Rechtsprechung
| BVerfG, 26.09.1978 - 1 BvR 772/78, 1 BvR 801/78, 1 BvR 957/78, 1 BvR 967/78, 1 BvR 973/78 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BVerfGG § 32; GG Art. 12 Abs. 1
Einstweilige Anordnung wegen Zuweisung von Studienplätzen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BVerfGE 49, 189
- NJW 1978, 2591
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 13.03.1973 - 1 BvR 536/72
Untersagung der Ausstrahlung einer Fernsehsendung durch einstweilige Anordnung …
Auszug aus BVerfG, 26.09.1978 - 1 BvR 772/78
Die im Verfahren der einstweiligen Anordnung vorzunehmende Abwägung (vgl. BVerfGE 34, 341 [342 f.]) ergibt, daß die Gründe für den Erlaß der beantragten einstweiligen Anordnung überwiegen.
- BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77
Mülheim-Kärlich
Daß bei der Interessenabwägung im Rahmen vorläufigen Rechtsschutzes auch die Möglichkeit von Grundrechtsverletzungen ins Gewicht fällt, ist für einstweilige Anordnungen im verfassungsgerichtlichen Verfahren wiederholt ausgesprochen worden (vgl BVerfGE 34, 341 (344); 36, 137 (139); 49, 189 (191)). - BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 967/78
Zulassungszahlen Medizinstudium
Rn. 28 3. Den Vollzug der zum Nachteil der Beschwerdeführer zu I) ergangenen Beschwerdeentscheidungen hat das Bundesverfassungsgericht im Wege der einstweiligen Anordnung bis zur Entscheidung über ihre Verfassungsbeschwerden ausgesetzt (BVerfGE 49, 189).Von den Beschwerdeführern kann jedoch auch unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität nicht verlangt werden, daß sie vor einer Inanspruchnahme des Bundesverfassungsgerichts das verwaltungsgerichtliche Verfahren in der Hauptsache durchführen (vgl. BVerfGE 51, 130 [136, 143 ff.]; ferner BVerfGE 49, 189 [191]).
- BVerwG, 18.09.1981 - 7 N 1.79
Vorlesungen - Curricularrichtwert - Kapazitätsverordnung - Bundesrechtliche …
Außerdem hat die ZVS eine Stellungnahme der Länder vom 11. Januar 1979 beigefügt, die in Verfassungsbeschwerden gegen Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Münster über Zulassungen zum Studium der Human- und Zahnmedizin im Wintersemester 1977/78 und Sommersemester 1978 (1 BvR 772/78 u.a.) abgegeben worden ist.
- BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 1460/78
Ausbildungskapazität
Diese Problematik ist bereits Gegenstand mehrerer das Wintersemester 1977/78 betreffender Verfassungsbeschwerden, die zur Stellungnahme an die Äußerungsberechtigten zugestellt worden sind (vgl. die einstweiligen Anordnungen vom 26. September und 24. Oktober 1978 zum Medizinstudium an den Universitäten B., K., und M. [BVerfGE 49, 189 und 378]).Schon in der Vergangenheit hat das Bundesverfassungsgericht auch in Kapazitätsüberprüfungsverfahren vereinzelt Verfassungsbeschwerden gegen letztinstanzliche Entscheidungen im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren als zulässig behandelt (BVerfGE 39, 276 [290 f.] -- Passivlegitimation der Universitäten; BVerfGE 43, 34 [41] -- Quereinstieg in höhere Fachsemester; BVerfGE 49, 189 und 378 -- Regellehrverpflichtungen und Probleme des Richtwertverfahrens; Beschluß vom 10. November 1978 -- 1 BvR 1180/78 unter anderem -- Nutzung vorklinischer Teilkapazitäten).
- BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 1460/79
Ausbildungskapazität
Diese Problematik ist bereits Gegenstand mehrerer das Wintersemester 1977/78 betreffender Verfassungsbeschwerden, die zur Stellungnahme an die Äußerungsberechtigten zugestellt worden sind (vgl. die einstweiligen Anordnungen vom 26. September und 24. Oktober 1978 zum Medizinstudium an den Universitäten B., K., und M. [BVerfGE 49, 189 und 378]).Schon in der Vergangenheit hat das Bundesverfassungsgericht auch in Kapazitätsüberprüfungsverfahren vereinzelt Verfassungsbeschwerden gegen letztinstanzliche Entscheidungen im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren als zulässig behandelt (BVerfGE 39, 276 [290 f.] -- Passivlegitimation der Universitäten; BVerfGE 43, 34 [41] -- Quereinstieg in höhere Fachsemester; BVerfGE 49, 189 und 378 -- Regellehrverpflichtungen und Probleme des Richtwertverfahrens; Beschluß vom 10. November 1978 -- 1 BvR 1180/78 unter anderem -- Nutzung vorklinischer Teilkapazitäten).
- VGH Hessen, 04.05.1993 - 13 TH 163/93
Keine erweiternde Anwendung der Vorschriften über den Familiennachzug von …
Er hat zu entscheiden, welche Sachverhaltselemente so wichtig sind, daß ihre Verschiedenheit eine ungleiche Behandlung rechtfertigt (Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 26. September 1978 - 1 BvR 772/78 u. a., BVerfGE 49, 189 ).Rn. 10 Verfassung mißbilligt wird (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 26. September 1978, a. a. O., Seite 209; Urteil vom 21. Februar 1961 - 1 BvL 29/57 u. a. -, BVerfGE 12, 151 ).
- BVerfG, 10.05.1983 - 1 BvR 580/83
Einstweilige Anordnung bei Verletzung der verfassungsrechtlich gebotenen Pflicht …
Die im Verfahren der einstweiligen Anordnung vorzunehmende Abwägung (vgl. BVerfGE 34, 341 (342 f.); 49, 189 (191)) ergibt, daß die Gründe für den Erlaß der beantragten einstweiligen Anordnung überwiegen. - VGH Bayern, 04.06.2020 - 7 CE 19.10125
Zulassung zum Studium der Zahnmedizin
Rn. 15 dd) Da nach alledem eine weitere Sachaufklärung notwendig ist, um dem grundsätzlich bestehenden Recht der Antragstellerin auf Zulassung zum Hochschulstudium Geltung zu verschaffen, diese jedoch im gerichtlichen Eilverfahren nicht zeitnah stattfinden kann, ergibt die für die gerichtliche Entscheidung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes maßgebende Folgenabwägung (vgl. BVerfG, B.v. 26.9.1978 - 1 BvR 772/78 u.a. - BVerfGE 49, 189), dass die Gründe für den Erlass der einstweiligen Anordnung überwiegen. - OVG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2011 - 13 A 1090/11
Anspruch auf gerichtliche Klärung der Rechtmäßigkeit eines Grundrechtseingriffs …
Rn. 16 Vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. September 1978 1 BvR 772/78 u.a. -, BVerfGE 49, 189, 191. - VGH Bayern, 04.06.2020 - 7 CE 20.10039
Zulassung zum Studium der Zahnmedizin
Rn. 15 dd) Da nach alledem eine weitere Sachaufklärung notwendig ist, um dem grundsätzlich bestehenden Recht der Antragstellerinnen und Antragsteller auf Zulassung zum Hochschulstudium Geltung zu verschaffen, diese jedoch im gerichtlichen Eilverfahren nicht zeitnah stattfinden kann, ergibt die für die gerichtliche Entscheidung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes maßgebende Folgenabwägung (vgl. BVerfG, B.v. 26.9.1978 - 1 BvR 772/78 u.a. - BVerfGE 49, 189), dass die Gründe für den Erlass der einstweiligen Anordnung überwiegen. - BVerfG, 24.10.1978 - 1 BvR 1080/78
Einstweilige Anordnung wegen Zuweisung von Studienplätzen
- VGH Baden-Württemberg, 17.09.1992 - 2 S 1162/92
Rechtmäßige Verdreifachung des Vergnügungssteuersatzes für in Spielhallen …
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