Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BVerfG, 24.01.1961 - 2 BvR 168/60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,235
BVerfG, 24.01.1961 - 2 BvR 168/60 (https://dejure.org/1961,235)
BVerfG, Entscheidung vom 24.01.1961 - 2 BvR 168/60 (https://dejure.org/1961,235)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Januar 1961 - 2 BvR 168/60 (https://dejure.org/1961,235)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1961,235) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungswidrigkeit der Vollstreckung von Urteilen sowjetzonaler Gerichte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sowjetzonale Gerichte - Urteile sowjetzonaler Gerichte - Sowjetzonales Einkommensteuerrecht - Sowjetzonales Devisengesetze - Zulässigkeit sowjetzonaler Urteile - Gesetz über innerdeutsche Rechts-RHG

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 12, 99
  • NJW 1961, 653
  • MDR 1961, 384
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 31.05.1960 - 2 BvR 234/60

    Verfassungswidrigkeit der Vollstreckung von Entscheidungen sowjetzonaler Gerichte

    Auszug aus BVerfG, 24.01.1961 - 2 BvR 168/60
    Eine Strafe, auf die von einem sowjetzonalen Gericht auf Grund der Strafdrohungen dieses Gesetzes erkannt worden ist, darf daher in der Bundesrepublik Deutschland nicht vollstreckt werden (siehe auch BVerfGE 11, 150 (163)).
  • BGH, 12.06.1985 - 3 StR 133/85

    Hinweis auf Verstöße gegen das Devisengesetz der DDR

    Der Hinweis der Revision auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 11, 150 und 12, 99 führt zu keiner anderen Beurteilung.

    Dem Fall, auf den sich die Entscheidung BVerfGE 12, 99 bezieht, lag eine Verurteilung wegen Hinterziehung von Einkommensteuer sowie wegen eines Verstoßes gegen das Gesetz über Devisenverkehr und Devisenkontrolle (Devisengesetz) vom 8. Februar 1956 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Monaten zugrunde.

    Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts stellten unter anderem darauf ab, daß die Gesetze, auf denen die Verurteilungen beruhten, darauf ausgerichtet seien, "den Wirtschaftsaufbau der Zone nach den Plänen und Grundanschauungen der dort herrschenden Führerschicht gewaltsam durchzusetzen" (BVerfGE 11, 150, 162 zum HSchG), daß sie dazu bestimmt seien, "als Instrument der Durchsetzung des kommunistischen Wirtschaftssystems und der Konfiskation von Eigentum aus politischen Gründen und zum Zwecke der Eliminierung von 'Staatsfeinden' zu dienen" (…a.a.O. S. 164 zur WiStVO), daß das sowjetzonale Einkommensteuerrecht ein gegen den Grundsatz der materiellen Gerechtigkeit und gegen das Rechtsstaatsprinzip verstoßendes Mittel des Klassenkampfes zur Umgestaltung der Gesellschaft im Sinne der marxistisch-leninistischen Theorie sei und daß das Devisengesetz eine Devisenpolitik ermöglichen wolle, die nach dem Willen der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands darauf gerichtet sei, "die gesellschaftlichen Verhältnisse in dem von ihr mit Hilfe der Sowjetunion beherrschten Teil Deutschlands im kommunistischen Sinne umzugestalten und die bolschewistische Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung in der Zone zu begründen und zu festigen" (BVerfGE 12, 99, 102, 109).

    Daß sie nicht mehr des Einsatzes gesetzgeberischer und justizieller Maßnahmen als politischer Kampfmittel zu ihrer Durchsetzung bedarf, macht auch ein Vergleich der Präambeln des Gesetzes über Devisenverkehr und Devisenkontrolle vom 14. April 1956 (vgl. BVerfGE 12, 99, 109) und des dieses Gesetz ablösenden Devisengesetzes vom 19. Dezember 1973 (vgl. oben Buchst. a) deutlich.

  • BFH, 25.01.1995 - X R 146/93

    Ein von DDR-Behörden erlassener Steuerbescheid ist mit rechtsstaatlichen …

    Auch das Steuerrecht der DDR war insgesamt ideologisch ausgerichtet (vgl. - zum "Steuerrecht der Sowjetzone" als einem "Instrument zur Umgestaltung der gesellschaftlichen Struktur im kommunistischen Sinne" - BVerfG-Beschluß vom 24. Januar 1961 2 BvR 168/60, BVerfGE 12, 99, 103 ff.; hierzu Dürr, DStZ 1991, 651, 654 f.; Eisold, DStZ 1992, 140).
  • BVerfG, 09.01.1991 - 2 BvR 1616/88

    Verfassungsrechtlichen Prüfung der Wirksamkeit der Übertragung von in der …

    Dabei ist zunächst maßgebend, daß er weder seine Revisionserwiderung in der Frist des § 93 BVerfGG vorgelegt hat noch den Inhalt seines angeblich vom Bundesgerichtshof nicht zur Kenntnis genommenen Vortrags zum Steuerrecht der DDR darstellt, sondern nur pauschal behauptet, die gesamte Revisionserwiderung und sein Vortrag in der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof hätten einen einzigen Vorwurf enthalten: Die Anwendung des Steuerrechts der DDR auf den konkret hier zu entscheidenden Fall entspreche der Beurteilung des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 12, 99 .

    Des weiteren ist nicht erkennbar, daß der Bundesgerichtshof ein solches Vorbringen in der Revisionsinstanz zur Kenntnis nehmen mußte: Gemäß § 561 ZP0 war er an die tatsächlichen Feststellungen und gemäß §§ 549, 562 ZP0 an die Feststellungen des Berufungsgerichts zum Inhalt des Steuerrechts der DDR gebunden, wobei er dieses hinsichtlich der Frage seines konfiskatorischen Charakters lediglich anders wertete und auf die entsprechenden Revisionsangriffe hin die Feststellungen des Berufungsgerichts zu einer nach den Grundsätzen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Januar 1961 (BVerfGE 12, 99 ) zu beurteilenden Rechtsstaatswidrigkeit des Steuerrechts der ehemaligen DDR für nicht ausreichend hielt.

  • BGH, 22.09.1988 - IX ZR 263/87

    Zulässigkeit der Rechtswahl des DDR-Rechts bei Arbeitsverträgen

    Soweit das Berufungsgericht sich bei der Beurteilung des Einkommensteuerrechts der DDR auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Januar 1961 (BVerfGE 12, 99 = NJW 1961, 653) beruft, ist weder festgestellt noch vom Kläger behauptet, daß die seinerzeitigen Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts auch noch auf das Einkommensteuerrecht des Jahres 1981 zutreffen.
  • KG, 29.09.1987 - 17 U 492/87
    Daher ist es mit der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland unvereinbar (BVerfG, NJW 1961, 653).
  • BVerwG, 03.05.1988 - 7 A 2.88

    Hochschule - Zulassungsbeschränkung - Numerus Clausus - Einführung - …

    Da der Staatsvertrag, aus dem die Klägerin ihren Anspruch gegen die beklagten Länder herleitet, nicht ein verfassungsrechtlicher, sondern ein verwaltungsrechtlicher Vertrag ist (BVerwGE 50, 124 [BVerwG 05.02.1976 - VII A 1/76]; BVerfGE 12, 103 [BVerfG 24.01.1961 - 2 BvR 168/60]), handelt es sich um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art zwischen verschiedenen Ländern, über die nach § 50 Abs. 1 Nr. 1 VwGO das Bundesverwaltungsgericht im ersten und letzten Rechtszug entscheidet.
  • OLG Stuttgart, 04.10.1989 - 3 Ws 190/89

    Anforderungen an die Anerkennung von Verurteilungen durch DDR-Gerichte wegen …

    Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Mai 1960 (BVerfGE 11, 150) und vom 24. Januar 1961 (BVerfGE 12, 99) stehen der Rechtsansicht des Senats nicht entgegen.
  • OLG Rostock, 31.01.1994 - II WsRH 54/93

    Vorbereitung zur Fahnenflucht im schweren Fall; Vorliegen der Voraussetzung einer …

    Die vom Landgericht Schwerin für die Begründung ihrer Auffassung zitierte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat die Rechtshilfe bei Verurteilungen nach den Wirtschafts-, Zoll- und Steuerstrafbestimmungen der DDR daran scheitern lassen, daß ein Verstoß gegen den ordre public angenommen wurde (vgl. BVerfG NJW 1961, 653; BVerfGE 11, 151 = NJW 1960, 1611).
  • OLG Dresden, 08.02.1994 - 2 Ws 508/93
    Das Bundesverfassungsgericht hat in der Entscheidung vom 24.01.1961 (BVerfGE 12, 99, 107) ausgeführt, bei der Einkommensbesteuerung sei in der damaligen Sowjetzone der freie Unternehmer einem Sonderrecht unterstellt worden, das ihm härtere Lasten auferlegt habe als anderen Bürgern.
  • OLG Brandenburg, 06.04.1995 - 4 Ws (Reha) 38/95

    Verurteilung wegen mehrfacher Verkürzung von Steuern ; Verstoß gegen Grundsätze …

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerfG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht