Rechtsprechung
| BVerfG, 13.01.1971 - 1 BvL 16/70 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels Entscheidungserheblichkeit der zur Prüfung gestellten Norm
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bonn, 10.12.1969 - 11 O 22/69
- BVerfG, 13.01.1971 - 1 BvL 16/70
Papierfundstellen
- BVerfGE 30, 127
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 20.03.1952 - 1 BvL 12/51
Normenkontrolle I
Auszug aus BVerfG, 13.01.1971 - 1 BvL 16/70
Daß die Frachtsätze im Güternahverkehr Mindestentgelte sind, ist nicht in § 84 GüKG , sondern im Güternahverkehrstarif vorgeschrieben, der durch Rechtsverordnung des Bundesministers für Verkehr erlassen wird (§ 84 f. Abs. 5 GüKG ) Das Landgericht kann über die Gültigkeit des Tarifs selbst entscheiden (BVerfGE 1, 184).
- BGH, 01.03.1974 - I ZR 132/72
Verstoß der Vorschrift des § 2 GNT (VO TS 11/58 über einen Tarif für den …
Daraus kann gefolgert werden, daß es auch Aufgabe der Tarife ist, ruinösem Wettbewerb vorzubeugen und dadurch eine auch im Allgemeininteresse liegende gewisse wirtschaftliche Sicherung des Berufszweigs des Güternahverkehrs zu gewährleisten (vgl. für den Güterfernverkehr BVerfGE 16, 147, 181; für den Güternahverkehr BVerfGE 30, 127, wonach die Tarifkommission und der Bundesverkehrsminister bestimmte Verkehrs-, wirtschafts- und sozialpolitische Gesichtspunkte zu beachten haben).
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