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   BVerfG, 29.04.1994 - 1 BvR 661/94   

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https://dejure.org/1994,2046
BVerfG, 29.04.1994 - 1 BvR 661/94 (https://dejure.org/1994,2046)
BVerfG, Entscheidung vom 29.04.1994 - 1 BvR 661/94 (https://dejure.org/1994,2046)
BVerfG, Entscheidung vom 29. April 1994 - 1 BvR 661/94 (https://dejure.org/1994,2046)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die Nichtabschaltung eines lokalen Rundfunkprogramms

  • Europarat
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Rundfunkfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 umfasst auch die Gewährleistung der Programmfreiheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Interessenabwägung - Erlaß einer einstweiligen Anordnung - Zwei private Programmanbieter - Sendefrequenzen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 90, 277
  • NVwZ-RR 1994, 445
  • ZUM 1994, 579
  • afp 1994, 131
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • VerfGH Bayern, 25.03.1994 - 125-VI-92
    Auszug aus BVerfG, 29.04.1994 - 1 BvR 661/94
    die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 25. März 1994 - Vf. 125-VI-92 -,.

    Die Wirkung der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 25. März 1994 - Vf. 125-VI-92 - wird auf die Dauer von sechs Monaten, längstens bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, ausgesetzt.

  • BVerfG, 15.12.1992 - 1 BvR 1534/92

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die

    Auszug aus BVerfG, 29.04.1994 - 1 BvR 661/94
    Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsakts vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde erwiese sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 88, 25 ).
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Danach kann es auch geboten sein, durch den Erlaß einer einstweiligen Anordnung ein individuelles Grundrecht vorläufig zu sichern, um zu verhindern, daß dessen Verletzung einen später nicht mehr zu beseitigenden schweren Nachteil zur Folge hat (vgl. etwa BVerfGE 82, 306 ; 84, 286 ; 90, 277 ).
  • BVerfG, 18.02.2009 - 1 BvR 3076/08

    Gründe zur Ablehnung des Antrags eines "EEG-Stromerzeugers" auf Erlass einer

    Erst in einem Hauptsacheverfahren zu klärende Fragen wirft sie nicht auf (vgl. zu diesem Kriterium beispielsweise BVerfGE 90, 277 ; 106, 351 ; 117, 126 ).
  • BVerfG, 20.02.1998 - 1 BvR 661/94

    'extra-radio'

    Das Bundesverfassungsgericht erließ die begehrte einstweilige Anordnung (BVerfGE 90, 277) und verlängerte sie mehrfach, letztmals bis zum 5. Juni 1996, dem Ende der Sendeperiode.

    Die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde ist vom Bundesverfassungsgericht bereits in seiner Entscheidung über den Eilantrag der Beschwerdeführerin bejaht worden (vgl. BVerfGE 90, 277 ).

  • BVerfG, 11.01.2000 - 1 BvR 1392/99

    Ablehnung des Antrags auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung im Verfahren über

    Eine solche Regelung kann das Bundesverfassungsgericht im Wege der einstweiligen Anordnung grundsätzlich treffen (vgl. BVerfGE 90, 277 ; 92, 126 ).
  • BVerfG, 07.02.1995 - 1 BvR 2116/94

    Parabolantenne II

    Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsakts vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde erwiese sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 90, 277 , st. Rspr.).
  • VerfGH Bayern, 30.05.2005 - 23-VI-04

    Verhältnis der grundgesetzlichen Rundfunkfreiheit zum Schutz desselben Rechtsguts

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  • BVerfG, 20.02.2002 - 2 BvR 1743/01

    Erlass einer eA, die Strafvollstreckung bis zur Entscheidung der

    Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsakts vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde erweist sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 90, 277 ; stRspr).
  • BVerfG, 15.03.1996 - 1 BvR 570/96

    Folgenabwägung bei Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage

    Das Bundesverfassungsgericht muß vielmehr die Folgen abwägen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 90, 277 [283], stRspr).
  • BVerfG, 23.05.1995 - 1 BvR 409/90

    Auskunftsbegehren eines nichtehelichen Kindes gegen die Mutter auf Nennung der

    Dabei müssen die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsaktes vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht bleiben, wenn die Verfassungsbeschwerde sich nicht von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet erweist (vgl. BVerfGE 90, 277 [283]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 20.12.2000 - 1 BvR 2045/00

    Zur Subsidiarität von Verfassungsbeschwerden gegen die Versagung der Zuweisung

    aa) Die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes kann allerdings selbstständig Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde sein (vgl. BVerfGE 65, 227; 79, 275 [279]; 86, 15 [22]; 90, 277 [283]; 97, 298 [309]; BVerfG, DVBl 2000, S. 40 [41]).
  • BVerfG, 10.07.1995 - 1 BvR 522/95

    Keine einstweilige Anordnung zur Förderung eines Unternehmens mit öffentliche

  • VG Berlin, 15.11.2018 - 27 L 453.18

    Vorläufige Zulassung für die Verbreitung eines Hörfunkprogramms

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