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Rechtsprechung
   BVerfG, 25.01.1961 - 2 BvR 582/60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,234
BVerfG, 25.01.1961 - 2 BvR 582/60 (https://dejure.org/1961,234)
BVerfG, Entscheidung vom 25.01.1961 - 2 BvR 582/60 (https://dejure.org/1961,234)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Januar 1961 - 2 BvR 582/60 (https://dejure.org/1961,234)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • nrw.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Begrenzung des Wahlvorschlagsrechts durch Unterschriftenquoren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 12, 132
 
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Wird zitiert von ... (24)Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 03.06.1954 - 1 BvR 183/54

    Gesamtdeutscher Block

    Auszug aus BVerfG, 25.01.1961 - 2 BvR 582/60
    Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung für die Verfassungsmäßigkeit der Unterschriftenquoren auf Bundesebene und Landesebene gefordert, daß die Unterschriftenquoren angemessen begrenzt sein müssen (einerseits BVerfGE 3, 19 ff., 5, 77 (81 ff.); 6, 84 (98 ff.); andererseits BVerfGE 3, 383 ff.; 4, 375 (381 ff.)).
  • BVerfG, 20.07.1954 - 1 PBvU 1/54

    Klagebefugnis politischer Parteien

    Auszug aus BVerfG, 25.01.1961 - 2 BvR 582/60
    Politische Parteien können die angebliche Verletzung ihres verfassungsrechtlichen Status durch die rechtliche Gestaltung des Wahlverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht nur im Wege des Organstreits geltend machen (BVerfGE 4, 27).
  • BVerfG, 23.01.1957 - 2 BvE 2/56

    5%-Sperrklausel II

    Auszug aus BVerfG, 25.01.1961 - 2 BvR 582/60
    Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung für die Verfassungsmäßigkeit der Unterschriftenquoren auf Bundesebene und Landesebene gefordert, daß die Unterschriftenquoren angemessen begrenzt sein müssen (einerseits BVerfGE 3, 19 ff., 5, 77 (81 ff.); 6, 84 (98 ff.); andererseits BVerfGE 3, 383 ff.; 4, 375 (381 ff.)).
  • BVerfG, 06.02.1956 - 2 BvH 1/55

    Schwerpunktparteien

    Auszug aus BVerfG, 25.01.1961 - 2 BvR 582/60
    Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung für die Verfassungsmäßigkeit der Unterschriftenquoren auf Bundesebene und Landesebene gefordert, daß die Unterschriftenquoren angemessen begrenzt sein müssen (einerseits BVerfGE 3, 19 ff., 5, 77 (81 ff.); 6, 84 (98 ff.); andererseits BVerfGE 3, 383 ff.; 4, 375 (381 ff.)).
  • BVerfG, 01.08.1953 - 1 BvR 281/53

    Unterschriftenquorum

    Auszug aus BVerfG, 25.01.1961 - 2 BvR 582/60
    Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung für die Verfassungsmäßigkeit der Unterschriftenquoren auf Bundesebene und Landesebene gefordert, daß die Unterschriftenquoren angemessen begrenzt sein müssen (einerseits BVerfGE 3, 19 ff., 5, 77 (81 ff.); 6, 84 (98 ff.); andererseits BVerfGE 3, 383 ff.; 4, 375 (381 ff.)).
  • BVerfG, 13.06.1956 - 1 BvR 315/53

    Parteifreie Wählergruppen

    Auszug aus BVerfG, 25.01.1961 - 2 BvR 582/60
    Die Wahlbehörde muß die Möglichkeit haben, die Echtheit der Unterschriften und die Wahlberechtigung der Unterzeichner zu prüfen (BVerfGE 5, 77 (82)).
  • BVerfG, 22.11.1960 - 2 BvR 606/60

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an geheime und gleiche Wahlen - Kommunalwahl …

    Auszug aus BVerfG, 25.01.1961 - 2 BvR 582/60
    Es ist verfassungsrechtlich ebenso unbedenklich wie das Erfordernis der Eintragung in eine beim Wahlleiter aufliegende Liste (vgl. dazu des näheren den Beschluß vom 22. November 1960 -2 BvR 606/60- mit weiteren Nachweisen .
  • BVerfG, 13.04.2021 - 2 BvE 1/21

    Anträge auf Aussetzung der Regelungen zu Unterstützungsunterschriften oder …

    Rn. 46 Daran anschließend beurteilte das Gericht im Beschluss des Zweiten Senats vom 25. Januar 1961 (BVerfGE 12, 132) das im saarländischen Landtagswahlgesetz vorgesehene Unterschriftenquorum, das sich in den einzelnen Wahlkreisen zwischen einem Anteil von 0, 18 % bis 0, 26 % der Wahlberechtigten bewegte, als zulässig.

    Die Regelung überschreite nicht das dem Gesetzgeber eingeräumte Ermessen zur Fixierung der Höhe der Zahl der Unterschriften, derer es bedürfe, um die Ernsthaftigkeit eines Wahlvorschlags zu ermessen (vgl. BVerfGE 12, 132 ).

  • BVerfG, 10.12.2024 - 2 BvE 15/23

    Unterschriftenquoren Bundestagswahl II - Organklage gegen …

    Zulassungsbeschränkungen wirken demgegenüber schon der Stimmenzersplitterung bei der Wahl selbst entgegen (vgl. BVerfGE 3, 19 ; 3, 383 ; 6, 84 ; 12, 132 ; 24, 300 ; 41, 399 ; 157, 300 ; Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 28. Januar 2021 - VGH O 82/20 u.a. -, Leitsatz 2, juris; Verfassungsgericht des Landes Brandenburg…, Beschluss vom 17. September 2021 - 22/21 -, juris, Rn. 54) und reduzieren dadurch das Risiko, dass die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallenden Stimmenzahlen durchgehend niedrig sind.

    Dies liegt deutlich unterhalb der Quote von rund 0, 25 Prozent der Wahlberechtigten, die das Bundesverfassungsgericht bisher als verfassungskonform angesehen hat (vgl. BVerfGE 4, 375 ; 12, 132 ; 157, 300 ).

  • BVerfG, 23.03.1982 - 2 BvL 1/81

    Verfassungswidrigkeit des Bremischen Personalvertretungsgesetzes

    Auf dieser Grundlage hat das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung das Erfordernis einer bestimmten Unterschriftenzahl für Wahlvorschläge als sachlich gerechtfertigt angesehen, weil und soweit es dazu dienen sollte, den Wahlakt auf ernsthafte Bewerber zu beschränken, dadurch das Stimmgewicht der einzelnen Wählerstimmen zu sichern und so indirekt der Gefahr der Stimmenzersplitterung vorzubeugen (vgl. BVerfGE 3, 19 [27], 383 [394]; 4, 375 [381 f.]; 6, 84 [98]; 12, 132 [133 f.], 135 [137]; 14, 121 [135]; 24, 300 [341]; 30, 227 [246]; 41, 399 [421]).

    Sie dürfe der Wählerentscheidung möglichst wenig vorgreifen und nicht so hoch sein, daß einem neuen Bewerber die Teilnahme an der Wahl praktisch unmöglich gemacht oder übermäßig erschwert werde (vgl. BVerfGE 3, 383 [394]; 4, 375 [384]; 6, 84 [98]; 12, 132 [134]; 41, 399 [421]).

  • VerfGH Baden-Württemberg, 09.11.2020 - 1 GR 101/20

    Erfordernis von 150 Unterstützungsunterschriften nach § 24 Abs 2 S 1 LWG (juris: …

    Rn. 54 bb) Die in einem Unterschriftenquorum für Wahlvorschläge von bislang nicht im Parlament vertretenen Parteien liegende Ungleichbehandlung kann aber gerechtfertigt werden, weil und soweit das Quorum dazu dient, den Wahlakt auf ernsthafte Bewerber zu beschränken, dadurch das Stimmgewicht der einzelnen Wählerstimmen zu sichern und so indirekt der Stimmenzersplitterung vorzubeugen (…BVerfGE 3, 19, 26 ff. - Juris Rn. 31 ff.;… BVerfGE 3, 383, 393 ff. - Juris Rn. 42 ff.;… BVerfGE 4, 375, 381 ff. - Juris Rn. 27 ff.; BVerfGE 12, 132, 133 ff. - Juris Rn. 6 ff.;… BVerfGE 60, 162, 168 f. - Juris Rn. 20;… BVerfGE 82, 353, 364 - Juris Rn. 34).
  • VerfGH Berlin, 24.01.2003 - VerfGH 155/01

    Trotz vorzeitiger Beendigung der Wahlperiode und vorgezogener Neuwahlen zum …

    Dieses Recht kann nicht nur durch den Erlass von Vorschriften über ein Unterschriftenquorum (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 4, 375 ; 5, 77 ; 6, 367, ; 12, 132 ; 67, 65 ; 82, 353 ), sondern auch durch Unterlassungen des Gesetz- oder Verordnungsgebers in Bezug auf den Fortbestand eines derartigen Quorums verletzt werden (vgl. zum Unterlassen als Gegenstand einer Organklage sowie zu den Kontroll- und Überwachungspflichten des Wahlgesetzgebers BVerfGE 82, 353 ; ferner BVerfGE 92, 82 ).

    Nach dem Urteil vom 25. Januar 1961 zum Landtagswahlgesetz des Saarlandes hält sich ein Unterschriftenquorum in den einzelnen Wahlkreisen zwischen 1, 8 und 2, 6 Tausendstel im zulässigen Rahmen (BVerfGE 12, 132 ).

    Wie bereits erwähnt, hat das Bundesverfassungsgericht ein Quorum von 2, 6 Tausendstel noch für verfassungsgemäß gehalten (BVerfGE 12, 132 ).

  • VG Gera, 28.04.1994 - 1 E 251/94

    Vorliegen eines Rechtsschutzbedürfnis bei dem Eilantrag einer Partei auf …

    In diesem Zusammenhang ist die Möglichkeit, das Wahlvorschlagsrecht durch Unterschriftenquoren zu begrenzen, heute allgemein anerkannt (…vgl. BVerfG, Urt. v. 15. November 1960 - 2 BvR 536/60 - in BVerfGE 12, 10; BVerfG, Beschl. v. 25. Januar 1961 - 2 BvR 582/60 - BVerfGE 12, 132; BVerfG, Beschl. v, 24. Februar 1971 - 1 BvR 438 u.a. - BVerfGE 30, 227).

    Dadurch wird der Wähler zugleich davor bewahrt, seine Stimme einem von vorneherein aussichtslosen Bewerber oder Wahlvorschlag zu geben (BVerfG, Beschl. v. 25. Januar 1961 - 2 BvR 582/60 - BVerfGE 12, 132 (133) [BVerfG 25.01.1961 - 2 BvR 582/60]).

    Als Grenze des Zulässigen ist daher vom Bundesverfassungsgericht ein Quorum von bis zu 0, 25 % der Wahlberechtigten angesehen worden (…BVerfG, Urt. v. 6. Februar 1956 - 2 BvH 1/55 - BVerfGE 4, 375 (386) [BVerfG 06.02.1956 - 2 BvH 1/55] ; BVerfG, Beschl. v. 25. Januar 1961 - 2 BvR 582/60 - BVerfGE 12, 132 (134) [BVerfG 25.01.1961 - 2 BvR 582/60]).

    In diesem Zusammenhang hat sich das Bundesverfassungsgericht bereits dahingehend geäußert, daß sogar polizeiliche Beglaubigungen der Unterschriften - ein wesentlich härteres Erfordernis - zulässig sind (BVerfG, Beschl. v. 25. Januar 1961 - 2 BvR 582/60 - BVerfGE 12, 132 (134) [BVerfG 25.01.1961 - 2 BvR 582/60]).

  • VerfGH Berlin, 24.01.2003 - VerfGH 152/01
    Dieses Recht kann nicht nur durch den Erlass von Vorschriften über ein Unterschriftenquorum (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 4, 375 ; 5, 77 ; 6, 367, ; 12, 132 ; 67, 65 ; 82, 353 ), sondern auch durch Unterlassungen des Gesetz- oder Verordnungsgebers in Bezug auf den Fortbestand eines derartigen Quorums verletzt werden (vgl. zum Unterlassen als Gegenstand einer Organklage sowie zu den Kontroll- und Überwachungspflichten des Wahlgesetzgebers BVerfGE 82, 353 ; ferner BVerfGE 92, 82 ).

    Nach dem Urteil vom 25. Januar 1961 zum Landtagswahlgesetz des Saarlandes hält sich ein Unterschriftenquorum in den einzelnen Wahlkreisen zwischen 1, 8 und 2, 6 Tausendstel im zulässigen Rahmen (BVerfGE 12, 132 ).

    Wie bereits erwähnt, hat das Bundesverfassungsgericht ein Quorum von 2, 6 Tausendstel noch für verfassungsgemäß gehalten (BVerfGE 12, 132 ).

  • VerfGH Berlin, 24.01.2003 - VerfGH 190/01
    Rn. 10 Dieses Recht kann nicht nur durch den Erlass von Vorschriften über ein Unterschriftenquorum (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 4, 375 ; 5, 77 ; 6, 367, ; 12, 132 ; 67, 65 ; 82, 353 ), sondern auch durch Unterlassungen des Gesetz- oder Verordnungsgebers in Bezug auf den Fortbestand eines derartigen Quorums verletzt werden (vgl. BVerfGE 82, 353 ; ferner BVerfGE 92, 82 ).

    Nach dem Urteil vom 25. Januar 1961 zum Landtagswahlgesetz des Saarlandes hält sich ein Unterschriftenquorum in den einzelnen Wahlkreisen zwischen 1, 8 und 2, 6 Tausendstel im zulässigen Rahmen (BVerfGE 12, 132 ).

    Wie bereits erwähnt, hat das Bundesverfassungsgericht ein Quorum von 2, 6 Tausendstel noch für verfassungsgemäß gehalten (BVerfGE 12, 132 ).

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 28.01.2021 - VGH O 82/20

    Erfolglose Organklage bzgl Unterschriftenquoren für Wahlvorschläge zur …

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Rechtsprechung zu Bundes- und Landtagswahlgesetzen bereits früh jedenfalls ein Quorum von 0, 25 v.H. der Wahlberechtigten als zulässig angesehen (BVerfG, Urteil vom 6. Februar 1956 - 2 BvH 1/55 -, BVerfGE 4, 375 [386]; ähnlich BVerfG, Dreierausschussbeschluss vom 25. Januar 1961 - 2 BvR 582/60 -, BVerfGE 12, 132 [134]: Quorum zwischen 0, 18 und 0, 26 v.H. zulässig; vgl. ferner BVerfG, Urteil vom 1. August 1953 - 1 BvR 281/53 -, BVerfGE 3, 19 [28]: Quorum von 0, 35 v.H. unzulässig; Urteil vom 3. Juni 1954 - 1 BvR 183/54 -, BVerfGE 3, 383 [395]: Quorum von 0, 16 v.H. zulässig;… hierzu auch Burghart, in: Leibholz/Rinck, GG, Art. 38 Rn. 147 ff. [September 2020]).
  • VerfGH Sachsen, 09.06.1994 - 20-IV-94
    6 (vgl. BVerfGE 12, 132 mit weiteren Nachweisen).

    Schon um Manipulationen auszuschließen, muß die Wahlbehörde die Möglichkeit haben, die Wahlberechtigung der Unterzeichner und die Echtheit ihrer Unterschriften zu prüfen (vgl. BVerfGE 5, 77 ; 12, 132 ).

    Auch eine bloße polizeiliche Beglaubigung der Unterschrift (vgl. BVerfGE 12, 132 ) wäre mit ähnlichen Hemmnissen für die möglichen Unterschriftswilligen verbunden gewesen.

  • VG Cottbus, 26.03.2026 - 1 K 1265/24

    Anordnung einer Wiederhoungswahl binnen fünf Monaten, Erfordernis der …

  • BVerfG, 29.04.1994 - 2 BvQ 15/94

    Keine einstweilige Anordnung gegen Kommunalwahlen in Sachsen und Thüringen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.06.2016 - 12 N 43.15

    Kommunalwahl Brandenburg; Wahlüberprüfungsentscheidung (Piratenpartei …

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 27.03.2001 - LVG 1/01

    Subjektivrechtliche Durchsetzbarkeit in der Landesverfassung objektivrechtlich …

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 21.06.2022 - VerfGH 89/20

    Organstreitverfahren wegen des Erfordernisses der Beibringung von …

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 28.01.2021 - VGH A 83/20

    Chancengleichheit, Chancengleichheit der Parteien, Corona, …

  • OVG Thüringen, 26.09.2000 - 2 KO 289/00

    Kommunalwahlrecht; Kommunalwahlrecht; Kommunalwahlrecht; Gestaltungsklage eigener …

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 07.10.2003 - VerfGH 11/02

    Landeswahlrechtliches Erfordernis von Unterstützungsunterschriften für …

  • StGH Bremen, 28.01.1989 - St 3/88

    Zur Besetzung des Wahlprüfungsgerichts und zur Beschränkung des …

  • VerfGH Sachsen, 28.06.2007 - 76-IV-07

    Anfechtung der Oberbügermeisterwahl der Stadt Chemnitz

  • VerfG Brandenburg, 18.04.1996 - VfGBbg 11/96

    Organklage von Bündnis 90/Die Grünen gegen Haushaltsmittelverwendung für …

  • VG Chemnitz, 04.10.2006 - 1 K 981/06
  • VerfGH Berlin, 08.09.2011 - VerfGH 107/11

    Abgeordnetenhauswahl: Nichtzulassung von parteiunabhängigem Einzelbewerber; …

  • VerfGH Saarland, 12.10.1994 - Lv 10/94

    Organstreitverfahren; Antragsbefugnis einer Partei; Selbstauflösung des Landtags

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