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| BVerfG, 21.10.1954 - 1 BvL 52/52 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- DFR
Intendanturweinauflagen
- openjur.de
Intendanturweinauflagen
- opinioiuris.de
Intendanturweinauflagen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verstoß gegen die Gesetzgebungskompetenz des Bundes betreffend das Währungswesen durch Landesrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 23.05.1952 - Rm L Nr. II 38/52
- BVerfG, 21.10.1954 - 1 BvL 52/52
Papierfundstellen
- BVerfGE 4, 60
- NJW 1954, 1762
- DVBl 1955, 405
- DÖV 1955, 61
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 07.05.1953 - 1 BvL 104/52
Notaufnahme
Auszug aus BVerfG, 21.10.1954 - 1 BvL 52/52
Aus dem Inhalt des Schreibens ergibt sich zweifelsfrei, daß der Vorsitzende als Repräsentant des Gerichts, nicht als Organ der Verwaltung gehandelt hat (BVerfGE 2, 266 [271]).
- BVerfG, 28.01.2014 - 2 BvR 1561/12
Filmförderungsgesetz
- BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07
Rauchverbot in Gaststätten
- BVerfG, 11.07.2006 - 1 BvL 4/00
Tariftreueerklärung
- BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1741/99
Genetischer Fingerabdruck I
Für die Zuordnung eines Gesetzes zu einer Kompetenzregel ist nur der Gegenstand des Gesetzes maßgeblich, nicht sein Anknüpfungspunkt (vgl. BVerfGE 4, 60 ; 68, 319 ) und auch nicht die Frage seiner inhaltlichen Rechtmäßigkeit (vgl. BVerfGE 88, 203 ;… ausführlich Marion Albers, Die Determination polizeilicher Tätigkeit in den Bereichen der Straftatenverhütung und der Verfolgungsvorsorge, Berlin, 2001, S. 265 ff.). - BVerfG, 12.12.1984 - 1 BvR 1249/83
Bundesärzteordnung
Rn. 26 1. Abgrenzung und Inhalt der Gesetzgebungsbefugnis des Bundes und der Länder werden ausschließlich durch die Vorschriften des Grundgesetzes (Art. 70 ff. GG) bestimmt (BVerfGE 45, 297 [341]), wobei es auf den Gegenstand des Gesetzes und nicht auf dessen Anknüpfungspunkt ankommt (vgl. BVerfGE 4, 60 [67, 69 f.]). - BVerfG, 06.03.1968 - 1 BvR 975/58
Schatzanweisungen
Der deutsche Gesetzgeber, der die von den Besatzungsmächten begonnene wirtschaftliche und finanzielle Neuordnung fortsetzte, konnte und mußte das wirtschaftliche Ergebnis der früheren Regelungen berücksichtigen (vgl. BVerfGE 4, 60 [73]). - BVerfG, 27.10.1959 - 2 BvL 5/56
Verfassungsrechtliche Prüfung der konkurrierenden Gesetzgebung im Bereich ses …
Das wäre nur dann der Fall, wenn das Gesetz im Zusammenhang mit einer Währungsreform formell bereits abgewickelte Verbindlichkeiten aufwerten oder laufende Verbindlichkeiten umstellen würde (vgl. BVerfGE 4, 60 (71, 73)). - BVerwG, 19.12.1957 - I C 115.57
Beschränkung der Berufung und der Beschwerde in Verwaltungsstreitsachen auf die …
Gegenüber einer Einschränkung der Rechtsmittel aber kommt Art. 19 Abs. 4 GG nicht zum Zuge; denn wie der erkennende Senat in der erwähnten Entscheidung vom 12. Januar 1954 - BVerwGE 1, 60 [BVerwG 12.01.1954 - I C 99.53] - und das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 21. Oktober 1954 - BVerfGE 4, 60 [94] - ausgeführt haben, sichert Art. 19 GG lediglich die Eröffnung des Rechtsweges zu den Gerichten als staatlichen Institutionen, ohne einen mehrstufigen Instanzenzug zu gewährleisten. - BVerwG, 21.03.1956 - V C 174.55
Rechtsmittel
Jeder Zweifel in der Richtung, ob man diese Auffassung vertreten muß, ist durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Oktober 1954 (BVerfGE 4, 60 - S. 72/73 -) beseitigt worden.
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