen, wie auch die sonstigen Äußerungsberechtigten, von einer Stellungnahme abgesehen.

    Dies hat das Bundesverfassungsgericht bereits in mehreren Entscheidungen festgestellt (vgl. BVerfGE 41, 231 (241); 52, 42 (53 f.); 56, 99 (107)).

  • BVerfG, 21.01.1976 - 2 BvR 572/74

    Vertretung gegen Kreisbehörde in Bußgeldsachen durch Kreistagsmitglied

    Auszug aus BVerfG, 07.07.1982 - 2 BvR 1142/80
    Dies hat das Bundesverfassungsgericht bereits in mehreren Entscheidungen festgestellt (vgl. BVerfGE 41, 231 (241); 52, 42 (53 f.); 56, 99 (107)).

    Denn ihm obliegt aufgrund seines kommunalen Amtes eine besondere Treuepflicht gegenüber der Gemeinde, die sich in dem Vertretungsverbot konkretisiert (vgl. BVerfGE 41, 231 (241); 56, 99 (107)).

  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    So verhält es sich beispielsweise im Fall der unzulässigen Rechtsfortbildung (BVerfGE 34, 269 ; 56, 99 ; 61, 68 ; 65, 182 ; 69, 315 ; 82, 6 ).
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 742/02

    Zu den Voraussetzungen der Gewährung von Akteneinsicht an mutmaßlich Verletzte im

    Den Gerichten ist es verwehrt, seine Entscheidung zu korrigieren oder aber - wie hier - noch nicht in Kraft getretenen Gesetzesentwürfen vorzugreifen (zur unzulässigen Rechtsfortbildung vgl. BVerfGE 34, 269 ; 56, 99 ; 61, 68 ; 65, 182 ; 69, 315 ; 82, 6 ).
  • BVerfG, 07.10.1987 - 2 BvR 674/84

    Kommunalrechtliches Vertretungsverbot ist verfassungsgemäß

    aa) Das Bundesverfassungsgericht ist in seiner bisherigen Rechtsprechung davon ausgegangen, daß das kommunale Vertretungsverbot den Schutzbereich dieses Grundrechts nicht berühre: Weder wolle es die Art und Weise der Berufsausübung der jeweiligen Mandatsträger regeln, noch gehöre es zu den Bestimmungen, die infolge ihrer Gestaltung in einem engen Zusammenhang mit der Ausübung eines Berufes stehen und objektiv eine berufsregelnde Tendenz deutlich erkennen lassen (vgl. BVerfGE 41, 231 >241<; 52, 42 >54<; 56, 99 >107<; 61, 68 >72<).

    Es will zudem verhindern, daß Kreisangehörige den Einfluß kommunaler Mandatsträger für ihre persönlichen Interessen ausnutzen und daß rechtsgeschäftlich bestellte Vertreter, die zugleich Mandatsträger sind, durch diese Doppelfunktion in einen Interessenwiderstreit geraten (vgl. BVerfGE 41, 231 >241<; 52, 42 >54, 55<; 56, 99 >108<; 61, 68 >74<).

    Denn anders als die dort und in den anderen bisherigen Entscheidungen des Senats (BVerfGE 41, 231 ff.; 56, 99 ff.; 61, 68 ff.) zur verfassungsgerichtlichen Überprüfung gestellte behördliche oder gerichtliche Zurückweisung von Rechtsanwälten als Verfahrens- bzw. Prozeßbevollmächtigte verbleiben die vorliegenden Anwendungsakte im kommunalen Innenbereich.

  • BGH, 22.09.2011 - IX ZR 1/11

    Rechtsbeständigkeit eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses: Anspruch aus

    Die persönlichen, politischen und sachlichen Beziehungen kommunaler Mandatsträger zu Bürgermeistern und Angehörigen der Gemeindeverwaltung sollen nicht zur Durchsetzung von Ansprüchen Dritter und für eigene berufliche Interessen genutzt werden; den Mandatsträgern selbst soll mit der verwehrten Doppelfunktion der drohende Interessenwiderstreit erspart bleiben (BVerwGE 3, 127, 128; BVerwG NJW 1984, 377; NJW 1988, 1994; BVerfGE 41, 231, 241; 52, 42, 54 f; 56, 99, 108; 61, 68, 74; BVerfG NJW 1988, 694, 695).
  • VerfG Brandenburg, 19.10.2012 - VfGBbg 31/11

    Kommunalrechtliches Vertretungsverbot in Brandenburg ist nichtig

    Diesem Ergebnis steht die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht entgegen, wonach ein kommunalrechtliches Vertretungsverbot kein Eingriff in die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsfreiheit sei (vgl. zuletzt BVerfGE 61, 68, 72; zudem BVerfGE 41, 231, 241 und 52, 42, 54).
  • BVerfG, 30.03.1998 - 1 BvR 1172/85

    Die bei staatlicher Beschlagnahmung geltenden Entschädigungsregeln iSv LBG §§ 18

    Das Bundesverfassungsgericht kann erst eingreifen, wenn sich ein Gericht über die aus Art. 20 Abs. 3 GG folgende Gesetzesbindung hinwegsetzt (BVerfGE 56, 99 ; 61, 68 ) und durch eine objektiv willkürliche Entscheidung die Rechtsanwendungsgleichheit als eine Grundforderung des Rechtsstaats verletzt (BVerfGE 66, 331 ; 71, 354 ).
  • BVerwG, 23.11.1983 - 7 B 61.83

    Verfassungsmäßigkeit des kommunalen Vertretungsverbots - Schleswig-Holstein

    Selbst wenn man nämlich mit dem Kläger davon ausgeht, daß - entgegen der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 41, 231 (241); 52, 42 (53 f.); 56, 99 (107); 61, 68 (72)), mit der das Berufungsurteil übereinstimmt - ein kommunalrechtliches Vertretungsverbot der vorliegenden Art in den Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG falle, läßt sich seine materielle Verfassungsmäßigkeit in Bezug auf Kreisausschußmitglieder nicht in Frage stellen; dies ist vielmehr auch in den von der Beschwerde als problematisch angesehenen Bereichen ohne weiteres zu bejahen.

    Es soll verhindern, daß Mitglieder von Gemeinde- oder Kreisvertretungen ihren politischen Einfluß in der Gemeinde- oder Kreisverwaltung zugunsten der von ihnen vertretenen Personen ausnutzen und ihre berufliche Tätigkeit in Widerstreit mit den von ihnen wahrzunehmenden öffentlichen Interessen gerät (vgl. BVerfGE 41, 231 (242); 52, 42 (54); 56, 99 (108); 61, 68 (74)).

  • VG Gießen, 23.04.1992 - V/2 E 755/91

    Verpflichtung zur Teilnahme an einer Gleitzeitregelung; Anforderungen an eine

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  • BGH, 11.04.2013 - IX ZR 226/12

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Beschwerde zwecks Erreichens

    Die von der Beschwerde angeführten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 56, 99, 107; 61, 68, 74) sind auf den Streitfall nicht übertragbar.
  • BVerwG, 25.01.1988 - 7 B 12.88

    Allgemeines kommunalrechtliches Vertretungsverbot auch für Ortschaftsräte möglich

    Aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 61, 68 läßt sich entgegen der Meinung der Beschwerde nichts Gegenteiliges herleiten; anders als in dem dort zu beurteilenden Fall, in dem ein Rechtsanwalt vom Vertretungsverbot betroffen war.
  • BVerwG, 05.05.1993 - 7 B 59.93

    Verbindungsbeschluss - Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gestützt auf

  • OLG Karlsruhe, 07.10.1982 - 4 W 28/82
  • VG Köln, 12.12.2022 - 7 L 1614/22
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