Rechtsprechung
| BVerfG, 17.08.1983 - 2 BvH 1/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine einstweilige Anordnung gegen die Besetzung des Hauptausschusses im 10. Hessischen Landtag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Erlaß einer einstweilige Anordnung - Parlamentarischer Zwischenausschuß - Besetzung
Sonstiges (2)
- nrw.de
(Schriftsatz aus dem Verfahren)
Antragsschrift
- Deutscher Bundestag
(Verfahrensmitteilung)
Papierfundstellen
- BVerfGE 65, 101
- NJW 1983, 2136
Wird zitiert von ... (2)
- BVerfG, 03.05.1994 - 2 BvR 2760/93
Isserstedt
Ein Überwiegen der Nachteile, die dann entstünden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, kann folglich nicht festgestellt werden; in einer solchen Situation fordert das gemeine Wohl den Erlaß einer einstweiligen Anordnung nicht (s. hierzu auch BVerfGE 31, 381 ; 36, 37 ; 65, 101 ). - BVerfG, 03.12.2002 - 2 BvE 3/02
Zählverfahren
Rn. 47 Bei dieser Sachlage ist es nach § 32 BVerfGG nicht dringend geboten, dass das Bundesverfassungsgericht im Wege der einstweiligen Anordnung eingreift (BVerfGE 65, 101 ).
dejure.org
Übersicht BVerfG
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