Rechtsprechung
| BVerfG, 13.11.1974 - 1 BvR 315/67, 1 BvR 655/67, 1 BvR 314/67, 1 BvR 315, 655 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungsn für die Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Hamm, 28.12.1964 - 4 Ss 1564/64
- VG Köln, 26.07.1966 - 1 K 774/66
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.1967 - IV A 1470/66
- BVerwG, 10.04.1967 - I B 35.67
- AG Bonn, 19.04.1967 - 42 Es 2/67
- OLG Köln, 20.10.1967 - Ss 411/67
- BVerfG, 13.11.1974 - 1 BvR 315/67, 1 BvR 655/67, 1 BvR 314/67, 1 BvR 315, 655
Papierfundstellen
- BVerfGE 38, 206
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 11.06.1974 - 1 BvR 760/68
Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde nach Rechtsänderung und Straferlaß
Auszug aus BVerfG, 13.11.1974 - 1 BvR 315/67
Nachdem der Gesetzgeber durch diese Änderungen etwaige Bedenken selbst beseitigt hat, verbleiben für die künftige straf- und verwaltungsgerichtliche Praxis keine verfassungsrechtlichen Zweifel mehr, die im Rahmen der anhängigen Verfahren zu klären wären (vgl. BVerfGE 37, 305 [312] zur Reform des Demonstrationsstrafrechts).Das gleiche gilt für die ihnen auferlegten Verfahrenskosten (vgl. BVerfGE 33, 247 [256 ff.]; 37, 305 [312]).
- BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62
Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")
Auszug aus BVerfG, 13.11.1974 - 1 BvR 315/67
Zur Ausnutzung dieser Möglichkeiten sind die Beschwerdeführer unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (vgl. BVerfGE 22, 287 [290 f.]) um so mehr gehalten, als ein etwaiger Entschädigungsanspruch nicht allein von der Frage der Verfassungsmäßigkeit der Medaillenverordnung abhängt, sondern die Klärung weiterer Voraussetzungen erfordert (vgl. auch BVerfGE 20, 162 [173]). - BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63
Klagestop Kriegsfolgen
Auszug aus BVerfG, 13.11.1974 - 1 BvR 315/67
Das gleiche gilt für die ihnen auferlegten Verfahrenskosten (vgl. BVerfGE 33, 247 [256 ff.]; 37, 305 [312]).
- BVerfG, 17.10.1967 - 1 BvR 760/64
Betheldiener
Auszug aus BVerfG, 13.11.1974 - 1 BvR 315/67
Zur Ausnutzung dieser Möglichkeiten sind die Beschwerdeführer unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (vgl. BVerfGE 22, 287 [290 f.]) um so mehr gehalten, als ein etwaiger Entschädigungsanspruch nicht allein von der Frage der Verfassungsmäßigkeit der Medaillenverordnung abhängt, sondern die Klärung weiterer Voraussetzungen erfordert (vgl. auch BVerfGE 20, 162 [173]). - BVerfG, 13.05.1953 - 1 BvR 74/51
Verfassungsbeschwerde gegen gesetzgeberisches Unterlassen
Auszug aus BVerfG, 13.11.1974 - 1 BvR 315/67
Für die Geltendmachung solcher Entschädigungsansprüche sind die Fachgerichte zuständig, die die Verfassungsmäßigkeit der Medaillenverordnung in eigener Kompetenz beurteilen können und die an einer solchen Entscheidung auch nicht durch die Rechtskraft der im vorliegenden Verfahren beanstandeten Strafurteile und Ordnungsverfügungen gehindert sind (vgl. BVerfGE 2, 287 [291 f.]). - OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.1964 - IV A 134/63
Auszug aus BVerfG, 13.11.1974 - 1 BvR 315/67
Diese Klage war in zwei Instanzen mit der Begründung abgewiesen worden, die Medaillenverordnung, die das Nachprägen und den Vertrieb solcher Münzen verbiete, gelte weiterhin und verstoße nicht gegen Art. 12 Abs. 1 GG (OVG Münster, DVBl 1964, S. 882).
- BVerfG, 08.07.2002 - 1 BvR 2428/95
Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen …
- BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvR 713/77
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde mangels eines schweren Nachteils für den …
Eine aus der Kostenentscheidung herrührende zusätzliche Beschwer reicht nicht aus, um eine verfassungsrechtliche Prüfung der gesamten Gerichtsentscheidung und deren Aufhebung zu begründen (vgl. BVerfGE 33, 247 (256); 37, 305 (312); 38, 206 (212)). - BVerfG, 25.03.1980 - 1 BvR 159/78
Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses bei zwischenzeitlich eingetretener …
Daher verbleiben für die künftige steuerrechtliche Praxis keine verfassungsrechtlichen Zweifel mehr, die im Rahmen des anhängigen Verfahrens zu klären wären (vgl. BVerfGE 37, 305 [310]; 38, 206 [211]; 40, 233 [236]; vgl. ferner den unveröffentlichten Beschluß vom 4. Juli 1978 - 1 BvR 135/71 - zur unterschiedlichen umsatzsteuerlichen Behandlung der früheren, im wesentlichen gleichartigen Leistungen der Amtsgerichte und der Notare). - BVerfG, 14.10.1975 - 1 BvR 370/72
Schwerer Nachteil i.S. von § 93a Abs. 4 BVerfGG bei der Streitwertbemessung
Da die Neuregelung sich auch auf die für die Anwaltsgebühren maßgebliche Bewertungspraxis der Gerichte auswirken wird, verbleiben für die künftige Rechtsanwendung keine verfassungsrechtlichen Zweifel mehr, die im anhängigen Verfahren geklärt werden könnten (vgl. BVerfGE 37, 305 (312); 38, 206 (211)).
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