Rechtsprechung
| BVerfG, 26.02.1985 - 2 BvL 27/84 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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Unzulässige Richtervorlage betreffend die Frage der richterlichen Unabhängigkeit bei Verfahrenseinstellungen nach § 37 BtMG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Normenkontrolle - Begründung der Normenkontrolle - Konkrete Normenkontrolle - Richtervorlage - Zustimmungserfordernis
Verfahrensgang
- AG Frankfurt/Main, 29.10.1984 - 90 Js 33802/82
- BVerfG, 26.02.1985 - 2 BvL 27/84
Papierfundstellen
- BVerfGE 69, 185
- MDR 1985, 644
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 04.11.1982 - 2 BvL 24/81
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
Auszug aus BVerfG, 26.02.1985 - 2 BvL 27/84
Der Beschluß muß aus sich heraus, ohne Beiziehung der Akten verständlich sein und zumindest eine gedrängte Darstellung des wesentlichen Sachverhalts enthalten; ihm muß vor allem zu entnehmen sein, aus welchen Erwägungen das vorlegende Gericht die von ihm als verfassungswidrig erachtete Vorschrift im Ausgangsverfahren für entscheidungserheblich hält (vgl. BVerfGE 22, 175 (177); 35, 303 (306); 36, 258 (263 f.); 62, 223 (229); 64, 192 (200 f.); siehe auch BVerfGE 48, 396 (399 ff.)).Aufgrund eines solch unzulänglichen Vorlagebeschlusses kann das Bundesverfassungsgericht nicht davon ausgehen, daß es für die vom Amtsgericht beabsichtigte Entscheidung auf die Gültigkeit der zur Prüfung gestellten Gesetzesvorschrift ankommt; es kann nicht prüfen, ob die zugrundeliegende tatsächliche und rechtliche Würdigung nachvollziehbar oder offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 62, 223 (229)).
- BVerfG, 12.12.1973 - 2 BvL 4/72
Verfassungsmäßigkeit des § 96 Abs. 1 OWiG
Auszug aus BVerfG, 26.02.1985 - 2 BvL 27/84
Der Beschluß muß aus sich heraus, ohne Beiziehung der Akten verständlich sein und zumindest eine gedrängte Darstellung des wesentlichen Sachverhalts enthalten; ihm muß vor allem zu entnehmen sein, aus welchen Erwägungen das vorlegende Gericht die von ihm als verfassungswidrig erachtete Vorschrift im Ausgangsverfahren für entscheidungserheblich hält (vgl. BVerfGE 22, 175 (177); 35, 303 (306); 36, 258 (263 f.); 62, 223 (229); 64, 192 (200 f.); siehe auch BVerfGE 48, 396 (399 ff.)). - BVerfG, 20.06.1978 - 1 BvL 30/78
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
Auszug aus BVerfG, 26.02.1985 - 2 BvL 27/84
Der Beschluß muß aus sich heraus, ohne Beiziehung der Akten verständlich sein und zumindest eine gedrängte Darstellung des wesentlichen Sachverhalts enthalten; ihm muß vor allem zu entnehmen sein, aus welchen Erwägungen das vorlegende Gericht die von ihm als verfassungswidrig erachtete Vorschrift im Ausgangsverfahren für entscheidungserheblich hält (vgl. BVerfGE 22, 175 (177); 35, 303 (306); 36, 258 (263 f.); 62, 223 (229); 64, 192 (200 f.); siehe auch BVerfGE 48, 396 (399 ff.)).
- BVerfG, 11.07.1967 - 1 BvL 11/67
Normenkontrolle III
Auszug aus BVerfG, 26.02.1985 - 2 BvL 27/84
Der Beschluß muß aus sich heraus, ohne Beiziehung der Akten verständlich sein und zumindest eine gedrängte Darstellung des wesentlichen Sachverhalts enthalten; ihm muß vor allem zu entnehmen sein, aus welchen Erwägungen das vorlegende Gericht die von ihm als verfassungswidrig erachtete Vorschrift im Ausgangsverfahren für entscheidungserheblich hält (vgl. BVerfGE 22, 175 (177); 35, 303 (306); 36, 258 (263 f.); 62, 223 (229); 64, 192 (200 f.); siehe auch BVerfGE 48, 396 (399 ff.)). - BVerfG, 20.06.1973 - 2 BvL 8/73
Unzulässigkeit einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
Auszug aus BVerfG, 26.02.1985 - 2 BvL 27/84
Der Beschluß muß aus sich heraus, ohne Beiziehung der Akten verständlich sein und zumindest eine gedrängte Darstellung des wesentlichen Sachverhalts enthalten; ihm muß vor allem zu entnehmen sein, aus welchen Erwägungen das vorlegende Gericht die von ihm als verfassungswidrig erachtete Vorschrift im Ausgangsverfahren für entscheidungserheblich hält (vgl. BVerfGE 22, 175 (177); 35, 303 (306); 36, 258 (263 f.); 62, 223 (229); 64, 192 (200 f.); siehe auch BVerfGE 48, 396 (399 ff.)). - BVerfG, 31.05.1983 - 1 BvL 13/82
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
Auszug aus BVerfG, 26.02.1985 - 2 BvL 27/84
Der Beschluß muß aus sich heraus, ohne Beiziehung der Akten verständlich sein und zumindest eine gedrängte Darstellung des wesentlichen Sachverhalts enthalten; ihm muß vor allem zu entnehmen sein, aus welchen Erwägungen das vorlegende Gericht die von ihm als verfassungswidrig erachtete Vorschrift im Ausgangsverfahren für entscheidungserheblich hält (vgl. BVerfGE 22, 175 (177); 35, 303 (306); 36, 258 (263 f.); 62, 223 (229); 64, 192 (200 f.); siehe auch BVerfGE 48, 396 (399 ff.)).
- BVerfG, 05.12.2002 - 2 BvL 5/98
Lippeverband
Rn. 150 Ein Vorlagebeschluss muss aus sich heraus - ohne Beiziehung der Akten - verständlich sein und mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, dass und mit welcher Begründung das vorlegende Gericht bei Gültigkeit der zur verfassungsrechtlichen Prüfung gestellten Regelung zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit (vgl. BVerfGE 35, 303 ; 51, 401 ; 68, 311 ; 69, 185 ; 74, 236 ; 78, 1 ). - BVerfG, 17.04.2008 - 2 BvL 4/05
Wählervereinigungen
Rn. 35 1. Der Vorlagebeschluss muss mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, aus welchen Gründen das vorlegende Gericht von der Unvereinbarkeit der vorgelegten Norm mit dem Grundgesetz überzeugt ist und dass es bei Gültigkeit der Regelung zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit und wie es dieses Ergebnis begründen würde (vgl. BVerfGE 35, 303 ; 68, 311 ; 69, 185 ; 74, 236 ; 78, 1 ; 88, 70 ). - BVerfG, 29.06.2004 - 2 BvL 8/02
Zur Verfassungsmäßigkeit der Strafvorschriften über den Umgang mit Cannabis
Dazu muss die Vorlage aus sich heraus und ohne Beiziehung der Akten verständlich sein (vgl. BVerfGE 62, 223 ; 69, 185 ).
- BVerfG, 03.05.2012 - 2 BvL 17/08
Unzulässige Richtervorlage: Verfassungsmäßigkeit der Beamtenbesoldung gemäß der …
Nach ständiger Rechtsprechung muss der Vorlagebeschluss im Hinblick auf den Zweck des § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG, das Bundesverfassungsgericht zu entlasten, aus sich heraus - also ohne Beiziehung der Akten - verständlich sein (vgl. BVerfGE 35, 303 ; 37, 328 ; 69, 185 ; BVerfGK 3, 285 ). - BVerfG, 23.07.2002 - 2 BvL 14/98
Richtervorlage zur Heilung fehlerhafter Zweckverbände in Sachsen-Anhalt …
Der Vorlagebeschluss muss aus sich heraus, ohne Beiziehung der Akten, verständlich sein und mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, dass das vorlegende Gericht bei Gültigkeit der Regelung zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit und wie es dieses Ergebnis begründen würde (vgl. BVerfGE 35, 303 ; 68, 311 ; 69, 185 ; 74, 236 ; 78, 1 ; 88, 70 ). - BVerfG, 03.02.2003 - 1 BvL 11/02
Zulässigkeit einer Richtervorlage betreffend die Verfassungsmäßigkeit der …
Dazu muss die Vorlage aus sich heraus, ohne Beiziehung der Akten verständlich sein (vgl. BVerfGE 62, 223 ; 69, 185 ). - BVerfG, 15.03.2012 - 2 BvL 8/11
Normenkontrolle (konkrete); Richtervorlage; Entscheidungserheblichkeit; …
- BVerfG, 13.12.1988 - 2 BvL 1/84
Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels Entscheidungserheblichkeit der zur …
Der Vorlagebeschluß muß mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, daß das vorlegende Gericht bei Gültigkeit der beanstandeten Regelung zu einem anderen Ergebnis käme als im Falle ihrer Ungültigkeit und wie es dieses Ergebnis begründen würde (vgl. BVerfGE 65, 265 [277]; 69, 185 [187]; 74, 236 [242]; 77, 259 [261]). - BVerfG, 03.11.1987 - 1 BvL 28/87
Normenkontrolle betreffend die Beratungshilfe in Arbeitssachen
Der Vorlagebeschluß muß aus sich heraus, ohne Beiziehung der Akten, verständlich sein und mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, daß das vorlegende Gericht bei Gültigkeit der Regelung zu einem anderen Ergebnis käme als im Falle ihrer Ungültigkeit und wie es dieses Ergebnis begründen würde (vgl. BVerfGE 35, 303 (306); 68, 311 (316); 69, 185 (187); 74, 236 (242)). - BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvL 2/00
Verfassungsmäßigkeit von § 15 Abs. 1 Nr. 3 SächsBG
Der Vorlagebeschluss muss aus sich heraus verständlich sein und mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, dass und mit welcher Begründung das vorlegende Gericht bei Gültigkeit der Regelung zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit (vgl. BVerfGE 35, 303 ; 51, 401 ; 68, 311 ; 69, 185 ; 74, 236 ). - BVerfG, 28.03.2002 - 2 BvL 2/01
Anforderungen an die Zulässigkeit einer Richtervorlage
- BVerfG, 20.04.1989 - 1 BvL 7/88
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
- BVerfG, 17.07.2003 - 2 BvL 15/02
Anforderungen an die Begründung eines Vorlagebeschlusses
- BVerfG, 27.01.1988 - 1 BvL 2/86
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
- BVerfG, 08.12.2004 - 2 BvL 12/04
Anforderungen an die Begründung einer Richtervorlage
- BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvL 2/06
Unzulässigkeit einer Richtervorlage betreffend das Erfordernis eines …
- BVerfG, 21.12.2001 - 2 BvL 3/01
Zulässigkeitsvoraussetzungen der konkreten Normenkontrollverfahrens gemäß Art. …
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