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Rechtsprechung
   BVerfG, 18.07.1962 - 2 BvC 1/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,284
BVerfG, 18.07.1962 - 2 BvC 1/62 (https://dejure.org/1962,284)
BVerfG, Entscheidung vom 18.07.1962 - 2 BvC 1/62 (https://dejure.org/1962,284)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Juli 1962 - 2 BvC 1/62 (https://dejure.org/1962,284)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 48
    Zulässigkeitsanforderungen an eine Wahlprüfungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 14, 196
 
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Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvC 5/52

    Frist zur Einlegung der Wahlprüfungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 18.07.1962 - 2 BvC 1/62
    Ist sie dagegen die Beschwerde eines einzelnen Wahlberechtigten, so ist sie unzulässig, weil innerhalb der Beschwerdefrist nicht mindestens 100 Wahlberechtigte dem Bundesverfassungsgericht ihren Beitritt erklärt haben (BVerfGE 1, 430 [432]).
  • BVerfG, 10.06.1953 - 1 BvC 3/52

    Anfechtbarkeit einer Wahlprüfungsentscheidung des Deutschen Bundestages

    Auszug aus BVerfG, 18.07.1962 - 2 BvC 1/62
    Würde es sich um eine Eingabe der "Partei" handeln, so würde sie unzulässig sein, weil Gruppen von Wahlberechtigten einschließlich der politischen Parteien zur Erhebung einer Wahlprüfungsbeschwerde nicht aktiv legitimiert sind (BVerfGE 2, 300 [303 f.]).
  • BVerfG, 28.03.1984 - 2 BvC 3/83

    Mindestanzahl der Beschwerdeführer bei Wahlprüfungsbeschwerden

    Die Beschwerde der Beschwerdeführerin zu 1) ist unzulässig, da nach § 48 BVerfGG Gruppen von Wahlberechtigten einschließlich der politischen Parteien und Gruppen von Kandidaten nicht berechtigt sind, eine Wahlprüfungsbeschwerde zu erheben (vgl. BVerfGE 2, 300 (303 f.); 14, 196 (197); 21, 359 (360); 48, 271 (276)).

    Die Notwendigkeit des Beitritts von 100 Wahlberechtigten zur Wahlprüfungsbeschwerde des einzelnen Wahlberechtigten, die § 48 BVerfGG als einschränkendes Zulässigkeitserfordernis vorsieht, ist im Hinblick darauf, daß das Wahlprüfungsverfahren dem Schutz des objektiven Wahlrechts dient, verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfGE 1, 430 (432 f.); 14, 196 (197); 58, 170 (171)).

    Der vom Gesetz geforderte Beitritt 100 Wahlberechtigter muß dem Bundesverfassungsgericht innerhalb der Beschwerdefrist erklärt sein (vgl. BVerfGE 1, 430 (432); 14, 196 (197); 46, 201 (202); 58, 170 (171)).

  • BVerfG, 09.05.1978 - 2 BvC 2/77

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Wahlprüfungsbeschwerde

    Die Beschwerde der C.B.V. ist unzulässig, weil nach § 48 BVerfGG Gruppen von Wahlberechtigten, einschließlich der politischen Parteien, nicht berechtigt sind, eine Wahlprüfungsbeschwerde zu erheben (BVerfGE 2, 300 [303 f.]; 14, 196 [197]; 21, 359 [360]).
  • BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvC 5/67

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Wahlprüfungsbeschwerde

    Soweit die Beschwerde von der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands erhoben wird, ist sie schon deshalb unzulässig, weil nach § 48 BVerfGG Gruppen von Wahlberechtigten, einschließlich der politischen Parteien, nicht berechtigt sind, eine Wahlprüfungsbeschwerde zu erheben (BVerfGE 2, 300 (303 f.); 14, 196 (197)).
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