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Rechtsprechung
   BVerfG, 14.01.1976 - 1 BvL 4/72, 1 BvL 5/72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,295
BVerfG, 14.01.1976 - 1 BvL 4/72, 1 BvL 5/72 (https://dejure.org/1976,295)
BVerfG, Entscheidung vom 14.01.1976 - 1 BvL 4/72, 1 BvL 5/72 (https://dejure.org/1976,295)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Januar 1976 - 1 BvL 4/72, 1 BvL 5/72 (https://dejure.org/1976,295)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • DFR

    Gebäudeversicherungsmonopol

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des Gebäudeversicherungsmonopols

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit - Privatrechtliches Versicherungswesen - Gebäudeversicherungsmonopol - Landesrecht

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Konkurrierende Gesetzgebungszustndigkeit; Privatrechtliches Versicherungswesen; Gebudeversicherungsmonopol; Landesrecht

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit; Privatrechtliches Versicherungswesen; Gebäudeversicherungsmonopol; Landesrecht

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit; Privatrechtliches Versicherungswesen; Gebäudeversicherungsmonopol; Landesrecht

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 41, 205
  • NJW 1976, 667
  • VersR 1976, 354
  • DÖV 1976, 308
 
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Wird zitiert von ... (21)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 27.10.1959 - 2 BvL 5/56

    Verfassungsrechtliche Prüfung der konkurrierenden Gesetzgebung im Bereich ses …

    Auszug aus BVerfG, 14.01.1976 - 1 BvL 4/72
    Sie bezweckt die Feuerversicherung der Eigentümer der im früheren Land Baden - im wesentlichen den heutigen Regierungsbezirken Karlsruhe und Freiburg (früher Nord- und Südbaden) des Landes Baden-Württemberg - gelegenen, dem Versicherungszwang unterworfenen Gebäude nach dem Grundsatz der Gegenseitigkeit (vgl. auch BVerfGE 10, 141 [143 ff.]).

    Rn. 20 Die Gebäudeversicherungsanstalt nehme eine öffentliche Aufgabe wahr (vgl. BVerfGE 10, 141 [163, 166]).

    Sie ist, wie das Bundesverfassungsgericht bereits ausgeführt hat, nicht streng nach dem Versicherungsprinzip aufgebaut; es mischt sich bei ihr das Versicherungselement mit dem Gedanken der sozialen Fürsorge (BVerfGE 10, 141 [166]).

    Von der Verfassungsmäßigkeit dieses Monopols ist das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat - in seiner Entscheidung vom 27. Oktober 1959 (BVerfGE 10, 141) ausgegangen, ohne sich mit der vom vorlegenden Gericht aufgeworfenen Frage auseinanderzusetzen, ob hierin ein Eingriff in die Freiheit der Berufswahl liegt, für den die durch Art. 12 Abs. 1 GG statuierten Voraussetzungen nicht gegeben sind.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gehört die Regelung jedenfalls für diese Versicherungen, "die als Zwangs- oder Monopolanstalten das Versicherungsgeschäft nicht auf wettbewerblicher Grundlage betreiben, sondern bei denen das Versicherungsverhältnis hoheitlich ausgestaltet ist", zur ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz der Länder (BVerfGE 10, 141 [162 f.]).

    Bisher sind nicht alle Monopole in der Gebäudefeuerversicherung streng nach dem Versicherungsprinzip aufgebaut; so wird bei der Badischen Gebäudeversicherungsanstalt das Versicherungselement durch den Gedanken der sozialen Fürsorge ergänzt (BVerfGE 10, 141 [166]).

    Rn. 52 4. Der Grundgesetzgeber sah sich der Situation gegenüber, daß die landesrechtlichen Versicherungseinrichtungen, unter denen die Versicherungsmonopole eine überragende Rolle spielen, seit langem in öffentlicher Verwaltung geführt wurden und daß die Versicherungsverhältnisse, wie das Bundesverfassungsgericht für die Badische Gebäudeversicherungsanstalt ausgeführt hat (BVerfGE 10, 141 [162 f.]), in besonders prägnanter Weise hoheitlich ausgestaltet sind.

  • BVerfG, 04.04.1967 - 1 BvR 126/65

    Führungskräfte der Wirtschaft

    Auszug aus BVerfG, 14.01.1976 - 1 BvL 4/72
    Das als Eingriff in die Berufswahlfreiheit zu wertende Verwaltungsmonopol der Gebäudeversicherungsanstalt entspreche nicht den Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 21, 245 [248 f.]) für derartige Verwaltungsmonopole aufgestellt habe.

    Rn. 25 3. Der I. Senat des Bundesverwaltungsgerichts vertritt die Auffassung, bei einer Übertragung der vom Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung zum Arbeitsvermittlungsmonopol (BVerfGE 21, 245) entwickelten Grundsätze auf die Gebäudefeuerversicherung könne das Monopol der Gebäudeversicherungsanstalt, das an Art. 12 Abs. 1 GG zu messen sei, keinen Bestand haben.

    Rn. 53 Dem steht nicht entgegen, daß das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit des Arbeitsvermittlungsmonopols an dem Grundrecht der Berufsfreiheit geprüft hat (BVerfGE 21, 245 ff.), obwohl in dem Zuständigkeitskatalog in Art. 74 Nr. 12 GG die Arbeitsvermittlung als Bestandteil des Arbeitsrechts aufgezählt ist.

  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

    Auszug aus BVerfG, 14.01.1976 - 1 BvL 4/72
    Entstehungsgeschichte und Staatspraxis gewinnen deshalb für die Auslegung von Zuständigkeitsvorschriften besonderes Gewicht (BVerfGE 33, 125 [152]) - Facharzt - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 22.05.1962 - 1 BvR 301/59

    Branntweinmonopol

    Auszug aus BVerfG, 14.01.1976 - 1 BvL 4/72
    Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch für eine bestimmte Art der Monopole, die Finanzmonopole, ausgesprochen, daß aus den Bestimmungen über die Gesetzgebungs-, Ertrags- und Verwaltungshoheit für Finanzmonopole (Art. 105 Abs. 1, Art. 106 Abs. 1, Art. 108 Abs. 1 GG) ihre grundsätzliche Anerkennung und die Billigung ihrer Strukturen im großen folge, obgleich es sich zunächst nur um Zuständigkeitsvorschriften im Bereich des Finanzwesens handelt (BVerfGE 14, 105 [111]).
  • BVerfG, 11.06.1974 - 1 BvR 82/71

    Art. 7 GG und Anspruch auf Errichtung privater Fachhochschulen

    Auszug aus BVerfG, 14.01.1976 - 1 BvL 4/72
    Mit diesem Gesetz hat der Staat die Sicherung des Gebäudebestandes als öffentliche Aufgabe an sich gezogen (vgl. BVerfGE 37, 314 [322]) und läßt sie als Verwaltungsmonopol durch die Gebäudeversicherungsanstalt wahrnehmen.
  • BVerfG, 14.01.1976 - 1 BvL 5/72
    Auszug aus BVerfG, 14.01.1976 - 1 BvL 4/72
    Rn. 15 2. Der Kläger des dem Verfahren 1 BvL 5/72 zugrunde liegenden Ausgangsverfahrens - ein Landwirt - ist Eigentümer eines Grundstücks in Schwackenreute, auf dem er zwei freistehende Grünfuttersilos errichtet hat.
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Ferner ist die Staatspraxis zu berücksichtigen, der bei der Ermittlung des Umfanges einer Kompetenznorm wesentliche Bedeutung zukommt (vgl. BVerfGE 41, 205 [220]).
  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

    In dieser Deutung reicht Art. 12 Abs. 1 GG weiter als die - von ihm freilich umfaßte (vgl. BVerfGE 41, 205 [228] - Badische Gebäudeversicherung) - Gewerbefreiheit.
  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Rn. 88 Ungeachtet der Frage, ob auf diese Weise überhaupt Art. 12 Abs. 1 GG als Prüfungsmaßstab ausgeschlossen werden kann (vgl. BVerfGE 41, 205 ), folgt allein aus der Monopolisierung der Veranstaltung und Durchführung von Lotterien und Wetten nach Art. 2 Abs. 1, 4 und 5 des Staatslotteriegesetzes in Bayern noch nicht, dass die betreffenden Tätigkeiten als solche keiner beruflichen Ausübung durch Private zugänglich sind.
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