Rechtsprechung
| BVerfG, 25.06.1968 - 1 BvR 307/68 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BVerfGG § 32 Abs. 1; AVG § 4 Abs. 1 Nr. 1
Keine einstweilige Anordnung zur Fristverlängerung für Anträge auf Befreiung von der Angestelltenversicherungspflicht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BVerfG, 25.06.1968 - 1 BvR 307/68
- BVerfG, 14.10.1970 - 1 BvR 307/68
Papierfundstellen
- BVerfGE 24, 27
- DB 1968, 1179
- DÖV 1968, 666
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 27.07.1964 - 2 BvR 230/64
Keine einstweilige Anordnung gegen Versagung von Parteienfinanzierung
Auszug aus BVerfG, 25.06.1968 - 1 BvR 307/68
Dabei haben die Gründe, welche die Antragsteller für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Maßnahme anführen, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, da in dem Verfahren über den Erlaß einer einstweiligen Anordnung die Verfassungsmäßigkeit der angegriffenen Maßnahme selbst nicht Gegenstand der Prüfung sein kann (vgl. BVerfGE 18, 151 (153)).Das Bundesverfassungsgericht muß daher allein die Folgen abwägen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache jedoch Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde (BVerfGE 3, 34 (37); 6, 1 (4); 16, 220 (227); 18, 151 (153)).
- BVerfG, 08.10.1956 - 1 BvR 190/56
Keine einstweilige Anordnung gegen das Sonntagsfahrverbot von LKWs
Auszug aus BVerfG, 25.06.1968 - 1 BvR 307/68
Das Bundesverfassungsgericht muß daher allein die Folgen abwägen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache jedoch Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde (BVerfGE 3, 34 (37); 6, 1 (4); 16, 220 (227); 18, 151 (153)). - BVerfG, 01.08.1953 - 1 BvR 459/52
Aussetzung des Gesetzesvollzugs
Auszug aus BVerfG, 25.06.1968 - 1 BvR 307/68
Das Bundesverfassungsgericht muß daher allein die Folgen abwägen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache jedoch Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde (BVerfGE 3, 34 (37); 6, 1 (4); 16, 220 (227); 18, 151 (153)). - BVerfG, 17.11.1966 - 1 BvR 52/66
Keine einstweilige Anordnung gegen das Gesetz über Mindestvorräte an …
Auszug aus BVerfG, 25.06.1968 - 1 BvR 307/68
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist wegen der weitgehenden Folgen, die eine einstweilige Anordnung in der Regel auslöst, bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ein strenger Maßstab anzulegen; das gilt besonders, wenn ein bereits in Kraft getretenes Gesetz außer Vollzug gesetzt werden soll (vgl. BVerfGE 20, 363 f. mit Nachweisen). - BVerfG, 24.06.1963 - 2 BvQ 1/63
Keine einstweilige Anordnung gegen die Ratifizierung des deutsch-niederländischen …
Auszug aus BVerfG, 25.06.1968 - 1 BvR 307/68
Das Bundesverfassungsgericht muß daher allein die Folgen abwägen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache jedoch Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde (BVerfGE 3, 34 (37); 6, 1 (4); 16, 220 (227); 18, 151 (153)).
- VerfGH Saarland, 31.10.2002 - Lv 2/02
Benennung eines Untersuchungsausschusses mit Namen einer Person; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - StGH Hessen, 02.08.1972 - P.St. 697
Einstweilige Verfügung; Gebietsänderung; Gebietsänderungsakt; Gemeinde; …
Das gilt auch dann, wenn ein bereits in Kraft getretenes Gesetz außer Vollzug gesetzt werden soll (vgl. BVerfGE 3, 41 (44); 6, 1 (4); 7, 175 (179); 7, 367 (371); 11, 102 (104); 11, 306 (308); 12, 276 (279); 16, 220 (226 f.); 18, 34 (36); 18, 151 (153); 20, 363 f.; 24, 27; 25, 367; 29, 120 (123); 29, 179 (181 f.); 29, 318 (323); 31, 381 (386); ebenso VerfGH Nordrhein-Westfalen, Beschl. vom 30. Juli 1969, AS Bd. 25, 303 = VRspr.Rn. 12 2. Der Staatsgerichtshof kann daher bei seiner Entscheidung über den Erlaß einer einstweiligen Verfügung nur die Folgen abwägen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Verfügung nicht erginge, die Grundrechtsklage in der Hauptsache jedoch Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Verfügung erlassen würde, der Grundrechtsklage in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 12, 276 (279) m. w. N.; 16, 220 (226 f.); 18, 34 (36); 18, 151 (153); 18, 157 (158 f.); 24, 27 (31); 25, 367 (369 f.); 29, 318 (323); 31, 381 (386); VerfGH Rheinland-Pfalz, Beschl. vom 13. April 1972 - VGH 1-3/72 -).
- BVerfG, 07.10.1970 - 1 BvR 622/70
Voraussetzungen für eine einstweilige Anordnung auf Außervollzugsetzung eines …
Bei der Prüfung der sachlichen Voraussetzungen des § 32 BVerfGG muß wegen der weitgehenden Folgen, die eine einstweilige Anordnung in der Regel auslöst, ein strenger Maßstab angelegt werden; das gilt besonders, wenn ein bereits in Kraft getretenes Gesetz außer Vollzug gesetzt werden soll (vgl. BVerfGE 20, 363 f.; 24, 27 [31]).Das Bundesverfassungsgericht muß daher allein die Folgen abwägen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache jedoch Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde (vgl. BVerfGE 24, 27 [31) mit weiteren Nachweisen).
- BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvQ 1/71
Keine einstweilige Anordnung gegen den Vollzug des Hessischen Anpassungsgesetzes …
Soweit eine Abwägung notwendig ist, müssen demnach die Nachteile, die entstehen, wenn die einstweilige Anordnung ergeht und sich später herausstellt, daß die landesgesetzliche Regelung mit dem Bundesrecht vereinbar ist, den Nachteilen gegenübergestellt werden, die entstehen, wenn der Erlaß der einstweiligen Anordnung abgelehnt wird und sich später herausstellt, daß die landesgesetzliche Regelung mit dem Bundesrecht unvereinbar ist (BVerfGE 24, 27 (31); 25, 367 (369 f.); 29, 318 (323)). - BVerfG, 10.11.1970 - 1 BvR 398/70
Keine einstweilige Anordnung gegen den Vollzug des Hessischen …
Das Bundesverfassungsgericht kann nur die Folgen abwägen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache jedoch Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde (vgl. BVerfGE 24, 27 [31]; 24, 68 [74]; 25, 367 [369 f.] - jeweils mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 09.02.1988 - 9 C 276.86
Spruchkörper - Geschäftsverteilung - Rechtsfehler - Ausländer - …
Die Verfassungsbestimmung soll der Gefahr vorbeugen, daß die Auswahl des im einzelnen Rechtsstreit zuständigen Richters aufgrund sachfremder Erwägungen manipuliert wird (BVerfGE 17, 294 ; 24, 33 [BVerfG 25.06.1968 - 1 BvR 307/68]; BGH…, Urteil vom 14. Oktober 1975 - I StR 108/75 [richtig: 1 StR 108/75 - d. Red.] - a.a.O.). - BVerwG, 09.02.1988 - 9 C 256.86
Asylrecht - Staatsschutzbestimmung - Bestrafung - Politische Verfolgung - …
Die Verfassungsbestimmung soll der Gefahr vorbeugen, daß die Auswahl des im Einzelfall zuständigen Richters aufgrund sachfremder Erwägungen manipuliert wird (BVerfGE 17, 294 ; 24, 33 [BVerfG 25.06.1968 - 1 BvR 307/68]; Bundesgerichtshof…, Urteil vom 14. Oktober 1975 - I StR 108/75 - a.a.O. S. 211). - BVerwG, 09.02.1988 - 9 C 283.86
Ehrenamtlicher Richter - Fehlerhafte Wahl - Vorschriftsmäßige Besetzung des …
Die Verfassungsbestimmung soll der Gefahr vorbeugen, daß die Auswahl des im Einzelfall zuständigen Richters aufgrund sachfremder Erwägungen manipuliert wird (BVerfGE 17, 294 ; 24, 33 [BVerfG 25.06.1968 - 1 BvR 307/68]; Bundesgerichtshof. - BSG, 01.03.1978 - 12 RK 14/77
Sprungrevision - Nachträgliche Zulassung - Beschluß des Kammervorsitzenden - …
Voraussetzung für die Vereinbarkeit mit dem Gleichheitssatz ist lediglich, daß die gewählte Differenzierung auf sachgerechten Erwägungen beruht (BVerfGE 26, 8 unter Hinweis auf BVerfGE 24, 27). - BVerfG, 29.04.1969 - 1 BvR 47/69
Keine einstweilige Anordnung gegen die Neuregelung des Berufrechts …
Das Bundesverfassungsgericht muß daher allein die Folgen abwägen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache jedoch Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde (BVerfGE 24, 27 (31) mit weiteren Nachweisen). - BVerfG, 10.07.1968 - 2 BvR 687/67
Keine einstweilige Anordnung gegen die Frachtverteilungsverordnung im Recht der …
- VerfGH Saarland, 11.01.1974 - Lv 7/73
Selbstverwaltungsgarantie; Selbstverwaltungsrecht; Auflösung einer Gemeinde; …
- BVerwG, 01.06.1988 - 9 CB 11.88
Mitwirkung aus einer fehlerhaften Wahl hervorgegangener ehrenamtlicher Richter am …
- VerfGH Saarland, 11.01.1974 - Lv 5/73
Selbstverwaltungsrecht; Kommunalverfassungsbeschwerde; Zuständigkeit für …
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