Rechtsprechung
| BVerfG, 26.01.1971 - 2 BvL 2/68 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Verfassungskonforme Auslegung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungskonforme Auslegung des § 17a Abs. 2 BewG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Deutscher Bundestag
(Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 14.12.1967 - VI 559/66
- BVerfG, 26.01.1971 - 2 BvL 2/68
Papierfundstellen
- BVerfGE 30, 129
- NJW 1971, 932
- DB 1971, 849
- BStBl II 1971, 359
Wird zitiert von ... (34) Zitiert selbst (6)
- BFH, 26.06.1959 - III 349/58 U
Berücksichtigung des Rechts auf den Erbbauzins ausserhalb der Bewertung des …
Auszug aus BVerfG, 26.01.1971 - 2 BvL 2/68
Die Einfügung dieser Vorschrift sei durch das Urteil des BFH vom 26. Juni 1959 (BStBl III 1959 S. 364) veranlaßt worden.Das Recht auf Erbbauzins ist ein obligatorischer Anspruch, der zwar dinglich gesichert werden kann und sich dann als eine Reallast des Erbbaurechts darstellt, doch ist der Erbbauzins keine Nutzung an dem einem Dritten gehörigen Wirtschaftsgut (BFH, BStBl 1959 III, S. 364).
- BVerfG, 28.04.1965 - 1 BvR 346/61
Neuapostolische Kirche
Auszug aus BVerfG, 26.01.1971 - 2 BvL 2/68
Läßt aber eine Norm mehrere Auslegungen zu, die teils zu einem verfassungswidrigen, teils zu einem verfassungsmäßigen Ergebnis führen, so ist die Norm verfassungsmäßig und muß verfassungskonform ausgelegt werden (BVerfGE 19 1 [5] mit weiteren Nachweisen). - BVerfG, 07.05.1969 - 2 BvL 15/67
lex Rheinstahl
Auszug aus BVerfG, 26.01.1971 - 2 BvL 2/68
Das BVerfG muß deshalb von sich aus die Rechtslage nach einfachem Recht prüfen; denn nur auf der Grundlage einer zutreffenden Auslegung aller in Betracht kommenden Vorschriften kann es beurteilen, ob eine Vorschrift des einfachen Rechts und gegebenenfalls welche mit dem GG vereinbar ist oder nicht (vgl. BVerfGE 22, 28 [33] mit weiteren Hinweisen; 25, 371 [390]).
- BVerfG, 07.02.1968 - 1 BvR 628/66
Zur Besetzung des Entschädigungssenats des Bundesgerichtshofs - Anzuwendendes …
Auszug aus BVerfG, 26.01.1971 - 2 BvL 2/68
Die Frage, ob eine Rückwirkung auf verfassungsrechtliche Bedenken stößt, ist in aller Regel nur sinnvoll, wenn die Rückwirkung einer belastenden Norm in Frage steht (vgl. BVerfGE 23, 85 [BVerfG 07.02.1968 - 1 BvR 628/66] [93]). - BVerfG, 24.05.1967 - 1 BvL 18/65
Bundeskindergeldgesetz
Auszug aus BVerfG, 26.01.1971 - 2 BvL 2/68
Das BVerfG muß deshalb von sich aus die Rechtslage nach einfachem Recht prüfen; denn nur auf der Grundlage einer zutreffenden Auslegung aller in Betracht kommenden Vorschriften kann es beurteilen, ob eine Vorschrift des einfachen Rechts und gegebenenfalls welche mit dem GG vereinbar ist oder nicht (vgl. BVerfGE 22, 28 [33] mit weiteren Hinweisen; 25, 371 [390]). - BFH, 06.05.1955 - III 108/54 U
Vermögensrechtliche Bewertung des Niessbrauchs an landwirtschaftlichen Betrieb
Auszug aus BVerfG, 26.01.1971 - 2 BvL 2/68
Hier war der Gedanke maßgebend, daß, da das Eigentum an einem Wirtschaftsgut sämtliche Nutzungen und Vorteile umfaßt, das Nutzungsrecht keinen größeren Wert haben kann als das genutzte Wirtschaftsgut (…RFH, RStBl 1942, S. 542; BFH, BStBl 1954 III, S. 330 und BStBl 1955 III, S. 199).
- BVerfG, 07.11.2006 - 1 BvL 10/02
Erbschaftsteuer
Rn. 103 aa) Die gleichmäßige Belastung der Steuerpflichtigen hängt davon ab, dass für die einzelnen zu einer Erbschaft gehörenden wirtschaftlichen Einheiten und Wirtschaftsgüter Bemessungsgrundlagen gefunden werden, die deren Werte in ihrer Relation realitätsgerecht abbilden (vgl. BVerfGE 23, 242 ; 25, 216 ; 30, 129 ; 41, 269 ; 93, 165 ). - BVerfG, 28.11.2023 - 2 BvL 8/13
§ 6 Abs. 5 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes ist mit dem Grundgesetz …
- BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvR 552/91
Erbschaftssteuer
Die gleichmäßige Belastung der Steuerpflichtigen hängt mithin davon ab, daß für die einzelnen zur Erbschaft gehörenden wirtschaftlichen Einheiten und Wirtschaftsgüter Bemessungsgrundlagen gefunden werden, die deren Werte in ihrer Relation realitätsgerecht abbilden (vgl. BVerfGE 23, 242 ; 25, 216 ; 30, 129 ; 41, 269 ).
- BVerfG, 23.06.2015 - 1 BvL 13/11
Ersatzbemessungsgrundlage im Grunderwerbsteuerrecht verfassungswidrig
Die gleichmäßige Belastung der Steuerpflichtigen hängt davon ab, dass für die einzelnen von einer Steuer erfassten Wirtschaftsgüter Bemessungsgrundlagen gefunden werden, die deren Werte in ihrer Relation realitätsgerecht abbilden (vgl. BVerfGE 23, 242 [BVerfG 07.05.1968 - 1 BvR 420/64] ; 25, 216 ; 30, 129 ; 41, 269 ; 93, 165 ; 117, 1 ).Die gleichmäßige Belastung der Steuerpflichtigen hängt davon ab, dass für die einzelnen von einer Steuer erfassten Wirtschaftsgüter Bemessungsgrundlagen gefunden werden, die deren Werte in ihrer Relation realitätsgerecht abbilden (vgl. BVerfGE 23, 242 [BVerfG 07.05.1968 - 1 BvR 420/64] ; 25, 216 ; 30, 129 ; 41, 269 ; 93, 165 ; 117, 1 ).
- BVerfG, 08.03.1972 - 2 BvR 28/71
Ärztliche Schweigepflicht
Denn das Gebot verfassungskonformer Gesetzesauslegung verlangt, von mehreren möglichen Normdeutungen, die teils zu einem verfassungswidrigen, teils zu einem verfassungsmäßigen Ergebnis führen, diejenige vorzuziehen, die mit dem Grundgesetz in Einklang steht (BVerfGE 2, 266 [282]; 7, 120 [126]; 8, 38 [41]; 19, 1 [5]; 30, 129 [148]). - BVerfG, 17.01.1979 - 1 BvL 25/77
Unterhaltspflichtverletzung
Das Bundesverfassungsgericht muß deshalb von sich aus die Rechtslage nach einfachem Recht untersuchen und die erforderliche Auslegung des § 170b StGB vornehmen; denn die Frage der Vereinbarkeit einer Vorschrift mit dem Grundgesetz kann nur beantwortet werden, wenn die zutreffende Interpretation der Norm zugrunde gelegt wird (BVerfGE 22, 28 [33] m.w.N.; 30, 129 [139]; 32, 279 [284]; 33, 90 [100]). - BVerfG, 24.04.1985 - 2 BvF 2/83
Kriegsdienstverweigerung II
Lassen der Wortlaut, die Entstehungsgeschichte, der Gesamtzusammenhang der einschlägigen Regelungen und deren Sinn und Zweck mehrere Deutungen zu, von denen jedenfalls eine zu einem verfassungsgemäßen Ergebnis führt, so ist eine Auslegung geboten, die mit dem Grundgesetz in Einklang steht (vgl. BVerfGE 19, 1 [5]; 30, 129 [148]; 32, 373 [383 f.]; 49, 148 [157]). - BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69
Behördliches Beschwerderecht
Das Bundesverfassungsgericht muß daher -- ohne Bindung an die Rechtsansicht der vorlegenden Gerichte -- von sich aus die Rechtslage nach einfachem Recht prüfen; denn nur auf der Grundlage einer zutreffenden Auslegung kann es beurteilen, ob die Vorschrift in dem hier maßgeblichen Anwendungsbereich mit dem Grundgesetz in Einklang steht oder nicht (BVerfGE 30, 129 [139 f.]). - BVerfG, 09.08.1978 - 2 BvR 831/76
Ermessen bei Revisionsannahme
Rn. 24 Läßt eine Norm mehrere Deutungen zu, von denen nur eine zu einem verfassungsmäßigen Ergebnis führt, so ist diejenige Auslegung geboten, die mit dem Grundgesetz in Einklang steht (vgl. BVerfGE 19, 1 [5]; 30, 129 [148]; 32, 373 [383 f.]). - BVerfG, 09.11.2016 - 2 BvR 545/16
Auslieferung eines deutschen Staatsangehörigen an die Republik Polen aufgrund …
Lässt eine Norm mehrere Auslegungen zu, die teils zu einem verfassungswidrigen, teils zu einem verfassungsgemäßen Ergebnis führen, verlangt der Grundsatz der verfassungskonformen Auslegung, dass derjenigen Normvariante der Vorzug zu geben ist, die mit dem Grundgesetz in Einklang steht (vgl. BVerfGE 19, 1 ; 30, 129 ; 32, 373 ; 49, 148 ; 69, 1 ; stRspr). - BVerfG, 15.06.1983 - 1 BvR 1025/79
Verfassungswidrigkeit der Privilegierung öffentlich-rechtlicher Sparkassen …
- BVerfG, 14.12.1993 - 1 BvL 25/88
Erbbauzins
- BFH, 13.11.1981 - III R 69/80
Erbbauzins - Vermögensteuerhauptveranlagung - Erbbaurecht - Begrenzung des …
- BFH, 20.01.1978 - III R 120/75
Kapitalwert - Wirtschaftsgut - Jahreswert - Nutzungsberechtigter - …
- BFH, 05.12.1979 - II R 103/76
Bestellung eines Erbbaurechts - Erbbaurecht - Untererbbaurecht - …
- BVerfG, 25.01.1972 - 1 BvL 1/71
Rückerstattung der Kraftfahrzeugsteuer bei vorzeitiger Beendigung der …
- SG Würzburg, 24.03.2016 - S 11 KR 628/15
Anspruch des Krankenhausträgers auf Zahlung einer Aufwandspauschale nach Prüfung …
- BFH, 26.11.1986 - II R 32/83
Erbschaftsteuerpflicht für Erbbauzinsansprüche
- FG Schleswig-Holstein, 05.11.2003 - 1 K 57/02
Erbbauzinsen sind Vermietungseinnahmen
- BVerfG, 25.04.1972 - 1 BvL 38/69
Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes bei der Regelung von Kinderfreibeträgen im …
- BSG, 28.08.1997 - 10 RKg 3/96
Anspruch auf Kindergeldzuschlag, Verfassungsmäßigkeit des § 11a BKGG
- BSG, 28.08.1997 - 10 RKg 10/96
Anspruch auf Kindergeldzuschlag, Verfassungsmäßigkeit des § 11a BKGG
- BSG, 28.08.1997 - 10 RKg 28/96
Anspruch auf Kindergeldzuschlag, Verfassungsmäßigkeit des § 11a BKGG
- BSG, 29.10.1997 - 10 RKg 25/96
Anspruch auf einen Kindergeldzuschlag bei Unterschreitung des Grundfreibetrages …
- BSG, 28.08.1997 - 10 RKg 25/96
Anspruch auf Kindergeldzuschlag, Verfassungsmäßigkeit des § 11a BKGG
- BFH, 08.04.1987 - II R 175/82
Steuerliche Behandlung einer unentgeltlichen Zuwendung des erbbaurechtbelasteten …
- BSG, 28.08.1997 - 10 RKg 16/96
Anspruch auf Kindergeldzuschlag, Verfassungsmäßigkeit des § 11a BKGG
- BFH, 07.06.1972 - I R 199/70
Erlöschen des Erbbaurechts - Zeitablauf - Selbständiges Recht - Selbständige …
- BFH, 02.12.1971 - II 82/65
Kapitalwert einer als Gegenleistung für den Erwerb eines Grundstücks vereinbarten …
- BSG, 28.08.1997 - 10 RKg 26/96
Erhöhung des Kinderfreibetrags um einen gezahlten Kindergeldzuschlag - …
- OVG Rheinland-Pfalz, 27.10.1982 - 2 A 47/82
Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung …
- VG Dessau, 08.02.1999 - A 1 K 234/96
Gründung eines kommunalen Abwasserzweckverbandes; Aufhebung eines …
- BVerwG, 04.07.1974 - II C 22.73
- BVerfG - 1 BvL 1/68 (anhängig)
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