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Rechtsprechung
   BVerfG, 23.07.1958 - 1 BvL 112/53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,844
BVerfG, 23.07.1958 - 1 BvL 112/53 (https://dejure.org/1958,844)
BVerfG, Entscheidung vom 23.07.1958 - 1 BvL 112/53 (https://dejure.org/1958,844)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Juli 1958 - 1 BvL 112/53 (https://dejure.org/1958,844)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 8, 99
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 09.11.1955 - 1 BvL 13/52

    Soforthilfegesetz

    Auszug aus BVerfG, 23.07.1958 - 1 BvL 112/53
    Die Prüfung dieser Frage wäre "überflüssig und deshalb unzulässig" (BVerfGE 4, 74 (81 f.); 4, 331 (342)).
  • BVerfG, 21.10.1954 - 1 BvL 9/51

    Ärztliches Berufsgericht

    Auszug aus BVerfG, 23.07.1958 - 1 BvL 112/53
    Die Prüfung dieser Frage wäre "überflüssig und deshalb unzulässig" (BVerfGE 4, 74 (81 f.); 4, 331 (342)).
  • BVerfG, 28.04.1954 - 1 BvL 85/53

    Besatzungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 23.07.1958 - 1 BvL 112/53
    Über die Frage, ob § 27 EGG in der hier in Betracht kommenden Zeit mit Besatzungsrecht vereinbar war, kann das Landesverwaltungsgericht aber selbst entscheiden (BVerfGE 3, 368 (379f.)).
  • BVerfG, 21.06.2011 - 2 BvL 15/08

    Unzulässige Richtervorlage: Übertragung der Dienstleistung von Beamten auf freien …

    Die Vorlagefrage ist nur entscheidungserheblich, wenn das Gericht die vorgelegte Norm nicht aus eigener Kompetenz verwerfen kann (vgl. BVerfGE 8, 99 ; 10, 124 ).
  • BGH, 29.01.1963 - VI ZR 119/62

    Haftung des wegen der Nichtigkeit eines Gesetzes vollmachtlosen Vertreters

    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist eine Normenkontrolle grundsätzlich unzulässig, wenn das Ergebnis des Rechtsstreits von der Prüfung der Verfassungsmäßigkeit einer Norm nicht abhängt (BVerfGE 4, 74 (81); 4, 331 (342); 8, 99 (101)).
  • BVerfG, 06.10.1959 - 1 BvL 13/58

    Richtervorlage bei Vereinbarkeitsprüfung zwischen Landes- und späterem …

    Für die Entscheidung des Rechtsstreits kommt es also auf die Vereinbarkeit der Vorschriften mit dem Grundgesetz nicht an; die Vorlage ist mithin unzulässig (vgl. BVerfGE 8, 99 (101)).
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