Rechtsprechung
   BVerfG, 02.12.1992 - 2 BvF 2/90, 2 BvF 4/92, 2 BvF 5/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,205
BVerfG, 02.12.1992 - 2 BvF 2/90, 2 BvF 4/92, 2 BvF 5/92 (https://dejure.org/1992,205)
BVerfG, Entscheidung vom 02.12.1992 - 2 BvF 2/90, 2 BvF 4/92, 2 BvF 5/92 (https://dejure.org/1992,205)
BVerfG, Entscheidung vom 02. Dezember 1992 - 2 BvF 2/90, 2 BvF 4/92, 2 BvF 5/92 (https://dejure.org/1992,205)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,205) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besorgnis der Befangenheit eines Verfassungsrichters infolge der früheren Mitgliedschaft in einem Verein

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 88, 17
  • NJW 1993, 2230
  • NVwZ 1993, 1181 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (136)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 05.04.1990 - 2 BvR 413/88

    Ausschluß eines Verfassungsrichters wegen wissenschaftlicher Befassung mit der

    Auszug aus BVerfG, 02.12.1992 - 2 BvF 2/90
    Es muß etwas Zusätzliches gegeben sein, das über die in § 18 Abs. 2 und 3 BVerfGG genannten Ausschließungsgründe hinausgeht, damit eine Besorgnis der Befangenheit als begründet erscheinen kann (vgl. BVerfGE 82, 30 [37 f.]).
  • BVerfG, 12.07.1986 - 1 BvR 713/83

    Ablehnung eines Bundesverfassungsrichters wegen Befangenheit

    Auszug aus BVerfG, 02.12.1992 - 2 BvF 2/90
    Entscheidend ist ausschließlich, ob ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlaß hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (BVerfGE 73, 330 [335]).
  • BVerfG, 13.05.1953 - 1 BvR 344/51

    Voraussetzungen für die Ablehnung eines Bundesverfassungsrichters

    Auszug aus BVerfG, 02.12.1992 - 2 BvF 2/90
    Allerdings kann eine Besorgnis der Befangenheit im Sinne des § 19 BVerfGG nicht aus den allgemeinen Gründen hergeleitet werden, die nach der ausdrücklichen Regelung des § 18 Abs. 2 und 3 BVerfGG einen Ausschluß von der Ausübung des Richteramts nicht rechtfertigen (vgl. BVerfGE 2, 295 [297]); es wäre ein Wertungswiderspruch, könnte gerade wegen dieser Gründe dennoch über eine Befangenheitsablehnung ein Richter von der Mitwirkung ausgeschlossen werden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht