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Rechtsprechung
   BVerfG, 03.07.1957 - 1 BvR 270/53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,360
BVerfG, 03.07.1957 - 1 BvR 270/53 (https://dejure.org/1957,360)
BVerfG, Entscheidung vom 03.07.1957 - 1 BvR 270/53 (https://dejure.org/1957,360)
BVerfG, Entscheidung vom 03. Juli 1957 - 1 BvR 270/53 (https://dejure.org/1957,360)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 34 Abs. 3
    Keine Auslagenerstattung für eine öffentlich-rechtliche Körperschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 7, 75
  • NJW 1957, 1185
  • DVBl 1957, 875
  • DÖV 1957, 790
 
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Wird zitiert von ... (38)Zitiert selbst (1)

  • StGH Hessen, 05.03.1954 - P.St. 156

    Gesetz; Rechtsstaatsprinzip; Rückwirkung

    Auszug aus BVerfG, 03.07.1957 - 1 BvR 270/53
    Der Staatsgerichtshof des Landes Hessen hat durch Urteil vom 5. März 1954 - P.St. 156 - mit Gesetzeskraft entschieden, daß die erwähnte Bestimmung dem der Hessischen Verfassung zugrunde liegenden Rechtsstaatsprinzip widerspricht, soweit sie Wiederwahlen für ungültig erklärt, die zwischen dem 5. Mai 1952 und dem 3. Februar 1953 durchgeführt worden sind.
  • BVerfG, 20.06.2023 - 2 BvR 1167/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Rohmessdaten bei …

    Die Anordnung der Auslagenerstattung steht im Ermessen des Gerichts und setzt voraus, dass besondere Billigkeitsgründe vorgetragen oder ersichtlich sind (stRspr; vgl. BVerfGE 7, 75 ; 20, 119 ; 85, 109 ; 87, 394 ; 89, 91 ; 133, 37 ), was vorliegend nicht der Fall ist.
  • BVerfG, 15.06.2022 - 2 BvE 4/20

    Äußerungsbefugnisse von Regierungsmitgliedern

    Vor diesem Hintergrund kommt eine Auslagenerstattung im Organstreitverfahren grundsätzlich nicht in Betracht (vgl. BVerfGE 7, 75 ; 44, 125 ).
  • BVerfG, 18.09.2024 - 2 BvE 1/20

    Erfolglose Organklagen der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag wegen der Wahl und …

    Rn. 135 Die Auslagenerstattung richtet sich im Organstreitverfahren nach § 34a Abs. 3 BVerfGG und kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn besondere Billigkeitsgründe vorliegen (vgl. BVerfGE 7, 75 ; 20, 119 ; 85, 109 ; 87, 394 ; 89, 91 ; 133, 37 ; 150, 194 ; 154, 320 - Seehofer-Interview auf der Homepage des BMI; stRspr).
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