Rechtsprechung
| BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvH 1/84 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsmäßigkeit des im Land Hessen geltenden "Ein-Stimmen-Systems"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BVerfGE 67, 65
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (9)
- StGH Hessen, 03.08.1983 - P.St. 1000
Landtagswahlgesetz; Wahlprüfung; Wahlprüfungsgericht; Grundrechtsklage
Auszug aus BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvH 1/84
Diese Anträge wurden durch Beschluß des Staatsgerichtshofs vom 3. August 1983 (P.St. 1000, 1003 e. V.) zurückgewiesen.Die weiteren Anträge, die Entscheidung des Wahlprüfungsgerichts beim Hessischen Landtag vom 25. Februar 1983 aufzuheben, die Wahl zum Hessischen Landtag vom 26. September 1982 für ungültig zu erklären und alsbaldige Neuwahlen anzuordnen, wies der Staatsgerichtshof des Landes Hessen mit Beschluß vom 19. Januar 1984 (P.St. 1000) zurück.
den Beschluß des Hessischen Staatsgerichtshofs vom 3. August 1983 - P.St. 1000 - und den Beschluß des Hessischen Staatsgerichtshofs vom 19. Januar 1984 - P.St. 1003 - als mit der Verfassung unvereinbar aufzuheben,.
- BVerfG, 09.02.1982 - 2 BvK 1/81
Rundfunkrat
Auszug aus BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvH 1/84
Auch können nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts politische Parteien die behauptete Verletzung ihres verfassungsrechtlichen Status durch ein Verfassungsorgan im Wege des Organstreits geltend machen (vgl. BVerfGE 4, 27 (30 f.); 44, 125 (137); 60, 53 (61 f.)).Antragsteller können insoweit auch die Landesverbände der politischen Parteien sein (vgl. BVerfGE 6, 367 (372); 14, 121 (129); 27, 10 (17); 60, 53 (61)).
- BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvE 1/76
Öffentlichkeitsarbeit
Auszug aus BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvH 1/84
Auch können nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts politische Parteien die behauptete Verletzung ihres verfassungsrechtlichen Status durch ein Verfassungsorgan im Wege des Organstreits geltend machen (vgl. BVerfGE 4, 27 (30 f.); 44, 125 (137); 60, 53 (61 f.)).
- BVerfG, 24.03.1982 - 2 BvH 1/82
Startbahn West
Auszug aus BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvH 1/84
Hieraus folgt, daß ein zur Streitentscheidung berufenes Gericht nicht zugleich Partei in einem von ihm zu entscheidenden Rechtsstreit sein kann (BVerfGE 60, 175 (202 f.)). - BVerfG, 20.07.1954 - 1 PBvU 1/54
Klagebefugnis politischer Parteien
Auszug aus BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvH 1/84
Auch können nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts politische Parteien die behauptete Verletzung ihres verfassungsrechtlichen Status durch ein Verfassungsorgan im Wege des Organstreits geltend machen (vgl. BVerfGE 4, 27 (30 f.); 44, 125 (137); 60, 53 (61 f.)). - BVerfG, 30.05.1962 - 2 BvR 158/62
FDP-Sendezeit
Auszug aus BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvH 1/84
Antragsteller können insoweit auch die Landesverbände der politischen Parteien sein (vgl. BVerfGE 6, 367 (372); 14, 121 (129); 27, 10 (17); 60, 53 (61)). - BVerfG, 07.05.1957 - 2 BvH 1/56
Partei auf Landesebene
- BVerfG, 17.12.1969 - 2 BvR 271/68
Verfassungsmäßigkeit des § 14 Abs. 3 SGG
Auszug aus BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvH 1/84
Zum Wesen richterlicher Tätigkeit gehört, daß sie von einem nichtbeteiligten Dritten in sachlicher und persönlicher Unabhängigkeit ausgeübt wird (BVerfGE 27, 312 (322)). - BVerfG, 16.07.1969 - 2 BvH 1/67
Subsidiäre Zuständigkeit des BVerfG für landesrechtliche Organstreitigkeit
Auszug aus BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvH 1/84
Antragsteller können insoweit auch die Landesverbände der politischen Parteien sein (vgl. BVerfGE 6, 367 (372); 14, 121 (129); 27, 10 (17); 60, 53 (61)).
- BVerfG, 17.09.2013 - 2 BvR 2436/10
Abgeordnetenbeobachtung durch den Verfassungsschutz unterliegt strengen …
- BVerfG, 22.03.2018 - 2 BvR 780/16
Vorschriften zum Einsatz von Verwaltungsrichtern auf Zeit sind mit der Verfassung …
- BVerfG, 08.02.2001 - 2 BvF 1/00
Wahlprüfung Hessen
Rn. 117 d) Nach Art. 92 GG darf eine Entscheidung mit einer solchen Rechtswirkung im Wahlprüfungsverfahren nicht durch ein gemischtes Gremium wie das Wahlprüfungsgericht getroffen werden, weil niemand in eigener Sache Richter sein kann (vgl. BVerfGE 3, 377 ) und ein zur Streitentscheidung berufenes Gericht nicht zugleich Partei in einem von ihm zu entscheidenden Rechtsstreit sein darf (BVerfGE 60, 175 ; 67, 65 ).
- BGH, 28.03.2012 - III ZB 63/10
streitwertabhängige Schiedsrichtervergütung
Rn. 6 a) Der Grundsatz, dass niemand in eigener Sache Richter sein kann, gehört zu den Grundprinzipien des Rechtsstaats; insoweit ist es Wesen jeder richterlichen Tätigkeit, dass sie von einem nichtbeteiligten Dritten in sachlicher und persönlicher Unabhängigkeit ausgeübt wird (vgl. nur BVerfGE 3, 377, 381; 60, 175, 202 f; 67, 65, 68). - BVerfG, 23.01.1995 - 2 BvE 6/94
Rechtsverletzung durch Unterlassen
Sehen diese sich durch das Wahlrecht in ihrem Recht auf Gleichheit verletzt oder unmittelbar gefährdet, so können sie dies im Organstreit geltend machen, ohne daß ein konkreter Zusammenhang mit einer bestimmten Wahl bestehen müßte (vgl. dazu etwa BVerfGE 1, 208; 4, 31; 4, 375; 6, 84; 6, 99; 27, 10; 67, 65; 82, 322; 82, 353). - BGH, 08.11.2018 - I ZB 21/18
Testamentarische Schiedsanordnung des Erblassers: Zulässigkeit des Antrags auf …
Der Grundsatz, dass niemand in eigener Sache Richter sein kann, gehört zu den Grundprinzipien des Rechtsstaats; insoweit ist es Wesen jeder richterlichen Tätigkeit, dass sie von einem nichtbeteiligten Dritten in sachlicher und persönlicher Unabhängigkeit ausgeübt wird (…vgl. nur BVerfGE 3, 377, 381 [juris Rn. 14]; 67, 65, 68 [juris Rn. 10]). - BVerfG, 23.08.2005 - 2 BvE 5/05
Bundestagsauflösung II
Rn. 35 Sehen sich die politischen Parteien durch das Wahlrecht in ihrem Recht auf Gleichheit verletzt oder unmittelbar gefährdet, so haben sie dies im Organstreit geltend zu machen, ohne dass ein konkreter Zusammenhang mit einer bestimmten Wahl bestehen müsste (vgl. BVerfGE 67, 65 ; 92, 80 ; stRspr). - VerfGH Berlin, 24.01.2003 - VerfGH 155/01
Trotz vorzeitiger Beendigung der Wahlperiode und vorgezogener Neuwahlen zum …
Dieses Recht kann nicht nur durch den Erlass von Vorschriften über ein Unterschriftenquorum (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 4, 375 ; 5, 77 ; 6, 367, ; 12, 132 ; 67, 65 ; 82, 353 ), sondern auch durch Unterlassungen des Gesetz- oder Verordnungsgebers in Bezug auf den Fortbestand eines derartigen Quorums verletzt werden (vgl. zum Unterlassen als Gegenstand einer Organklage sowie zu den Kontroll- und Überwachungspflichten des Wahlgesetzgebers BVerfGE 82, 353 ; ferner BVerfGE 92, 82 ). - VerfGH Thüringen, 11.03.1999 - VerfGH 12/98
Organstreitigkeit; Ältestenrat; Ausführungsbestimmungen zum Abgeordnetengesetz; …
Zwar bestimmt das Bundesverfassungsgericht den Beginn der Klagefrist des (dem § 39 Abs. 3 Satz 1 ThürVerfGHG entsprechenden) § 64 Abs. 3 BVerfGG im Falle des Erlasses einer Rechtsnorm grundsätzlich auf den Tag nach deren Verkündung (st.Rspr., vgl. BVerfGE 24, 252 [258]; BVerfGE 27, 294 [297]; BVerfGE 67, 65 [70]. Jedoch beruht das darauf, daß die erforderliche Endgültigkeit eines Gesetzes erst nach Durchlaufen des Ausfertigungs- und Verkündungsverfahrens, in dem die Prüfungskompetenz des Parlamentspräsidenten zum Tragen kommt, erreicht wird (vgl. Clemens, in: Umbach/Clemens, BVerfGG, Mitarbeiterkommentar und Handbuch, §§ 63, 64 Rdnr. 145). - BVerfG, 27.09.2012 - 2 BvE 8/12
Verwerfung (A-limine-Abweisung) von Anträgen im Organstreitverfahren - Zur …
Die Frist des § 64 Abs. 3 BVerfGG ist insbesondere deshalb versäumt, weil ein Gesetz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts mit seiner Verkündung als allgemein bekannt geworden gilt (vgl. BVerfGE 13, 1 < 10>; 24, 252 < 258>; 27, 294 < 297>; 64, 301 < 316>; 67, 65 < 70>; 92, 80 < 87>; 103, 164 < 169>; 114, 107 < 116>), so dass es auf den Zeitpunkt der tatsächlichen individuellen Kenntnisnahme nicht ankommt. - VerfGH Berlin, 24.01.2003 - VerfGH 152/01
- VerfGH Berlin, 24.01.2003 - VerfGH 190/01
- BVerfG, 13.12.2005 - 2 BvE 3/04
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".