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Rechtsprechung
   BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvL 4/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,60
BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvL 4/78 (https://dejure.org/1982,60)
BVerfG, Entscheidung vom 03.11.1982 - 1 BvL 4/78 (https://dejure.org/1982,60)
BVerfG, Entscheidung vom 03. November 1982 - 1 BvL 4/78 (https://dejure.org/1982,60)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • DFR

    Tierpräparation

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Eingriff in die Berufsfreiheit der Tierpräparatoren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berufsfreiheit - Vogelschutz - Vereinbarkeit mit Verfassung - Tierpräparator - Nutzungsmöglichkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 61, 291
  • NJW 1983, 439
  • NVwZ 1983, 220 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (126)Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 02.10.1973 - 1 BvR 459/72

    Versand von Tieren

    Auszug aus BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvL 4/78
    Demgemäß hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt Tierschutzmaßnahmen in ihrer Auswirkung auf die Berufsfreiheit überprüft (BVerfGE 36, 47 [58] -- Nachnahmeversand gezüchteter lebender Tiere; 48, 376 [385] -- operative Eingriffe bei Tierversuchen).

    Die Freiheit der Berufswahl könnte daher nur dann beeinträchtigt sein, wenn das Verbot wegen seiner Auswirkungen die sinnvolle Ausübung dieses Berufs faktisch unmöglich machen würde (vgl. BVerfGE 36, 47 [58 f.]).

    Nach ständiger Rechtsprechung sind derartige Regelungen statthaft und bleiben im Rahmen des dem Gesetzgeber durch Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG eingeräumten Regelungsauftrages, wenn sie durch hinreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertig werden, wenn das gewählte Mittel zur Erreichung des verfolgten Zweckes geeignet und auch erforderlich ist und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenzen der Zumutbarkeit noch gewahrt sind (BVerfGE 30, 292 [316 ff.]; 36, 47 [59]; 53, 135 [144]).

    Rn. 71 Wie die Regelung im einzelnen zu gestalten ist, um einerseits die Präparatoren angemessen an der Verwertungsmöglichkeit von Totfunden für Forschungs- und Lehrzwecke zu beteiligen, ohne andererseits den Artenschutz zu gefährden, hat der Normgeber zu bestimmen (vgl. BVerfGE 36, 47 [65]).

  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvL 4/78
    Nach ständiger Rechtsprechung sind derartige Regelungen statthaft und bleiben im Rahmen des dem Gesetzgeber durch Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG eingeräumten Regelungsauftrages, wenn sie durch hinreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertig werden, wenn das gewählte Mittel zur Erreichung des verfolgten Zweckes geeignet und auch erforderlich ist und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenzen der Zumutbarkeit noch gewahrt sind (BVerfGE 30, 292 [316 ff.]; 36, 47 [59]; 53, 135 [144]).

    Diese Voraussetzung ist gegeben, wenn der Gesetzgeber nicht ein anderes, gleich wirksames, aber das Grundrecht weniger fühlbar einschränkendes Mittel hätte wählen können (BVerfGE 30, 292 [316]).

  • BVerfG, 17.01.1978 - 1 BvL 13/76

    Bestimmtheitsgebot

    Auszug aus BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvL 4/78
    Das Bundesverfassungsgericht hat bei der verfassungsrechtlichen Beurteilung nur nachzuprüfen, ob das eingesetzte Mittel "objektiv tauglich oder ungeeignet" oder "schlechthin ungeeignet" ist (BVerfGE 47, 109 [117] m. w. N.; vgl. ferner BVerfGE 30, 250 [263 f.]; 39, 210 [230]).

    Im übrigen wäre der Schluß auf die Zweckuntauglichkeit einer Regelung nicht schon dann gerechtfertigt, wenn sie Möglichkeiten läßt, legal "durch die Maschen zu schlüpfen"; erfüllt es im übrigen seinen Zweck, so kann seine generelle Geeignetheit nicht verneint werden (BVerfGE 47, 109 [118 f.]).

  • BVerfG, 22.05.1963 - 1 BvR 78/56

    Werkfernverkehr

    Auszug aus BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvL 4/78
    Denn der besondere Freiheitsraum, den dieses Grundrecht sichern will, kann nach gefestigter Rechtsprechung auch durch Vorschriften ohne berufsregelnde Zielrichtung berührt werden, wenn sie infolge ihrer tatsächlichen Auswirkungen geeignet sind, die Berufsfreiheit zu beeinträchtigen (BVerfGE 13, 181 [185 f.]; 16, 147 [162]; 31, 8 [29]; vgl. auch BVerfGE 49, 24 [47 f.] m. w. N.).

    Bei der weiteren Prüfung ist daher davon auszugehen, daß das Verbot zwar als bloße Regelung der Berufsausübung zu beurteilen ist, daß es aber wegen seiner Auswirkungen einem Eingriff in die Freiheit der Berufswahl nahekommt und daß es demgemäß nicht mit jeder vernünftigen Erwägung des Gemeinwohls, sondern nur mit solchen Allgemeininteressen gerechtfertigt werden kann, die so schwer wiegen, daß sie den Vorrang vor der Berufsbehinderung der Präparatoren verdienen (vgl. BVerfGE 11, 30 [42 f.]; 16, 147 [167]).

  • BVerfG, 09.03.1971 - 2 BvR 326/69

    Absicherungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvL 4/78
    Das Bundesverfassungsgericht hat bei der verfassungsrechtlichen Beurteilung nur nachzuprüfen, ob das eingesetzte Mittel "objektiv tauglich oder ungeeignet" oder "schlechthin ungeeignet" ist (BVerfGE 47, 109 [117] m. w. N.; vgl. ferner BVerfGE 30, 250 [263 f.]; 39, 210 [230]).
  • BVerfG, 16.01.1980 - 1 BvR 249/79

    Schokoladenosterhase

    Auszug aus BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvL 4/78
    Nach ständiger Rechtsprechung sind derartige Regelungen statthaft und bleiben im Rahmen des dem Gesetzgeber durch Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG eingeräumten Regelungsauftrages, wenn sie durch hinreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertig werden, wenn das gewählte Mittel zur Erreichung des verfolgten Zweckes geeignet und auch erforderlich ist und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenzen der Zumutbarkeit noch gewahrt sind (BVerfGE 30, 292 [316 ff.]; 36, 47 [59]; 53, 135 [144]).
  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvF 1/61

    Sammlungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvL 4/78
    Wird aber durch eine solche Regelung ein Grundrecht berührt, gehört zu ihren Voraussetzungen, daß sie hinreichend bestimmt ist und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht; sie muß der tatsächlichen Situation adäquat sein, für die sie geschaffen ist (vgl. BVerfGE 20, 150 [154 f.]; 20, 365 [372 f.]).
  • BVerfG, 28.02.1979 - 1 BvR 317/74

    Verfassungsmäßigkeit des Friedhofszwangs für Urnen

    Auszug aus BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvL 4/78
    Das ist als gesetzestechnisches Mittel auch im Rechtsstaat nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 9, 83 [87]; 50, 256 [263]).
  • BVerfG, 19.03.1975 - 1 BvL 20/73

    Mühlenstrukturgesetz

    Auszug aus BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvL 4/78
    Das Bundesverfassungsgericht hat bei der verfassungsrechtlichen Beurteilung nur nachzuprüfen, ob das eingesetzte Mittel "objektiv tauglich oder ungeeignet" oder "schlechthin ungeeignet" ist (BVerfGE 47, 109 [117] m. w. N.; vgl. ferner BVerfGE 30, 250 [263 f.]; 39, 210 [230]).
  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 425/52

    Strafbarkeit der Arzneiproduktion

    Auszug aus BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvL 4/78
    Das ist als gesetzestechnisches Mittel auch im Rechtsstaat nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 9, 83 [87]; 50, 256 [263]).
  • BVerfG, 18.11.1966 - 1 BvR 173/63

    Eignungsprüfung des Fahrzeugführers nach Ablauf der strafrechtlichen Sperrfrist

  • BVerfG, 01.08.1978 - 2 BvR 1013/77

    Kontaktsperre-Gesetz

  • BVerfG, 23.03.1960 - 1 BvR 216/51

    Kassenarzt-Urteil

  • BVerfG, 30.10.1961 - 1 BvR 833/59

    Schankerlaubnissteuer

  • BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvL 3/62

    Beamtinnenwitwer

  • BVerfG, 27.05.1970 - 1 BvL 22/63

    Heiratswegfallklausel

  • BVerfG, 01.04.1971 - 1 BvL 22/67

    Pauschalsteuer Gewinnspielgeräte

  • BVerfG, 19.10.1966 - 1 BvL 24/65

    Tariffähigkeit von Innungen

  • BVerfG, 20.06.1978 - 1 BvL 14/77

    Tierversuche

  • BVerfG, 14.10.1958 - 2 BvO 2/57

    Umfang der Vorlage bei fraglicher Zugehörigkeit der Vorschrift zur Bundes- oder …

  • AG Hamm, 21.11.1977 - 24 Ds 136/75
  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 537/81

    Standesrichtlinien

    Als Berufsausübungsregelung ist es nur statthaft, soweit es sich durch vernünftige Gründe des Gemeinwohls rechtfertigen läßt und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügt (vgl. dazu BVerfGE 61, 291 [312]; 68, 272 [282]); auch muß sich seine Anwendung innerhalb der vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gezogenen Grenzen halten (vgl. BVerfGE 71, 162 [178 ff.]).
  • BVerfG, 30.03.2004 - 2 BvR 1520/01

    Geldwäsche

    Rn. 107 aa) Der besondere Freiheitsraum, den das Grundrecht der Berufsfreiheit sichern will, kann nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch durch Vorschriften ohne primär berufsregelnde Zielrichtung dann berührt sein, wenn ihre tatsächlichen Auswirkungen zu einer Beeinträchtigung der freien Berufsausübung führen (vgl. BVerfGE 13, 181 ; 36, 47 ; 61, 291 ).
  • OVG Hamburg, 24.09.2014 - 3 Bs 175/14

    "Uber pop" ist verbotenes Geschäftsmodell

    Rn. 19 bb) Wer einen Beruf ergreifen und ausüben will, ist gehalten, dies im Rahmen der für jedermann geltenden Vorschriften zu tun (BVerfG, Urt. v. 3.11.1982, 1 BvL 4/78, BVerfGE 61, 291 Rn. 55, zit nach juris).
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