Rechtsprechung
| BVerfG, 13.05.1953 - 1 BvR 74/51 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BVerfGG § 95 Abs. 1; RAO § 200 § 200a
Verfassungsbeschwerde gegen gesetzgeberisches Unterlassen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BVerfGE 2, 287
- NJW 1953, 1059
- DVBl 1953, 644
- DÖV 1953, 575
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 19.12.1951 - 1 BvR 220/51
Hinterbliebenenrente I
Auszug aus BVerfG, 13.05.1953 - 1 BvR 74/51
Unterlassungen des Gesetzgebers können aber, wie das Bundesverfassungsgericht schon mehrfach entschieden hat (vgl. insbesondere BVerfGE 1, 97 [100, 101]), mit der Verfassungsbeschwerde nicht angegriffen werden. - BVerfG, 27.09.1951 - 1 BvR 61/51
Urteilsverfassungsbeschwerde
Auszug aus BVerfG, 13.05.1953 - 1 BvR 74/51
Die Frage, ob der Beschluß vom November 1949 einen auf Verfassungsbeschwerde nachprüfbaren Akt der öffentlichen Gewalt darstellt, braucht also nicht entschieden zu werden; denn auch bei Bejahung dieser Frage könnte der Beschluß mit der Verfassungsbeschwerde nicht angegriffen werden, da er vor dem 17. April 1951 liegt und über diesen Tag hinaus keine Auswirkungen gehabt hat (BVerfGE 1, 4).
- BVerfG, 10.02.1960 - 1 BvR 526/53
Vormundschaft
Die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung durch Unterlassen ist für die Exekutive und für die Legislative bereits bejaht worden (BVerfGE 2, 287 [290]; 6, 257 [263 ff.]). - BVerfG, 06.11.1991 - 1 BvR 825/88
Abbau der Überversorgung im öffentlichen Dienst und Eigentumsgarantie - Änderung …
Die Verfassungsbeschwerde ist kein Rechtsbehelf, der wahlweise neben anderen Rechtsmitteln eingelegt werden kann (vgl. BVerfGE 1, 97 [103]; 2, 287 [291 f.]; st. Rspr.). - VerfGH Saarland, 02.05.1983 - Lv 2/82
Erschöpfung des Rechtswegs; Rechtswegerschöpfung; Subsidiarität der …
Indessen sieht § 61 II VGHG kein zusätzliches Rechtsmittel im Sinne der Prozeßgesetze vor; die Verfassungsbeschwerde ist vielmehr ein außerordentlicher Rechtsbehelf (BVerfGE 1, 332, 344 [BVerfG 13.06.1952 - 1 BvR 137/52] ; 2, 287, 291).
- VerfGH Thüringen, 23.10.2002 - VerfGH 11/02
Ausreichende Begründung einer Verfassungsbeschwerde ohne Nennung einer …
Die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung durch Unterlassen ist für die Exekutive und die Legislative anerkannt (vgl. BVerfGE 2, 287 [BVerfG 13.05.1953 - 1 BvR 74/51], [290]; 6, 257, [263]). - StGH Hessen, 08.10.1997 - P.St. 1279
Darlegung; Darlegungserfordernis; Darlegungspflicht; Grundrechtsverletzung; …
Er dient u.a. der Wahrung des Zuständigkeits- und Aufgabenbereichs der Gerichte und soll verhindern, daß durch Herbeiführung einer verfassungsgerichtlichen Entscheidung über einen Akt der öffentlichen Gewalt erst die Grundlage für einen nach Lage der Sache gegebenen Rechtsweg geliefert wird (vgl. BVerfGE 2, 287). - StGH Hessen, 07.04.1976 - P.St. 785
Einstweilige Verfügung; Geldansprüche; Prozessfähigkeit; Prüfungsmaßstab; …
Geldansprüche können mit der Grundrechtsklage nicht geltend gemacht werden (Anschluß an BVerfGE 1, 3 [BVerfG 27.09.1951 - 1 BvR 121/51] ; 2, 287, 291/292). - BVerfG, 13.11.1974 - 1 BvR 315/67
Voraussetzungsn für die Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde
Für die Geltendmachung solcher Entschädigungsansprüche sind die Fachgerichte zuständig, die die Verfassungsmäßigkeit der Medaillenverordnung in eigener Kompetenz beurteilen können und die an einer solchen Entscheidung auch nicht durch die Rechtskraft der im vorliegenden Verfahren beanstandeten Strafurteile und Ordnungsverfügungen gehindert sind (vgl. BVerfGE 2, 287 [291 f.]). - BGH, 29.04.1968 - VII ZR 160/65
Geltung der Schranke von 1.000.000 DM bei vermögensrechtlichen Angelegenheiten - …
Ihre Interessen können an Hand der Grundstückswerte und der Art der geplanten Inanspruchnahme im allgemeinen ohne besondere Schwierigkeiten geschätzt worden (vgl. u.a. BVerfGE 2, 290, 292 [BVerfG 13.05.1953 - 1 BvR 74/51];… Riedel-Cordes-Sußbauer, BRAGebO, 2. Aufl. § 8 Anm. 13 und § 115 Anm. 3; Tschischgale in Jur. Büro 1961, 165 f). - BVerfG, 25.10.1967 - 2 BvR 438/67 Die allgemeine Behauptung pflichtwidriger oder schädigender Handlungen bestimmter Behörden reicht nicht aus (Vergleiche BVerfG 1953-05-13 1 BvR 74/51 = BVerfGE 2, 287, 290).
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