Rechtsprechung
| BVerfG, 29.07.1953 - 2 BvE 1/53 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- DFR
Bundesbankgesetz
- openjur.de
Bundesbankgesetz
- opinioiuris.de
Bundesbankgesetz
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Fehlende Rechtserheblichkeit der Äußerung des Bundesrats beim ersten Durchgang im Gesetzgebungsverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Deutscher Bundestag
(Verfahrensmitteilung)
Papierfundstellen
- BVerfGE 3, 12
- NJW 1953, 1297 (Ls.)
- DÖV 1953, 575
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 07.03.1953 - 2 BvE 4/52
EVG-Vertrag
Auszug aus BVerfG, 29.07.1953 - 2 BvE 1/53
Das zur Nachprüfung stehende Verhalten des Antragsgegners muß rechtserheblich sein; es muß Kompetenzen des Antragstellers beeinträchtigen (vgl. BVerfG, Urteil vom 7. März 1953, BVerfGE 2, 143 f Ä157, 168Ü).
- BVerfG, 22.03.1995 - 2 BvG 1/89
EG-Fernsehrichtlinie
In dieser Bedeutung ist der dem Bund zuzurechnende Beschluß für das Land rechtserheblich und stellt sich deshalb als Maßnahme dar (vgl. BVerfGE 3, 12 [17]). - BVerfG, 25.03.1981 - 2 BvE 1/79
NPD
Die zur Nachprüfung gestellte Maßnahme muß rechtserheblich sein oder sich zumindest zu einem die Rechtsstellung der Antragstellerin beeinträchtigenden, rechtserheblichen Verhalten verdichten können (BVerfGE 13, 123 [125] unter Hinweis auf BVerfGE 2, 143 [168]; 3, 12 [17]); die Verletzung oder Gefährdung der Rechte und Pflichten muß sich aus dem Sachvortrag als mögliche Rechtsfolge ergeben (BVerfGE 13, 123 [125] unter Hinweis auf BVerfGE 2, 347 [366]). - BVerfG, 18.07.1961 - 2 BvE 1/61
Fragestunde
Die zur Nachprüfung gestellte Maßnahme muß rechtserheblich sein oder sich zumindest zu einem die Rechtsstellung der Antragstellerin beeinträchtigenden, rechtserheblichen Verhalten verdichten können (BVerfGE 2, 143 [168]; 3, 12 [17]); die Verletzung oder Gefährdung der Rechte und Pflichten muß sich aus dem Sachvortrag als mögliche Rechtsfolge ergeben (BVerfGE 2, 347 [366]).
- BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvE 1/62
Politische Bildung
Der Erlaß des Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans in Verbindung mit dem Haushaltsplan ist eine Maßnahme im Sinne des § 64 BVerfGG (vgl. BVerfGE 1, 208 [220]; 3, 12 [16 f.]). - BVerfG, 09.10.1968 - 2 BvE 2/66
Zustimmungsgesetz
- BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvE 2/65
Haushaltsplan 1965
Rn. 22 Der Erlaß des Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans in Verbindung mit dem Haushaltsplan ist eine Maßnahme im Sinne des § 64 BVerfGG (vgl. BVerfGE 1, 208 [220]; 3, 12 [16 f.]). - BVerfG, 21.04.1966 - 2 BvE 2/65
Haushaltsplan 1965
Rn. 22 Der Erlaß des Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans in Verbindung mit dem Haushaltsplan ist eine Maßnahme im Sinne des § 64 BVerfGG (vgl. BVerfGE 1, 208 [220]; 3, 12 [16 f.]).
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