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Rechtsprechung
   BVerfG, 25.07.1968 - 1 BvR 58/67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,363
BVerfG, 25.07.1968 - 1 BvR 58/67 (https://dejure.org/1968,363)
BVerfG, Entscheidung vom 25.07.1968 - 1 BvR 58/67 (https://dejure.org/1968,363)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Juli 1968 - 1 BvR 58/67 (https://dejure.org/1968,363)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Kommanditistenhaftung für Gewerbesteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 24, 112
  • MDR 1968, 994
  • DB 1968, 1442
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvR 845/58

    Personenbezogene Kapitalgesellschaften

    Auszug aus BVerfG, 25.07.1968 - 1 BvR 58/67
    Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht - worauf der Beschwerdeführer hinweist - ausgesprochen, daß Privat- und Steuerrecht dort tiefgreifend verbunden sind, wo das Steuerrecht nicht nur an die gegebenen Lebensverhältnisse und damit auch an ihre bürgerlich-rechtliche Gestaltung und Ordnungsstruktur anknüpft, sondern den Steuergegenstand prinzipiell nach Rechtsformen des bürgerlichen Rechts bestimmt (BVerfGE 13, 331 [339 f.];… Flume, Smend-Festgabe, 1952, S. 59).

    Das Steuerrecht trägt diesen Umständen Rechnung, indem es grundsätzlich zwischen einer Kapitalgesellschaft und ihren Gesellschaftern, nicht jedoch zwischen einer Personengesellschaft und ihren Gesellschaftern eine klare Grenze zieht (BVerfGE 13, 331 [339]; BFH, DB 1968, 830).

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 25.07.1968 - 1 BvR 58/67
    Ob diese Auslegung des einfachen Rechts richtig ist, hat das Bundesverfassungsgericht nicht nachzuprüfen (BVerfGE 18, 85 [92]; 21, 209 [216]).
  • BGH, 16.02.1961 - III ZR 71/60

    Kaufmannseigenschaft einer OHG

    Auszug aus BVerfG, 25.07.1968 - 1 BvR 58/67
    Gegen den Durchgriff bei der Kommanditgesellschaft bestehen um so weniger Bedenken, als das Handelsgesetzbuch in zwei Fällen selbst den Durchgriff zuläßt (§ 176 Abs. 1 und 2 HGB ) und die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zugleich als eigene Schulden der Gesellschafter angesehen werden (BGHZ 23, 302 [305]; 34, 293 [296]), für die nur zwei verschiedene Vermögensmassen haften (BGHZ 22, 240 [246]).
  • BVerfG, 27.01.1965 - 1 BvR 213/58

    Marktordnung

    Auszug aus BVerfG, 25.07.1968 - 1 BvR 58/67
    Die Inanspruchnahme des Kommanditisten ist auch sachlich hinreichend gerechtfertigt im Sinn der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Durchbrechung eines vom Gesetzgeber selbst aufgestellten Systems (BVerfGE 18, 315 [334 m.w.N.]).
  • BVerfG, 14.03.1967 - 1 BvR 334/61

    Auslegung einfachen Rechts

    Auszug aus BVerfG, 25.07.1968 - 1 BvR 58/67
    Ob diese Auslegung des einfachen Rechts richtig ist, hat das Bundesverfassungsgericht nicht nachzuprüfen (BVerfGE 18, 85 [92]; 21, 209 [216]).
  • BGH, 14.02.1957 - II ZR 190/55

    Haftung der Gesellschafter einer OHG

    Auszug aus BVerfG, 25.07.1968 - 1 BvR 58/67
    Gegen den Durchgriff bei der Kommanditgesellschaft bestehen um so weniger Bedenken, als das Handelsgesetzbuch in zwei Fällen selbst den Durchgriff zuläßt (§ 176 Abs. 1 und 2 HGB ) und die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zugleich als eigene Schulden der Gesellschafter angesehen werden (BGHZ 23, 302 [305]; 34, 293 [296]), für die nur zwei verschiedene Vermögensmassen haften (BGHZ 22, 240 [246]).
  • BGH, 29.11.1956 - II ZR 282/55

    Nicht eingetragene GmbH als OHG

    Auszug aus BVerfG, 25.07.1968 - 1 BvR 58/67
    Gegen den Durchgriff bei der Kommanditgesellschaft bestehen um so weniger Bedenken, als das Handelsgesetzbuch in zwei Fällen selbst den Durchgriff zuläßt (§ 176 Abs. 1 und 2 HGB ) und die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zugleich als eigene Schulden der Gesellschafter angesehen werden (BGHZ 23, 302 [305]; 34, 293 [296]), für die nur zwei verschiedene Vermögensmassen haften (BGHZ 22, 240 [246]).
  • FG Niedersachsen, 23.07.1997 - IV 317/91

    Verfassungswidrigkeit der Gewerbeertragsteuer und der unterschiedlichen …

    Rn. 107 Das Bundesverfassungsgericht hat sich in einer Vielzahl von Entscheidungen mit Einzelvorschriften des Gewerbesteuerrechts (etwa BVerfGE 13, 290 [BVerfG 24.01.1962 - 1 BvL 32/57] und 318 zur Benachteiligung von Ehegatten-Arbeitsverhältnissen; BVerfGE 13, 331 [BVerfG 24.01.1962 - 1 BvR 845/58] zur Benachteiligung von personenbezogenen Kapitalgesellschaften; BVerfGE 21, 54 [BVerfG 21.12.1966 - 1 BvR 33/64] zur Lohnsummensteuer; BVerfGE 24, 112 [BVerfG 25.07.1968 - 1 BvR 58/67] zur Inanspruchnahme von Kommanditisten für die Gewerbesteuer; BVerfGE 25, 28 [BVerfG 14.01.1969 - 1 BvR 136/62] zur Betriebsaufspaltung; BVerfGE 40, 109 zur Versagung des Schachtelprivilegs für bestimmte Personengesellschaften; BVerfGE 42, 374 zur Schlechterstellung des Pfandleihergewerbes gegenüber Kreditinstituten; BVerfGE 69, 188 wiederum zur Betriebsaufspaltung), aber auch mit der grundsätzlicheren Frage der Vereinbarkeit der Gewerbesteuer insgesamt mit dem allgemeinen Gleichheitssatz (BVerfGE 26, 1 [BVerfG 13.05.1969 - 1 BvR 25/65] und 46, 224 [Handelsvertreter]) befaßt.
  • BVerfG, 15.07.1969 - 1 BvR 457/66

    Bilanzbündeltheorie

    Rn. 20 a) Der Gesetzgeber ist wegen der Eigenart des in erster Linie fiskalischen Zwecken dienenden Steuerrechts nicht gehalten, bei der Bestimmung des Steuergegenstandes - hier des gewerblichen Gewinns als Ergebnis des Betriebsvermögensvergleichs - durchgängig an die vorgegebene zivilrechtliche Ordnung anzuknüpfen (BVerfGE 24, 112 [117 f.]).

    Diese Abweichung vom Zivilrecht ist unbedenklich, da hier nur die handelsrechtliche Grenzziehung zwischen einer Personengesellschaft und ihren Gesellschaftern durchbrochen wird (BVerfGE 24, 112 [118]).

  • BVerfG, 26.03.1969 - 1 BvR 512/66

    Verfassungsmäßigkeit der Nichtübertragbarkeit des Verlustabzugs nach § 10d EStG

    Wegen der Eigenart des in erster Linie fiskalischen Zwecken dienenden Steuerrechts ist der Gesetzgeber nicht gehalten, bei der Regelung des Verlustabzuges durchgängig an die bürgerlich-rechtliche Ordnung anzuknüpfen (vgl. BVerfGE 13, 331 [339 f.]; 24, 112 [117 f.]).
  • OLG Stuttgart, 20.03.1997 - 17 UF 349/96

    Anwendbarkeit weißrussischen Rechts auf Sorgerechtsentscheidung

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  • BGH, 13.04.1972 - III ZR 206/70

    Zahlung rückständiger Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung - …

    Von der Eigenart des Rechtsbereichs, dem die beizutreibende Forderung zugehört, hängt es letztlich ab, ob Gesetzgeber und Rechtsprechung - auch in Ansehung des Grundgesetzes - die Haftung in einer von der bürgerlich-rechtlichen Ordnung abweichenden Weise ausgestalten können (vgl. BVerfGE 13, 331, 339 f [BVerfG 24.01.1962 - 1 BvR 845/58] ; 24, 112, 118 [BVerfG 25.07.1968 - 1 BvR 58/67] ; 25, 309, 313) [BVerfG 26.03.1969 - 1 BvR 512/66] .
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