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Rechtsprechung
   BVerfG, 26.01.1971 - 2 BvL 2/68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,106
BVerfG, 26.01.1971 - 2 BvL 2/68 (https://dejure.org/1971,106)
BVerfG, Entscheidung vom 26.01.1971 - 2 BvL 2/68 (https://dejure.org/1971,106)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Januar 1971 - 2 BvL 2/68 (https://dejure.org/1971,106)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungskonforme Auslegung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungskonforme Auslegung des § 17a Abs. 2 BewG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 30, 129
  • NJW 1971, 932
  • DB 1971, 849
  • BStBl II 1971, 359
 
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Wird zitiert von ... (34)Zitiert selbst (6)

  • BFH, 26.06.1959 - III 349/58 U

    Berücksichtigung des Rechts auf den Erbbauzins ausserhalb der Bewertung des …

    Auszug aus BVerfG, 26.01.1971 - 2 BvL 2/68
    Die Einfügung dieser Vorschrift sei durch das Urteil des BFH vom 26. Juni 1959 (BStBl III 1959 S. 364) veranlaßt worden.

    Das Recht auf Erbbauzins ist ein obligatorischer Anspruch, der zwar dinglich gesichert werden kann und sich dann als eine Reallast des Erbbaurechts darstellt, doch ist der Erbbauzins keine Nutzung an dem einem Dritten gehörigen Wirtschaftsgut (BFH, BStBl 1959 III, S. 364).

  • BVerfG, 28.04.1965 - 1 BvR 346/61

    Neuapostolische Kirche

    Auszug aus BVerfG, 26.01.1971 - 2 BvL 2/68
    Läßt aber eine Norm mehrere Auslegungen zu, die teils zu einem verfassungswidrigen, teils zu einem verfassungsmäßigen Ergebnis führen, so ist die Norm verfassungsmäßig und muß verfassungskonform ausgelegt werden (BVerfGE 19 1 [5] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 07.05.1969 - 2 BvL 15/67

    lex Rheinstahl

    Auszug aus BVerfG, 26.01.1971 - 2 BvL 2/68
    Das BVerfG muß deshalb von sich aus die Rechtslage nach einfachem Recht prüfen; denn nur auf der Grundlage einer zutreffenden Auslegung aller in Betracht kommenden Vorschriften kann es beurteilen, ob eine Vorschrift des einfachen Rechts und gegebenenfalls welche mit dem GG vereinbar ist oder nicht (vgl. BVerfGE 22, 28 [33] mit weiteren Hinweisen; 25, 371 [390]).
  • BVerfG, 07.02.1968 - 1 BvR 628/66

    Zur Besetzung des Entschädigungssenats des Bundesgerichtshofs - Anzuwendendes …

    Auszug aus BVerfG, 26.01.1971 - 2 BvL 2/68
    Die Frage, ob eine Rückwirkung auf verfassungsrechtliche Bedenken stößt, ist in aller Regel nur sinnvoll, wenn die Rückwirkung einer belastenden Norm in Frage steht (vgl. BVerfGE 23, 85 [BVerfG 07.02.1968 - 1 BvR 628/66] [93]).
  • BVerfG, 24.05.1967 - 1 BvL 18/65

    Bundeskindergeldgesetz

    Auszug aus BVerfG, 26.01.1971 - 2 BvL 2/68
    Das BVerfG muß deshalb von sich aus die Rechtslage nach einfachem Recht prüfen; denn nur auf der Grundlage einer zutreffenden Auslegung aller in Betracht kommenden Vorschriften kann es beurteilen, ob eine Vorschrift des einfachen Rechts und gegebenenfalls welche mit dem GG vereinbar ist oder nicht (vgl. BVerfGE 22, 28 [33] mit weiteren Hinweisen; 25, 371 [390]).
  • BFH, 06.05.1955 - III 108/54 U

    Vermögensrechtliche Bewertung des Niessbrauchs an landwirtschaftlichen Betrieb

    Auszug aus BVerfG, 26.01.1971 - 2 BvL 2/68
    Hier war der Gedanke maßgebend, daß, da das Eigentum an einem Wirtschaftsgut sämtliche Nutzungen und Vorteile umfaßt, das Nutzungsrecht keinen größeren Wert haben kann als das genutzte Wirtschaftsgut (…RFH, RStBl 1942, S. 542; BFH, BStBl 1954 III, S. 330 und BStBl 1955 III, S. 199).
  • BVerfG, 07.11.2006 - 1 BvL 10/02

    Erbschaftsteuer

    Rn. 103 aa) Die gleichmäßige Belastung der Steuerpflichtigen hängt davon ab, dass für die einzelnen zu einer Erbschaft gehörenden wirtschaftlichen Einheiten und Wirtschaftsgüter Bemessungsgrundlagen gefunden werden, die deren Werte in ihrer Relation realitätsgerecht abbilden (vgl. BVerfGE 23, 242 ; 25, 216 ; 30, 129 ; 41, 269 ; 93, 165 ).
  • BVerfG, 28.11.2023 - 2 BvL 8/13

    § 6 Abs. 5 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes ist mit dem Grundgesetz …

    Es kann entscheidungserhebliche Vorfragen des einfachen Rechts selbst in vollem Umfang prüfen und darüber als Ausgangspunkt für die verfassungsrechtliche Würdigung entscheiden (vgl. BVerfGE 2, 181 ; 18, 70 ; 30, 129 ; 35, 263 ; 51, 304 ; 80, 244 ; 98, 145 ; 110, 412 ; 135, 1 ; stRspr).
  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvR 552/91

    Erbschaftssteuer

    Die gleichmäßige Belastung der Steuerpflichtigen hängt mithin davon ab, daß für die einzelnen zur Erbschaft gehörenden wirtschaftlichen Einheiten und Wirtschaftsgüter Bemessungsgrundlagen gefunden werden, die deren Werte in ihrer Relation realitätsgerecht abbilden (vgl. BVerfGE 23, 242 ; 25, 216 ; 30, 129 ; 41, 269 ).
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