Rechtsprechung
| BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvQ 1/71 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine einstweilige Anordnung gegen den Vollzug des Hessischen Anpassungsgesetzes zur Besoldungsneuregelung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvQ 1/71
- BVerfG, 26.07.1972 - 2 BvF 1/71
Papierfundstellen
- BVerfGE 31, 381
- NJW 1971, 1793
- DÖV 1971, 741
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 25.06.1968 - 1 BvR 307/68
Keine einstweilige Anordnung zur Fristverlängerung für Anträge auf Befreiung von …
Auszug aus BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvQ 1/71
Soweit eine Abwägung notwendig ist, müssen demnach die Nachteile, die entstehen, wenn die einstweilige Anordnung ergeht und sich später herausstellt, daß die landesgesetzliche Regelung mit dem Bundesrecht vereinbar ist, den Nachteilen gegenübergestellt werden, die entstehen, wenn der Erlaß der einstweiligen Anordnung abgelehnt wird und sich später herausstellt, daß die landesgesetzliche Regelung mit dem Bundesrecht unvereinbar ist (BVerfGE 24, 27 (31); 25, 367 (369 f.); 29, 318 (323)). - BVerfG, 29.04.1969 - 1 BvR 47/69
Keine einstweilige Anordnung gegen die Neuregelung des Berufrechts …
Auszug aus BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvQ 1/71
Soweit eine Abwägung notwendig ist, müssen demnach die Nachteile, die entstehen, wenn die einstweilige Anordnung ergeht und sich später herausstellt, daß die landesgesetzliche Regelung mit dem Bundesrecht vereinbar ist, den Nachteilen gegenübergestellt werden, die entstehen, wenn der Erlaß der einstweiligen Anordnung abgelehnt wird und sich später herausstellt, daß die landesgesetzliche Regelung mit dem Bundesrecht unvereinbar ist (BVerfGE 24, 27 (31); 25, 367 (369 f.); 29, 318 (323)). - BVerfG, 10.11.1970 - 1 BvR 398/70
Keine einstweilige Anordnung gegen den Vollzug des Hessischen …
Auszug aus BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvQ 1/71
Soweit eine Abwägung notwendig ist, müssen demnach die Nachteile, die entstehen, wenn die einstweilige Anordnung ergeht und sich später herausstellt, daß die landesgesetzliche Regelung mit dem Bundesrecht vereinbar ist, den Nachteilen gegenübergestellt werden, die entstehen, wenn der Erlaß der einstweiligen Anordnung abgelehnt wird und sich später herausstellt, daß die landesgesetzliche Regelung mit dem Bundesrecht unvereinbar ist (BVerfGE 24, 27 (31); 25, 367 (369 f.); 29, 318 (323)).
- BVerfG, 03.05.1994 - 2 BvR 2760/93
Isserstedt
- BVerfG, 21.06.1974 - 1 BvQ 4/74
Einstweilige Anordnung gegen das Inkrafttreten der Neuregelung des …
Es sind allein die Folgen abzuwägen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, der Hauptantrag aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, dem Hauptantrag aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 18, 151 (153); 31, 381 (386); 34, 341 (342 f.)). - StGH Hessen, 02.08.1972 - P.St. 697
Einstweilige Verfügung; Gebietsänderung; Gebietsänderungsakt; Gemeinde; …
Das gilt auch dann, wenn ein bereits in Kraft getretenes Gesetz außer Vollzug gesetzt werden soll (vgl. BVerfGE 3, 41 (44); 6, 1 (4); 7, 175 (179); 7, 367 (371); 11, 102 (104); 11, 306 (308); 12, 276 (279); 16, 220 (226 f.); 18, 34 (36); 18, 151 (153); 20, 363 f.; 24, 27; 25, 367; 29, 120 (123); 29, 179 (181 f.); 29, 318 (323); 31, 381 (386); ebenso VerfGH Nordrhein-Westfalen, Beschl. vom 30. Juli 1969, AS Bd. 25, 303 = VRspr.Rn. 12 2. Der Staatsgerichtshof kann daher bei seiner Entscheidung über den Erlaß einer einstweiligen Verfügung nur die Folgen abwägen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Verfügung nicht erginge, die Grundrechtsklage in der Hauptsache jedoch Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Verfügung erlassen würde, der Grundrechtsklage in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 12, 276 (279) m. w. N.; 16, 220 (226 f.); 18, 34 (36); 18, 151 (153); 18, 157 (158 f.); 24, 27 (31); 25, 367 (369 f.); 29, 318 (323); 31, 381 (386); VerfGH Rheinland-Pfalz, Beschl. vom 13. April 1972 - VGH 1-3/72 -).
- VerfGH Saarland, 21.02.1980 - Lv 1/80
Bevollmächtigung eines Rechtsanwalts durch politische Partei; andere Beteiligte …
Ob daher die Voraussetzungen für den Erlaß einer einstweiligen Anordnung vorliegen, hat der Verfassungsgerichtshof nach einem strengen Maßstab zu prüfen (so auch die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts: vgl. z.B. BVerfGE 3, 41 (44) [BVerfG 11.11.1953 - 1 BvR 444/53]; 3, 52 (56) [BVerfG 11.11.1953 - 1 BvL 67/52] ; 31, 381 (386) [BVerfG 27.07.1971 - 2 BvQ 1/71] ; 40, 7 (9) [BVerfG 27.05.1975 - 1 BvR 517/72]). - StGH Hessen, 20.07.1983 - P.St. 1001
Ablehnung einer einstweiligen Verfügung gegen die 17. Verordnung zur Ausführung …
Rn. 20 1. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (unter anderem BVerfGE 12, 276 (279); 16, 220 (227); 31, 381 (386)), der sich der Staatsgerichtshof angeschlossen hat (…P.St. 692, 693, a.a.O.), ist bei der Prüfung, ob der Erlaß einer einstweiligen Verfügung im Rahmen eines Verfassungsstreits im öffentlichen Interesse geboten ist, wegen der in der Regel weittragenden Folgen einer derartigen Entscheidung ein strenger Maßstab anzulegen.
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