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   BVerfG, 28.02.1973 - 2 BvR 487/71   

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https://dejure.org/1973,765
BVerfG, 28.02.1973 - 2 BvR 487/71 (https://dejure.org/1973,765)
BVerfG, Entscheidung vom 28.02.1973 - 2 BvR 487/71 (https://dejure.org/1973,765)
BVerfG, Entscheidung vom 28. Februar 1973 - 2 BvR 487/71 (https://dejure.org/1973,765)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einlegung der Berufung durch einen zugelassenen noch nicht vereidigten Rechtsanwalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtsanwalt - Nicht vereidigter Rechtanwalt - Zulässigkeit der Berufung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 34, 325
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 28.02.1973 - 2 BvR 487/71
    Sie kann vom Bundesverfassungsgericht nur daraufhin überprüft werden, ob sie spezifisches Verfassungsrecht verletzt (BVerfGE 18, 85 [92 f.]; ständige Rechtsprechung).
  • BVerfG, 18.12.1953 - 1 BvL 106/53

    Gleichberechtigung

    Auszug aus BVerfG, 28.02.1973 - 2 BvR 487/71
    Es läßt sich in diesem Fall kein sachlich zureichender Grund erkennen, über den Wortlaut des Gesetzes hinaus die Bedeutung einer begünstigenden Regelung wieder einzuschränken, wenn ,die Norm selbst erkennen läßt, daß die Lockerung formaler Prozeßvorschriften um der Verwirklichung materieller Gerechtigkeit willen geschieht (vgl. BVerfGE 3, 225 [238]).
  • BVerfG, 17.12.1969 - 2 BvR 23/65

    Effektivität des Rechtsschutzes im Wiedergutmachungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 28.02.1973 - 2 BvR 487/71
    Dies ergibt sich auch aus dem Prinzip der materiellen Gerechtigkeit, dem im Wiedergutmachungsrecht besondere Bedeutung zukommt (vgl. BVerfGE 27, 297 [306]).
  • BGH, 11.03.1971 - IX ZB 50/71

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerfG, 28.02.1973 - 2 BvR 487/71
    In einem anderen Verfahren, in dem der Beschwerdeführer ebenfalls nach der Zulassung, aber vor der Vereidigung als Prozeßbevollmächtigter vor einem Landgericht aufgetreten war, bestätigte der Bundesgerichtshof die Wirksamkeit der in diesem Zeitpunkt vorgenommenen Rechtshandlungen (Beschluß vom 11. März 1971 - IX ZB 50/71).
  • BVerfG, 24.03.1976 - 2 BvR 804/75

    Zwangsversteigerung I

    Es bindet auch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung - unbeschadet der Bindung des Richters an das Gesetz (Art. 20 Abs. 3 GG) - als unmittelbar geltendes Recht (Art. 1 Abs. 3 GG - vgl. auch BVerfGE 9, 137 [149]; 34, 325 [328]).

    Auch die Auslegung und Anwendung von Verfahrensrecht kann - wenn sie willkürlich gehandhabt wird - gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoßen (vgl. BVerfGE 34, 325 [331]).

    In dem hierher gehörenden, bisher einzigen Fall, in dem das Willkürverbot gegenüber einer Gerichtsentscheidung durchgriff (BVerfGE 34, 325), ist explizit an zwei Stellen auf das "Vergleichspaar" abgestellt mit dem Ergebnis, daß es keinen plausiblen Grund dafür gebe, den Beschwerdeführer schlechter zu behandeln als die übrigen (BVerfGE 34, 325 [329 und 330]).

  • BVerfG, 29.04.1980 - 2 BvR 1441/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anwendung von Präklusionsvorschriften

    Hinzukommen muß vielmehr, daß die fehlerhafte Rechtsanwendung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruht (BVerfGE 4, 1 [7]; 18, 85 [96]; 34, 325 [328 f.]; 42, 64 [74, 78]; stRspr).

    Die Anwendung der Präklusionsvorschrift verstößt gegen das Grundrecht des Beschwerdeführers aus Art. 3 Abs. 1 GG und verletzt zugleich die verfassungsrechtlichen Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit und des fairen Verfahrens (vgl. BVerfGE 34, 325 [328 ff.]).

  • BVerfG, 15.01.2004 - 1 BvR 936/97

    Keine Grundrechtsverletzung durch Nichtgewährung einer sogenannten großen

    Die verfassungsgerichtliche Kontrolle der Verletzung des Gleichheitssatzes durch gerichtliche Entscheidungen greift deshalb erst, wenn eine fehlerhafte Rechtsanwendung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 4, 1 ; 18, 85 ; 34, 325 ; 42, 64 ; stRspr).
  • VG Stuttgart, 17.07.2002 - 7 K 1220/02

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen die Mitglieder eines beschließenden

    Der Beklagte ist als kommunales Organ Teil der Exekutive (vgl. auch § 23 GemO; BVerfGE 32, 346) und somit wie alle andere staatliche Gewalt auch dem Gebot des allgemeinen Gleichheitssatzes als unmittelbar geltendes Recht unterworfen (vgl.: BVerfGE 9, 137, 149; 34, 325, 328; 42, 64, 72).
  • VGH Bayern, 20.10.2003 - 8 C 03.1701

    Rechtmäßigkeit der Widmung eines Flurstücks zur Ortsstraße bzw. der Aufstufung

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  • OLG Stuttgart, 08.05.1981 - 15 UF 316/80

    Bestehen eines Anspruchs auf Unterhalt; Ausnahmen vom Grundsatz der

    Das Recht jeder Partei auf gleiche Behandlung wie einen fairen Prozeß (BVerfGE 34, 325, 328; BVerfG NJW 1980, 1737) zwingt dazu, die beiden vorbezeichneten Prozeßziele in einer beide Parteien nicht benachteiligen Weise zu verwirklichen.
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