Rechtsprechung
| BVerfG, 13.11.1957 - 1 BvR 78/56 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen für den Erlaß einer einstweiligen Anordnung gegen ein in Kraft getretenes Gesetz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BVerfG, 13.11.1957 - 1 BvR 78/56
- BVerfG, 22.05.1963 - 1 BvR 78/56
Papierfundstellen
- BVerfGE 7, 175
- NJW 1958, 337
Wird zitiert von ... (46) Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 08.10.1956 - 1 BvR 190/56
Keine einstweilige Anordnung gegen das Sonntagsfahrverbot von LKWs
Auszug aus BVerfG, 13.11.1957 - 1 BvR 78/56
Soll eine Rechtsnorm vorläufig außer Vollzug gesetzt werden, so zwingen die meist weittragenden Folgen einer solchen Maßnahme das Bundesverfassungsgericht zur größten Zurückhaltung (BVerfGE 3, 41 (44); 3, 52 (55); 3, 267 (285); 6, 1 (3 f.); vgl. auch BVerfGE 1, 85 f.; 2,103 f.).Wirtschaftliche Nachteile, die einzelnen durch den Vollzug eines Gesetzes entstehen, werden im allgemeinen die Aussetzung zum gemeinen Wohl nicht begründen können (vgl. BVerfGE 3, 34 (37); 6, 1 (4)).
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bleiben bei dieser Prüfung die Gründe außer Betracht, aus denen die Antragsteller die Nichtigkeit der mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Bestimmung herleiten (BVerfGE 3, 34 (37); 6, 1 (4)).
Die Anwendung des § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b BefStG 1955 könnte somit nur dann bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde ausgesetzt werden, wenn dies zum gemeinen Wohl dringend geboten wäre, insbesondere wenn die Aufrechterhaltung der Steuererhöhung nachhaltige Schäden für die Volkswirtschaft zur Folge hätte (vgl. BVerfGE 6, 1 (4)).
f) Die wirtschaftlichen Nachteile, die den Unternehmen einiger Antragsteller nach ihren ausführlichen Darlegungen erwachsen sind und die auch anderen Unternehmen, die Werkfernverkehr betreiben, durch die erhöhte Beförderungsteuer entstanden sein mögen, rechtfertigen nicht, den Vollzug des § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b BefStG 1955 in dem beantragten Umfange auszusetzen (vgl. BVerfGE 6, 1 (6)).
- BVerfG, 01.08.1953 - 1 BvR 459/52
Aussetzung des Gesetzesvollzugs
Auszug aus BVerfG, 13.11.1957 - 1 BvR 78/56
Wirtschaftliche Nachteile, die einzelnen durch den Vollzug eines Gesetzes entstehen, werden im allgemeinen die Aussetzung zum gemeinen Wohl nicht begründen können (vgl. BVerfGE 3, 34 (37); 6, 1 (4)).Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bleiben bei dieser Prüfung die Gründe außer Betracht, aus denen die Antragsteller die Nichtigkeit der mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Bestimmung herleiten (BVerfGE 3, 34 (37); 6, 1 (4)).
- BVerfG, 24.02.1954 - 2 BvQ 1/54
Keine einstweilige Anordnung gegen die Eingliederung des Landes Lippe nach …
Auszug aus BVerfG, 13.11.1957 - 1 BvR 78/56
Soll eine Rechtsnorm vorläufig außer Vollzug gesetzt werden, so zwingen die meist weittragenden Folgen einer solchen Maßnahme das Bundesverfassungsgericht zur größten Zurückhaltung (BVerfGE 3, 41 (44); 3, 52 (55); 3, 267 (285); 6, 1 (3 f.); vgl. auch BVerfGE 1, 85 f.; 2,103 f.).
- BVerfG, 11.11.1953 - 1 BvR 444/53
Amtszeitverkürzung
Auszug aus BVerfG, 13.11.1957 - 1 BvR 78/56
Soll eine Rechtsnorm vorläufig außer Vollzug gesetzt werden, so zwingen die meist weittragenden Folgen einer solchen Maßnahme das Bundesverfassungsgericht zur größten Zurückhaltung (BVerfGE 3, 41 (44); 3, 52 (55); 3, 267 (285); 6, 1 (3 f.); vgl. auch BVerfGE 1, 85 f.; 2,103 f.). - BVerfG, 10.12.1953 - 2 BvQ 1/53
Weihnachtsgeld
Auszug aus BVerfG, 13.11.1957 - 1 BvR 78/56
Soll eine Rechtsnorm vorläufig außer Vollzug gesetzt werden, so zwingen die meist weittragenden Folgen einer solchen Maßnahme das Bundesverfassungsgericht zur größten Zurückhaltung (BVerfGE 3, 41 (44); 3, 52 (55); 3, 267 (285); 6, 1 (3 f.); vgl. auch BVerfGE 1, 85 f.; 2,103 f.). - BVerfG, 27.11.1951 - 1 BvF 2/51
Möglichkeit des Erlasses einer einstweiligen Anordnung im Normenkontrollverfahren
Auszug aus BVerfG, 13.11.1957 - 1 BvR 78/56
Soll eine Rechtsnorm vorläufig außer Vollzug gesetzt werden, so zwingen die meist weittragenden Folgen einer solchen Maßnahme das Bundesverfassungsgericht zur größten Zurückhaltung (BVerfGE 3, 41 (44); 3, 52 (55); 3, 267 (285); 6, 1 (3 f.); vgl. auch BVerfGE 1, 85 f.; 2,103 f.). - BVerfG, 14.01.1953 - 1 BvQ 11/52
Keine einstweilige Anordnung zur Außervollzugsetzung des …
Auszug aus BVerfG, 13.11.1957 - 1 BvR 78/56
Soll eine Rechtsnorm vorläufig außer Vollzug gesetzt werden, so zwingen die meist weittragenden Folgen einer solchen Maßnahme das Bundesverfassungsgericht zur größten Zurückhaltung (BVerfGE 3, 41 (44); 3, 52 (55); 3, 267 (285); 6, 1 (3 f.); vgl. auch BVerfGE 1, 85 f.; 2,103 f.).
- BVerfG, 18.05.2016 - 1 BvR 895/16
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen einzelne …
Rn. 42 (2) Im Hinblick auf die eigene Situation der Beschwerdeführerin ist im Ausgangspunkt zu berücksichtigen, dass wirtschaftliche Nachteile, die lediglich Einzelnen durch den Vollzug eines Gesetzes entstehen, im Allgemeinen nicht geeignet sind, die Aussetzung von Normen zu begründen (vgl. BVerfGE 6, 1 ; 7, 175 ; 14, 153; BVerfGK 7, 188 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 13. Mai 2015 - 1 BvQ 9/15 -, NJW 2015, S. 1815 ). - BVerfG, 22.05.2001 - 2 BvQ 48/00
Altenpflegegesetz
Rn. 43 (4) Die wirtschaftlichen Nachteile für die Ausbildungsträger erreichen zwar für sich genommen noch nicht den erforderlichen Schweregrad eines im Rahmen von § 32 BVerfGG berücksichtigungsfähigen Nachteils (vgl. BVerfGE 7, 175 ). - BVerfG, 18.10.2023 - 1 BvR 1796/23
Erfolgloser Eilantrag gegen die gesetzliche Altersgrenze für Notare
Rn. 28 dd) Darüber hinaus verbleibende wirtschaftliche Nachteile, die dem Beschwerdeführer durch den Vollzug des Gesetzes entstehen, sind grundsätzlich nicht geeignet, die Aussetzung der Anwendung der Normen über die Altersgrenze zu begründen (vgl. BVerfGE 6, 1 ; 7, 175 ; 14, 153; 20, 363f.; 160, 164 ; dazu auch BVerfGK 7, 188 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 28. Oktober 2020 - 1 BvR 972/20 -, Rn. 18).
- BFH, 13.03.2012 - I B 111/11
Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 8a Abs. 2 Alternative 3 KStG …
Die Erfolgsaussichten in der Hauptsache können jedoch zur Bejahung wesentlicher Nachteile führen, wenn die Rechtslage klar und eindeutig für die begehrte Regelung spricht und eine abweichende Beurteilung in einem etwa durchzuführenden Hauptsacheverfahren zweifelsfrei auszuschließen ist (BFH-Beschluss in BFHE 204, 39, BStBl II 2004, 367) oder wenn bei Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit einer Norm die Dringlichkeit, ihren Vollzug einstweilen auszusetzen, besonders deutlich wird (vgl. BVerfG-Entscheidung vom 13. November 1957 1 BvR 78/56, BVerfGE 7, 175; BVerfG-Beschluss vom 17. November 1966 1 BvR 52/66, BVerfGE 20, 363, 364). - BVerfG, 24.01.2022 - 1 BvR 2380/21
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zum Verbot der Anwendung von …
Wirtschaftliche Nachteile, die Einzelnen durch den Vollzug eines Gesetzes entstehen, sind daneben grundsätzlich nicht geeignet, die Aussetzung der Anwendung von Normen zu begründen (vgl. BVerfGE 6, 1 ; 7, 175 ; 14, 153; 20, 363 f.; dazu auch BVerfGK 7, 188 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 28. Oktober 2020 - 1 BvR 972/20 -, Rn. 18). - BVerfG, 13.05.2015 - 1 BvQ 9/15
Einstweilige Anordnung gegen das Inkrafttreten des "Bestellerprinzips" bei …
Rn. 30 (2) Im Hinblick auf die eigene Situation der Antragsteller zu 1) und 2) ist im Ausgangspunkt zu berücksichtigen, dass wirtschaftliche Nachteile, die lediglich Einzelnen durch den Vollzug eines Gesetzes entstehen, im Allgemeinen nicht geeignet sind, die Aussetzung der Anwendung von Normen zu begründen (vgl. BVerfGE 6, 1 ; 7, 175 ; 14, 154; BVerfGK 7, 188 ). - BVerfG, 28.10.2020 - 1 BvR 972/20
Eilantrag bezogen auf das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin …
Wirtschaftliche Nachteile, die Einzelnen durch den Vollzug eines Gesetzes entstehen, sind aber im Allgemeinen nicht geeignet, die Aussetzung der Anwendung von Normen zu begründen (vgl. BVerfGE 6, 1 ; 7, 175 ; 14, 153; BVerfGK 7, 188 ).Tatsächliche Auswirkungen wirtschaftlicher Art können regelmäßig nicht als von ganz besonderem Gewicht bewertet werden, wenn sie nicht existenzbedrohende Ausmaße annehmen (vgl. BVerfGE 3, 34 ; 7, 175 ; 14, 153; 20, 363).
- BFH, 22.12.2003 - IX B 177/02
Aufhebung der Vollziehung wegen verfassungsrechtlicher Bedenken
Die Erfolgsaussichten in der Hauptsache können jedoch zur Bejahung wesentlicher Nachteile führen, wenn die Rechtslage klar und eindeutig für die begehrte Regelung spricht und eine abweichende Beurteilung in einem etwa durchzuführenden Hauptverfahren zweifelsfrei auszuschließen ist (BFH-Beschluss vom 13. November 2002 I B 147/02, BFHE 201, 80, BStBl II 2003, 716, zu § 114 FGO) oder wenn bei Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit einer Norm die Dringlichkeit, ihren Vollzug einstweilen auszusetzen, besonders deutlich wird (vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 13. November 1957 1 BvR 78/56, BVerfGE 7, 175, 180, und vom 17. November 1966 1 BvR 52/66, BVerfGE 20, 363, 364). - BVerfG, 27.05.1958 - 2 BvQ 1/58
Volksbefragung
Rn. 18 Das Gericht hält auch nach neuerlicher Überprüfung daran fest, daß bei Würdigung der Umstände, die für oder gegen den Erlaß einer einstweiligen Anordnung sprechen, die Erwägung, wie die Entscheidung in der Hauptsache lauten wird, grundsätzlich außer Betracht bleiben muß (a. A. Arndt, NJW 1958 S. 337).Zwar darf eine einstweilige Anordnung nicht ergehen, wenn die Entscheidung über die Hauptsache offensichtlich nicht in die Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts fällt oder wenn die in der Hauptsache begehrte Feststellung unzulässig oder offensichtlich unbegründet ist (vgl. BVerfGE 3, 267 [281 ff.]; Urteil des BVerfG vom 13. November 1957 - 1 BvR 78/56 -, NJW 1958 S. 337 [338]); ebensowenig ist für eine einstweilige Anordnung Raum, wenn das Bundesverfassungsgericht die Hauptsache so rechtzeitig zu entscheiden vermag, daß durch diese Entscheidung die vorauszusehenden schweren Nachteile gebannt werden können.
- BVerfG, 07.04.2003 - 2 BvQ 14/03 Rn. 14 c) Bei Anträgen auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist deshalb unter anderem zu prüfen, ob die in der Hauptsache zu erhebende Verfassungsbeschwerde zulässig ist oder wäre (vgl. BVerfGE 7, 175 ; 7, 367 ).
- VerfGH Sachsen, 11.02.2021 - 14-II-21
Erfolgloser Eilantrag im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle gegen die …
- BVerfG, 11.12.2023 - 1 BvR 1803/22
Erfolglose Eilanträge zweier Telekommunikationsunternehmen gegen das …
- BVerfG, 17.11.1966 - 1 BvR 52/66
Keine einstweilige Anordnung gegen das Gesetz über Mindestvorräte an …
- FG Niedersachsen, 22.09.2015 - 7 V 89/14
Aussetzung der Vollziehung eines Bescheids über die Festsetzung des …
- BVerfG, 12.09.2023 - 1 BvR 1507/23
Erfolgloser Eilantrag eines Arzneimittel-Reimporteurs gegen verschiedene …
- BVerfG, 29.02.2000 - 2 BvR 347/00
Dauer der Abschiebehaft
- BFH, 10.02.1984 - III B 40/83
Vollzugsaussetzung - Investitionshilfegesetz
- VerfGH Berlin, 11.07.2008 - VerfGH 93 A/08
Erlass einer eA, durch die das Berliner Nichtraucherschutzgesetz vorläufig bis …
- FG Hamburg, 25.07.2011 - 6 V 50/11
Eingetragene Lebenspartnerschaft: Keine einstweilige Anordnung wegen …
- BVerfG, 10.01.2006 - 1 BvR 939/05
Verfassungskonformität des Lotteriestaatsvertrages
- BVerfG, 11.12.2023 - 1 BvR 2058/22
Erfolglose Eilanträge zweier Telekommunikationsunternehmen gegen das …
- BVerfG, 15.09.1994 - 1 BvR 1651/94
Einstweilige Anordnung gegen das Inkrafttreten von Vorschriften des …
- BVerfG, 11.05.1964 - 2 BvR 230/64
Keine einstweilige Anordnung auf Verschiebung von Kommunalwahlen
- BVerfG, 10.05.1960 - 2 BvQ 1/60
Keine einstweilige Anordnung gegen die Durchführung der Kommunalwahlen 1960 im …
- BVerfG, 10.07.1968 - 2 BvR 687/67
Keine einstweilige Anordnung gegen die Frachtverteilungsverordnung im Recht der …
- VerfGH Sachsen, 03.05.2019 - 30-II-19
Keine Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten bei den …
- BVerfG, 10.06.2002 - 2 BvQ 17/02
Einstweilige Anordnung - Bundesratsabstimmung - Land Brandenburg - …
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 30.06.2008 - LVG 3/08
Keine Aussetzung des Rauchverbots in Diskotheken und sog. Einraum-Gaststätten in …
- BVerfG, 03.02.2000 - 2 BvQ 2/00
Einstweilige Anordnung - Vorläufiger Rechtsschutz - Beschluß - Auslieferungshaft …
- BVerfG, 14.06.2011 - 2 BvQ 21/11
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Unzulässigkeit eines …
- BVerfG, 14.06.1994 - 1 BvR 2162/93
Folgeabwägungen bei der Frage nach dem Erlaß einer einstweiligen Anordnung
- VerfGH Berlin, 11.06.2008 - VerfGH 27 A/08
Ablehnung des Erlasses einer eA wegen bloß pauschaler Angaben zur Umsatzeinbuße - …
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 28.03.2006 - LVG 2/06
Keine vorläufige Fortsetzung der Vermittlung von Sportwetten durch privates …
- VerfGH Sachsen, 24.11.2021 - 104-II-21
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 30.06.2008 - LVG 4/08
Keine Aussetzung des Rauchverbots in Diskotheken und sog. Einraum-Gaststätten in …
- BVerfG, 14.06.1994 - 1 BvR 422/94
Keine einstweilige Anordnung gegen das Inkrafttreten des Gesetzes zur Aufhebung …
- BVerfG, 19.06.1962 - 1 BvR 371/61
Einstweilige Anordnung gegen § 36 AMG 1961
- VerfGH Berlin, 11.06.2008 - VerfGH 65 A/08
Wegen fehlender Darlegung schwerer wirtschaftlicher Nachteile Ablehnung des …
- LSG Berlin, 30.01.2002 - L 9 KR 982/01
Pharma-Unternehmen scheitert mit Eil-Antrag gegen Arzneimittel-Festbeträge
- VerfG Brandenburg, 20.03.1997 - VfGBbg 4/97
Rechtsschutzbedürfnis
- StGH Hessen, 02.08.1972 - P.St. 697
Einstweilige Verfügung; Gebietsänderung; Gebietsänderungsakt; Gemeinde; …
- VerfGH Berlin, 11.06.2008 - VerfGH 67 A/08
Wegen mangelnder Darlegung einer Existenzgefährdung Ablehnung einer einstweiligen …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 30.07.1969 - VerfGH 12/69
Verletzung des Selbstverwaltungsrechts durch den Zusammenschluss von …
- VerfGH Sachsen, 18.04.2002 - 16-I-02
Organstreitverfahren auf Antrag mehrerer Abgeordneter wegen Verfahrensgrundsätzen …
- VGH Bayern, 26.07.1989 - 14 NE 89.1946
- OLG Schleswig, 29.08.1995 - 3 W 52/94
Einfache Beschwerde mit dem Ziel die Einziehung eines Hoffolgezeugnisses zu …
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