Rechtsprechung
| BVerfG, 27.07.1962 - 1 BvR 330/61 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtswegerschöpfung bei zweifelhafter Auslegung einer einfachrechtlichen Vorschrift
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BVerfGE 14, 260
- NJW 1962, 1715
- MDR 1962, 795
- DVBl 1962, 636
- DÖV 1963, 705
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 19.12.1951 - 1 BvR 220/51
Hinterbliebenenrente I
Auszug aus BVerfG, 27.07.1962 - 1 BvR 330/61
Der Beschwerdeführer hat nicht dargetan, daß er von der angefochtenen Bestimmung gegenwärtig betroffen ist (BVerfGE 1, 97).
- BVerfG, 14.10.1970 - 1 BvR 307/68
Jahresarbeitsverdienstgrenze
In einem solchen Fall folgt aus der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde, daß der Beschwerdeführer zunächst versuchen muß, die umstrittene Auslegungsfrage durch Anrufung der zuständigen Sozialgerichte zu klären (vgl. BVerfGE 14, 260 [263]). - BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63
Klagestop Kriegsfolgen
Insbesondere hat das Bundesverfassungsgericht in zahlreichen Entscheidungen den "Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde" betont und immer stärker entwickelt (vgl. BVerfGE 8, 222 [225 f., 227]; 10, 274 [281]; 14, 260 [263]; 22, 287 [290 f.]). - StGH Hessen, 07.01.1970 - P.St. 539
Hessen - Grundrechtsklage gegen verkündetes, aber noch nicht in Kraft getretenes …
Der Staatsgerichtshof stimmt insoweit jedenfalls im Ergebnis mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts überein, das seit der Entscheidung in BVerfGE 1, 97 (Leitsatz Nr. 2) in ständiger Rechtsprechung - trotz der umfassenden kritischen Ausführungen Bettermanns (…Zur Verfassungsbeschwerde gegen Gesetze, AÖR 86 (1961), 129 ff, mit einem Nachwort von Bachof, aaO, 186 ff) - als Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen ein erlassenes Gesetz annimmt, daß ein Beschwerdeführer selbst, gegenwärtig und unmittelbar durch das Gesetz, nicht erst mittels eines Vollziehungsaktes, in einem Grundrecht verletzt ist (vgl. weiter BVerfGE 1, 208 (237); 1, 264 (269/70); 3, 19 (23); 3, 58 (74); 3, 162 (170); 3, 288 (298); 3, 383 (392); 4, 7 (11); 5, 77 (81); 6, 273 (277); 6, 290 (295); 9, 338 (341); 10, 89 (95); 10, 354 (360); 11, 30 (38); 11, 266 (270); 11, 351 (358); 12, 10 (22); 12, 73 (76); 12, 319 (321); 12, 354 (361); 12, 225 (227); 13, 237 (239); 13, 248 (253); 14, 19 (21); 14, 25 (28); 14, 260 (262); 18, 310 (313)).
- BVerfG, 02.08.2007 - 1 BvR 1896/99
Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen Regelungen des Wett- und …
Ist eine einfachrechtliche Auslegung einer mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Norm zweifelhaft oder lediglich möglich, so ist im Sinne des Grundsatzes der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde zunächst eine Klärung des Regelungsgehalts durch die Fachgerichte angezeigt (vgl. BVerfGE 14, 260 ; 55, 244 ). - BVerwG, 13.06.1969 - IV C 21.67
Rechtsmittel
Daß das Bundesverfassungsgericht in Wahrheit keineswegs von einem absoluten Vorrang des "eindeutigen Wortlautes" ausgeht, zeigen die Beschlüsse vom 17. Mai 1960 - 2 BvL 11/59, 11/60 - (BVerfGE 11, 126 [130] ), vom 27. Juli 1962 - BvR 330/61 - (BVerfGE 14, 260 [262]) und vom 23. Juli 1963 - 2 BvL 11/61 - (BVerfGE 16, 306 [317]). - BVerfG, 02.12.1980 - 1 BvR 1222/77
Vorrang der fachgerichtlichen Rechtsauslegung vor Rechtssatzverfassungsbeschwerde
Darüber hinaus kommt bei der Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz auch dem Grundsatz der Subsidiarität Bedeutung zu; hieraus ergibt sich zusätzlich eine einschränkende Beurteilung ihrer Zulässigkeit (z. B. BVerfGE 14, 260 [262 f.]; 29, 277 [282 f.]). - BVerwG, 10.05.1968 - IV C 20.67
Rechtsmittel
Vor allem der Umstand, daß das Bundesbaugesetz jedem Genehmigungsempfänger eine Übergangsfrist von einem Jahr eingeräumt und dadurch vorgesorgt hat, daß jeder Betroffene die neue Regelung innerhalb dieser Frist 'bei seinen Dispositionen ... berücksichtigen konnte' (BVerfG, Urteil vom 7. August 1962 - 1 BvL 16/60 - in BVerfGE 14, 262 [BVerfG 27.07.1962 - 1 BvR 330/61] [297 ff.]), schließt das Vorliegen einer verfassungsrechtlich unzulässigen Rückwirkung aus.". - BVerfG, 14.10.1970 - 1 BvR 692/70
Auswirkungen der Änderung des § 25 Abs. 3 Satz 5 AVG auf den Bezug vorgezogenem …
In einem solchen Fall folgt aus der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde, daß die Beschwerdeführerin zunächst versuchen muß, die Auslegungsfragen durch Anrufung der zuständigen Sozialgerichte zu klären (vgl. BVerfGE 14, 260 [263]).
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