Rechtsprechung
| BVerfG, 30.05.1973 - 1 BvR 155/73 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BVerfG § 32; GG Art. 116 Abs. 2 Satz 2
Ausweisung eines mit einer Deutschen verheirateten Jordaniers - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Deutscher Bundestag
(Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 03.10.1972 - 187 III 72
- VGH Bayern, 13.11.1972 - 253 VIII 72
- VGH Bayern, 16.04.1973 - 350 VIII 72
- BVerfG, 30.05.1973 - 1 BvR 155/73
- BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73
Papierfundstellen
- BVerfGE 35, 177
- NJW 1973, 1454
- DÖV 1974, 61
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 24.01.1973 - 1 BvR 16/73
Folgenabwägung bei Ausweisung eines der Unterstützung von Terrororganisationen …
Auszug aus BVerfG, 30.05.1973 - 1 BvR 155/73
Die im Verfahren der einstweiligen Anordnung vorzunehmende Abwägung (vgl. BVerfGE 34, 211 [214 f.]) ergibt, daß die Grunde für den Erlaß einer einstweiligen Anordnung überwiegen.
- BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73
Ausländerausweisung
in den Verfahren über die Verfassungsbeschwerden 1. des Studenten Yacoub M... ... gegen a) den Beschluß des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 13. November 1972 - 253 VIII 72 -, b) den Beschluß des Bayerischen Verwaltungsgerichts Würzburg vom 3. Oktober 1972 - 187 III 72 - 1 BvR 23/73 -, 2. des Studenten Ismail E... ... gegen den Beschluß des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 16. April 1973 - 350 VIII 72 - 1 BvR 155/73 -.Rn. 44 5. Auf Antrag des Beschwerdeführers hat das Bundesverfassungsgericht ihm durch einstweilige Anordnung bis zur Entscheidung über den Widerspruch und eine eventuell anschließende verwaltungsgerichtliche Klage den Aufenthalt im Geltungsbereich des Ausländergesetzes gestattet und insoweit die Vollziehung der Ausweisungsverfügung untersagt (Beschluß vom 30. Mai 1973 - 1 BvR 155/73 - = BVerfGE 35, 177).
Das vorläufige Rechtsschutzverfahren gemäß § 80 Abs. 5 VwGO bildet ein selbständiges Verfahren gegenüber dem Verfahren in der Hauptsache (vgl. BVerfGE 19, 394; 34, 211 [215]; 35, 177 [178]; 35, 263 [272]).
- BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzugs einer …
Hierbei müssen die Fachgerichte berücksichtigen, daß eine erhebliche Verzögerung des Verfahrens durch die Ausländerbehörde regelmäßig erkennen läßt, daß ein zwingendes öffentliches Interesse an einer sofortigen Entfernung eines Ausländers aus der Bundesrepublik nicht besteht (vgl. BVerfGE 35, 177 [178]); auf der anderen Seite können im Rahmen der Abwägung zwischen den öffentlichen Interessen am Sofortvollzug und den privaten Interessen eines Ausländers an der Aufrechterhaltung des Suspensiveffektes seines Rechtsbehelfes dessen Erfolgsaussichten Berücksichtigung finden (vgl. BVerfGE 38, 52 [60]; s.a. Beschluß des Vorprüfungsausschusses des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Februar 1982, - 2 BvR 77/82 -, NVwZ 1982, 241). - VerfGH Berlin, 28.05.2004 - VerfGH 71/03 Soweit sich die Beschwerdeführer insoweit auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 30. Mai 1973, BVerfGE 35, 177 ) sowie auf eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 8. März 1974, BayVBl. 1974, 343 ) berufen, betrafen diese Beschlüsse Ausweisungsverfügungen, die die Ausländerbehörden mit der Anordnung der sofortigen Vollziehung gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4, Abs. 3 VwGO versehen hatten, bei denen mithin behördlicherseits ein besonderes öffentliches Interesse am sofortigen Verlassen des Bundesgebiets zu begründen war.
- LSG Schleswig-Holstein, 23.03.2011 - L 4 KA 171/10
Sozialgerichtliches Verfahren - Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines …
Die Verzögerung einer Entscheidung durch die Verwaltung lässt erkennen, dass ein zwingendes öffentliches Interesse nicht besteht (BVerfG v. 30. Mai 1973 - 1 BvR 155/73, BVerfGE 35, 177). - VG München, 02.03.2016 - M 17 S 15.31484
Abschiebungsanordnung nach Jordanien - Wiederherstellung der aufschiebenden …
Dabei muss auch berücksichtigt werden, dass eine erhebliche Verzögerung des Verfahrens durch das Bundesamt regelmäßig erkennen lässt, dass ein zwingendes öffentliches Interesse an einer sofortigen Entfernung eines Ausländers aus der Bundesrepublik nicht besteht (vgl. BVerfG, B. v. 30.05.1973 - 1 BvR 155/73 - BVerfGE 35, 177-178 - juris). - OVG Bremen, 22.07.2004 - 1 B 201/04
Ausweisung; Befristung; Ehe; Sofortige Vollziehung
Durch eine erhebliche Verzögerung des Verfahrens gibt die Widerspruchsbehörde zu erkennen, dass sie ein zwingendes öffentliches Interesse an einer sofortigen Entfernung des Ausländers aus Deutschland nicht für gegeben hält (BVerfGE 35, 177 ; vgl. auch den Kammerbeschluss vom 12.09.1995, NVwZ 1996, 58 ). - VG München, 25.02.2016 - M 17 S 15.31389
Abschiebungsanordnung nach Jordanien - Wiederherstellung der aufschiebenden …
Dabei muss auch berücksichtigt werden, dass eine erhebliche Verzögerung des Verfahrens durch das Bundesamt regelmäßig erkennen lässt, dass ein zwingendes öffentliches Interesse an einer sofortigen Entfernung eines Ausländers aus der Bundesrepublik nicht besteht (vgl. BVerfG, B. v. 30.05.1973 - 1 BvR 155/73 - BVerfGE 35, 177-178 - juris). - BVerwG, 30.09.1976 - 1 B 28.75
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Zulässigkeit und Begründetheit einer …
Die vom Kläger in Bezug genommenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 34, 211; 35, 177, 382; 38, 52) [BVerfG 16.07.1974 - 1 BvR 75/74]sind sämtlich zur sofortigen Vollziehung von Ausweisungen ergangen und betreffen eine besondere Problematik, um die es in der vorliegenden Sache nicht geht. - BVerfG - 1 BvR 112/73 (anhängig) 1 BvR 112/73 1. des Studenten Fathi Khuleif, Würzburg, Göbelslehenstraße 1 1 BvR 155/73 Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Heldmann, Darmstadt, Jahnstraße 103 21.5.1973 gegen.
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