Rechtsprechung
| BVerfG, 09.02.1983 - 1 BvR 290/78 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anfall der Beweisgebühr im Verfassungsbeschwerde-Verfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 290/78
- BVerfG, 15.09.1981 - 1 BvR 290/78
- BVerfG, 09.02.1983 - 1 BvR 290/78
Papierfundstellen
- BVerfGE 63, 148
- NJW 1983, 1657
- MDR 1983, 552
- Rpfleger 1983, 258
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 290/78
Falknerjagdschein
Auszug aus BVerfG, 09.02.1983 - 1 BvR 290/78
Das Bundesverfassungsgericht hat der Verfassungsbeschwerde mit Beschluß vom 5. November 1980 (BVerfGE 55, 159 ) stattgegeben und der Bundesrepublik Deutschland auferlegt, dem Beschwerdeführer die notwendigen Auslagen zu erstatten (§ 34 Abs. 4 BVerfGG ).
- BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 403/94
Beweisgebühr, Dokumentenpauschale und Auslagen für Geschäftsreisen im …
Befragungen dieser Art dienen regelmäßig als vorbereitende Maßnahmen der Stoffsammlung für die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 63, 148 ).Zu einer Beweisgebühr führen sie nur, wenn sie Gegenstand einer förmlichen Beweisanordnung sind oder wenn zum Beleg der Äußerung vorgelegte Unterlagen in der Entscheidung des Gerichts erkennbar als Beweismittel verwertet werden (vgl. § 34 Abs. 2 BRAGO; BVerfGE 63, 148 ).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.11.1996 - 4 E 406/96
Rechtsanwaltsvergütung: Entstehen der Bewiesgebühr durch Erholung einer Auskunft
Der Senat folgt insoweit der in Rechtsprechung und Literatur vertretenen herrschenden Auffassung, vgl. etwa BVerfG, Beschluß vom 13.1.1988 - 1 BvR 1574/83 -, BVerfGE 77, 360 , OVG NW, Beschluß vom 7.11.1985 - 2 B 1623/85 -, Hartmann, Kostengesetze, 26. Aufl. 1995, § 31 BRAGO Rn. 125 bis 128, Riedel/Sußbauer, Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte , 6. Aufl. 1988, § 31 Rn. 123, Gerold/Schmidt, Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte , Kommentar, 11. Aufl. 1991, § 114 Rn. 12; anderer Ansicht noch BVerfG, Beschluß vom 9.2.1983 - 1 BvR 290/78 -, BVerfGE 63, 148 ; differenzierend: HessVGH, Beschluß vom 12.4.1985 - 4 TI 45/84 -, KostRspr. - KG, 05.05.1987 - 1 W 1430/87
Anwaltsgebühren: Anfall der Beweisgebühr bei Einholung einer amtlichen Auskunft …
Gemäß dieser im Gesetz zum Ausdruck gekommenen gesetzgeberischen Zielrichtung kann auch eine in § 273 Abs. 2 Nr. 2 ZPO n.F. gegenüber dem früheren Rechtszustand unverändert aufgenommene amtliche Auskunft nicht zur Folge haben, daß die vorbereitende Einholung einer solchen Auskunft durch den Vorsitzenden oder ein von ihm beauftragtes Mitglied des Gerichts bereits als Einleitung der Beweisaufnahme im Sinne des § 31 Abs. 1 Nr. 3 BRAGO anzusehen ist (so OLG Zweibrücken, JurBüro 1979, 1716 = KostRsp BRAGO § 31 Ziff. 3, Nr. 33; OLG Bamberg, JurBüro 1979, 1515; auch SchlHOLG , JurBüro 198h, 63; Schneider, MDR 1980, 177, 178; insoweit zweifelnd OLG Koblenz, JurBüro 1984, 1030 ; wie hier auch BVerfGE 63, 148, 151;… Riedel/Sußbauer, BRAGO , 5. Aufl.;… § 31 Rdn. 111). - LG Osnabrück, 30.04.1997 - 9 T 53/97
Voraussetzungen für die Entstehung der anwaltlichen Beweisgebühr bei lediglich …
Die Kammer folgt insoweit der Ansicht des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 63, 148).
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