Rechtsprechung
| BVerfG, 25.07.1968 - 1 BvR 58/67 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsmäßigkeit der Kommanditistenhaftung für Gewerbesteuer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BFH, 08.12.1966 - IV 420/62
- BVerfG, 25.07.1968 - 1 BvR 58/67
Papierfundstellen
- BVerfGE 24, 112
- MDR 1968, 994
- DB 1968, 1442
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvR 845/58
Personenbezogene Kapitalgesellschaften
Auszug aus BVerfG, 25.07.1968 - 1 BvR 58/67
Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht - worauf der Beschwerdeführer hinweist - ausgesprochen, daß Privat- und Steuerrecht dort tiefgreifend verbunden sind, wo das Steuerrecht nicht nur an die gegebenen Lebensverhältnisse und damit auch an ihre bürgerlich-rechtliche Gestaltung und Ordnungsstruktur anknüpft, sondern den Steuergegenstand prinzipiell nach Rechtsformen des bürgerlichen Rechts bestimmt (BVerfGE 13, 331 [339 f.];… Flume, Smend-Festgabe, 1952, S. 59).Das Steuerrecht trägt diesen Umständen Rechnung, indem es grundsätzlich zwischen einer Kapitalgesellschaft und ihren Gesellschaftern, nicht jedoch zwischen einer Personengesellschaft und ihren Gesellschaftern eine klare Grenze zieht (BVerfGE 13, 331 [339]; BFH, DB 1968, 830).
- BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
Auszug aus BVerfG, 25.07.1968 - 1 BvR 58/67
Ob diese Auslegung des einfachen Rechts richtig ist, hat das Bundesverfassungsgericht nicht nachzuprüfen (BVerfGE 18, 85 [92]; 21, 209 [216]). - BGH, 16.02.1961 - III ZR 71/60
Kaufmannseigenschaft einer OHG
Auszug aus BVerfG, 25.07.1968 - 1 BvR 58/67
Gegen den Durchgriff bei der Kommanditgesellschaft bestehen um so weniger Bedenken, als das Handelsgesetzbuch in zwei Fällen selbst den Durchgriff zuläßt (§ 176 Abs. 1 und 2 HGB ) und die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zugleich als eigene Schulden der Gesellschafter angesehen werden (BGHZ 23, 302 [305]; 34, 293 [296]), für die nur zwei verschiedene Vermögensmassen haften (BGHZ 22, 240 [246]).
- BVerfG, 27.01.1965 - 1 BvR 213/58
Marktordnung
Auszug aus BVerfG, 25.07.1968 - 1 BvR 58/67
Die Inanspruchnahme des Kommanditisten ist auch sachlich hinreichend gerechtfertigt im Sinn der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Durchbrechung eines vom Gesetzgeber selbst aufgestellten Systems (BVerfGE 18, 315 [334 m.w.N.]). - BVerfG, 14.03.1967 - 1 BvR 334/61
Auslegung einfachen Rechts
Auszug aus BVerfG, 25.07.1968 - 1 BvR 58/67
Ob diese Auslegung des einfachen Rechts richtig ist, hat das Bundesverfassungsgericht nicht nachzuprüfen (BVerfGE 18, 85 [92]; 21, 209 [216]). - BGH, 14.02.1957 - II ZR 190/55
Haftung der Gesellschafter einer OHG
Auszug aus BVerfG, 25.07.1968 - 1 BvR 58/67
Gegen den Durchgriff bei der Kommanditgesellschaft bestehen um so weniger Bedenken, als das Handelsgesetzbuch in zwei Fällen selbst den Durchgriff zuläßt (§ 176 Abs. 1 und 2 HGB ) und die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zugleich als eigene Schulden der Gesellschafter angesehen werden (BGHZ 23, 302 [305]; 34, 293 [296]), für die nur zwei verschiedene Vermögensmassen haften (BGHZ 22, 240 [246]). - BGH, 29.11.1956 - II ZR 282/55
Nicht eingetragene GmbH als OHG
Auszug aus BVerfG, 25.07.1968 - 1 BvR 58/67
Gegen den Durchgriff bei der Kommanditgesellschaft bestehen um so weniger Bedenken, als das Handelsgesetzbuch in zwei Fällen selbst den Durchgriff zuläßt (§ 176 Abs. 1 und 2 HGB ) und die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zugleich als eigene Schulden der Gesellschafter angesehen werden (BGHZ 23, 302 [305]; 34, 293 [296]), für die nur zwei verschiedene Vermögensmassen haften (BGHZ 22, 240 [246]).
- BVerfG, 15.01.2008 - 1 BvL 2/04
Abfärberegelung
Zur Begründung führte sie im Wesentlichen aus, das Bundesverfassungsgericht habe die Verfassungsmäßigkeit der Gewerbesteuer in ständiger Rechtsprechung ausdrücklich bejaht (Hinweis auf BVerfGE 21, 54 ; 26, 1 ; 46, 224 ) oder sei von ihr ausgegangen (Hinweis auf BVerfGE 13, 290; 13, 318; 13, 331; 19, 101 ; 24, 112; 25, 28; 40, 109; 42, 374; 69, 188). - BVerfG, 17.11.1998 - 1 BvL 10/98
Gerichtliche Vorlage zur Verfassungsmäßigkeit der Gewerbeertragsteuer ist …
Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch die Verfassungsmäßigkeit der Gewerbesteuer als solcher in ständiger Rechtsprechung ausdrücklich bejaht (vgl. BVerfGE 21, 54 ; 26, 1 ; 46, 224 ) oder ist von ihr ausgegangen (vgl. BVerfGE 13, 290; 13, 318; 13, 331; 19, 101 ; 24, 112; 25, 28; 40, 109; 42, 374; 69, 188). - FG Niedersachsen, 21.04.2004 - 4 K 317/91
Vereinbarkeit der Gewerbeertragsteuer und der Abfärberegelung in § 15 Abs. 3 Nr. …
Rn. 112 Das Bundesverfassungsgericht hat sich in einer Vielzahl von Entscheidungen mit Einzelvorschriften des Gewerbesteuerrechts (etwa BVerfGE 13, 290 und 318 zur Benachteiligung von Ehegatten-Arbeitsverhältnissen; BVerfGE 13, 331 zur Benachteiligung von personenbezogenen Kapitalgesellschaften; BVerfGE 21, 54 zur Lohnsummensteuer; BVerfGE 24, 112 zur Inanspruchnahme von Kommanditisten für die Gewerbesteuer; BVerfGE 25, 28 zur Betriebsaufspaltung; BVerfGE 40, 109 zur Versagung des Schachtelprivilegs für bestimmte Personengesellschaften; BVerfGE 42, 374 zur Schlechterstellung des Pfandleihergewerbes gegenüber Kreditinstituten; BVerfGE 69, 188 wiederum zur Betriebsaufspaltung), aber auch mit der grundsätzlicheren Frage der Vereinbarkeit der Gewerbesteuer insgesamt mit dem allgemeinen Gleichheitssatz (BVerfGE 26, 1 und 46, 224 [Handelsvertreter]) befasst.
- FG Niedersachsen, 23.07.1997 - IV 317/91
Verfassungswidrigkeit der Gewerbeertragsteuer und der unterschiedlichen …
Rn. 107 Das Bundesverfassungsgericht hat sich in einer Vielzahl von Entscheidungen mit Einzelvorschriften des Gewerbesteuerrechts (etwa BVerfGE 13, 290 [BVerfG 24.01.1962 - 1 BvL 32/57] und 318 zur Benachteiligung von Ehegatten-Arbeitsverhältnissen; BVerfGE 13, 331 [BVerfG 24.01.1962 - 1 BvR 845/58] zur Benachteiligung von personenbezogenen Kapitalgesellschaften; BVerfGE 21, 54 [BVerfG 21.12.1966 - 1 BvR 33/64] zur Lohnsummensteuer; BVerfGE 24, 112 [BVerfG 25.07.1968 - 1 BvR 58/67] zur Inanspruchnahme von Kommanditisten für die Gewerbesteuer; BVerfGE 25, 28 [BVerfG 14.01.1969 - 1 BvR 136/62] zur Betriebsaufspaltung; BVerfGE 40, 109 zur Versagung des Schachtelprivilegs für bestimmte Personengesellschaften; BVerfGE 42, 374 zur Schlechterstellung des Pfandleihergewerbes gegenüber Kreditinstituten; BVerfGE 69, 188 wiederum zur Betriebsaufspaltung), aber auch mit der grundsätzlicheren Frage der Vereinbarkeit der Gewerbesteuer insgesamt mit dem allgemeinen Gleichheitssatz (BVerfGE 26, 1 [BVerfG 13.05.1969 - 1 BvR 25/65] und 46, 224 [Handelsvertreter]) befaßt. - BVerfG, 15.07.1969 - 1 BvR 457/66
Bilanzbündeltheorie
Rn. 20 a) Der Gesetzgeber ist wegen der Eigenart des in erster Linie fiskalischen Zwecken dienenden Steuerrechts nicht gehalten, bei der Bestimmung des Steuergegenstandes - hier des gewerblichen Gewinns als Ergebnis des Betriebsvermögensvergleichs - durchgängig an die vorgegebene zivilrechtliche Ordnung anzuknüpfen (BVerfGE 24, 112 [117 f.]).Diese Abweichung vom Zivilrecht ist unbedenklich, da hier nur die handelsrechtliche Grenzziehung zwischen einer Personengesellschaft und ihren Gesellschaftern durchbrochen wird (BVerfGE 24, 112 [118]).
- BVerfG, 26.03.1969 - 1 BvR 512/66
Verfassungsmäßigkeit der Nichtübertragbarkeit des Verlustabzugs nach § 10d EStG
Wegen der Eigenart des in erster Linie fiskalischen Zwecken dienenden Steuerrechts ist der Gesetzgeber nicht gehalten, bei der Regelung des Verlustabzuges durchgängig an die bürgerlich-rechtliche Ordnung anzuknüpfen (vgl. BVerfGE 13, 331 [339 f.]; 24, 112 [117 f.]). - OLG Stuttgart, 20.03.1997 - 17 UF 349/96
Anwendbarkeit weißrussischen Rechts auf Sorgerechtsentscheidung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 13.04.1972 - III ZR 206/70
Zahlung rückständiger Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung - …
Von der Eigenart des Rechtsbereichs, dem die beizutreibende Forderung zugehört, hängt es letztlich ab, ob Gesetzgeber und Rechtsprechung - auch in Ansehung des Grundgesetzes - die Haftung in einer von der bürgerlich-rechtlichen Ordnung abweichenden Weise ausgestalten können (vgl. BVerfGE 13, 331, 339 f [BVerfG 24.01.1962 - 1 BvR 845/58] ; 24, 112, 118 [BVerfG 25.07.1968 - 1 BvR 58/67] ; 25, 309, 313) [BVerfG 26.03.1969 - 1 BvR 512/66] .
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