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Rechtsprechung
   BVerfG, 15.11.1978 - 2 BvR 65/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,363
BVerfG, 15.11.1978 - 2 BvR 65/77 (https://dejure.org/1978,363)
BVerfG, Entscheidung vom 15.11.1978 - 2 BvR 65/77 (https://dejure.org/1978,363)
BVerfG, Entscheidung vom 15. November 1978 - 2 BvR 65/77 (https://dejure.org/1978,363)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an einen Durchsuchungsbeschluß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Durchsuchungsbefehl - Angaben - Inhalt des Tatvorwurfs - Inhalt der Beweismittel - Rechtsstaatliche Anforderungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 50, 48
 
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Wird zitiert von ... (28)Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

    Auszug aus BVerfG, 15.11.1978 - 2 BvR 65/77
    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt entschieden, daß ein vom Richter auf der Grundlage des § 102 StPO erlassener schriftlicher Durchsuchungsbefehl, der keinerlei tatsächliche Angaben über den Inhalt des Tatvorwurfs enthält und der zudem weder die Art noch den denkbaren Inhalt der Beweismittel, denen die Durchsuchung gilt, erkennen läßt, rechtsstaatlichen Anforderungen nur unter bestimmten Voraussetzungen gerecht wird (BVerfGE 42, 212 [219 ff.]; 44, 353 [371 f.]; vgl. auch BVerfGE 45, 82 ).
  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Quick/Durchsuchungsbefehl

    Auszug aus BVerfG, 15.11.1978 - 2 BvR 65/77
    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt entschieden, daß ein vom Richter auf der Grundlage des § 102 StPO erlassener schriftlicher Durchsuchungsbefehl, der keinerlei tatsächliche Angaben über den Inhalt des Tatvorwurfs enthält und der zudem weder die Art noch den denkbaren Inhalt der Beweismittel, denen die Durchsuchung gilt, erkennen läßt, rechtsstaatlichen Anforderungen nur unter bestimmten Voraussetzungen gerecht wird (BVerfGE 42, 212 [219 ff.]; 44, 353 [371 f.]; vgl. auch BVerfGE 45, 82 ).
  • BVerfG, 07.06.1977 - 2 BvR 1122/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an einen Durchsuchungsbeschluß

    Auszug aus BVerfG, 15.11.1978 - 2 BvR 65/77
    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt entschieden, daß ein vom Richter auf der Grundlage des § 102 StPO erlassener schriftlicher Durchsuchungsbefehl, der keinerlei tatsächliche Angaben über den Inhalt des Tatvorwurfs enthält und der zudem weder die Art noch den denkbaren Inhalt der Beweismittel, denen die Durchsuchung gilt, erkennen läßt, rechtsstaatlichen Anforderungen nur unter bestimmten Voraussetzungen gerecht wird (BVerfGE 42, 212 [219 ff.]; 44, 353 [371 f.]; vgl. auch BVerfGE 45, 82 ).
  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern …

    Die verfahrensbezogene Konkretisierung hat von Verfassungs wegen der Richter nach Möglichkeit im jeweiligen Durchsuchungs- oder Beschlagnahmebeschluss zu leisten (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 44, 353 ; 45, 82; 50, 48 ; 71, 64 ).
  • BVerfG, 28.04.2003 - 2 BvR 358/03

    Anforderungen an die Begründung eines Durchsuchungsbeschlusses; Erschöpfung des …

    Ein Durchsuchungsbefehl, der keine tatsächlichen Angaben über den Inhalt des Vorwurfs enthält und der zudem den Inhalt der konkret gesuchten Beweismittel nicht erkennen lässt, wird daher rechtsstaatlichen Anforderungen jedenfalls dann nicht gerecht, wenn solche Kennzeichnungen ohne weiteres möglich und den Zwecken der Strafverfolgung nicht abträglich sind (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 44, 353 ; 45, 82; 50, 48 ; 71, 64 ).
  • BVerfG, 09.02.2005 - 2 BvR 984/04

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung eines …

    Ein Durchsuchungsbefehl, der keinerlei tatsächliche Angaben über den Inhalt des Tatvorwurfs enthält und der zudem den Inhalt der konkret gesuchten Beweismittel nicht erkennen lässt, wird rechtsstaatlichen Anforderungen jedenfalls dann nicht gerecht, wenn solche Kennzeichnungen nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen ohne weiteres möglich und den Zwecken der Strafverfolgung nicht abträglich sind (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 44, 353 ; 45, 82; 50, 48 ; 71, 64 ).
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