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Rechtsprechung
   BVerfG, 28.11.1957 - 2 BvL 11/56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,108
BVerfG, 28.11.1957 - 2 BvL 11/56 (https://dejure.org/1957,108)
BVerfG, Entscheidung vom 28.11.1957 - 2 BvL 11/56 (https://dejure.org/1957,108)
BVerfG, Entscheidung vom 28. November 1957 - 2 BvL 11/56 (https://dejure.org/1957,108)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Zeugenvernehmung Verwaltungsverfahren

  • opinioiuris.de

    Zeugenvernehmung Verwaltungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Amtshilfe und Grundsatz der Gewaltenteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 7, 183
  • NJW 1958, 97
  • DVBl 1958, 243
  • DÖV 1958, 114
 
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Wird zitiert von ... (38)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 18.12.1953 - 1 BvL 106/53

    Gleichberechtigung

    Auszug aus BVerfG, 28.11.1957 - 2 BvL 11/56
    Dem Verfassungsaufbau der Bundesrepublik Deutschland entspricht nicht eine absolute Trennung der Gewalten, sondern ihre gegenseitige Kontrolle und Mäßigung (BVerfGE 3, 225 [247]).
  • BVerfG, 22.04.1953 - 1 BvL 18/52

    Straffreiheitsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 28.11.1957 - 2 BvL 11/56
    Rn. 8 3. Die Entscheidung kann ohne mündliche Verhandlung ergehen, weil keines der in §§ 82 Abs. 1, 77 BVerfGG genannten Verfassungsorgane dem Verfahren als "Beteiligter" beigetreten ist (BVerfGE 2, 213 [217 f.]; 4, 214 [216]; Beschluß vom 28. Mai 1957- 2 BvO 5/56)1.
  • BVerfG, 28.05.1957 - 2 BvO 5/56

    Bayerisches Ärztegesetz

    Auszug aus BVerfG, 28.11.1957 - 2 BvL 11/56
    Rn. 8 3. Die Entscheidung kann ohne mündliche Verhandlung ergehen, weil keines der in §§ 82 Abs. 1, 77 BVerfGG genannten Verfassungsorgane dem Verfahren als "Beteiligter" beigetreten ist (BVerfGE 2, 213 [217 f.]; 4, 214 [216]; Beschluß vom 28. Mai 1957- 2 BvO 5/56)1.
  • BVerfG, 20.07.1955 - 1 BvO 21/54

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 28.11.1957 - 2 BvL 11/56
    Rn. 8 3. Die Entscheidung kann ohne mündliche Verhandlung ergehen, weil keines der in §§ 82 Abs. 1, 77 BVerfGG genannten Verfassungsorgane dem Verfahren als "Beteiligter" beigetreten ist (BVerfGE 2, 213 [217 f.]; 4, 214 [216]; Beschluß vom 28. Mai 1957- 2 BvO 5/56)1.
  • BVerfG, 15.09.1954 - 1 BvL 1/54

    D-Markbilanzgesetz

    Auszug aus BVerfG, 28.11.1957 - 2 BvL 11/56
    Denn nach dieser Bestimmung braucht es sich nicht um Streitentscheidungen zu handeln (BVerfGE 4, 45 [48]).
  • BVerfG, 07.11.2017 - 2 BvE 2/11

    Die Bundesregierung hat Auskünfte zur Deutschen Bahn AG und zur …

    Der Gewaltenteilungsgrundsatz zielt dabei nicht auf eine vollständige Trennung der Funktionen der Staatsgewalt, sondern auf die politische Machtverteilung, das Ineinandergreifen der drei Gewalten und die daraus resultierende gegenseitige Kontrolle und Begrenzung mit der Folge der Mäßigung der Staatsgewalt (vgl. BVerfGE 3, 225 ; 7, 183 ; 9, 268 ; 22, 106 ; 34, 52 ; 95, 1 ; 137, 185 ; 139, 194 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 13. Juni 2017 - 2 BvE 1/15 -, juris, Rn. 86).
  • BVerfG, 27.04.1959 - 2 BvF 2/58

    Bremer Personalvertretung

    Wie das Bundesverfassungsgericht schon wiederholt ausgeführt hat (BVerfGE 3, 225 [247]; 7, 183 [188]), liegt deren Sinn nicht darin, daß die Funktionen der Staatsgewalt scharf getrennt werden, sondern daß die Organe der Legislative, Exekutive und Justiz sich gegenseitig kontrollieren und begrenzen, damit die Staatsmacht gemäßigt und die Freiheit des Einzelnen geschützt wird.
  • BVerfG, 21.10.2014 - 2 BvE 5/11

    Informationsrecht der Bundestagsabgeordneten über Rüstungsexporte nach der …

    Der Gewaltenteilungsgrundsatz zielt dabei nicht auf eine absolute Trennung der Funktionen der Staatsgewalt, sondern auf die politische Machtverteilung, das Ineinandergreifen der drei Gewalten und die daraus resultierende gegenseitige Kontrolle und Begrenzung mit der Folge der Mäßigung der Staatsgewalt (vgl. BVerfGE 3, 225 ; 7, 183 ; 9, 268 ; 22, 106 ; 34, 52 ; 95, 1 ).
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