Rechtsprechung
| BVerfG, 18.07.1962 - 2 BvC 1/62 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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BVerfGG § 48
Zulässigkeitsanforderungen an eine Wahlprüfungsbeschwerde - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BVerfGE 14, 196
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvC 5/52
Frist zur Einlegung der Wahlprüfungsbeschwerde
Auszug aus BVerfG, 18.07.1962 - 2 BvC 1/62
Ist sie dagegen die Beschwerde eines einzelnen Wahlberechtigten, so ist sie unzulässig, weil innerhalb der Beschwerdefrist nicht mindestens 100 Wahlberechtigte dem Bundesverfassungsgericht ihren Beitritt erklärt haben (BVerfGE 1, 430 [432]). - BVerfG, 10.06.1953 - 1 BvC 3/52
Anfechtbarkeit einer Wahlprüfungsentscheidung des Deutschen Bundestages
Auszug aus BVerfG, 18.07.1962 - 2 BvC 1/62
Würde es sich um eine Eingabe der "Partei" handeln, so würde sie unzulässig sein, weil Gruppen von Wahlberechtigten einschließlich der politischen Parteien zur Erhebung einer Wahlprüfungsbeschwerde nicht aktiv legitimiert sind (BVerfGE 2, 300 [303 f.]).
- BVerfG, 28.03.1984 - 2 BvC 3/83
Mindestanzahl der Beschwerdeführer bei Wahlprüfungsbeschwerden
Die Beschwerde der Beschwerdeführerin zu 1) ist unzulässig, da nach § 48 BVerfGG Gruppen von Wahlberechtigten einschließlich der politischen Parteien und Gruppen von Kandidaten nicht berechtigt sind, eine Wahlprüfungsbeschwerde zu erheben (vgl. BVerfGE 2, 300 (303 f.); 14, 196 (197); 21, 359 (360); 48, 271 (276)).Die Notwendigkeit des Beitritts von 100 Wahlberechtigten zur Wahlprüfungsbeschwerde des einzelnen Wahlberechtigten, die § 48 BVerfGG als einschränkendes Zulässigkeitserfordernis vorsieht, ist im Hinblick darauf, daß das Wahlprüfungsverfahren dem Schutz des objektiven Wahlrechts dient, verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfGE 1, 430 (432 f.); 14, 196 (197); 58, 170 (171)).
Der vom Gesetz geforderte Beitritt 100 Wahlberechtigter muß dem Bundesverfassungsgericht innerhalb der Beschwerdefrist erklärt sein (vgl. BVerfGE 1, 430 (432); 14, 196 (197); 46, 201 (202); 58, 170 (171)).
- BVerfG, 09.05.1978 - 2 BvC 2/77
Zulässigkeitsanforderungen an eine Wahlprüfungsbeschwerde
Die Beschwerde der C.B.V. ist unzulässig, weil nach § 48 BVerfGG Gruppen von Wahlberechtigten, einschließlich der politischen Parteien, nicht berechtigt sind, eine Wahlprüfungsbeschwerde zu erheben (BVerfGE 2, 300 [303 f.]; 14, 196 [197]; 21, 359 [360]). - BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvC 5/67
Zulässigkeitsanforderungen an eine Wahlprüfungsbeschwerde
Soweit die Beschwerde von der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands erhoben wird, ist sie schon deshalb unzulässig, weil nach § 48 BVerfGG Gruppen von Wahlberechtigten, einschließlich der politischen Parteien, nicht berechtigt sind, eine Wahlprüfungsbeschwerde zu erheben (BVerfGE 2, 300 (303 f.); 14, 196 (197)).
- BVerfG, 14.03.1984 - 2 BvC 1/84
Anforderungen an eine Walprüfungsbeschwerde
Der Beitritt muß dem Bundesverfassungsgericht innerhalb der Beschwerdefrist erklärt sein (vgl. BVerfGE 1, 430 (432); 14, 196 (197); 46, 201 (202); 58, 170 (171)). - BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvC 3/77
Anforderungen an die Richterablehnung und an eine Wahlprüfungsbeschwerde.
Ebenso ist die Wahlprüfungsbeschwerde unzulässig, weil der Beschwerdeführer die nach § 48 BVerfGG zwingend erforderliche Beitrittserklärung von mindestens 100 Wahlberechtigten nicht innerhalb der Beschwerdefrist eingereicht hat (BVerfGE 14, 196 (197)). - BVerfG, 18.10.2010 - 2 BvC 3/10
Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde mangels Beitritts von 100 …
Die Begründung der Beschwerde gibt keinen Anlass, von dieser Rechtsprechung abzuweichen, an der das Bundesverfassungsgericht auch für die dem § 26 Abs. 3 Satz 2 Europawahlgesetz entsprechende Regelung in § 48 BVerfGG bereits wiederholt festgehalten hat (vgl. BVerfGE 1, 430 ; 14, 196 ; 58, 170 ; 79, 47 ). - VG Berlin, 12.09.1995 - 14 A 255.95
Betreiben einer biologisch-dynamischen Landwirtschaft und Gärtnerei; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerfG, 09.06.1970 - 2 BvC 1/70
Verfassungsrechtliche Prüfung einer Wahlprüfungsbeschwerde
Im übrigen sind die Beitrittserklärungen von mindestens 100 Wahlberechtigten bis zum Ablauf der Beschwerdefrist nicht eingegangen (BVerfGE 14, 196 (197)). - BVerfG, 11.10.1988 - 2 BvC 1/88
Verfassungsmäßigkeit der Versagung einer Beschwerdemöglichkeit für Gruppen von …
Die Notwendigkeit des Beitritts von 100 Wahlberechtigten ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Hinblick darauf unbedenklich, daß das Wahlprüfungsverfahren Schutz des objektiven Wahlrechts dient (BVerfGE 1, 430 [432 f.]; 14, 196 [197]; 58, 170 [171]). - BVerwG, 02.12.1971 - I D 32.71
Rechtsmittel
Das wäre für das vorliegende Verfahren, das keine rechtlichen Schwierigkeiten bietet, ohne Zweifel rechtzeitig möglich und dem Beamten zuzumuten gewesen (vgl. auch BVerfGE 14, 196). - VerfGH Thüringen, 28.11.1996 - VerfGH 1/95
Wahlprüfung; Wahlprüfungsbeschwerde; Beschwerdezugehörigkeit; Statt-Partei; …
- BVerfG, 10.06.1980 - 2 BvC 1/80
Beschwerdeberichteigung in Wahlprüfungsverfahren
- BVerfG, 06.10.1981 - 2 BvC 8/81
Zulässigkeitsanforderungen an eine Wahlprüfungsbeschwerde
- BVerfG, 09.06.1970 - 2 BvC 4/70
Verfassungsrechtliche Prüfung einer Wahlprüfungsbeschwerde
- BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvC 3/67
Zulässigkeitsanforderungen an eine Wahlprüfungsbeschwerde
- BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvC 2/67
Zulässigkeitsanforderungen an eine Wahlprüfungsbeschwerde
- BVerfG, 09.06.1964 - 2 BvC 1/64
Zulässigkeitsanforderungen an eine Wahlanfechtung
- BVerfG, 09.06.1970 - 2 BvC 2/70
Verfassungsrechtliche Prüfung einer Wahlprüfungsbeschwerde
- BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvC 4/67
Zulässigkeitsanforderungen an eine Wahlprüfungsbeschwerde
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