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Rechtsprechung
   BVerfG, 02.07.1963 - 1 BvQ 1/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,373
BVerfG, 02.07.1963 - 1 BvQ 1/62 (https://dejure.org/1963,373)
BVerfG, Entscheidung vom 02.07.1963 - 1 BvQ 1/62 (https://dejure.org/1963,373)
BVerfG, Entscheidung vom 02. Juli 1963 - 1 BvQ 1/62 (https://dejure.org/1963,373)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 32 § 91a
    Zuständigkeit des Dreier-Ausschusses für die Entscheidung über einstweilige Anordnungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 16, 236
 
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Wird zitiert von ... (21)Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvF 1/61

    Sammlungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 02.07.1963 - 1 BvQ 1/62
    Der Antrag läßt nicht erkennen, ob er im Hinblick auf ein den Antragstellern bekanntes, das Sammlungsgesetz betreffendes Verfahren der abstrakten Normenkontrolle, das beim Bundesverfassungsgericht anhängig ist (1 BvF 1/61), oder aber selbständig, d.h. außerhalb eines bereits anhängigen Verfahrens gestellt wird.
  • BVerfG, 02.11.1960 - 2 BvQ 9/60

    Keine Antragsberechtigung des Beteiligten im Ausgangsverfahren für einstweilige …

    Auszug aus BVerfG, 02.07.1963 - 1 BvQ 1/62
    Im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle wären jedoch die Antragsteller nicht antragsberechtigt oder überhaupt beteiligt (vgl. BVerfGE 11, 339 [342]).
  • BVerfG, 23.03.2020 - 2 BvQ 6/20

    Ablehnung eines eA-Antrags bzgl der Ratifizierung des "Übereinkommens zur …

    Rn. 18 1. a) Nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht im Streitfall auch bereits vor Anhängigkeit eines Verfahrens in der Hauptsache (vgl. BVerfGE 3, 267 ; 11, 339 ; 16, 236 ; 35, 193 ; 71, 350 ; 150, 163 ; stRspr) einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist.
  • BVerfG, 03.02.2021 - 2 BvQ 97/20

    Erfolgloser Eilantrag zum Übereinkommen zur Beendigung bilateraler …

    Rn. 29 1. Nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht im Streitfall auch bereits vor Anhängigkeit eines Verfahrens in der Hauptsache einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln (vgl. BVerfGE 3, 267 ; 11, 339 ; 16, 236 ; 35, 193 ; 71, 350 ; 150, 163 ; stRspr), wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist.
  • BVerfG, 30.10.2018 - 2 BvQ 90/18

    Erfolgloser Eilantrag auf Untersagung von Äußerungen des Bundesinnenministers

    Rn. 9 1. a) Nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht im Streitfall - auch schon vor Anhängigkeit eines Verfahrens zur Hauptsache (vgl. BVerfGE 3, 267 ; 11, 339 ; 16, 236 ; 35, 193 ; 71, 350 ; stRspr) - einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist.
  • BVerfG, 07.12.2018 - 2 BvQ 105/18

    Ablehnung des Erlasses einstweiliger Anordnungen bzgl der Unterzeichnung des …

    Rn. 12 a) Nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht im Streitfall auch bereits vor Anhängigkeit eines Verfahrens zur Hauptsache (vgl. BVerfGE 3, 267 ; 11, 339 ; 16, 236 ; 35, 193 ; 71, 350 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 30. Oktober 2018 - 2 BvQ 90/18 -, juris, Rn. 9; stRspr) einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist.
  • BVerfG, 07.04.2020 - 2 BvQ 19/20

    Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer eA, gerichtet ua auf Neubesetzung der …

    Nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht im Streitfall auch bereits vor Anhängigkeit eines Verfahrens zur Hauptsache (vgl. BVerfGE 3, 267 ; 11, 339 ; 16, 236 ; 35, 193 ; 71, 350 ; 150, 163 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 17. September 2019 - 2 BvQ 59/19 -, Rn. 16;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Dezember 2019 - 2 BvQ 91/19 -, Rn. 2; stRspr) einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist.
  • BVerfG, 19.01.2006 - 2 BvR 30/06

    Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung; Mangelnde …

    § 32 BVerfGG eröffnet dem Bundesverfassungsgericht die Möglichkeit, den mit einer Verfassungsbeschwerde verfolgten grundrechtlichen Anspruch bis zur Entscheidung in der Hauptsache vorläufig zu sichern; auf diesen Sicherungszweck ist die einstweilige Anordnung beschränkt (vgl. BVerfGE 16, 236 ; 42, 103 ; 86, 46 ).
  • BVerfG, 17.10.1968 - 2 BvE 2/67

    Frist- und Formerfordernisse

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts darf eine einstweilige Anordnung nicht ergehen, wenn die in der Hauptsache begehrte Feststellung unzulässig ist (BVerfGE 7, 367 [371]; 11, 339 [342]; 16, 236 [238]).
  • BVerfG, 11.08.1998 - 2 BvQ 28/98

    Voraussetzungen für den Erlaß einer einstweiligen Anordnung

    Gemäß der Sicherungsfunktion der einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfGE 16, 236 ; 42, 103 ) ist für deren Erlaß im Verfassungsbeschwerde-Verfahren jedoch kein Raum, wenn davon auszugehen ist, daß die - noch zu erhebende - Verfassungsbeschwerde von vornherein unzulässig wäre (vgl. BVerfGE 93, 181 ; stRspr).
  • BVerfG, 13.07.2004 - 2 BvQ 36/04

    Zulässigkeit einer einstweiligen Anordnung gegen die Erhebung und Verwertung von …

    Als Mittel des vorläufigen Rechtsschutzes hat die einstweilige Anordnung auch im verfassungsgerichtlichen Verfahren die Aufgabe, die Schaffung vollendeter Tatsachen zu verhindern; sie soll auf diese Weise dazu beitragen, Wirkung und Bedeutung einer erst noch zu erwartenden Entscheidung in der Hauptsache zu sichern (vgl. BVerfGE 16, 236 ; 42, 103 ).
  • BVerfG, 22.11.2021 - 2 BvQ 91/21

    Erfolgloser isolierter Eilantrag in einer Klageerzwingungssache - unzureichende …

    Rn. 2 1. Nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht im Streitfall auch bereits vor Anhängigkeit eines Verfahrens zur Hauptsache (vgl. BVerfGE 3, 267 ; 11, 339 ; 16, 236 ; 35, 193 ; 71, 350 ; 150, 163 ; 152, 55 ; 154, 372 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. März 2020 - 2 BvQ 6/20 -, Rn. 18;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 1. September 2020 - 2 BvQ 61/20 -, Rn. 10; stRspr) einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist.
  • BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvQ 7/02

    Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen das Verfahren des Gerichts im …

  • BVerfG, 04.12.2020 - 2 BvQ 94/20

    Eilantrag in einer Klageerzwingungssache (§§ 171 ff StPO) erfolglos - …

  • BVerfG, 19.10.2020 - 2 BvQ 78/20

    Ablehnung eines Eilantrags wegen Subsidiarität: unterbliebene Beschwerde gem § …

  • BVerfG, 20.11.2020 - 2 BvQ 86/20

    Erfolgloser, da unzulässiger Eilantrag in einer Klageerzwingungssache (§ 172 …

  • BVerfG, 22.07.2003 - 2 BvQ 37/03

    Voraussetzungen einer einstweiligen Anordnung durch das Bundesverfassungsgericht

  • BVerfG, 22.04.1998 - 2 BvQ 15/98

    Verfassungsmäßigkeit einer Ausreiseverfügung wegen fehlenden Sichtvermerks

  • BVerfG, 09.09.1997 - 2 BvQ 23/97

    Voraussetzungen für den erlaß einer einstweiligen Anordnung im …

  • BVerfG, 03.11.1997 - 2 BvQ 37/97

    Voraussetzungen für den Erlaß einer einstweiligen Anordnung

  • VerfGH Berlin, 07.09.1994 - VerfGH 51 A/94

    Vereinsverbot - Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässiger Antrag auf Erlaß einer …

  • BVerfG, 17.10.1997 - 2 BvQ 34/97

    Voraussetzungen für den Erlaß einer einstweiligen Anordnung

  • VerfGH Berlin, 13.12.2001 - VerfGH 172 A/01
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