Rechtsprechung
| BVerfG, 30.04.2003 - 2 BvR 281/03 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- Judicialis
BVerfGG § 93a Abs. 2 Buchstabe b
- Wolters Kluwer
Menschenwürde eines Zeugen; Annahme einer Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung; Auslegung und Anwendung des Auskunftsverweigerungsrechts im Strafverfahren; Verhältnismäßigkeit der Beugehaft bei Aussageweigerung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 55 Abs. 1
Auskunftsverweigerungsrecht nach rechtskräftiger Verurteilung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Leipzig, 27.11.2002 - 5 KLs 101 Js 72465/01
- OLG Dresden, 14.01.2003 - 1 Ws 274/02
- BVerfG, 30.04.2003 - 2 BvR 281/03
Papierfundstellen
- BVerfGK 1, 156
- NJW 2003, 3045
- NStZ 2003, 666
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77
Auskunftspflicht des Gemeinschuldners
Auszug aus BVerfG, 30.04.2003 - 2 BvR 281/03
Grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung kommt ihr nicht zu, weil die mit ihr aufgeworfene Frage nach den verfassungsrechtlichen Grenzen der Aussagepflicht eines Zeugen bei Gefahr eigener Strafverfolgung durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt ist (BVerfGE 56, 37 ).Rn. 4 a) Die Fachgerichte haben bei Auslegung des § 55 Abs. 1 StPO berücksichtigt, dass es mit der Menschenwürde eines Zeugen unvereinbar wäre, wenn er zu einer Aussage gezwungen würde, durch die er die Voraussetzungen für seine eigene strafrechtliche Verurteilung liefern müsste (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 56, 37 ;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Februar 2002 - 2 BvR 1249/01 -, StV 2002, S. 177 f.).
- BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73
Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses eines Rechtsbeistandes des Zeugen von der …
Auszug aus BVerfG, 30.04.2003 - 2 BvR 281/03
Rn. 4 a) Die Fachgerichte haben bei Auslegung des § 55 Abs. 1 StPO berücksichtigt, dass es mit der Menschenwürde eines Zeugen unvereinbar wäre, wenn er zu einer Aussage gezwungen würde, durch die er die Voraussetzungen für seine eigene strafrechtliche Verurteilung liefern müsste (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 56, 37 ;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Februar 2002 - 2 BvR 1249/01 -, StV 2002, S. 177 f.). - BVerfG, 06.02.2002 - 2 BvR 1249/01
Umfang des Auskunftsverweigerungsrechts eines abgeurteilten Straftäters
Auszug aus BVerfG, 30.04.2003 - 2 BvR 281/03
Rn. 4 a) Die Fachgerichte haben bei Auslegung des § 55 Abs. 1 StPO berücksichtigt, dass es mit der Menschenwürde eines Zeugen unvereinbar wäre, wenn er zu einer Aussage gezwungen würde, durch die er die Voraussetzungen für seine eigene strafrechtliche Verurteilung liefern müsste (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 56, 37 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Februar 2002 - 2 BvR 1249/01 -, StV 2002, S. 177 f.).
- BVerfG, 09.11.1976 - 2 BvL 1/76
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Nichtanrechnung vollzogener …
Auszug aus BVerfG, 30.04.2003 - 2 BvR 281/03
Das zum traditionellen Bestand staatlicher Maßnahmen zum Zwecke der Erzwingung gesetzlicher Pflichten zählende Mittel der Beugehaft (vgl. BVerfGE 43, 101 ) war hier verhältnismäßig, auch wenn der Beschwerdeführer seine Weigerung mehrfach bekräftigt hatte und die Aussicht, er könne sich unter dem Druck der Beugehaft doch noch zu einer Aussage entschließen, eher gering gewesen ist (…vgl. Nehm, Aussageverweigerung und Beugehaft, in: Festschrift für Walter Odersky zum 65. Geburtstag, 1996, S. 439 ). - BGH, 13.11.1998 - StB 12/98
Zeugnisverweigerungsrecht des Zeugen bei Beteiligungsverdacht auch bei möglichem …
Auszug aus BVerfG, 30.04.2003 - 2 BvR 281/03
Im Einklang mit der in der fachgerichtlichen Rechtsprechung und im Schrifttum herrschenden und verfassungsrechtlich unbedenklichen Ansicht sind sie davon ausgegangen, dass ein Zeuge in die Gefahr erneuter Strafverfolgung geriete, wenn eine Ermittlungsbehörde seiner wahrheitsgemäßen Aussage Tatsachen entnehmen könnte, die mittelbar oder unmittelbar einen Anfangsverdacht im Sinne des § 152 Abs. 2 StPO begründen und sie zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens veranlassen könnten (vgl. BGH, Beschluss vom 13. November 1998, NJW 1999, S. 1413). - BVerfG, 21.08.2000 - 2 BvR 1372/00
Anforderungen an die Begründung einer freiheitsentziehenden Entscheidung
Auszug aus BVerfG, 30.04.2003 - 2 BvR 281/03
Die Fachgerichte haben - wenn auch knapp (vgl. zu den Begründungsanforderungen Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. August 2000 - 2 BvR 1372/00 -, NStZ 2001, S. 103 f.) - zu erkennen gegeben, dass sie sich der Bedeutung und Tragweite der angeordneten Zwangsmaßnahme bewusst waren. - OLG Dresden, 14.01.2003 - 1 Ws 274/02
Auszug aus BVerfG, 30.04.2003 - 2 BvR 281/03
gegen a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 14. Januar 2003 - 1 Ws 274/02 -, b) den Beschluss des Landgerichts Leipzig vom 27. November 2002 - 5 KLs 101 Js 72465/01 - .
- BGH, 04.08.2026 - StB 47/26
Dresdner Linksextremismusprozess
Rn. 22 ee) Eine etwaige Besorgnis der Beschwerdeführerin, ihre Bekundungen könnten einen der hiesigen Angeklagten möglicherweise dazu veranlassen, sie über die bereits bekannten Taten hinausgehend zu belasten, ist vom Schutzzweck der verfassungsrechtlich verbürgten Selbstbelastungsfreiheit nicht umfasst und vermag daher eine Aussageverweigerung nicht zu legitimieren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. April 2003 - 2 BvR 281/03, BVerfGK 1, 156, 157; BGH, Beschluss vom 21. August 2024 - StB 39/24, NStZ-RR 2024, 352, 353;… Urteile vom 19. Dezember 2006 - 1 StR 326/06, BGHR StPO § 55 Abs. 1 Verfolgung 9 Rn. 20; vom 6. April 2017 - 3 StR 5/17, NStZ 2017, 546, 547 f.). - BVerfG, 06.09.2016 - 2 BvR 890/16
Die Verwertung des Schweigens zum Nachteil des Angeklagten hindert die …
Unzumutbar und mit der Würde des Menschen unvereinbar wäre aber ein Zwang, durch eigene Aussagen die Voraussetzungen für eine strafgerichtliche Verurteilung oder die Verhängung entsprechender Sanktionen liefern zu müssen (vgl. BVerfGE 56, 37 ; BVerfGK 1, 156 ; 15, 457 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Februar 2002 - 2 BvR 1249/01 -, juris, Rn. 19). - BVerfG, 25.01.2022 - 2 BvR 2462/18
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Rechts auf …
Rn. 53 Unzumutbar und mit der Würde des Menschen unvereinbar ist aber ein Zwang, durch eigene Aussagen die Voraussetzungen für eine strafgerichtliche Verurteilung oder die Verhängung entsprechender Sanktionen liefern zu müssen (vgl. BVerfGE 56, 37 ; BVerfGK 1, 156 ; 15, 457 ; 17, 253 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. September 2016 - 2 BvR 890/16 -, Rn. 35).
- BGH, 06.04.2017 - 3 StR 5/17
Beteiligung und Konkurrenzen beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Beifahrer …
Soweit das Landgericht darauf abgestellt hat, die Aussagen der Zeugen in der Hauptverhandlung könnten die Angeklagte V. oder die Mitangeklagten dazu veranlassen, möglicherweise die Zeugen über die bereits bekannten Taten hinausgehend zu belasten, so ist dies - worauf die Staatsanwaltschaft zutreffend bereits in dem Beweisantrag hingewiesen hatte - vom Schutzzweck der verfassungsrechtlich verbürgten Selbstbelastungsfreiheit nicht umfasst (BGH…, Urteil vom 19. Dezember 2006 - 1 StR 326/06, BGHR StPO § 55 Abs. 1 Verfolgung 9; BVerfG, Beschluss vom 30. April 2003 - 2 BvR 281/03, NJW 2003, 3045, 3046). - KG, 30.10.2008 - 4 Ws 104/08
Strafverfahren wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern: Umfassendes …
Da die Schwelle des Anfangsverdachts im Sinne des § 152 Abs. 2 StPO niedrig liegt, ist auch das Bestehen einer entsprechenden konkreten Gefahr bereits weit im Vorfeld einer direkten Belastung zu bejahen (vgl. BVerfG NJW 2003, 3045, 3046; BVerfG NStZ 2002, 378, 379; BGH NJW 1999, 1413; OLG Düsseldorf VRS 111, 45 ff;… LR-Dahs, StPO 25. Aufl., § 55 Rdn. 10).Die Ausnahmekonstellation, dass trotz - mittelbar - drohender Selbstbelastung kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht, weil mögliche neue bzw. bestärkende Erkenntnisse den Strafverfolgungsbehörden bereits früher aus anderen Quellen sicher bekannt sind, eine Strafverfolgung bisher nicht erfolgte und auch eine entsprechende Gefahr sicher nicht besteht (vgl. BVerfG NStZ 2003, 666; OLG Dresden…, Beschluss vom 23. September 2003 - 2 Ws 328/03 - Meyer-Goßner, a.a.O., § 55 Rdn. 2), ist hier bereits wegen des weiterhin anhängigen Ermittlungsverfahrens gegen den Zeugen nicht einschlägig.
- OLG Köln, 11.12.2009 - 2 Ws 588/09
Strafbarkeit unberechtigter Zeugnisverweigerung
Rn. 19 Die vorliegende Konstellation ist der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 30.4.2003 (NJW 2003, 3045) vergleichbar, in der der Drogenlieferant angeklagt war. - BGH, 21.08.2024 - StB 39/24
Beschwerde betreffend die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Anordnung und …
Die Besorgnis, die Aussage des Zeugen könnte den Angeklagten dazu veranlassen, jenen möglicherweise über die bereits bekannte Tat hinausgehend zu belasten, ist allerdings vom Schutzzweck der verfassungsrechtlich verbürgten Selbstbelastungsfreiheit nicht umfasst (s. BVerfG, Beschluss vom 30. April 2003 - 2 BvR 281/03, BVerfGK 1, 156, 157;… BGH, Urteile vom 19. Dezember 2006 - 1 StR 326/06, BGHR StPO § 55 Abs. 1 Verfolgung 9 Rn. 20; vom 6. April 2017 - 3 StR 5/17, NStZ 2017, 546, 547 f.). - BGH, 19.12.2006 - 1 StR 326/06
Aufklärungspflicht (Aufklärungsrüge; Verletzung durch zu weitgehende Zuerkennung …
Sollte seine erneute Benennung als Rauschgiftlieferanten durch den Zeugen in der Hauptverhandlung den Angeklagten dazu veranlassen, möglicherweise den Zeugen über die bereits bekannten Taten hinausgehend zu belasten, so ist dies vom Schutzzweck der verfassungsrechtlich verbürgten Selbstbelastungsfreiheit nicht umfasst (BVerfG NJW 2003, 3045, 3046). - VerfGH Sachsen, 25.09.2003 - 14-IV-03 Zu verhindern, dass sich dieser im Gegenzug seinerseits zu weiteren belastenden Aussagen gegen den Beschwerdeführer entschließen könnte, liegt außerhalb des Schutzzwecks der Selbstbelastungsfreiheit (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30.4.2003, a.a.O.).
Das Landgericht und das Oberlandesgericht haben dem aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 1 Satz 2 SächsVerf) abgeleiteten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit hinreichend Rechnung getragen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30.4.2003, 2 BvR 281/03).
- VerfGH Sachsen, 25.09.2003 - 15-IV-03 Zu verhindern, dass sich dieser im Gegenzug seinerseits zu weiteren belastenden Aussagen gegen den Beschwerdeführer entschließen könnte, liegt außerhalb des Schutzzwecks der Selbstbelastungsfreiheit (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30.4.2003, a.a.O.).
Das Landgericht und das Oberlandesgericht haben dem aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 1 Satz 2 SächsVerf) abgeleiteten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit hinreichend Rechnung getragen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30.4.2003, 2 BvR 281/03).
- OLG Dresden, 23.09.2003 - 2 Ws 328/03
Ordnungsmittel; Ordnungsgeld; Beugehaft; Selbstbelastung
- LG Aachen, 16.02.2022 - 52 Ks 16/21
Aussageverweigerungsrecht des Zeugen
- OLG Köln, 04.03.2013 - 2 Ws 120/13
Begrenzung des Auskunftsverweigerungsrechts gemäß § 55 StPO bei Fehlen …
- OLG Köln, 19.05.2005 - 2 Ws 194/05
Umfang des Auskunftsverweigerungsrechts bei Seriendelikten
- OLG Hamm, 29.10.2009 - 2 Ws 272/09
- VerfGH Sachsen, 16.05.2007 - 20-IV-07
Zu den Anforderungen an die Bewilligung von Prozesskostenhilfe in …
- OLG Köln, 17.02.2009 - 2 Ws 63/09
Voraussetzungen eines Auskunftsverweigerungsrechts
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2013 - 20 A 746/13
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".